Mit Fotographie Nebenverdienst erzielen - was ist zu beachten? 51

Hallo Zusammen,
ich bin ja jetzt schon länger hier bei der MK gemeldet und mittlerweiler häufen sich bei mir auch die Anfragen von Brautpaaren usw. für Hochzeitsbilder usw. zu machen. Dazu habe ich mal folgende Fragen, da ich hauptberuflich anderweitig tätig bin und nur seit langem ambitionierter Hobbyfotograf bin (Fotograf nicht als Beruf erlent):

1. Muss man einen Gewerbeschein beantragen oder gibt es eine andere Möglichkeit seine Steuern für die Einnahmen zu zahlen?
2. Kann man ohne Gewerbeschein auch Rechnungen an den Auftraggeber schreiben
3. Wie darf man sich nennen (Nebenberufsbezeichnung) um seine Visitenkarte etc. korrekt darzustellen. Der Begriff Fotograf ist ja geschüzt und als freier Fotograf darf man sich ja glaube ich mittlerweile nicht mehr bezeichnen.
4. Gibt es noch etwas an das man unbedingt denken sollte?

lg und vielen Dank
Torsten
10.11.2008
zu 1-3 : kannste vergessen ... is nicht wirklich wichtig ... also nicht in den ersten 6 wochen

zu 4: lass dich nicht erwischen ! ;o)))

















ps: nein warn scherz ,o)

also nur mit gewerbeschein = rechnung
nennen kannst du dich, wie immer du willst ... deine firmenbezeichnung is was anderes ,o)
nur des finanzamt wirft ein auge auf dich ... achso ... ne des gewerbe auch und die ihk oder hwk auch ... achso die berufsgenossenschaft kommt auch .... mist, die versicherer hab ich vergessen ... ja die kommen auch ... und wollen alle mindestbeiträge von dir ;o))

als tip : glaub nicht jeden mist ... sonst hast du bald weniger geld, wie du in deinem normalen job verdienst ... nur so am rande ;o)))
[gone] Timo..
10.11.2008
Hallo Torsten,

zu 2. nein. Du brauchst einen Gewerbenachweis, dass du Rechnungen schreiben darfst.
Du könntest dich als Freelancer betiteln. ;-)

LG,
Timo
10.11.2008
Das ist immer eine Gratwanderung.

Wenn du überwiegend Hochzeisfotos etc. machen willst wird es schwierig.
Da ist dir Ärger von Berufsfotografen fast sicher, ganz gleich wie du deine Tätigkeit nennst.

Günstig ist eine künstlerische Tätigkeit.
Du musst aber auch eine Gewinnerzielungsabsicht gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

Wenn du deine Nebentätigkeit nicht angibst, ist es Schwarzarbeit!
10.11.2008
Original von Timo.. sucht Freiwillige
Du könntest dich als Freelancer betiteln. ;-)
ja ne, is klar ... du kannst dich auch als "gurkentomate" betiteln oder als "vollhorst" oder ... naja, auch egal.

nur so am rande: so fragen stellt man nicht in einem forum, sondern leuten, die sich auskennen: steuerberater, finanzbeamte oder den "schnarchlappen" vonne kammer. ob handwerk oder industrie, ist egal. da die alle dein geld wollen, können die dich dafür auch klasse beraten. in der regel gibt es bei der beratung von leuten vom fach auch eine gewisse rechtssicherheit ... meist ohne gewähr ... aber das ist ein anderes kapitel *g*

ps: nein, ich gehöre keiner vorgenannten berufsgruppe an und berate auch nicht in dem bereich.
Es bezieht sich nicht nur auf Hochzeitsfotografie, sondern auch allgemeine Fotos zu Veranstaltungen für die Zeitung, für Vereine usw. Also nix spezielles sondern alle Bereiche der Fotografie
10.11.2008
schwarzarbeit .... also schwarzarbeit, is das dieser gewisse umstand, den dieser staat duldet, damit vielen sich ihren gewohnten lebensstandart weiter leisten können ?

oder war es die nachbarschaftshilfe ? ... ick wees nich mehr so genau *grübel

;o)
10.11.2008
na dann mach einfach .... menno ... und sowas muss ick hier öffentlich im forum schreiben :o(


Original von Hyperion-
Es bezieht sich nicht nur auf Hochzeitsfotografie, sondern auch allgemeine Fotos zu Veranstaltungen für die Zeitung, für Vereine usw. Also nix spezielles sondern alle Bereiche der Fotografie


edit : oder woher glaubst du ein xy verein kann sich einen teuren knipser leisten ?
[gone] Rainer Kedzierski...
10.11.2008
Du möchtest also als "Allrounder" arbeiten?

Sprich freiberuflich= freelancer.

Kein Problem.

Kannst du ohne weiteres und brauchst auch kein Gewerbe.

Steuerrechtlich etc. natürlich anmelden.

Rechnungen kannst du auch schreiben ( wie jede Privatperson ).
[gone] Timo..
10.11.2008
Original von W.Radisch
ja ne, is klar ... du kannst dich auch als "gurkentomate" betiteln oder als "vollhorst" oder ... naja, auch egal.
.

aha.
am besten gehst du zum örtlichen gewerbeamt und lass dir eine gewerbeanmeldung geben. die anmeldung kostet zwischen 15 und 30 euro. vom finanzamt bekommst du kostenlos deine steuernummer. schon darfst du rechnungen schreiben. ihk und alle anderen kammern können dir egal sein. nur das finanzamt möchte jeden monat eine umsatzsteuererklärung von dir. funktioniert aber ganz einfach per elster und email.
10.11.2008
ah .... holzweg ;o)

du kannst ohne gewerbe und kosten sind egal .... gib deinen (sehr geringen )nebenverdienst einfach beim finanzamt an ... und schon hast du ruhe vor allen anderen

so wie rk schon schrieb ... es ist nicht ganz uneinfach ,o))


Original von Timo.. sucht Freiwillige
[quote]Original von W.Radisch
ja ne, is klar ... du kannst dich auch als "gurkentomate" betiteln oder als "vollhorst" oder ... naja, auch egal.
.

aha.
am besten gehst du zum örtlichen gewerbeamt und lass dir eine gewerbeanmeldung geben. die anmeldung kostet zwischen 15 und 30 euro. vom finanzamt bekommst du kostenlos deine steuernummer. schon darfst du rechnungen schreiben. ihk und alle anderen kammern können dir egal sein. nur das finanzamt möchte jeden monat eine umsatzsteuererklärung von dir. funktioniert aber ganz einfach per elster und email.[/quote]
10.11.2008
Original von Timo.. sucht Freiwillige
zu 2. nein. Du brauchst einen Gewerbenachweis, dass du Rechnungen schreiben darfst.

Nein. Jeder kann Rechnungen stellen.

Das hat nichts mit "Gewerbe", "Freiberufler", "Handwerker" oder sonstwas zu tun.

Jedermann, jederfrau kann Rechnungen stellen. Eine Rechnung ist nichts anderes als eine Zahlungsaufforderung, die einen Absender, einen Empfänger, einen Zahlungszweck, eine Geldforderung und ein Zahlungsziel (wohin, bis wann) enthält.
10.11.2008
Original von Hyperion-
Hallo Zusammen,
ich bin ja jetzt schon länger hier bei der MK gemeldet

Und Du willst uns nun weismachen, daß Du die 164328 Threads im MK-Forum zu diesem Thema in den letzten anderthalb Jahren nicht gesehen und nicht gelesen hast? Oder nur, daß Du zu bequem bist, sie zu suchen?

*grummel*

1. Muss man einen Gewerbeschein beantragen oder gibt es eine andere Möglichkeit seine Steuern für die Einnahmen zu zahlen?

Dem Finanzamt ist die Gewerbeanmeldung völlig egal. Das will von Dir nur Einkommens- und ggf. Umsatzsteuer. Und wenn es meint, daß ihm auch noch Gewerbesteuer zusteht, dann wird es Dich zur Gewerbesteuer veranlagen. Völlig egal, ob Du nun ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht.

2. Kann man ohne Gewerbeschein auch Rechnungen an den Auftraggeber schreiben

Selbstverständlich. Oder wie, meinst Du, kommen Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Journalisten, Fotodesigner, Physiotherapeuten und ein paar 100 andere Berufe sonst an ihr Geld...?

3. Wie darf man sich nennen (Nebenberufsbezeichnung) um seine Visitenkarte etc. korrekt darzustellen.

So wie Du willst. Aber: "Fotografenmeister" solltest Du Dich nur nennen, wenn Du einen Meisterbrief hast, "Doktor" nur dann, wenn Du einen Doktortitel hast.

Der Begriff Fotograf ist ja geschüzt

Nein. Ist er nicht, und war er nie.

und als freier Fotograf darf man sich ja glaube ich mittlerweile nicht mehr bezeichnen.

Aber sicher darf man.
4. Gibt es noch etwas an das man unbedingt denken sollte?

Berufsgenossenschaft (immer Pflichtmitgliedschaft), Künstlersozialkasse (eventuell Pflichtmitgliedschaft). Bei der Ausübung der Fotografie als "Handwerk" Handwerkskammer (dann: Pflichtmitgliedschaft).

Außerdem bitte nicht den beruflich entstehenden Müll in die private Mülltonne werfen (weder bei Gewerbebetrieb noch als Freiberufler) - das ist nämlich, kein Witz, durchaus nicht erlaubt.
10.11.2008
Vielleicht sollte ich mal ein Handbuch zu dem Thema veröffentlichen... [IMG]



Ach, Sch.... - gibt's ja schon. Mehr als eines...
Original von TomRohwer

Außerdem bitte nicht den beruflich entstehenden Müll in die private Mülltonne werfen (weder bei Gewerbebetrieb noch als Freiberufler) - das ist nämlich, kein Witz, durchaus nicht erlaubt.


Nee, oder ?

Also die Altpapiertonne freut sich immer riesig über meterweise Hintergrundkarton. :)
10.11.2008
müll nicht in die mülltonne

dann muss ich also alle unbrauchbaren digitalen bilder auf dvd brennen und zum recyclinghof bringen.

ich hab sie bis jetzt immer in den papierkorb auf meinem desktop geschoben.

;-)
[gone] Nasty World Media
10.11.2008
Tom hat ja schon schon das Wichtigste richtiggestellt.

Die Künstlersozialversicherung kommt für Dich eh nicht in Frage, da es sich bei den Fotos eh nur um ein geringfügiges Nebengewerbe handeln wird.

Und bei den ersten "Aufträgen" reicht es, wenn Du die Einnahmen bei Deiner Steuererklärung angibts. Sollten regelmässig Folgeaufträge kommen ist immer noch Zeit die nächsten Schritte zu unternehmen.


Anmelden kann man ein Gewerbe übrigens auch noch nachträglich.


Gruß
Nasty
#18
[gone] User_6949
10.11.2008
ich bin damals einfach zum finanzamt und hab mich erkundig... soll auch helfen ;)
die sagten auch zu mir das sich für mich noch keine gewerbeanmeldung lohnt. hab auch nur ne steuernummer und das reicht völlig aus.
10.11.2008
Pflichtmitgliedschaft in der KSK, ja, schlimme Sache ;-). Vielleicht mal ein Hinweis: Die nehmen gar nicht jeden und es gibt genügend Fotografen, die kämpfen darum in die KSK zu kommen...
Vielleicht einfach mal direkt die Seiten der KSK lesen und nicht auf das Halbwissen einiger selbsternannter Hobbyjuristen hören...

LG
Frank


Original von Nasty World Media


Die Künstlersozialversicherung kommt für Dich eh nicht in Frage, da es sich bei den Fotos eh nur um ein geringfügiges Nebengewerbe handeln wird.


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