Eine Frage zum Markenrecht (keine Fotografie) 43

03.12.2008
Ich seh das Ganze mal so:

Es hat sich eingebürgert, daß Leute die Socken stricken, die Etiketten der Wolle um die Socken rummachen
Theoretisch könnte aber auch jeder Hersteller von Wolle eine Markenrechtsabmahnung anstreben. Aber ich denke mal, die meisten nehmen das duldend hin oder sehen es gar als Werbung
Ich darf niemals ohne Lizenzkosten zu bezahlen die Marke Harry Potter auf einem von mir hergestelltem und vertriebenen Produkt verwenden

Die Problematik hierbei liegt also darin, daß zweierlei lizenzpflichtige Hersteller zusammenkommen....einerseits der der Wolle, der die Verwendung seines Namens (in diesem Fall "Opal") duldet. Und dann noch der Inhaber der Marke Harry Potter....der diese Verwendung wahrscheinlich nicht dulden wird.
03.12.2008
Original von kiki-love total crazzzzzzy alles ist möglich
sockenwolle ;-)
mehr sag ich nicht mehr dazu
bei mir lachen sich schon alle kaputt über das thema
bin ich froh das mein anwalt auch mein chef ist ;-)
erspart mir solche fragen und wenn dann hab ich antworten


Na ja, hier wird über so viel Unsinn diskutiert....da dachte ich mir das Thema könnte vielleicht auch ganz witzig sein ^^

Aber in Zeiten in denen schon Flohmarktverkäufer Abmahnungen wegen fehlenden FSK Stickern auf uralten Pac-Man Spielen bekommen haben muß man schon ein wenig aufpassen ;-)
03.12.2008
also, dann mal eine vom fach (bin patentanwaltsfachangestellte):

nein, darf sie nicht!
punkt!

nur, wer klagt schon gegen eine flohmarktverkäuferin die pro sockenpaar vielleicht 5 eur verdient?!

das mit den lizensen wurde schon erwähnt, aber dennoch darf sie nicht einfach eine lizens weiterverwenden, wenn sie die nicht direkt erworben hat!

sie dürfte folgendes machen: die wolle UNVERÄNDERT weiterverkaufen, aber NICHT als socken!
03.12.2008
Original von Eyetouch - walk-in cupboard by BODY IN NATURE


nur, wer klagt schon gegen eine flohmarktverkäuferin die pro sockenpaar vielleicht 5 eur verdient?!



Das kann ich dir sagen:
Ein Anwalt, der sich auf sowas spezialisiert hat. Wie zum Beispiel der Advokat, der vor ein paar Jahren mal die Werbung für Mediamarkt gemacht hat. Der Deal dürfte Dir doch bekannt sein. Anwalt lässt sich von mehreren Rechteinhabern Mandate erteilen, und hält dann beim Einkaufen ein wenig die Augen offen. Mal findet man hier was, mal findet man dort was. Schnell ne Abmahnung, und schwupps ist die Anwalts-Kohle im Sack. Ist zwar knallhart am Rande der Legalität, aber genauso üblich, wie Woll-Etiketten um Socken.

Wenn du erwischt wirst, hast du Pech gehabt und zahlst an den Anwalt, oder du gehst vor Gericht. Das kann klappen, oder richtig in die Hose gehen.

Und wenn du nicht erwischt wirst, erzählst du zukünftig, es wäre völlig OK, Harry-Potter-Socken ohne Lizenz zu verkaufen ;-)

EDIT:
Das ist er: Link
Man beachte die Überschrift des Artikels, und die Tatsache, dass der Artikel mit DIESER Überschrift auf SEINER Webseite zu sehen ist.
03.12.2008
Original von kiki-love total crazzzzzzy alles ist möglich


da wenn du hühnereier von Brad Pitt bekommen würdest kannste diese ja auch unter dem titel hühnereier von Brad Pitt verkaufen, da sie wieder einmal nur die herkunft zeigen.


richtig, weil hühnereier gleich hühnereier bleiben!

wenn du aber wolle kaufst und sie veränderst, darfst du sie nicht unter dem namen verkaufen!!! ist ja dann auch wie ein plagiat!

das ist arglistige täuschung, im übrigen § 123 BGB.
03.12.2008
Original von kiki-love total crazzzzzzy alles ist möglich
unter dem namen wasserfall auf keine ahnung was mit cocacola gemalt



das darfst du, denn du klebst ja schließlich NICHT das logo von Coca Cola auf dein bild....
03.12.2008
Merci erst mal für die Antworten

Original von Eyetouch - walk-in cupboard by BODY IN NATURE
das darfst du, denn du klebst ja schließlich NICHT das logo von Coca Cola auf dein bild....


Daraus könnte man ein ziemlich ähnliches Beispiel konstruieren. Indem ich das Etikett von der Flasche löse und dann auf das Bild drauf klebe
03.12.2008
Original von Pixelspalter
Merci erst mal für die Antworten



gerne doch... ;-)
03.12.2008
Original von Eyetouch - walk-in cupboard by BODY IN NATURE
[quote]Original von kiki-love total crazzzzzzy alles ist möglich
unter dem namen wasserfall auf keine ahnung was mit cocacola gemalt



das darfst du, denn du klebst ja schließlich NICHT das logo von Coca Cola auf dein bild....[/quote]

Selbst mit Logo könnte das von Art. 5 (3) GG gedeckt sein.
Aber bei Socken....

EDIT:
Tippfehler beseitigt
03.12.2008
Original von RolfG. *ich bin der Diener eurer Augen*


Selbst mir Logo könnte das von Art. 5 (3) GG gedeckt sein.
Aber bei Socken....



ähm, im grundgesetz??????
das hat hier ja nun keinerlei anwendung! ;-)
03.12.2008
Original von Eyetouch - walk-in cupboard by BODY IN NATURE
[quote]Original von RolfG. *ich bin der Diener eurer Augen*


Selbst mir Logo könnte das von Art. 5 (3) GG gedeckt sein.
Aber bei Socken....



ähm, im grundgesetz??????
das hat hier ja nun keinerlei anwendung! ;-)[/quote]

Doch, doch. Achte mal auf den Zusammenhang.
Ein BILD = Kunst (na ja, vielleicht) = 5 (3) GG

Aber wie gesagt: bei den Socken wird das wohl nicht ganz hinhauen :-)))))
03.12.2008
Ja, das Verwenden der Harry-Potter-Woll-Banderole auf selbstgestrickten und verkauften Socken kann und wird zu Ärger führen. Im günstigsten Fall nur wegen illegaler Nutzung des der Banderole mit dem Harry-konterfei. Im ausgefeilterem Sinne bekommt man noch einen wegen Betrug angehängt. Durch die Nutzung des lizensierten Bindematerials wird nämlich suggeriert, daß es sich um ein, vom Rechteinhaber, lizensiertes Produkt ist.

(Beispiel: Wenn ich selber Zwieback backe und in die Tüten von einem Hersteller einfülle, weil ich die grad dahabe gibts auch reichlich Ärger)

Schöne Grüße

Jan Rötzer
03.12.2008
Original von phototraum®
um ganz sicher zu gehen beim deutschen patentamt nachfragen

Die sagen einem nur, welche Marken, Patente etc. angemeldet sind. (Und das sagen sie einem nicht, da muß man in deren Datenbank nachgucken.)

Das DPMA wird sich hüten, Rechtsauskünfte und Rechtsberatung in Sachen Markenrecht zu machen...

[IMG]



Dürfte es auch überhaupt nicht. Selbst wenn es wollte, was es nicht will.
03.12.2008
Original von kiki-love total crazzzzzzy alles ist möglich
es gibt auch stoffe welche namen oder harry potters drauf haben...

Du darfst davon ausgehen, daß die Hersteller/Händler die entsprechende Lizenz von den Rechteinhabern erworben haben.
03.12.2008
@kiki-love:

wo arbeitest du denn gleich???
denn so wirklich stimmt das ja nicht, was dein chef dir erzählt! ;-)
03.12.2008
Ich mag jetzt nicht auf das ganze unausgegorene Zeugs eingehen, das hier teilweise gepostet wurde - Markenrecht ist ein höllenkomplexes Gebiet, das zu 90 Prozent auf einer sich stetig fortentwickelnden Rechtsprechung beruht und obendrein diverse "grenzüberschreitende Effekte" kennt.

Markenrechtlich relevant ist immer die "markenmäßige Benutzung" einer Marke.

Deshalb ist es ja auch völlig unproblematisch, einen Mercedes auf einem Aktfoto als Deko zu verwenden, nicht aber z.B., Autositzschonbezüge mit einem Mercedes-Logo herzustellen und zu verkaufen.

Harry-Potter-Socken aus Harry-Potter-Wolle zu stricken ist natürlich auch unproblematisch, das Harry-Potter-Logo (also das Bild von Harry Potter) zu verwenden, um Harry-Potter-Socken zu verkaufen, ist es nicht. Nicht zufällig zahlen die Hersteller von Harry-Potter-Socken (oder Simpson-Socken oder Peanuts-Socken) Lizenzgebühren an die Rechteinhaber der Marken bzw. Figuren.

Wenn Du also sicher gehen willst, dann fragst Du einen Anwalt, der auf Markenrecht spezialisiert ist (ich kann Dir gern ein paar nette dieser Sorte nennen). Dem machst Du den Vorschlag, diese - für den Experten zweifellos einfache - Frage für ein angemessenes Honorar zu beantworten. (Angemessen zum Umfang der Verwertung.)
03.12.2008
Original von Pixelspalter
Ich seh das Ganze mal so:

Es hat sich eingebürgert, daß Leute die Socken stricken, die Etiketten der Wolle um die Socken rummachen
Theoretisch könnte aber auch jeder Hersteller von Wolle eine Markenrechtsabmahnung anstreben.

Nicht unbedingt. Denn die Marke einer Wolle wird nicht zwangsläufig durch Socken berührt, die mit ihr gestrickt wurden.

Bei Harry-Potter-Wolle ist das aber was völlig anderes. "Harry-Potter" ist nicht der Hersteller der Wolle. "Harry-Potter" ist ein Merchandizing-Label, das eine berühmte Buch/Kino-Figur aufgreift, und damit was völlig anderes als ... "Falke-Wolle".

Und wenn Du Deine mit "Harry-Potter-Wolle" gestrickten Socken als "Harry-Potter-Socken" verkaufst, dann greifst Du damit durchaus in Markenrechte des Inhabers der Marke "Harry Potter" ein.

Ob Du das eigentlich willst oder nicht, ist unerheblich - für den durchschnittlichen Käufer könnte der Eindruck entstehen, er kaufe "offizielle Harry Potter-Socken"... Und das könnte dann markenrechtlich schon relevant werden; und außerdem könnte es auch unter dem Gesichtspunkt "UWG" (unlauterer Wettbewerb) relevant werden, und da braucht's dann nicht mal den "Harry-Potter"-Rechteinhaber, um zu intervenieren, da reicht dann jeder konkurrierende Sockenverkäufer aus...

Die Problematik hierbei liegt also darin, daß zweierlei lizenzpflichtige Hersteller zusammenkommen....einerseits der der Wolle, der die Verwendung seines Namens (in diesem Fall "Opal") duldet. Und dann noch der Inhaber der Marke Harry Potter....der diese Verwendung wahrscheinlich nicht dulden wird.

Der Lizenznehmer, der "Harry-Potter-Wolle" verkaufen darf, kann gar nichts hinnehmen, der hat kein Recht, irgendwas weiterzulizensieren.
03.12.2008
Original von Eyetouch - walk-in cupboard by BODY IN NATURE
also, dann mal eine vom fach (bin patentanwaltsfachangestellte):

nein, darf sie nicht!
punkt!

Du solltest Dich mit "Rechtsberatung im Einzelfall" zurückhalten... ;-) Zumal gerade dann, wenn Du Anspruch auf fachliche Kompetenz erhebst...;-)

nur, wer klagt schon gegen eine flohmarktverkäuferin die pro sockenpaar vielleicht 5 eur verdient?!

Der Arsch am Nebentisch. Der sich ärgert, daß die Socken besser laufen als seine.
03.12.2008
Original von TomRohwer
[quote]Original von Pixelspalter

Die Problematik hierbei liegt also darin, daß zweierlei lizenzpflichtige Hersteller zusammenkommen....einerseits der der Wolle, der die Verwendung seines Namens (in diesem Fall "Opal") duldet. Und dann noch der Inhaber der Marke Harry Potter....der diese Verwendung wahrscheinlich nicht dulden wird.

Der Lizenznehmer, der "Harry-Potter-Wolle" verkaufen darf, kann gar nichts hinnehmen, der hat kein Recht, irgendwas weiterzulizensieren.[/quote]
Ich glaub, du hast da was falsch verstanden, Tom.
[gone] Nasty World Media
03.12.2008
Ich finde es nur erschüternd wie hier Leuten geraten wird in ihr Unglück zu rennen. :(


@kiki-love:

Kleines Beispiel bezüglich des Abmahnwahnsinns in Deutschland.

Wenn der Hersteller der Wolle keine Lizenz bezüglich Harry-Potter hätte, dann könnte die Verkäuferin sogar dann legal abgemahnt werden, wenn sie die Wolle einfach nur weiter verkauft.

Intern könnte sie zwar ihren Schaden bei Hersteller der Wolle geltend machen aber nach deutschem Wettbewerbsrecht hätte sie sich vergewissern müssen, das der Hersteller tatsächlich auch eine Lizenz hat um mit Harry Potter zu werben.

Eine Abmahnung gegen die Weiterverkäuferin wäre in diesem Fall völlig legal.


Und da willst Du ihr eherlich raten, dass Edikett einfach für ihr eigenes Produkt zu nehmen?



Gruß
Nasty

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