Urheberschutzrecht 52
17.12.2008
und dafür hast du 15 beiträge gebraucht ?
;o)
Das schreibe ich aber von Anfang an, daß genau das nicht ausreicht.
*seufz*[/quote]
;o)
Original von Fotofuxx[/quote]
[quote]Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
schmunzel ... na geht doch ! ;o)))
[quote]Original von Fotofuxx
Das Drücken des Auslösers (alles was wir wissen) reicht jedenfalls nicht.
Das schreibe ich aber von Anfang an, daß genau das nicht ausreicht.
*seufz*[/quote]
#42Report
[gone] SweetSacrifice
17.12.2008
Also
1. War ein Outdoorshooting - zum Thema Licht gesetzt etc.
2. Das Model war von mir ausgewählt und angesprochen
3. DER TFP Vertrag für das Model war bestückt mit seinen und meinen Daten
Geld ist also überhaupt nicht geflossen, ......
Klar ists jetzt einfacher zu sagen ok, behalt die Bilder ich mach mir halt neue. Aber mir gehts ums Prinzip was mich so aufregt.
Würde es etwas ändern, wenn ich nachträglich mit dem Model eine Vereinbarung schließe - das ich die Bilder verwenden darf also so zu sagen einen nachträglichen Vetrag aufsetze ???
Der Fotograf ist hier mittlerweile in der MK aufgrund einer ziemlichen ,,tollen" (achtung ironie) gelöscht wurden und agiert jetzt nur noch auf 14model.de
1. War ein Outdoorshooting - zum Thema Licht gesetzt etc.
2. Das Model war von mir ausgewählt und angesprochen
3. DER TFP Vertrag für das Model war bestückt mit seinen und meinen Daten
Geld ist also überhaupt nicht geflossen, ......
Klar ists jetzt einfacher zu sagen ok, behalt die Bilder ich mach mir halt neue. Aber mir gehts ums Prinzip was mich so aufregt.
Würde es etwas ändern, wenn ich nachträglich mit dem Model eine Vereinbarung schließe - das ich die Bilder verwenden darf also so zu sagen einen nachträglichen Vetrag aufsetze ???
Der Fotograf ist hier mittlerweile in der MK aufgrund einer ziemlichen ,,tollen" (achtung ironie) gelöscht wurden und agiert jetzt nur noch auf 14model.de
#43Report
17.12.2008
Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
und dafür hast du 15 beiträge gebraucht ?
Ja, nach 15 Beiträgen hast Du es auch verstanden.
#44Report
17.12.2008
Original von Christin B. *Fotograf.SC überarbeitet*
Also
1. War ein Outdoorshooting - zum Thema Licht gesetzt etc.
2. Das Model war von mir ausgewählt und angesprochen
3. DER TFP Vertrag für das Model war bestückt mit seinen und meinen Daten
Geld ist also überhaupt nicht geflossen, ......
1. ist ein Punkt, der schon mal nicht zugunsten des Fotografen spricht,
hilft Dir aber auch nicht viel
Wer hat die Szene arrangiert ? Farben, Kleidung, Hintergründe ausgesucht ?
Wer hat das Ganze gestaltet - das ist die Frage.
2. ist irrelevant
3. kann interessant sein, sagt so aber nichts - welche Rechte wurden hier
genau von wem an wen abgetreten ?
4. Geldfluss ist (für diese Fragestellung) auch irrelevant
#45Report
17.12.2008
´was heißt das ? ... rechte ?
Original von Christin B. *Fotograf.SC überarbeitet*
3. DER TFP Vertrag für das Model war bestückt mit seinen und meinen Daten
#46Report
[gone] SweetSacrifice
17.12.2008
Den Vertrag muss ich mal rauskramen ..... und dann mal gucken :)
#47Report
17.12.2008
Original von Christin B. *Fotograf.SC überarbeitet*
FRAGE ? Wo liegen die Bildrechte in diesem Fall - bei mir oder ? Da ja laut dt. Gesetzt derjenige die Rechte hat. der das Bild gemacht hat - egal obs seine Kamera war oder wem seine auch immer.
Oder täusche ich mich da jetzt ?
Nein. Wem die Kamera gehört, ist völlig ohne Bedeutung für's Urheberrecht. (Wenn zwei Leute gemeinsam ein Bild gestalten, und dann drückt einer der beiden auf den Auslöser - dann können beide gemeinsame Urheber des Bildes werden. Aber nur durch den Besitz des Gerätes wird keiner zum Urheber.)
#48Report
17.12.2008
Original von BILDERLEBEN: FW Braun ***Kiel, Hamburg, Lübeck***
gehts wirklich nur darum wer den Finger am Auslöser hatte
...oder muss man sich nachher vielleicht darüber streiten, wer
- das Model gebucht hat
- das Model gestylt hat
- das Styling bezahlt hat
- den Hintergrund gewählt hat
- das Studio aufgebaut hat
- das Licht gesetzt hat
- die Kamera gestellt hat
- die Miete bezahlt hat
???
Für's Urheberrecht geht es nur darum, wer der schöpferische Urheber gewesen ist. Und nicht darum, wer das ganze Setting bezahlt hat. Und der "Lichtsetzer" ist nicht Miturheber.
#49Report
17.12.2008
Original von Fotofuxx
[quote]Original von fotowilly
Das Model/Fotografin hat das aus Spass gemacht. Von Angestelltenverhältnis schrieb sie nicht. Also auch keine Kohlen. Dann wäre die Sachlage klar.
Ob Geld floss oder nicht ist für den Sachverhalt völlig irrelevant.
Lediglich, wenn das Wesen des Arbeitsverhältnisses so gestaltet ist, daß die
Nutzung durch den Arbeitgeber sinnigerweise als eingeschlossen anzusehen ist,
sieht das anders aus.
Beipiel "Angestellter Reportagefotograf bei einer Zeitung". Hier ist es ja gerade
die Aufgabe des Angestellten Bilder für den Arbeitgeber zu machen, also ist
die Einräumung der Nutzungsrechte auch dann inklusive, wenn es nicht explizit
im Arbeitsvertrag steht.[/quote]
Auch dann aber ist der Fotograf der alleinige Urheber und hat allein das Urheberrecht. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich allerhöchstens ein umfangreiches Nutzungsrecht für den Arbeitgeber.
#50Report
17.12.2008
Original von Fotofuxx
Wenn der Fotograf die Szene Arrangiert und das Licht gesetzt hat, dann ist
er ggf. Miturheber.
Nur wenn er auch den Aufnahmestandpunkt und den Auslösezeitpunkt bestimmt hat.
Anderenfalls liegt die schöpferische Leistung für das einzelne Foto allein bei der Fotografin. Sie war es nämlich, die bestimmt hat, wie das Bild letztlich aussieht.
#51Report
17.12.2008
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Stefan Tautorat
Hat schon jemand Tom Bescheid gesagt... . ;-)
Tom wird irgendwann spät abends hier auftauchen und jedes Posting noch einmal
einzeln beantworten - so etwas lässt er sich doch nicht entgehen ;-)[/quote]
Natürlich nicht... [IMG]
(Ich könnte das auch alles in ein Posting reinschreiben. Aber dann wird wieder gemeckert, daß das so furchtbar lang ist...)
#52Report
Topic has been closed
Das schreibe ich aber von Anfang an, daß genau das nicht ausreicht.
*seufz*