Urheberschutzrecht 52
[gone] User_6099
17.12.2008
Hm...
als Assistent trittst Du die Nutzungsrechte (meist und im Normalfall) gänzlich ab...
sonst gäbe es keine Studios mit mehreren Fotografen usw...
wenn das Privatshootings waren... ok... dann sollten das Deine Bilder sein... bei Aufträgen... normalerweise nein...
Dafür bekommst Du ja schließlich auch Kohlen vom Fotografen.
Edit:
Zusatz: Urheber der Bilder bist natürlich du... ok... aber da Du die Nutzungsrechte abtrittst...
lies mal dazu... ich glaube es ist der §31 Urhg
als Assistent trittst Du die Nutzungsrechte (meist und im Normalfall) gänzlich ab...
sonst gäbe es keine Studios mit mehreren Fotografen usw...
wenn das Privatshootings waren... ok... dann sollten das Deine Bilder sein... bei Aufträgen... normalerweise nein...
Dafür bekommst Du ja schließlich auch Kohlen vom Fotografen.
Edit:
Zusatz: Urheber der Bilder bist natürlich du... ok... aber da Du die Nutzungsrechte abtrittst...
lies mal dazu... ich glaube es ist der §31 Urhg
#2Report
17.12.2008
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html mal lesen,bevor wieder jemannd unfug erzählt...
#3Report
[gone] fotowilly
17.12.2008
Bernd,
lies doch noch einmal nach. Das Model/Fotografin hat das aus Spass gemacht. Von Angestelltenverhältnis schrieb sie nicht. Also auch keine Kohlen. Dann wäre die Sachlage klar.
Wenn ich meinem Model meine kamera gebe, und sie macht von mir ein Foto, dann ist es logischerweise kein Selbstporträt. Es ist das Bild meines Models. Auch da sollte es wegen Veröffentlichung eine klare Absprache geben.
In dem geschilderten Fall dürfte es wohl ziemlich schwer für Christin sein, die Richtigkeit zu bweisen. Für den Fotografen auch nicht einfach. Ich verstehe es so, er würde hier Fotos einstellen, die Christin belichtet hat. Wenn es so wäre, dann doch sehr armselig. Wie gesagt, Konjunktiv.
Aber vielleicht kennen wir auch nicht die ganze Geschichte.
Fakt ist, wer auf den Auslöser drückt, ist der/die Autor/in.
gruss reinhard
lies doch noch einmal nach. Das Model/Fotografin hat das aus Spass gemacht. Von Angestelltenverhältnis schrieb sie nicht. Also auch keine Kohlen. Dann wäre die Sachlage klar.
Wenn ich meinem Model meine kamera gebe, und sie macht von mir ein Foto, dann ist es logischerweise kein Selbstporträt. Es ist das Bild meines Models. Auch da sollte es wegen Veröffentlichung eine klare Absprache geben.
In dem geschilderten Fall dürfte es wohl ziemlich schwer für Christin sein, die Richtigkeit zu bweisen. Für den Fotografen auch nicht einfach. Ich verstehe es so, er würde hier Fotos einstellen, die Christin belichtet hat. Wenn es so wäre, dann doch sehr armselig. Wie gesagt, Konjunktiv.
Aber vielleicht kennen wir auch nicht die ganze Geschichte.
Fakt ist, wer auf den Auslöser drückt, ist der/die Autor/in.
gruss reinhard
#4Report
[gone] xxxxxx
17.12.2008
gehts wirklich nur darum wer den Finger am Auslöser hatte
...oder muss man sich nachher vielleicht darüber streiten, wer
- das Model gebucht hat
- das Model gestylt hat
- das Styling bezahlt hat
- den Hintergrund gewählt hat
- das Studio aufgebaut hat
- das Licht gesetzt hat
- die Kamera gestellt hat
- die Miete bezahlt hat
???
Ich würde mal die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung untersuchen.
...oder muss man sich nachher vielleicht darüber streiten, wer
- das Model gebucht hat
- das Model gestylt hat
- das Styling bezahlt hat
- den Hintergrund gewählt hat
- das Studio aufgebaut hat
- das Licht gesetzt hat
- die Kamera gestellt hat
- die Miete bezahlt hat
???
Ich würde mal die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung untersuchen.
#5Report
17.12.2008
Original von Christin B. *Fotograf.SC überarbeitet*
Während der Zusammenarbeit habe ich auch öfters mit seiner Kamera während dem Shooting Aufnahmen von unserem Model gemacht.
FRAGE ? Wo liegen die Bildrechte in diesem Fall - bei mir oder ? Da ja laut dt. Gesetzt derjenige die Rechte hat. der das Bild gemacht hat - egal obs seine Kamera war oder wem seine auch immer.
Zuerst wäre die Frage zu klären, ob Du überhaupt Urheber der Bilder bist oder nicht und im
Nachgang ob Du evtl. Nutzungsrechte an den Fotografen abgetreten hast.
Im Allgemeinen wird vereinfachend gesagt, daß derjenige, der den Auslöser betätigt
der Urheber der Bilder ist. Das trifft auch in den meisten Fällen zu und stellt zumindest
einmal klar, daß nicht etwa das Modell, der Studiobesitzer, der Kameraeigentümer oder
gar der Kamerahersteller Urheber des Bildes ist.
Betrachtet man das genauer, dann kann es aber durchaus Konstellationen geben, bei
denen derjenige, der das Knöpfchen drückt lediglich Miturheber ist oder unter Umständen
gar kein Urheber, sondern nur ein Gehilfe.
Szenario:
Fotograf gibt vor was das Modell anziehen soll, wie es geschminkt werden soll,
gibt die Pose vor, stellt das Set zusammen, richtet das Licht ein und bestimmt
die Kameraposition und -einstellungen. Der Assistent löst nur noch aus.
Im Ergebnis ist der Fotograf der Urheber und der Assistent lediglich Erfüllungsgehilfe.
Der Gehilfe hat an der Schaffung des Werkes teilgenommen, aber nicht durch
schöpferische Leistung.
Zu diesem Extremszenario gibt es natürlich eine Reihe von Abwandllungen die dem
Assistenten nach und nach mehr Spielraum lassen. Die Frage ist, ab wann der Assistent
sich ais der reinen Hilfstätigkeit löst und selbst schöpferisch tätig wird.
Bevor der Assistent aber zum alleinigen Urheber wird steht erst noch die Miturheberschaft
als Möglichkeit im Raum, bei der beide - Fotograf und Assistent - die gemeinsame
Urheberschaft an dem Werk erlangen.
Was hier vorliegt ist ohne genaue Kenntnis der Sachlage nicht zu entscheiden und
wo die Grenze ist steht auch nicht im Gesetzt - im Zweifel bekommt man aber vor
Gericht eine Entscheidung.
Ist die Frage der Urheberschaft geklärt, so bleibt noch zu prüfen, ob der
Assistent dem Fotografen Nutzungsrechte eingeräumt hat. Dies geschieht -
zumindest bei Bildnissen, auf die es hier ja ankommt - nicht automatisch durch
das Angestelltenverhältnis, sondern muß vertraglich so festgelegt werden,
es sei denn die Art des Angestelltenverhältnisses legt die Übertragung der
Nutzungsrechte nahe. (§43 Urhg).
#6Report
[gone] xxxxxx
17.12.2008
Übrigens finde ich die Frage 'Spaß an der Freude' oder nicht vollkommen unerheblich, weil ja deutlich war, dass es sich um eine Assistenz im Sinne einer nichtgleichberechtigten Zusammenarbeit handelte.
#7Report
17.12.2008
Original von BILDERLEBEN: FW Braun ***Kiel, Hamburg, Lübeck***
gehts wirklich nur darum wer den Finger am Auslöser hatte
...oder muss man sich nachher vielleicht darüber streiten, wer
- das Model gebucht hat
- das Model gestylt hat
- das Styling bezahlt hat
- den Hintergrund gewählt hat
- das Studio aufgebaut hat
- das Licht gesetzt hat
- die Kamera gestellt hat
- die Miete bezahlt hat
???
Guter Ansatz, wobei die ganzen finanziellen Aspekte irrelevant sind.
Wer bezahlt wird dadurch nicht zum Schöpfer eines Werkes.
Relevant sind aber Punkte wie:
- das Model gestylt hat
- den Hintergrund gewählt hat
- das Licht gesetzt hat
#8Report
[gone] xxxxxx
17.12.2008
Original von Fotofuxx
[quote]Original von BILDERLEBEN: FW Braun ***Kiel, Hamburg, Lübeck***
gehts wirklich nur darum wer den Finger am Auslöser hatte
...oder muss man sich nachher vielleicht darüber streiten, wer
- das Model gebucht hat
- das Model gestylt hat
- das Styling bezahlt hat
- den Hintergrund gewählt hat
- das Studio aufgebaut hat
- das Licht gesetzt hat
- die Kamera gestellt hat
- die Miete bezahlt hat
???
Guter Ansatz, wobei die ganzen finanziellen Aspekte irrelevant sind.
Wer bezahlt wird dadurch nicht zum Schöpfer eines Werkes.
Relevant sind aber Punkte wie:
- das Model gestylt hat
- den Hintergrund gewählt hat
- das Licht gesetzt hat[/quote]
najaaa: wenn da einer nicht gezahlt hätte gäbe es die benötigten voraussetzungen nicht- würde ich als juristischer laie mal annehmen.
umgekehrt kann die assistentin wahrscheinlich keine einwilligung des bezahlers im sinne von 'du kannst hier natürlich auch für dich produzieren' nachweisen (nehme ich an?)- und das einfach mal so vorauszusetzen finde ich schon ziemlich frech verwegen
#9Report
17.12.2008
Original von fotowilly
Das Model/Fotografin hat das aus Spass gemacht. Von Angestelltenverhältnis schrieb sie nicht. Also auch keine Kohlen. Dann wäre die Sachlage klar.
Ob Geld floss oder nicht ist für den Sachverhalt völlig irrelevant.
Lediglich, wenn das Wesen des Arbeitsverhältnisses so gestaltet ist, daß die
Nutzung durch den Arbeitgeber sinnigerweise als eingeschlossen anzusehen ist,
sieht das anders aus.
Beipiel "Angestellter Reportagefotograf bei einer Zeitung". Hier ist es ja gerade
die Aufgabe des Angestellten Bilder für den Arbeitgeber zu machen, also ist
die Einräumung der Nutzungsrechte auch dann inklusive, wenn es nicht explizit
im Arbeitsvertrag steht.
#10Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
17.12.2008
da sie keinen vertrag gemacht hat und auch keinen mündlichen und keinen arbeitsvertrag hat als assistent (geh mal davon aus) hat sie meiner meinung nach die urheberrechte am bild.
selbst wenn sie assistentin wäre, ich meine urheberrecht ist niemals übertragbar
im endeeffekt solltet ihr euch einfaxch einigen anstatt so was gross zu kochen,
bringt eh nichts und ist der sache nicht wert
selbst wenn sie assistentin wäre, ich meine urheberrecht ist niemals übertragbar
im endeeffekt solltet ihr euch einfaxch einigen anstatt so was gross zu kochen,
bringt eh nichts und ist der sache nicht wert
#11Report
17.12.2008
Original von BILDERLEBEN: FW Braun ***Kiel, Hamburg, Lübeck***
najaaa: wenn da einer nicht gezahlt hätte gäbe es die benötigten voraussetzungen nicht- würde ich als juristischer laie mal annehmen.
Der Schluß ist zwar richtig, änder aber nichts an den Urheber- oder Nutzungsrechten.
Wenn der Kamerahersteller die Kamera nicht gebaut hätte,
der Fotohändler sie nicht verkauft hätte,
das E-Werk den Strom für die Blitze nicht geliefert hätte,
die Eltern des Modells sich nie kennengelernt hätten ...
dann wären die Bilder auch nicht entstanden.
Dennoch macht das keinen der Erwähnten zum Urheber oder räumt ihnen Nutzungsrechte ein.
#12Report
17.12.2008
Original von TM-PhotoDesign *new pics*
da sie keinen vertrag gemacht hat und auch keinen mündlichen und keinen arbeitsvertrag hat als assistent (geh mal davon aus) hat sie meiner meinung nach die urheberrechte am bild.
selbst wenn sie assistentin wäre, ich meine urheberrecht ist niemals übertragbar
Richtig - Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Wie ich bereits länglich erläutert habe ist sie unter Umständen gar nicht Urheber,
so daß sich die Frage erst gar nicht stellt.
Beurteilen lässt sich das aufgrund der Schilderung noch nicht ...
#13Report
[gone] | fotokurs-greifswald.de |
17.12.2008
Während der Zusammenarbeit habe ich auch öfters mit seiner Kamera während dem Shooting Aufnahmen von unserem Model gemacht.
Ob du Urheber bist, lässt sich schwer beweisen.
Dazu kommt, dass du vermutlich kein Modelrelease hast, also die Nutzungsrechteübertragung des Modells.
Wenn du die nicht hast, kannst du die Bilder nicht ausstellen, ob du Urheber bist oder nicht.
Falls du das Modell noch kennst, kannst du dir die Rechte noch geben lassen und das Modell kann gleichzeitig bezeugen, dass du die Bilder gemacht hast.
Und wenn dir das alles zu anstrengend wird, vergiss den Streit und mach neue Bilder.
Gruß
Hendrik
#14Report
[gone] xxxxxx
17.12.2008
Kann ich nachvollziehen, Fuxx...
Ich ging davon aus, dass der Bezahler ja nicht im Sinn gehabt hat, für BEIDE Urheber zu zahlen- dass also im Grunde autonome Schöpfungen in dieser vom Bezahler eingerichteten Situation unerwünscht waren.
Wie sich nun eine Duldung des Treibens auswirken würde?!?
Ich ging davon aus, dass der Bezahler ja nicht im Sinn gehabt hat, für BEIDE Urheber zu zahlen- dass also im Grunde autonome Schöpfungen in dieser vom Bezahler eingerichteten Situation unerwünscht waren.
Wie sich nun eine Duldung des Treibens auswirken würde?!?
#15Report
17.12.2008
aus meiner sicht, hat sie mit seiner cam geknipst ... was sich ja beweisen lässt ... aber vor gericht, kann bestimmt keiner sagen, SIE hätte des bild gemacht ... es ist seine cam .... 2 jahre später weiß keiner mehr WER auf den auslöser gedrückt hat, bei welchem bid ... egal ob oder wie ... als assi haste immer verloren !!!
ps: bezahlung vom model oder visa o.ä. spielt dabei keine rolle ... auch was im vermeindlichen arbeitsvertrag steht is unwichtig ... vor gericht zählen fakten ... also bild, cam und wem gehört sie !
schade ... aber so glaube ich wird es passieren
Richtig - Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Wie ich bereits länglich erläutert habe ist sie unter Umständen gar nicht Urheber,
so daß sich die Frage erst gar nicht stellt.
Beurteilen lässt sich das aufgrund der Schilderung noch nicht ...[/quote]
ps: bezahlung vom model oder visa o.ä. spielt dabei keine rolle ... auch was im vermeindlichen arbeitsvertrag steht is unwichtig ... vor gericht zählen fakten ... also bild, cam und wem gehört sie !
schade ... aber so glaube ich wird es passieren
Original von Fotofuxx
[quote]Original von TM-PhotoDesign *new pics*
da sie keinen vertrag gemacht hat und auch keinen mündlichen und keinen arbeitsvertrag hat als assistent (geh mal davon aus) hat sie meiner meinung nach die urheberrechte am bild.
selbst wenn sie assistentin wäre, ich meine urheberrecht ist niemals übertragbar
Richtig - Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Wie ich bereits länglich erläutert habe ist sie unter Umständen gar nicht Urheber,
so daß sich die Frage erst gar nicht stellt.
Beurteilen lässt sich das aufgrund der Schilderung noch nicht ...[/quote]
#16Report
[gone] xxxxxx
17.12.2008
Original von | image-academy.de | Silvester in Vietnam
[quote]
Während der Zusammenarbeit habe ich auch öfters mit seiner Kamera während dem Shooting Aufnahmen von unserem Model gemacht.
Ob du Urheber bist, lässt sich schwer beweisen.
Dazu kommt, dass du vermutlich kein Modelrelease hast, also die Nutzungsrechteübertragung des Modells.
Wenn du die nicht hast, kannst du die Bilder nicht ausstellen, ob du Urheber bist oder nicht.
Falls du das Modell noch kennst, kannst du dir die Rechte noch geben lassen und das Modell kann gleichzeitig bezeugen, dass du die Bilder gemacht hast.
Und wenn dir das alles zu anstrengend wird, vergiss den Streit und mach neue Bilder.
Gruß
Hendrik[/quote]
Sehr guter neuer Aspekt *lach*
#17Report
17.12.2008
es lässt sich nicht beweisen ... wie auch ?
stimme für deinen zweiten satz !! *is auch einfacher ;o))
stimme für deinen zweiten satz !! *is auch einfacher ;o))
Original von | image-academy.de | Silvester in Vietnam
Ob du Urheber bist, lässt sich schwer beweisen.
Und wenn dir das alles zu anstrengend wird, vergiss den Streit und mach neue Bilder.
Gruß
Hendrik
#18Report
17.12.2008
die rechte an den bildern gehören dir.
die knipse gehört aber ihm. wenn er nen rochus hat, kommt er auf die frage:
was fällt dir ein, mein material zu benutzen, so dass du widerrechtlich
an die bilder gekommen wärst.
schickes gegenbeispiel aus meiner firma:
in der tiefgarage steht der fuhrpark unserer company. nun stellte sich heraus,
dass einer aus der putzkolonne sich jeden abend einen dreier bmw gegriffen hatte,
um noch woanders fremdzuputzen. gehört jetzt sein lohn unserer firma?
ich denke kaum. aber ne anzeige wegen unterschlagung hat er am hals.
die knipse gehört aber ihm. wenn er nen rochus hat, kommt er auf die frage:
was fällt dir ein, mein material zu benutzen, so dass du widerrechtlich
an die bilder gekommen wärst.
schickes gegenbeispiel aus meiner firma:
in der tiefgarage steht der fuhrpark unserer company. nun stellte sich heraus,
dass einer aus der putzkolonne sich jeden abend einen dreier bmw gegriffen hatte,
um noch woanders fremdzuputzen. gehört jetzt sein lohn unserer firma?
ich denke kaum. aber ne anzeige wegen unterschlagung hat er am hals.
#19Report
17.12.2008
richtig ... was von ihr zu beweisen wäre und wahrscheinlich nicht geht ;o)
[quote]Original von verleihnix
die rechte an den bildern gehören dir.
die knipse gehört aber ihm. wenn er nen rochus hat, kommt er auf die frage:
was fällt dir ein, mein material zu benutzen, so dass du widerrechtlich
an die bilder gekommen wärst.
[quote]
[quote]Original von verleihnix
die rechte an den bildern gehören dir.
die knipse gehört aber ihm. wenn er nen rochus hat, kommt er auf die frage:
was fällt dir ein, mein material zu benutzen, so dass du widerrechtlich
an die bilder gekommen wärst.
[quote]
#20Report
Topic has been closed
Folgende Thematik :
Ich habe mal mit einem Fotografen fest zusammengearbeitet - ich in diesem Fall als seine Assistentin ... war rein zum Spaß an der Freude.
Nun haben sich unsere Weg getrennt.
Während der Zusammenarbeit habe ich auch öfters mit seiner Kamera während dem Shooting Aufnahmen von unserem Model gemacht.
FRAGE ? Wo liegen die Bildrechte in diesem Fall - bei mir oder ? Da ja laut dt. Gesetzt derjenige die Rechte hat. der das Bild gemacht hat - egal obs seine Kamera war oder wem seine auch immer.
Oder täusche ich mich da jetzt ?
Den der besagte Fotograf rief mich heute an und ich sollte die Bilder löschen. Er wiederum hat selber Fotos auf seiner SC die durch mich entstanden sind.
Hoffe auf eueren Rat
LG Christin