Eine Frage zum Markenrecht (keine Fotografie) 43
03.12.2008
Original von Pixelspalter
[quote]Original von TomRohwer
Der Arsch am Nebentisch. Der sich ärgert, daß die Socken besser laufen als seine.
Da hab ich auch schon überlegt ob das gehen würde.
Im Grunde genommen kann ich ja jemanden nur abmahnen, wenn er seinen geschäftmäßigen Pflichten nicht nachkommt so wie das jeder andere auch tun muß. Aber denkst Du, das geht auch wegen den angepriesenen Artikeln? [/quote]
Ich kann jeden abmahnen, zu dem ich in einem Wettbewerbsverhältnis stehe (das ist die entscheidende Grundlage), und der mir gegenüber "unlauteren Wettbewerb" betreibt.
"Unlauteren Wettbewerb" betreibt z.B. immer der, der sich durch einen Rechtsverstoß einen geschäftlichen Vorteil am Markt verschafft.
Wenn ich also bei rechtlich korrektem Verhalten eine teure Lizenz erwerben muß, um "Harry-Potter-Merchandising" betreiben zu können, und mein Konkurrent macht das illegal ohne Lizenz, dann ist das neben allem anderen auch noch ein Wettbewerbsverstoß. Und den kann ich abmahnen.
Das betrifft ja im Endeffekt nur den Lizenzgeber von Harry Potter aber keinen Mitbewerber.
Der kann auch gar nicht wissen, ob nicht doch eine Lizenz vorliegt.
Das ist sein Risiko - wenn eine Lizenz vorliegt, hat er ein Problem mit seiner Abmahnung. Das sollte er vorher feststellen.
#42Report
[gone] khzimmer (nichtmehr in MK aktiv)
03.12.2008
OK, diese Lösung würde ich wählen:
1. Die Strümpfe auf keinen Fall mit einem Titel versehen, der auch nur entfernt mit HP oder Zauberei oder Fantasie in Verwendung gebracht werden kann.
(denkbar vielleicht: "Kuschelige Hausmacherstrümpfe")
2. Das Markenproblem austricksen:
In den Kopb, wo sie die Socken anbieten, ein einzelnes Original-Knäuel unveränderter HP-Wolle mit Banderole legen!
Dort ein Schildchen dran:
"Diese Wolle mag ich sehr, ich hab sie für alle Strümpf verwendet, die ich hier anbiete."
(also wieder ohne Marken-Nennung im eigenen Text)
Allerdings bin ich weder Anwalt noch solchwie 'rechtsgelehrt' - doch so würd ich es machen. :-)
Liebe Grüße,
Karl-Heinz
1. Die Strümpfe auf keinen Fall mit einem Titel versehen, der auch nur entfernt mit HP oder Zauberei oder Fantasie in Verwendung gebracht werden kann.
(denkbar vielleicht: "Kuschelige Hausmacherstrümpfe")
2. Das Markenproblem austricksen:
In den Kopb, wo sie die Socken anbieten, ein einzelnes Original-Knäuel unveränderter HP-Wolle mit Banderole legen!
Dort ein Schildchen dran:
"Diese Wolle mag ich sehr, ich hab sie für alle Strümpf verwendet, die ich hier anbiete."
(also wieder ohne Marken-Nennung im eigenen Text)
Allerdings bin ich weder Anwalt noch solchwie 'rechtsgelehrt' - doch so würd ich es machen. :-)
Liebe Grüße,
Karl-Heinz
#43Report
Topic has been closed
Da hab ich auch schon überlegt ob das gehen würde.
Im Grunde genommen kann ich ja jemanden nur abmahnen, wenn er seinen geschäftmäßigen Pflichten nicht nachkommt so wie das jeder andere auch tun muß. Aber denkst Du, das geht auch wegen den angepriesenen Artikeln?
Das betrifft ja im Endeffekt nur den Lizenzgeber von Harry Potter aber keinen Mitbewerber.
Der kann auch gar nicht wissen, ob nicht doch eine Lizenz vorliegt.
Na insgesamt lese ich hier raus, daß ich mit meiner Einschätzung gar nicht so falsch gelegen bin. Aber realistisch gesehen wird das sowieso keine Auswirkung haben.
Das mit Harry Potter war mal ein kurzzeitiger Werbegag des Wolleherstellers....und bald wird es wieder ganz normale Socken mit normalen Etiketten geben ^^