darf ich ? ........... 62

01.11.2008
auf öffentlichen strassen und plätzen ... personen des öffentlichen lebens (feuerwehr, polizei, gebäude oder beamte der bundesagentur für arbeit) abbilden und veröffentlichen ?

wenn ja ... warum ? ... wenn nein, warum nicht ?

oder glaubt ihr "nur" zu wissen ? ... wo sind eure grundrechte ... und setzen sich selbige über andere rechtssprechungen hinweg ? ... oder glauben wir dies nur ?

darf ich nun (selbst mit presseausweis) den eifelturm bei nacht knipsen oder den verhüllten reichstag ??

ick hoffe es knallt mal richtig hier und ihr denkt über eure rechte nach ! ;o)
Original von NeoArt (freut sich auf seinen ersten besucher)
auf öffentlichen strassen und plätzen ... personen des öffentlichen lebens (feuerwehr, polizei, gebäude oder beamte der bundesagentur für arbeit) abbilden und veröffentlichen?

ja... habe ich selbst versucht gegen anzugehen, als ich in meiner funktion als feuerwehrmann fotografiert wurde... keine chance, da person des öffentlichen interesses

Original von NeoArt (freut sich auf seinen ersten besucher)
darf ich nun (selbst mit presseausweis) den eifelturm bei nacht knipsen oder den verhüllten reichstag ??

nö. und der presseausweis ändert daran auch nichts. der ist nämlich soviel wert wie das papier auf dem er gedruckt ist ;)

gruss daniel

EDIT: korrektur... knipsen darfst du alles... meine antworten gelten für die veröffentlichung!
01.11.2008
Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]

[quote]Original von NeoArt (freut sich auf seinen ersten besucher)
darf ich nun (selbst mit presseausweis) den eifelturm bei nacht knipsen oder den verhüllten reichstag ??

nö. und der presseausweis ändert daran auch nichts. der ist nämlich soviel wert wie das papier auf dem er gedruckt ist ;)

gruss daniel

EDIT: korrektur... knipsen darfst du alles... meine antworten gelten für die veröffentlichung![/quote]

warum nicht ? ... selbiges is auch ein gebäude öffentlichen interesses ... selbst bei nacht ! ... hat dieser turm mehr rechte (oder der "künstler" ) wie du als mensch ?
Original von NeoArt (freut sich auf seinen ersten besucher)
warum nicht ? ... selbiges is auch ein gebäude öffentlichen interesses ... selbst bei nacht ! ... hat dieser turm mehr rechte (oder der "künstler" ) wie du als mensch ?

nö... das sind keine gebäude, das sind kunstwerke... den reichstag darfst ja knipsen. nur die verhüllung nicht... und eifelturm -> französisches recht...
[gone] MP Photo Art | KREFELD
01.11.2008
Der verhüllte Reichstag vergammelt in meinem Schuhkarton, und niemand darf ihn sehen.
Ist doch zum Mäuse melken.
Das Bild hat mir schliesslich 30 Mark gekostet (Parken im Halteverbot mit Lkw)
-Heul-
hat dieser turm mehr rechte (oder der "künstler" ) wie du als mensch ?[/quote]

Ja, hat er,
und nicht deshalb, weil er in Frankreich steht. Das wäre in Deutschland nicht anders
01.11.2008
genau da will ich hin ... danke !!

wer sagt denn, es sind kunstwerke ? ... ob mit licht oder verpackung ? ... es sind und bleiben öffentliche gebäude ! .... ob bei den franzosen oder bei uns ! ... welches gesetz verbietet dir selbiges zu knipsen und zu veröffentlichen ????

ps: und wer bezahlt das licht oder die verhüllung ?


Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
[quote]Original von NeoArt (freut sich auf seinen ersten besucher)
warum nicht ? ... selbiges is auch ein gebäude öffentlichen interesses ... selbst bei nacht ! ... hat dieser turm mehr rechte (oder der "künstler" ) wie du als mensch ?

nö... das sind keine gebäude, das sind kunstwerke... den reichstag darfst ja knipsen. nur die verhüllung nicht... und eifelturm -> französisches recht...[/quote]
01.11.2008
warum ? ... oder wie kommst du darauf ??

Original von Thomas Fröhlich, Berlin
hat dieser turm mehr rechte (oder der "künstler" ) wie du als mensch ?


Ja, hat er,
und nicht deshalb, weil er in Frankreich steht. Das wäre in Deutschland nicht anders[/quote]
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
01.11.2008
Der Eifelturm durfte nur nicht wegen der Beleuchtung fotografiert werden weil es eine Kunstaktion war .... Betonung liegt auf war. Nu isser wieder dunkel auch bei Nacht und darf wieder fotografiert werden. ;-) Allerdings weiß ich nicht ob eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist. Es gilt wohl die Panoramafreiheit. Da müsste man sich genau erkundigen und die Hausrechte vor Ort studieren ;-)

Beste Grüße
01.11.2008
guter ansatz ... gehen wir von dem wort "kommerziell" weg ... hätte man ihn knipsen und veröffentlichen dürfen ?

Original von Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
Der Eifelturm durfte nur nicht wegen der Beleuchtung fotografiert werden weil es eine Kunstaktion war .... Betonung liegt auf war. Nu isser wieder dunkel auch bei Nacht und darf wieder fotografiert werden. ;-) Allerdings weiß ich nicht ob eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist. Es gilt wohl die Panoramafreiheit. Da müsste man sich genau erkundigen und die Hausrechte vor Ort studieren ;-)

Beste Grüße


edit : hab ein "l" eingefügt ;o)
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
01.11.2008
Den Eifelturm auf jeden Fall nicht, selbst eine Nichtkommerzielle Veröffentlichung war verboten. In der fc wurden sogar derartige Bilder gelöscht um sich Ärger zu ersparen.

Für das private Album gab es allerdings keine Probleme.
01.11.2008
Original von NeoArt (freut sich auf seinen ersten besucher)

darf ich nun ... knipsen den verhüllten reichstag ??


knispen ja aber die fotos nicht verwerten ;) wollten christo und jeanne claudenicht *ungefragt* nicht haben.

frag sie doch selbst
http://www.christojeanneclaude.net/

foto rechte verwaltet
http://www.wolfgangvolz.com/
01.11.2008
ist mir bekannt .... aber wer kann selbiges verbieten ? ... in einer fc kann man bilder löschen um sich ärger zu ersparen ... und ??? ... auf welcher gesetzesgrundlage darf ich es nicht veröffentlichen ?


Original von Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
Den Eifelturm auf jeden Fall nicht, selbst eine Nichtkommerzielle Veröffentlichung war verboten. In der fc wurden sogar derartige Bilder gelöscht um sich Ärger zu ersparen.

Für das private Album gab es allerdings keine Probleme.
01.11.2008
brauch ich net ! ... wir haben grundgesetze ! ... mir is egal , warum die beiden es getan haben und welche verträge geschlossen wurden ! ... sie hebeln aber nicht ein grundgesetz aus ... oder ? .... und ihr lohn sollte wohl mehr als werbung sein ! ... und wenn noch jemand erfährt wie viel geld die beiden bekommen haben .... stellt sich die frage um so mehr : warum darf ich diesen tollen "werbeauftritt" nicht veröffentlichen ????


Original von r23
[quote]Original von NeoArt (freut sich auf seinen ersten besucher)

darf ich nun ... knipsen den verhüllten reichstag ??


knispen ja aber die fotos nicht verwerten ;) wollten christo und jeanne claudenicht *ungefragt* nicht haben.

frag sie doch selbst
http://www.christojeanneclaude.net/

foto rechte verwaltet
http://www.wolfgangvolz.com/[/quote]
[gone] Rainer Kedzierski...
01.11.2008
@neoArt:

Ich hab das Gefühl, du willst uns hier auf den Arm nehmen.

Du bist doch lang genug im Geschäft und kennst die Feinheiten.
Deine Fragen sind provokative Anfängerfragen, auf die es sich nicht lohnt in deinem Falle zu antworten...

Was machst du hier?
01.11.2008
ich will antworten von fotografen, die der meinung sind im öffentlichen leben nicht knipsen zu dürfen ! ... nicht mehr und nicht weniger .... da wir alle hier nur einem hobby frönen, möchte ich doch den ein oder anderen mal zum nachdenken anregen, was er darf oder nicht ! ... und nein ... ich will hier keinen auf den arm nehmen ... nur mal zum denken anregen !

ps: es sind nicht umsonst "anfängerfragen" ... es sind wichtige bestandteile unseres glaubens an recht und freiheit ... in welcher richtung du selbiges interpretieren möchtest ;o)


Original von RK- Rainer Kedzierski
@neoArt:

Ich hab das Gefühl, du willst uns hier auf den Arm nehmen.

Du bist doch lang genug im Geschäft und kennst die Feinheiten.
Deine Fragen sind provokative Anfängerfragen, auf die es sich nicht lohnt in deinem Falle zu antworten...

Was machst du hier?
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
01.11.2008
Ich vermute mal das in diesem Moment nicht das Gebäude zählt, sondern die Kunst am selbigen und in diesem Moment greift das Urheberrecht. Ausserdem spielt wie so bei vielem das liebe Geld eine wichtige Rolle .... Grundrechte hin oder her ..... kann ich mit irgendwas Geld verdienen wird es auch genutzt und wer nicht mitspielt bekommt Ärger .... ganz einfach ;-) Da pfeifft man auch mal schnell auf irgendwelche Grundrechte ..... die Medien sind im Moment voll von diesen Gierbatzen die alles nutzen um es zu vergolden.

Moralisch gesehen völliger Unsinn ... rechtlich aber keine Grauzone sondern klar geregelt.

Ich muss allerdings gestehen das ich mich nicht wirklich ernsthaft mit dieser Materie beschäftigt habe und mich einfach dann erkundige wenn es für mich wichtig ist.
01.11.2008
nur eine frage dazu .... warum zählt nicht das gebäude ? ... es geht doch nur um selbiges ? ;o)

und grauzone .... ja nur anders herum ;o) ... und moralisch völlig richtig ... deine einschätzung !



Original von Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
Ich vermute mal das in diesem Moment nicht das Gebäude zählt, sondern die Kunst am selbigen und in diesem Moment greift das Urheberrecht. Ausserdem spielt wie so bei vielem das liebe Geld eine wichtige Rolle .... Grundrechte hin oder her ..... kann ich mit irgendwas Geld verdienen wird es auch genutzt und wer nicht mitspielt bekommt Ärger .... ganz einfach ;-) Da pfeifft man auch mal schnell auf irgendwelche Grundrechte ..... die Medien sind im Moment voll von diesen Gierbatzen die alles nutzen um es zu vergolden.

Moralisch gesehen völliger Unsinn ... rechtlich aber keine Grauzone sondern klar geregelt.

Ich muss allerdings gestehen das ich mich nicht wirklich ernsthaft mit dieser Materie beschäftigt habe und mich einfach dann erkundige wenn es für mich wichtig ist.
[gone] Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
01.11.2008
hmmmm .... tja ..... ich sage dass das Gbäude ja zum Kunstwerk umgestaltet wurde. Aber es kommen ja noch viele Faktoren dazu. Befinde ich mich ausserhalb des Grundstückes wo jeder ein Bild machen kann greift die Panoramafreiheit ..... stehe ich auf dem Grundstück war es das mit den Freiheiten ;-) Ist es Hauptmotiv oder ein Gbäude von vielen auf dem Bild.

Vielleicht gilt ja beim Eifelturm das Hausrecht bis zum Triumpfbogen? *gggggg*
01.11.2008
hmmm .... gilt es für den feuerwehrmann auch ... dem ich nach neuster dienstvorschrift rosa röckchen anziehen darf ? ... er bleibt ein feuerwehrmann und ich darf ihn knipsen ! *ja ... leider

bei öffentlichen gebäuden etc. gibbet kein hausrecht ! *ob hier oder da !

PS: diese gebäude sind ansich kunstwerke ! *zum wohle der ...... zahlenden ;o)




Original von Chilltopia-Photoworks *Fantasy-Worlds*
hmmmm .... tja ..... ich sage dass das Gbäude ja zum Kunstwerk umgestaltet wurde. Aber es kommen ja noch viele Faktoren dazu. Befinde ich mich ausserhalb des Grundstückes wo jeder ein Bild machen kann greift die Panoramafreiheit ..... stehe ich auf dem Grundstück war es das mit den Freiheiten ;-) Ist es Hauptmotiv oder ein Gbäude von vielen auf dem Bild.

Vielleicht gilt ja beim Eifelturm das Hausrecht bis zum Triumpfbogen? *gggggg*

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