Bilder für Fotograf? 37
29.09.2008
Wen kann man denn schon zu was zwingen?
Du hast 10 Fotos und den Rest hast Du weg geworfen. Oder? Ich bin sicher, den Rest hast Du weg geworfen.. hast Du doch ganz bestimmt!!! ^^
Und jetzt will ich mal in der Verhandlung sitzen, wo man DIR beweist, dass Du die NICHT weg geworfen hast.
Sache gegessen.
Grüße ;)
Du hast 10 Fotos und den Rest hast Du weg geworfen. Oder? Ich bin sicher, den Rest hast Du weg geworfen.. hast Du doch ganz bestimmt!!! ^^
Und jetzt will ich mal in der Verhandlung sitzen, wo man DIR beweist, dass Du die NICHT weg geworfen hast.
Sache gegessen.
Grüße ;)
#2Report
29.09.2008
Nein zwingen oder verpflichtet bist du zu gar nichts....da ist es schlicht sein Problem wenn die Bilder weg sind. Wenn du das machst dann weil du ihm einen Gefallen tun willst....sonst ...du hast bei den Bildern keine 10 Jahre Archivierungspflicht :-)))))
#3Report
29.09.2008
Es ist alleine sein Problem, wenn er die Aufnahmen verloren hat und muss dich nicht weiter kuemmern.
Du kannst ihm natuerlich die gewuenschten Scans zuschicken. Kostenfrei oder mit Aufwandsentschaedigung - das bleibt Dir ueberlassen.
Allerdings wuerde ich es nach Deiner Beschreibung der Situation nicht kostenfrei machen.
Du kannst ihm natuerlich die gewuenschten Scans zuschicken. Kostenfrei oder mit Aufwandsentschaedigung - das bleibt Dir ueberlassen.
Allerdings wuerde ich es nach Deiner Beschreibung der Situation nicht kostenfrei machen.
#4Report
29.09.2008
Dem stimme ich uneingeschränkt zu.
Finde das Verhalten des Fotografen auch taktisch nicht sehr klug. Würde nicht mit "müssen" kommen, sondern Dich bitten.
So ist es nur verständlich, dass bei Dir -zurecht- eine Abwehrhaltung entsteht.
VlG aus KN
Dieter
Finde das Verhalten des Fotografen auch taktisch nicht sehr klug. Würde nicht mit "müssen" kommen, sondern Dich bitten.
So ist es nur verständlich, dass bei Dir -zurecht- eine Abwehrhaltung entsteht.
VlG aus KN
Dieter
Original von Angélique de Scoraille
Nein zwingen oder verpflichtet bist du zu gar nichts....da ist es schlicht sein Problem wenn die Bilder weg sind. Wenn du das machst dann weil du ihm einen Gefallen tun willst....sonst ...du hast bei den Bildern keine 10 Jahre Archivierungspflicht :-)))))
#5Report
[gone] alhuna
29.09.2008
Ich danke euch. :)
Ich werd ihm die Scans in zwei-drei Mails verpacken und so zukommen lassen ... morgen. Oder übermorgen.
Und wenn ihm das nicht genügt, dann erklär ich ihm, dass ich den Rest aufgrund mangelder Qualität in den Rundkorb entsorgt habe.
Ich werd ihm die Scans in zwei-drei Mails verpacken und so zukommen lassen ... morgen. Oder übermorgen.
Und wenn ihm das nicht genügt, dann erklär ich ihm, dass ich den Rest aufgrund mangelder Qualität in den Rundkorb entsorgt habe.
#6Report
29.09.2008
Würde ich aber etwas eleganter ausdrücken ;-).
Was bringt es Dir, noch Frust und Ärger bei ihm zu schüren? Andererseits hast dann wohl endgültig Deine Ruhe vor ihm.
Aber man weiß nie, wie der Einzelnen reagiert.
Was bringt es Dir, noch Frust und Ärger bei ihm zu schüren? Andererseits hast dann wohl endgültig Deine Ruhe vor ihm.
Aber man weiß nie, wie der Einzelnen reagiert.
Original von alhuna - Nightlife Bilder :)
...
Und wenn ihm das nicht genügt, dann erklär ich ihm, dass ich den Rest aufgrund mangelder Qualität in den Rundkorb entsorgt habe.
#7Report
29.09.2008
Es gibt professionelle Dienstleister, die dir das Scannen abnehmen.
Wenn ihm die Bilder so wichtig sind, dass er die Kosten dafür übernimmt, dann wäre es eine nette Geste von dir.
Wenn ihm die Bilder so wichtig sind, dass er die Kosten dafür übernimmt, dann wäre es eine nette Geste von dir.
#8Report
29.09.2008
Ich würde ihm gar nix schicken. 1. bist Du dazu nicht verpflichtet und 2. würde ich keinem Fotografen trauen, der einfach mal so die Bilder und Negative verliert. Wer weiß wer die jetzt in Besitz hat.
Wenn ein Knipser mal nen Festplattencrash hat, kann ich noch verstehen. Wer aber Papierbilder und Negative zusammen aufbewahrt und so wenig sorgsam ist, dass er beides verliert, der gehört bestraft.
Wenn ein Knipser mal nen Festplattencrash hat, kann ich noch verstehen. Wer aber Papierbilder und Negative zusammen aufbewahrt und so wenig sorgsam ist, dass er beides verliert, der gehört bestraft.
#9Report
29.09.2008
Wurde zwar schon mehrfach geschrieben - aber einfach zur Klarstellung. Diese Prints sind dein Eigentum - was du damit machst (Schubladen auslegen, aufs Klo hängen, verbrennen ...) ist allein deine Sache. Seine Rechte an diesen Bildern beschränken sich ausschliesslich auf die im Vertrag vereinbarten Regelungen bzgl. der öffentlichen Nutzung der Bilder. Zu einer Verhandlung (siehe Beitrag oben) würde es gewiss nicht kommen.
#10Report
[gone] Miss Dawn
29.09.2008
...ich könnte mir vorstellen,dass du alle weggeworfen hast,so mies wie sie waren,,,gelle...verständlich und unanfechtbar....MD
#11Report
[gone] www.trash-pixel.de
29.09.2008
Also rechtlich habe ich jetzt dazu nichts gefunden .. für die Sicherung des Materials ist ja wohl jeder selbst verantwortlich meinserachtens ... wobei es für mich kein Problem darstellt, digitalisierte Daten der letzten 8 Jahre zur Verfügung zustellen bei Verlust.
Ich würde ihm die Bilder kostenpflichtig (per Nachname?) zukommen lassen auf CD in einer minimalen Qualität, sagen wir mal 90dpi wären ausreichend.
Ob der Fotograf nun scheiße war oder nicht, man kann sich auch entwickeln, auch Modell sind nicht immer die braven Engel ...
Ich würde ihm die Bilder kostenpflichtig (per Nachname?) zukommen lassen auf CD in einer minimalen Qualität, sagen wir mal 90dpi wären ausreichend.
Ob der Fotograf nun scheiße war oder nicht, man kann sich auch entwickeln, auch Modell sind nicht immer die braven Engel ...
#12Report
[gone] VisualPursuit
29.09.2008
Vielleicht hat er die Bilder ja noch, sucht aber nur eine Dumme die ihm das Scannen abnimmt?
Biete ihm doch an, die Bilder gegen Aufwansberechnung zu scannen oder bei einem
externen Dienstleister auf seine Kosten scannen zu lassen. Selbstverständlich bekommt
er die Bilder (Abzüge) nicht von Dir zugesandt. Nicht mal leihweise. Das sind und bleiben Deine.
Biete ihm doch an, die Bilder gegen Aufwansberechnung zu scannen oder bei einem
externen Dienstleister auf seine Kosten scannen zu lassen. Selbstverständlich bekommt
er die Bilder (Abzüge) nicht von Dir zugesandt. Nicht mal leihweise. Das sind und bleiben Deine.
#13Report
29.09.2008
Original von alhuna - Nightlife Bilder :)
Also meine Frage: kann er mich zwingen, ihm die Bilder zu schicken?
Dass er die 10, die ich gescannt habe, haben kann, steht außer Frage ... das ist ja klar, das macht mir ja keine Mühe.
Wenn Ihr nicht vertraglich vereinbart habt, dass Du das Backupmedium seiner Bilder bist, dann kann jeder die Bilder vertragskonform verwenden. Wenn er sie (vertragskonform?) verliert, bist Du nicht schadensersatzpflichtig, denn er hat den Schaden verursacht.
Ansonsten ist alles eine Frage des Tones (und nicht der Bildqualität). Sollte ein Model meine Bilder verlieren (und die alten mag ich auch nicht mehr) und fragt höflich nach, werde ich die digitalisierten gerne zumailen, mehr aber auch nicht. Fragt sie unhöflich nach oder will mich zwingen, dann wird meine Einsatzfreude sich drastisch reduzieren.
#14Report
29.09.2008
Hi,
was man kann und was man muß sind verschiedene Dinge.
Ich fände es schlicht sehr nett, wenn Du ihm die Bilder scannen und schicken würdest. Zoff gibt es genug in der Welt, da braucht man es nicht noch drauf anlegen.
Was kostet Dich das? 30 Minuten Zeit, etwas überwindung wegen des "muß" und das wars. Und selbst wegen des "muß" wäre ich mir nicht sicher, weil viele Menschen gegen das "Bitte" immun zu sein scheinen.
Mir wäre vorallem mein Seelenfrieden wichtig. :)
Jemand hat mich "gebeten", etwas zu tun, was mir ohne weiteres und mit vertretbarem Aufwand Möglich ist, warum sollte ich das nicht machen?
Dann schaue ich abends in den Spiegel und denke "jupp, heute kann ich mit ruhigem Gewissen einschlafen."
Nein, ich bin kein Pfadfinder. :)
Aber muß man jeden Streit provozieren?
LG Stefan
was man kann und was man muß sind verschiedene Dinge.
Ich fände es schlicht sehr nett, wenn Du ihm die Bilder scannen und schicken würdest. Zoff gibt es genug in der Welt, da braucht man es nicht noch drauf anlegen.
Was kostet Dich das? 30 Minuten Zeit, etwas überwindung wegen des "muß" und das wars. Und selbst wegen des "muß" wäre ich mir nicht sicher, weil viele Menschen gegen das "Bitte" immun zu sein scheinen.
Mir wäre vorallem mein Seelenfrieden wichtig. :)
Jemand hat mich "gebeten", etwas zu tun, was mir ohne weiteres und mit vertretbarem Aufwand Möglich ist, warum sollte ich das nicht machen?
Dann schaue ich abends in den Spiegel und denke "jupp, heute kann ich mit ruhigem Gewissen einschlafen."
Nein, ich bin kein Pfadfinder. :)
Aber muß man jeden Streit provozieren?
LG Stefan
#15Report
[gone] alhuna
29.09.2008
Ich schick ihm die 10, die ich gescant habe ...
aber ich hab noch ungefähr 150 Bilder von ihm, die größtenteils einfach nur ne graue Gestalt auf grauerem Untergrund repräsentieren.
Die mag ich nicht selbst scannen. Schon alleine deshalb nicht, weil mir diese Bilder auch nichts nützen und ich Stunden damit beschäftigt wäre.
aber ich hab noch ungefähr 150 Bilder von ihm, die größtenteils einfach nur ne graue Gestalt auf grauerem Untergrund repräsentieren.
Die mag ich nicht selbst scannen. Schon alleine deshalb nicht, weil mir diese Bilder auch nichts nützen und ich Stunden damit beschäftigt wäre.
#16Report
29.09.2008
Ich muß Euch enttäuschen, aber der Fotograf hat als Urheber unter Umständen sogar einen Rechtsanspruch darauf:
§ 25 UrhG Zugang zu Werkstücken
(1) Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, daß er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und nicht berechtigte Interessen des Besitzers entgegenstehen.
(2) Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber
herauszugeben.
#17Report
29.09.2008
naja dieser Rechtsanspruch wird idr. eher bei Unikaten bzw. Originalen (die dann ka. Kunstrucke in Folge haben) angewendet. Und eher auch sicherheitshalber nochmal Vertraglich festgehalten, z.b. wenn jetzt so malertyp sein Bild vertickt - wird ggf. festgehalten, dass er es zu Reproduktionszwecken, Werkverzeichniserstellung oÄ 'einsehen' darf, manchmal ist auch ne Leihgabe für Ausstellungen drin.
Das ist zwar alles in superverständlichem Juristokratisch festgehalten, kümmert sich aber keine Sau drum, da man es bei großen Sachen a) eh im Waschzettel stehen hat (auf Verständlich) oder b) die Leute vom Fach sind und sich eh öfter sehen.
Der Umgang oder Gebrauch dieses Paragraphen ist bei so Normalmenschen jedoch eher unwarscheinlich.
In dem Fall jetzt, wird der Herr sich doch freuen über diese zehn bereits digitalisierten und wohl auch verstehen, das nicht alle so vorliegen.
Falls er wiedererwartens doch ein auf Recht macht ^^ dann muss man sie ihm keinesfalls schicken (sind ja zu wertvoll). Dann darf er sie persönlich *einsehen (lungert halt jemand bei dir rum) *abholen (incl. Unvehrtheitsvertrag - also 0 Kratzer, Ecken, Flecken ++)
Da du sie ja eh nicht sonderlich prickelnd findest, kannst sie ihm auch per PortoNN oder so schicken, wenn mal Zeit ist?
Das ist zwar alles in superverständlichem Juristokratisch festgehalten, kümmert sich aber keine Sau drum, da man es bei großen Sachen a) eh im Waschzettel stehen hat (auf Verständlich) oder b) die Leute vom Fach sind und sich eh öfter sehen.
Der Umgang oder Gebrauch dieses Paragraphen ist bei so Normalmenschen jedoch eher unwarscheinlich.
In dem Fall jetzt, wird der Herr sich doch freuen über diese zehn bereits digitalisierten und wohl auch verstehen, das nicht alle so vorliegen.
Falls er wiedererwartens doch ein auf Recht macht ^^ dann muss man sie ihm keinesfalls schicken (sind ja zu wertvoll). Dann darf er sie persönlich *einsehen (lungert halt jemand bei dir rum) *abholen (incl. Unvehrtheitsvertrag - also 0 Kratzer, Ecken, Flecken ++)
Da du sie ja eh nicht sonderlich prickelnd findest, kannst sie ihm auch per PortoNN oder so schicken, wenn mal Zeit ist?
#18Report
29.09.2008
Das würde ich drauf ankommen lassen. Der Fotograf hat sowohl die Negative und auch die Fotos verloren. Bei soviel schludrigem Umgang mit Bildmaterial würde wohl jeder Richter urteilen, dass berechtigte Interessen des Abgebildeten gegeben sind, die Bilder nicht zugänglich zu machen. Möglicherweise sind es sogar Aktaufnahmen, die der Fotograf so einfach mal verloren hat. Stell Dir mal vor ein Berufsfotograf verliert die Aktaufnahmen einer Kundin und will dann die Bilder zurück. Der kann seinen Laden zusperren, wenn sich das rumspricht.
Ich als Fotograf würde mich da sehr klein machen und nichts fordern.
2 Jahre Fotografierverbot ohne Bewährung für den Fotografen !!!! ;-)
Ich als Fotograf würde mich da sehr klein machen und nichts fordern.
2 Jahre Fotografierverbot ohne Bewährung für den Fotografen !!!! ;-)
Original von TomRohwer (Fetisch-Muse im Norden gesucht)[/quote]
Ich muß Euch enttäuschen, aber der Fotograf hat als Urheber unter Umständen sogar einen Rechtsanspruch darauf:
[quote]§ 25 UrhG Zugang zu Werkstücken
(1) Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, daß er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und nicht berechtigte Interessen des Besitzers entgegenstehen.
(2) Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber
herauszugeben.
#19Report
29.09.2008
Original von twentex
naja dieser Rechtsanspruch wird idr. eher bei Unikaten bzw. Originalen (die dann ka. Kunstrucke in Folge haben) angewendet.[ /quote]
Nein.
Im Gesetz steht ausdrücklich: "Original oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes".
[quote]Und eher auch sicherheitshalber nochmal Vertraglich festgehalten, z.b. wenn jetzt so malertyp sein Bild vertickt - wird ggf. festgehalten, dass er es zu Reproduktionszwecken, Werkverzeichniserstellung oÄ 'einsehen' darf, manchmal ist auch ne Leihgabe für Ausstellungen drin.
Das ist damit nicht gemeint. Gemeint ist damit, daß der Urheber Zugang zum Werk (Original, Kopie) beanspruchen kann - um es wiederum zu kopieren oder kopieren zu lassen oder zu fotografieren, etc.pp.
Er hat ausdrücklich keinen Anspruch darauf, das Werk herausgegeben zu bekommen, der Besitzer muß es ihm auch nicht mitgeben.
Der Umgang oder Gebrauch dieses Paragraphen ist bei so Normalmenschen jedoch eher unwarscheinlich.
Der Paragraph gilt für jedermann, so wie jedes Gesetz für jedermann gilt. Und daß ein Urheber nach dem Verlust von Originalen (Negativen z.B.) von einem Besitzer einer Kopie seinerseits eine Kopie haben möchte, auf eigene Kosten natürlich, ist exakt der Fall, für den dieser Paragraph gedacht ist.
In dem Fall jetzt, wird der Herr sich doch freuen über diese zehn bereits digitalisierten und wohl auch verstehen, das nicht alle so vorliegen.
Er könnte auch sagen: Laß bitte auf meine Kosten von den Abzügen Scans herstellen, oder Bild vom Bild usw.
Falls er wiedererwartens doch ein auf Recht macht ^^ dann muss man sie ihm keinesfalls schicken (sind ja zu wertvoll). Dann darf er sie persönlich *einsehen (lungert halt jemand bei dir rum) *abholen (incl. Unvehrtheitsvertrag - also 0 Kratzer, Ecken, Flecken ++)
Er kann sie sich vervielfältigen lassen. Auf eigene Kosten, wie gesagt.
Unterschätzt bitte nicht die Rechte und Ansprüche des Urhebers in Hinblick auf seine Werke - da gibt es nämlich das schöne Konstrukt des "Urheberpersönlichkeitsrechts" und der "besonderen Bindung zwischen dem Urheber und seinem Werk"...
#20Report
Topic has been closed
Wir hatten einen Standard-TfP Vertrag, also nichts ungewöhnliches. Ich bekam die Bilder auch.
Die Bilder waren nun echt kein Highlight, ich würde behaupten, dass jedes 10-jährige Kind mit einer kleinen digitalen Kamera wahrscheinlich bessere Aufnahmen hinbekommen würde.
Der Fotograf fragt mich dann, ob ich nicht wieder Lust hätte zu shooten und ich habe abgelehnt - aufgrund der tollen Resultate vom ersten Mal.
Als er nicht aufgehört hat, nachzufragen, hab ich ihm irgendwann erklärt, dass er mich doch bitte in Ruhe lassen solle und habe ihn auf Ignore gesetzt.
Jetzt hat er sich gerade per Mail bei mir gemeldet und mich aufgefordert, ihm die digitalisierten Bilder (es waren analog-Aufnahmen, ich bekam also einen Berg Papierbilder) zu schicken, weil er seine verloren habe und wir ja beide dazu berechtigt seien, die Bilder zu nutzen.
Jetzt bin ich verwirrt. Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Model dem Fotograf die Bilder zurückschicken MUSS.
Noch dazu habe ich natürlich nicht alle Bilder gescannt ... bei der Menge an Ausschuss wohl eher nur Beschäftigungstherapie als sinnvollen Nutzen.
Also meine Frage: kann er mich zwingen, ihm die Bilder zu schicken?
Dass er die 10, die ich gescannt habe, haben kann, steht außer Frage ... das ist ja klar, das macht mir ja keine Mühe.