Bilder für Fotograf? 37
29.09.2008
Nur zum Verständnis. Das heißt wenn die Bilder noch vorliegen, könnte er das beanspruchen ? Das Model ist nicht verpflichtet,alle Bilder die es jemals gemacht hat,aufzubewaren ? Habe ich das richtig verstanden ?
#22Report
[gone] alhuna
29.09.2008
Nee, ich habe mich nirgends verpflichtet, die Bilder aufzubewahren. Wenn sie noch existieren, kann er darauf bestehen. Wenn ich sie aber schon vor einem halben Jahr weggeworfen habe, dann kann er auch keine Kopien mehr davon machen.
Ich vermute mal, dass das Wegwerfen von Fotos durchaus vertragskonform ist ;)
Ich vermute mal, dass das Wegwerfen von Fotos durchaus vertragskonform ist ;)
#23Report
29.09.2008
Soviel Theater. Was weg ist ist weg und keine Wohnung in diesem Land wird JEMALS nach Fotos durchsucht werden auf welchen KEINE Straftat oder Landesverrat oder ähnliches dokumentiert ist.
Wenn Du beim Shooting also nicht auf den Fotos geheime Regierungsdokumente hoch hälst oder Deine Oma zerstückelst, dann sind die Bilder halt WEG. ^^
Wenn Du beim Shooting also nicht auf den Fotos geheime Regierungsdokumente hoch hälst oder Deine Oma zerstückelst, dann sind die Bilder halt WEG. ^^
#24Report
29.09.2008
Original von Christian Bohnenkamp | http://www.OutForAShot.com
Soviel Theater. Was weg ist ist weg und keine Wohnung in diesem Land wird JEMALS nach Fotos durchsucht werden auf welchen KEINE Straftat oder Landesverrat oder ähnliches dokumentiert ist.
Wenn Du beim Shooting also nicht auf den Fotos geheime Regierungsdokumente hoch hälst oder Deine Oma zerstückelst, dann sind die Bilder halt WEG. ^^
klingt wie:
Um Gesetze kümmert man sich nur, wenn man direkt von deren Durchsetzung bedroht ist.
So wie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf deutschen Strassen.
#25Report
29.09.2008
Ne klingt wie Fotos wurden vertragskonform entsorgt, die Unverketzlichkeit der Wohnung wurde verfassungskonform als Rechtsgut über die Rechte des besagten Fotografen gestellt, der nicht nett fragen kann. ;)
#26Report
[gone] Dirk Krauzig
29.09.2008
Original von Gonmag
Hi,
was man kann und was man muß sind verschiedene Dinge.
Ich fände es schlicht sehr nett, wenn Du ihm die Bilder scannen und schicken würdest. Zoff gibt es genug in der Welt, da braucht man es nicht noch drauf anlegen.
Was kostet Dich das? 30 Minuten Zeit, etwas überwindung wegen des "muß" und das wars. Und selbst wegen des "muß" wäre ich mir nicht sicher, weil viele Menschen gegen das "Bitte" immun zu sein scheinen.
Mir wäre vorallem mein Seelenfrieden wichtig. :)
Jemand hat mich "gebeten", etwas zu tun, was mir ohne weiteres und mit vertretbarem Aufwand Möglich ist, warum sollte ich das nicht machen?
Dann schaue ich abends in den Spiegel und denke "jupp, heute kann ich mit ruhigem Gewissen einschlafen."
Nein, ich bin kein Pfadfinder. :)
Aber muß man jeden Streit provozieren?
LG Stefan
Meines Erachtens der einzig vernünftige Beitrag in diesem ganzen Thread. Warum könnt Ihr nicht einfach zum Telefonhörer greifen, Euch kurz absprechen, Mißverständnisse ausräumen und die Sache unter Euch regeln?
Aber nein, in Deutschland haben wir ja alle eine Vollkaskoversicherung, alles ist geregelt und notfalls zieht man vor den Kadi oder greift zum BGB...
Wie wärs, wenn ihr einfach mal nett zueinander seid?
Ist das so schlimm, sich mal gegenseitig nen Gefallen zu tun?
Zum Schluß sind nämlich alle froh, egal, wer nun "Recht" hat!
#27Report
29.09.2008
Original von Christian Bohnenkamp | http://www.OutForAShot.com
Ne klingt wie Fotos wurden vertragskonform entsorgt, die Unverketzlichkeit der Wohnung wurde verfassungskonform als Rechtsgut über die Rechte des besagten Fotografen gestellt, der nicht nett fragen kann. ;)
Die Fotos wurden aber nicht entsorgt und das im Nachhinein so hinzudrehen hat
für mich schon einen negativen Beigeschmack.
Wenn ihr wirklich nichts an den Fotos liegt, dann kann sie diese ja sogar an
den Fotografen schicken anstatt sie wegzuwerfen ...
#28Report
29.09.2008
ich habe über die Haltung des Fotografen noch nichts gelesen.
Im Eingangspostings steht, er habe das Modell 'aufgefordert' ...
Vielleicht war es eine nette Bitte. Vielleicht ist er bereit die Kosten zu begleichen und für den Aufwand zu entschädigen. Vielleicht gibt es ein grosses Dankeschön. Vielleicht können Menschen auch nett zueinander sein.
Nachdem sie hier bereits öffentlich gemacht hat, dass sie alle Bilder noch hat und von Tom auch darauf hingewiesen wurde, dass ein Rechtsanspruch besteht, ist es jetzt ohnehin zu spät sich für eine generelle Ablehnnug zu entscheiden.
Sie kann aber über die Methode und die damit entstehenden Kosten entscheiden. Und da würde ich an Stelle des Fotografen sehr nett sein.
Im Eingangspostings steht, er habe das Modell 'aufgefordert' ...
Vielleicht war es eine nette Bitte. Vielleicht ist er bereit die Kosten zu begleichen und für den Aufwand zu entschädigen. Vielleicht gibt es ein grosses Dankeschön. Vielleicht können Menschen auch nett zueinander sein.
Nachdem sie hier bereits öffentlich gemacht hat, dass sie alle Bilder noch hat und von Tom auch darauf hingewiesen wurde, dass ein Rechtsanspruch besteht, ist es jetzt ohnehin zu spät sich für eine generelle Ablehnnug zu entscheiden.
Sie kann aber über die Methode und die damit entstehenden Kosten entscheiden. Und da würde ich an Stelle des Fotografen sehr nett sein.
#29Report
29.09.2008
Klar man kann nett sein aber ich glaube der Rechtsanspruch besteht hier nicht, weil das Model nicht im Besitz des Werkes ist sondern lediglich einer Kopie.
Ansonsten könnte Adidas Zugang zu Euren Schuhen verlangen und Calvin Klein Zugang zu Euren Unterhosen! Daran mal gedacht?
Ansonsten könnte Adidas Zugang zu Euren Schuhen verlangen und Calvin Klein Zugang zu Euren Unterhosen! Daran mal gedacht?
#30Report
29.09.2008
Original von Christian Bohnenkamp | http://www.OutForAShot.com
Klar man kann nett sein aber ich glaube der Rechtsanspruch besteht hier nicht, weil das Model nicht im Besitz des Werkes ist sondern lediglich einer Kopie.
Was ist an "Original oder Vervielfältigungsstück" eigentlich mißzuverstehen ?
#31Report
29.09.2008
'Kopie' fällt bestimmt unter 'Vervielfältigungsstück'
Original von TomRohwer (Fetisch-Muse im Norden gesucht)[/quote]
Ich muß Euch enttäuschen, aber der Fotograf hat als Urheber unter Umständen sogar einen Rechtsanspruch darauf:
[quote]§ 25 UrhG Zugang zu Werkstücken
(1) Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, daß er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und nicht berechtigte Interessen des Besitzers entgegenstehen.
(2) Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber
herauszugeben.
#32Report
29.09.2008
Dann hast Du natürlich mehr Glück als die Leute zu deren Unterhosen jemand Zugang will.. Kleiner Spaß damit Dir die Munition nicht ausgeht. ^^
Und wenn da nun berechtigte Unteressen gegen stehen, wie dass das Model keine weiterem Datenverluste riskieren, keine schlechten Fotos von sich online sehen oder keinen Kontakt zu bestimmten Personen will?
Außerdem inwiefern schützt die Existenz dieses Threads die Fotos jetzt vor tödlichen Unfällen? ;)
Und wenn da nun berechtigte Unteressen gegen stehen, wie dass das Model keine weiterem Datenverluste riskieren, keine schlechten Fotos von sich online sehen oder keinen Kontakt zu bestimmten Personen will?
Außerdem inwiefern schützt die Existenz dieses Threads die Fotos jetzt vor tödlichen Unfällen? ;)
#33Report
29.09.2008
Bei so mancher Schauspielerin hoffe ich schon lange, dass sie sich mal einen Zugang zu meinem privaten Vervielfältigungsstück ihrer Werke erbittet.
Aber nee, Beispiele Betroffener zeigen, dass dort immer nur die Konzerne ihre Schergen schicken.
Und ja, Männer kommen ohnehin nicht an meine Wäsche!
Dagegen spricht ein berechtigtes Interesse.
Aber nee, Beispiele Betroffener zeigen, dass dort immer nur die Konzerne ihre Schergen schicken.
Und ja, Männer kommen ohnehin nicht an meine Wäsche!
Dagegen spricht ein berechtigtes Interesse.
#34Report
07.10.2008
Original von Angélique de Scoraille
Nur zum Verständnis. Das heißt wenn die Bilder noch vorliegen, könnte er das beanspruchen ? Das Model ist nicht verpflichtet,alle Bilder die es jemals gemacht hat,aufzubewaren ? Habe ich das richtig verstanden ?
Als Eigentümer eines Originalwerkes kannst Du dieses nach Belieben vernichten. Du kannst einen Picasso kaufen und in den Ofen stecken. Dagegen kann niemand etwas unternehmen, jedenfalls nicht rechtlich. Der Eigentümer eines Originalwerkes ist ja z.B. auch nicht verpflichtet, dieses auszustellen, er kann es auch ins Lager packen. (-> OLG Schleswig-Holstein; Urteil vom 28.02.2006, Az: 6 U 63/05; Entfernung der Schrader-Plastik vor dem Plöner Schloß durch die Fielmann-Stiftung.)
Wenn es also die Original-Werke, Werkstücke oder Kopien nicht mehr gibt, dann gibt es sie nicht mehr. Und aufheben muß man nur Unterlagen für's Finanzamt und Dinge, die einem nicht gehören.
#35Report
07.10.2008
Original von Christian Bohnenkamp | http://www.OutForAShot.com
Soviel Theater. Was weg ist ist weg und keine Wohnung in diesem Land wird JEMALS nach Fotos durchsucht werden auf welchen KEINE Straftat oder Landesverrat oder ähnliches dokumentiert ist.
Wenn Du beim Shooting also nicht auf den Fotos geheime Regierungsdokumente hoch hälst oder Deine Oma zerstückelst, dann sind die Bilder halt WEG. ^^
Durch diesen Thread ist aber bekannt geworden, daß es die Bilder noch gibt...;-)
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Christian Bohnenkamp | http://www.OutForAShot.com
Klar man kann nett sein aber ich glaube der Rechtsanspruch besteht hier nicht, weil das Model nicht im Besitz des Werkes ist sondern lediglich einer Kopie.
Was ist an "Original oder Vervielfältigungsstück" eigentlich mißzuverstehen ?[/quote]
Das fragte ich mich auch gerade.......
#36Report
07.10.2008
Wenn ein Fotograf Negative und Abzüge gemeinsam aufbewahrt ist er dümmer als die Polizei erlaubt!
Er hat zudem von Archivierung keine Ahnung.
egal wie die rechtslage ist, die uns tom aufgezeigt hat. da würde ich es auch Srauf ankommen lassen und dem erstmal nichts geben. Soll er seinen Anspruch einklagen.
Er hat zudem von Archivierung keine Ahnung.
egal wie die rechtslage ist, die uns tom aufgezeigt hat. da würde ich es auch Srauf ankommen lassen und dem erstmal nichts geben. Soll er seinen Anspruch einklagen.
#37Report
Topic has been closed
Ganz sicher nicht. Und mit "berechtigten Interessen des Abgebildeten" hat das gar nichts zu tun, da verwürfelst Du das "Recht am eigenen Bild" und das Urheberrecht und das Recht des Urhebers auf Zugang zu seinen Werken.
Gemeint ist hier etwas vollkommen anderes: der Besitzer eines Werkes kann dem Urheber den Zugang zum Werk (und ggf. Vervielfältigungen davon) verweigern, wenn dieser Zugang seine "berechtigten Interessen" verletzen würde.
Wenn der Besitzer des Werkes also z.B. sein halbes Haus einreissen lassen müsste, damit der Urheber Zugang zum Werk bekommt - dann wird das nicht laufen. Aber auf Kosten des Urhebers Kopien von Fotos zu erstellen oder erstellen zu lassen... das wird nie "berechtigte Interessen" des Besitzers verletzen. Wie denn auch?
Darum geht es aber überhaupt nicht.
Es geht um etwas völlig anderes: ein Fotograf möchte von einem Dritten, dem er Kopien/Abzüge seiner Werke überlassen hat, gerne Zugang zu diesen Stücken haben, in Form von Kopien. Und das ist ein durchaus legitimer Anspruch.
Da sollte der Besitzer einfach sagen: "Schick mir den Kostenvoranschlag eines Labors, das die Dinge kopiert, und dann zahle mir das Geld voraus, und ich lasse dann die Kopien erstellen und an Dich weiterleiten. Zusätzlich berechne ich dafür X Euro für 3 Stunden Zeitaufwand sowie Fahrtspesen in Höhe von Y Euro zum Labor und zurück."
Oder so. Das würde dann wohl auch jedes Gericht sofort akzpetieren.