Urheberschutzrecht 52
17.12.2008
Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
ps: bezahlung vom model oder visa o.ä. spielt dabei keine rolle ... auch was im vermeindlichen arbeitsvertrag steht is unwichtig ... vor gericht zählen fakten ... also bild, cam und wem gehört sie !
Der von beiden unterschrieben Arbeitsvertrag (den es ja vermutlich gar nicht gibt,
da sie das ja nur so zum Spaß gemacht hat) wäre durchaus relevant, da in diesem
die Nutzungsrechte ggf. geregelt sind oder sich diese aus dem Wesen des
Vertrages ergeben.
Würde ihr zwar nichts bringen, aber die Position des Fotografen stützen.
Wem die Kamera gehört ist rechtlich völlig irrelevant. Beweistechnisch macht
es die Sache vielleicht etwas schwieriger, aber das Gericht ist durchaus frei
in seiner Entscheidung wie es die einzelnen Beweise würdigt.
Beispiel: Die Assistentin setzt dem Modell eine Narrenkappe auf und fotografiert
es damit. Das Modell sagt vor Gericht aus, mit der Kappe hat mich nur die Assistentin
fotografiert. Voila.
#22Report
[gone] Die Biggi
17.12.2008
Eine Urheberschaft kann man nicht abtreten, die verbleibt immer, wie der Name schon sagt, beim Urrheber. Dabei ist es schnurzegal wem die Kamera gehört. Solltest Du also zweifelsfrei nachweisen können, dass die Fotos von Dir sind (was in der Regel das größte Problem ist), bist Du Urheber und kein Anderer und kannst auch so verfahren. Das bleibst Du auch immer. Sollte allerdings der Fotograf für den Du gearbeitet hast irgendeine gültige, also rechtskräftige Vereinbarung über die Nutzung der Fotos aus dem Hut zaubern, siehts hinsichtlich der Verwertungsrechte trübe aus. Hier darf man nicht Apfelsinen mit Kartoffeln vergleichen. Bei den beiden o.g. Kriterien handel es sich um zwei Paar ungleiche Schuhe.
LG Birgit
LG Birgit
#23Report
17.12.2008
und genau da is des problem .... wer kann bitte nach zwei jahren selbiges noch behaupten ?
fakten hat nur der knipser ... nicht sein assi ... so sehe ich des !
nimm dir nur die grossen ... wie helmut newton oder david la chapelle ... du glaubst doch nicht wirklich ... also nur einer hätte seine urheberrechte hinterfragt ?
also egal ob er die cam, des licht, die maske oder sonstwas gehalten hat !!!
*schmunzel ... da is ein assi eines knipsers aber auf verlorenen posten ;o)))
Der von beiden unterschrieben Arbeitsvertrag (den es ja vermutlich gar nicht gibt,
da sie das ja nur so zum Spaß gemacht hat) wäre durchaus relevant, da in diesem
die Nutzungsrechte ggf. geregelt sind oder sich diese aus dem Wesen des
Vertrages ergeben.
Würde ihr zwar nichts bringen, aber die Position des Fotografen stützen.
Wem die Kamera gehört ist rechtlich völlig irrelevant. Beweistechnisch macht
es die Sache vielleicht etwas schwieriger, aber das Gericht ist durchaus frei
in seiner Entscheidung wie es die einzelnen Beweise würdigt.
Beispiel: Die Assistentin setzt dem Modell eine Narrenkappe auf und fotografiert
es damit. Das Modell sagt vor Gericht aus, mit der Kappe hat mich nur die Assistentin
fotografiert. Voila.[/quote]
fakten hat nur der knipser ... nicht sein assi ... so sehe ich des !
nimm dir nur die grossen ... wie helmut newton oder david la chapelle ... du glaubst doch nicht wirklich ... also nur einer hätte seine urheberrechte hinterfragt ?
also egal ob er die cam, des licht, die maske oder sonstwas gehalten hat !!!
*schmunzel ... da is ein assi eines knipsers aber auf verlorenen posten ;o)))
Original von Fotofuxx
[quote]Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
ps: bezahlung vom model oder visa o.ä. spielt dabei keine rolle ... auch was im vermeindlichen arbeitsvertrag steht is unwichtig ... vor gericht zählen fakten ... also bild, cam und wem gehört sie !
Der von beiden unterschrieben Arbeitsvertrag (den es ja vermutlich gar nicht gibt,
da sie das ja nur so zum Spaß gemacht hat) wäre durchaus relevant, da in diesem
die Nutzungsrechte ggf. geregelt sind oder sich diese aus dem Wesen des
Vertrages ergeben.
Würde ihr zwar nichts bringen, aber die Position des Fotografen stützen.
Wem die Kamera gehört ist rechtlich völlig irrelevant. Beweistechnisch macht
es die Sache vielleicht etwas schwieriger, aber das Gericht ist durchaus frei
in seiner Entscheidung wie es die einzelnen Beweise würdigt.
Beispiel: Die Assistentin setzt dem Modell eine Narrenkappe auf und fotografiert
es damit. Das Modell sagt vor Gericht aus, mit der Kappe hat mich nur die Assistentin
fotografiert. Voila.[/quote]
#24Report
17.12.2008
Original von Foto-Wehr (seit 1.8. in neuem Studio)
Eine Urheberschaft kann man nicht abtreten ...
Ja, aber sie ist nicht nur deshalb Urheber, weil sie den Auslöser an der Kamera
gedrückt hat, da gehört mehr dazu wie oben bereits ausgeführt.
Wenn der Fotograf die Szene Arrangiert und das Licht gesetzt hat, dann ist
er ggf. Miturheber.
Das ist übrigens auch etwas über das sich die Teilnehmer von Workshops
und Modelsharings einmal Gedanken machen sollten ...
#25Report
17.12.2008
Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
und genau da is des problem .... wer kann bitte nach zwei jahren selbiges noch behaupten ?
Zitat Modell: Die Kappe war so schrecklich, das werde ich nie vergessen ! Außerdem
erinnere ich mich noch genau daran, daß der Fotograf als er hereinkam mir die Kappe
vom Kopf gerissen hat und wie Rumpelstilzchen darauf herumgetrampelt ist - diese
Szene hat sich geradezu in mein Gedächtnis eingebrannt.
#26Report
17.12.2008
Hat schon jemand Tom Bescheid gesagt... . ;-)
#27Report
17.12.2008
wo bitte nimmst du diese zitat her ?
Zitat Modell: Die Kappe war so schrecklich, das werde ich nie vergessen ! Außerdem
erinnere ich mich noch genau daran, daß der Fotograf als er hereinkam mir die Kappe
vom Kopf gerissen hat und wie Rumpelstilzchen darauf herumgetrampelt ist - diese
Szene hat sich geradezu in mein Gedächtnis eingebrannt.[/quote]
Original von Fotofuxx
[quote]Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
und genau da is des problem .... wer kann bitte nach zwei jahren selbiges noch behaupten ?
Zitat Modell: Die Kappe war so schrecklich, das werde ich nie vergessen ! Außerdem
erinnere ich mich noch genau daran, daß der Fotograf als er hereinkam mir die Kappe
vom Kopf gerissen hat und wie Rumpelstilzchen darauf herumgetrampelt ist - diese
Szene hat sich geradezu in mein Gedächtnis eingebrannt.[/quote]
#28Report
17.12.2008
Original von Stefan Tautorat
Hat schon jemand Tom Bescheid gesagt... . ;-)
Tom wird irgendwann spät abends hier auftauchen und jedes Posting noch einmal
einzeln beantworten - so etwas lässt er sich doch nicht entgehen ;-)
#29Report
17.12.2008
Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
wo bitte nimmst du diese zitat her ?
Hab ich mir ausgedacht. Das soll nur ein Beispiel sein, daß man als Zeuge
auch nach zwei Jahren noch eine glaubwürdige Aussage vor Gericht abliefern
kann.
Mir ist auch klar, daß recht haben und dieses auch beweisen können zwei
verschiedene Dinge sind. Wie sagt man so schön ? Vor Gericht bekommt
man nicht Recht - man bekommt ein Urteil !
#30Report
17.12.2008
deine erfindung deiner aussage ... war aber gerade sowas von daneben ... also wirklich ... wie oft in deinem leben hast du schon mal vor gericht gestanden ?
ach egal ... is sowieso viel zu ot
Hab ich mir ausgedacht. Das soll nur ein Beispiel sein, daß man als Zeuge
auch nach zwei Jahren noch eine glaubwürdige Aussage vor Gericht abliefern
kann.
Mir ist auch klar, daß recht haben und dieses auch beweisen können zwei
verschiedene Dinge sind. Wie sagt man so schön ? Vor Gericht bekommt
man nicht Recht - man bekommt ein Urteil ![/quote]
ach egal ... is sowieso viel zu ot
Original von Fotofuxx
[quote]Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
wo bitte nimmst du diese zitat her ?
Hab ich mir ausgedacht. Das soll nur ein Beispiel sein, daß man als Zeuge
auch nach zwei Jahren noch eine glaubwürdige Aussage vor Gericht abliefern
kann.
Mir ist auch klar, daß recht haben und dieses auch beweisen können zwei
verschiedene Dinge sind. Wie sagt man so schön ? Vor Gericht bekommt
man nicht Recht - man bekommt ein Urteil ![/quote]
#31Report
[gone] Die Biggi
17.12.2008
@Fotofuxx,
nach dem was Du da schreibst wäre jeder Assi, der arrangiert, der den Reflektor hält oder die Klamotten am Model zurechtzupft usw., Miturheber. Ist er nicht. Er ist Gehilfe für den Urheber. LG Birgit
nach dem was Du da schreibst wäre jeder Assi, der arrangiert, der den Reflektor hält oder die Klamotten am Model zurechtzupft usw., Miturheber. Ist er nicht. Er ist Gehilfe für den Urheber. LG Birgit
#32Report
17.12.2008
jepp .... des schreibt er so ! ... alle haben rechte ... visa, assi, licht, freunde und model ... nicht zu vergessen der vermieter, der hausmeister und auch die grünen !!! ;o)))
Original von Foto-Wehr (seit 1.8. in neuem Studio)
@Fotofuxx,
nach dem was Du da schreibst wäre jeder Assi, der arrangiert, der den Reflektor hält oder die Klamotten am Model zurechtzupft usw., Miturheber. Ist er nicht. Er ist Gehilfe für den Urheber. LG Birgit
#33Report
17.12.2008
Original von Foto-Wehr (seit 1.8. in neuem Studio)
@Fotofuxx,
nach dem was Du da schreibst wäre jeder Assi, der arrangiert, der den Reflektor hält oder die Klamotten am Model zurechtzupft usw., Miturheber. Ist er nicht. Er ist Gehilfe für den Urheber. LG Birgit
Mein Punkt ist doch gerade, daß die Situation nicht so eindeutig ist, sondern es darauf
ankommt, wer Schöpfer des Bildes ist und dabei ist das Drücken des Auslösers nur von
untergeordneter Bedeutung. (Lies Dir mal meinen ersten längeren Beitrag dazu durch)
Je nachdem wie sich die Anteile der schöpferischen Leistung verteilen ergibt sich die
Urheberschaft.
Weist der Fotograf den Assistenten an, die Softbox etwas nach rechts zu drehen und
dieser führt das nur aus -> Gehilfe
Sagt der Fotograf dem Assistenten "Standardportraitlicht wie immer" -> Gehilfe
Setzt der Assistent das Licht nach eigenem Gutdünken und wird dabei kreativ,
dann macht er den ersten Schritt hin zum Miturheber. Posinganweisungen an
das Modell, Auswahl von Kleidung, Hintergrund etc. sind weitere Schritte bis
hin zu dem Punkt an dem sogar der Fotograf hereinkommen und seine fertig
eingestellte Kamera auslösen kann, aber doch nicht mehr Urheber ist, weil
er nichts kreatives mehr beigetragen hat.
#34Report
17.12.2008
Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
jepp .... des schreibt er so ! ... alle haben rechte ... visa, assi, licht, freunde und model ... nicht zu vergessen der vermieter, der hausmeister und auch die grünen !!! ;o)))
Du hast offensichtlich meine Beiträge nicht gelesen!
(oder gelesen aber nicht verstanden)
#35Report
17.12.2008
schön wär es !! .... is aber völlig falsch !!! ;o))
und jetzt denk nochmal selber über deine worte nach und stell dir vor "du bist ein bkannter fotoknipser" und hast einen auftrag ... wer auch immer ihn auslöst oder den auslöser drückt ... wem gehören die rechte ?
da kannst du zupfen und ziehen wie du willst ! ;o)))
sie bleiben bei dir als auftragnehmer ! ... ob du durch einen assi knipsen lässt oder durch deine oma ... is doch völlig egal !
;o)
und jetzt denk nochmal selber über deine worte nach und stell dir vor "du bist ein bkannter fotoknipser" und hast einen auftrag ... wer auch immer ihn auslöst oder den auslöser drückt ... wem gehören die rechte ?
da kannst du zupfen und ziehen wie du willst ! ;o)))
sie bleiben bei dir als auftragnehmer ! ... ob du durch einen assi knipsen lässt oder durch deine oma ... is doch völlig egal !
;o)
Original von Fotofuxx
Mein Punkt ist doch gerade, daß die Situation nicht so eindeutig ist, sondern es darauf
ankommt, wer Schöpfer des Bildes ist und dabei ist das Drücken des Auslösers nur von
untergeordneter Bedeutung. (Lies Dir mal meinen ersten längeren Beitrag dazu durch)
Je nachdem wie sich die Anteile der schöpferischen Leistung verteilen ergibt sich die
Urheberschaft.
Weist der Fotograf den Assistenten an, die Softbox etwas nach rechts zu drehen und
dieser führt das nur aus -> Gehilfe
Sagt der Fotograf dem Assistenten "Standardportraitlicht wie immer" -> Gehilfe
Setzt der Assistent das Licht nach eigenem Gutdünken und wird dabei kreativ,
dann macht er den ersten Schritt hin zum Miturheber. Posinganweisungen an
das Modell, Auswahl von Kleidung, Hintergrund etc. sind weitere Schritte bis
hin zu dem Punkt an dem sogar der Fotograf hereinkommen und seine fertig
eingestellte Kamera auslösen kann, aber doch nicht mehr Urheber ist, weil
er nichts kreatives mehr beigetragen hat.
#36Report
17.12.2008
Original von NeoArt (wo bleiben die geschenke?)
schön wär es !! .... is aber völlig falsch !!! ;o))
Da Du mir scheinbar nicht glauben willst, hier ein Zitat aus der FAZ:
Nur der schöpferische Tätige hat Rechtsanspruch
Die Miturheberschaft verschiedener Künstler ist nach deutschem Recht geregelt in Paragraph 8 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG): Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werks und haben dieses gemeinsam zu verwerten. Hierfür müssen sich nach dem Wortlaut des Gesetzes mehrere Personen einer künstlerischen Idee unterordnen und diese auch gemeinsam verwirklichen - was bedeutet das in der Praxis? Miturheber kann nur sein, wer einen eigenen schöpferischen Beitrag zum Entstehen eines einheitlichen Kunstwerks liefert. Bloße Anregungen, Anmerkungen oder untergeordnete Hilfsarbeiten beim Schöpfungsprozess hingegen begründen keine Stellung als Miturheber.
Hat Deiner Auffassung nach das "Drücken des Auslösers" etwas mit schöpferischer
Tätigkeit zu tun ? Nach meiner nicht.
Ein querschnittsgelähmter Autor, der seinen Text diktiert ist sehr wohl Urheber
auch wenn er nicht selbst schreibt.
Darf das für einen querschnittsgelähmten Fotografen nicht gelten ?
#37Report
17.12.2008
@fotofuxx ... du bist ja völlig weg vom thema !!!
lies nochmal:
lies nochmal:
Original von Christin B. *Fotograf.SC überarbeitet*
Ich habe mal mit einem Fotografen fest zusammengearbeitet - ich in diesem Fall als seine Assistentin ... war rein zum Spaß an der Freude.
Nun haben sich unsere Weg getrennt.
Während der Zusammenarbeit habe ich auch öfters mit seiner Kamera während dem Shooting Aufnahmen von unserem Model gemacht.
FRAGE ? Wo liegen die Bildrechte in diesem Fall - bei mir oder ? Da ja laut dt. Gesetzt derjenige die Rechte hat. der das Bild gemacht hat - egal obs seine Kamera war oder wem seine auch immer.
Oder täusche ich mich da jetzt ?
Den der besagte Fotograf rief mich heute an und ich sollte die Bilder löschen. Er wiederum hat selber Fotos auf seiner SC die durch mich entstanden sind.
LG Christin
#38Report
17.12.2008
Ich bin genau beim Thema.
Die Frage der Urheberschaft von Christin hängt an der Frage inwiefern sie
schöpferisch tätig war. Das ist aus ihrem Posting nicht zu entnehmen und die
Kriterien für den Anspruch an die Schöpfung habe ich jetzt schon mehrfach
aufgelistet.
Das Drücken des Auslösers (alles was wir wissen) reicht jedenfalls nicht.
Die Frage der Urheberschaft von Christin hängt an der Frage inwiefern sie
schöpferisch tätig war. Das ist aus ihrem Posting nicht zu entnehmen und die
Kriterien für den Anspruch an die Schöpfung habe ich jetzt schon mehrfach
aufgelistet.
Das Drücken des Auslösers (alles was wir wissen) reicht jedenfalls nicht.
#39Report
Topic has been closed
Haha, schöne Geschichte- aber kommt er damit aus in diesem Fall?
Wahrscheinlich ist doch bestimmt auch noch eine schöne fristlose Entlassung drin bei so einem Vertrauenbruch...
Zum Thema zurück: Möglichst bald möglichst viele möglichst gute neue eigene Werke schaffen und den alten Kram vergessen...