Fotoassistenz anmelden? 48

15.01.2009
Original von TomRohwer

*grübel* Wieso das, und geht das überhaupt?
Du hast eine USt-Ident-Nummer, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist und Dir eine solche geholt hast. Dann mußt Du doch aber auch umsatzversteuern...



Moin,

ja, das geht problemlos. Ein denkbares Szenario ist z.B. wenn man nach §19 UStG von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit ist, aber trotzdem Teilnehmer am innergemeinschaftlichen Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr ist. Eine USt-Ident-Nr. ist in diesem Fall Vorraussetzung für die Steuerbefreiung nach §6a des UStG.

Gruß
Andrew
15.01.2009
Original von Andrew
[quote]Original von TomRohwer

*grübel* Wieso das, und geht das überhaupt?
Du hast eine USt-Ident-Nummer, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist und Dir eine solche geholt hast. Dann mußt Du doch aber auch umsatzversteuern...



Moin,

ja, das geht problemlos. Ein denkbares Szenario ist z.B. wenn man nach §19 UStG von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit ist, aber trotzdem Teilnehmer am innergemeinschaftlichen Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr ist. Eine USt-Ident-Nr. ist in diesem Fall Vorraussetzung für die Steuerbefreiung nach §6a des UStG.
[/quote]
Das ist ja interessant... *staun*

Aber wie kann eine Steuerbefreiung (nach 6a) entstehen, wenn keine Steuerpflicht besteht? *grübel*

Und wenn - um das mal theoretisch weiterzuspinnen - mit Hilfe der vorhandenen USt-Ident-Nmmer ein Leistungsempfänger im EU-Ausland für das Bestimmungslandprinzip optiert, dann erzeugt er sich selbst eine Umsatzsteuer auf der Rechnung, die im Herkunftsland gar nicht existieren würde, weil ja nach §19 UStG...

Manchmal glaube ich, man sollte den ganzen §19 lieber abschaffen...
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
15.01.2009
die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel heisst ja aber dass Waren und Dienstleistungen nicht im Ursprungs- sondern im Zielland versteuert werden so dass der Abnehmer davon Steuern als Vorsteuer abziehen kann, dies ist aber bei jemandem der keine Umsatzsteuer abführt vollkommen sinnlos.
ich habe übrigens auch gerade nochmal beim Bundesamt für Steuern nachgesehen: beim Antrag für eine USt-ID muss man angeben welches Finanzamt die Umsatzsteuer des Internehmems abrechnet und auch seine UMSATZSTEUERNUMMER!
zur beantragung einer USt-ID muss man also umsatzsteuerpflichtig sein, anders würde es ja auch keinen Sinn machen...

Original von Andrew
[quote]Original von TomRohwer

*grübel* Wieso das, und geht das überhaupt?
Du hast eine USt-Ident-Nummer, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist und Dir eine solche geholt hast. Dann mußt Du doch aber auch umsatzversteuern...



Moin,

ja, das geht problemlos. Ein denkbares Szenario ist z.B. wenn man nach §19 UStG von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit ist, aber trotzdem Teilnehmer am innergemeinschaftlichen Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr ist. Eine USt-Ident-Nr. ist in diesem Fall Vorraussetzung für die Steuerbefreiung nach §6a des UStG.

Gruß
Andrew[/quote]
16.01.2009
Original von TomRohwer
Und wenn - um das mal theoretisch weiterzuspinnen - mit Hilfe der vorhandenen USt-Ident-Nmmer ein Leistungsempfänger im EU-Ausland für das Bestimmungslandprinzip optiert, dann erzeugt er sich selbst eine Umsatzsteuer auf der Rechnung, die im Herkunftsland gar nicht existieren würde, weil ja nach §19 UStG...




Moin,

das ist richtig, aber der Leistungsempfänger kann sie ja wiederum im EU-Ausland als Vorsteuer geltend machen. Insofern ist es ergebnisneutral.


Grundlage für die Erteilung einer USt-Ident-Nr. auch für "Kleinunternehmer" ist §27 a Absatz 1 Satz 2 UStG.


Gruß
Andrew
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
17.01.2009
Original von Andrew
[quote]Original von TomRohwer
Und wenn - um das mal theoretisch weiterzuspinnen - mit Hilfe der vorhandenen USt-Ident-Nmmer ein Leistungsempfänger im EU-Ausland für das Bestimmungslandprinzip optiert, dann erzeugt er sich selbst eine Umsatzsteuer auf der Rechnung, die im Herkunftsland gar nicht existieren würde, weil ja nach §19 UStG...




Moin,

das ist richtig, aber der Leistungsempfänger kann sie ja wiederum im EU-Ausland als Vorsteuer geltend machen. Insofern ist es ergebnisneutral.


Grundlage für die Erteilung einer USt-Ident-Nr. auch für "Kleinunternehmer" ist §27 a Absatz 1 Satz 2 UStG.


Gruß
Andrew[/quote]
wer ist denn so dämlich und halst sich den bürokratischen Aufwand auf zum einen die Umsatzsteuer der importierten Leistung seinem Finanzamt zu melden und dann auch noch in einem weiteren Schritt die dafür fälligen Steuern als Vorsteuer geltend zu machen wenn er es auch ganz einfach machen kann und das ganze Teil von Haus aus komplett Umsatzsteuerfrei zu beziehen wenn der Lieferer schon Kleinunternehmer ist und sich den ganzen Aufwand sparen zu können?
17.01.2009
Original von Alex | Photodesign & Digital Artwork
die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel heisst ja aber dass Waren und Dienstleistungen nicht im Ursprungs- sondern im Zielland versteuert werden so dass der Abnehmer davon Steuern als Vorsteuer abziehen kann, dies ist aber bei jemandem der keine Umsatzsteuer abführt vollkommen sinnlos.

Eben.

Wenn ich jetzt keinen Knoten im Hirn habe, dann bedeutet das doch aber:

Lieferant A sitzt in Holland, Empfänger B in Deutschland.

B optiert nach §19, wählt die Bestimmungslandbesteuerung, geht ja, weil er eine USt-Ident-Nummer hat, und bekommt eine Rechnung netto, ohne Umsatzsteuer, weil er ja von der Umsatzsteuer befreit ist...

Lieferant A sitzt in Deutschland, Empfänger B sitzt in Deutschland.

B optiert nach §19, bekommt aber natürlich eine Rechnung mit Umsatzsteuer, weil A nicht nach §19 optiert, und hat beim Lieferanten eine um 19% höhrere Rechnung...

*grübel* Ich kenn da eine Steuerberaterin, von der laß ich mir das mal erklären...

[u]ich habe übrigens auch gerade nochmal beim Bundesamt für Steuern nachgesehen: beim Antrag für eine USt-ID muss man angeben welches Finanzamt die Umsatzsteuer des Unternehmems abrechnet und auch seine UMSATZSTEUERNUMMER!
zur beantragung einer USt-ID muss man also umsatzsteuerpflichtig sein, anders würde es ja auch keinen Sinn machen... [/quote]
Es würde im Gegenteil ja sogar den Umsatzsteuerbetrug erleichtern...
17.01.2009
Original von TomRohwer

Wenn ich jetzt keinen Knoten im Hirn habe, dann bedeutet das doch aber:

Lieferant A sitzt in Holland, Empfänger B in Deutschland.

B optiert nach §19, wählt die Bestimmungslandbesteuerung, geht ja, weil er eine USt-Ident-Nummer hat, und bekommt eine Rechnung netto, ohne Umsatzsteuer, weil er ja von der Umsatzsteuer befreit ist...



Genau so ist es. Aber es fehlt noch etwas. Auch wer nach §19 UStG keine USt ausweist, muß einmal im Jahr einen Umsatzsteuererklärung abgeben. Diese enthält auch die Anlage "UR".

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/ust_jahr/2007/15_anlage_ur_umsatzsteuer_2007_bmf_druckmuster.pdf

Dort werden die innergemeinschaftlichen Erwerbe angegeben (da im Zielland zu versteuern). Der Kleinunternehmer in Deutschland zahlt also die Umsatzsteuer für seinen Einkauf aus Holland. Damit kommt es für zur absolut gleichen Kostenstruktur wie bei einem Einkauf in Deutschland. Wer kein Kleinunternehmer ist, macht es asl Vorsteuer geltend. Damit kommt auch er zur ablsolut gleichen Kostenstruktur wie bei einem Einkauf in Deutschland.


Fazit: Umsatzsteuermäßig macht es keinen Unterschied, ob man in Deutschland oder der EU einkauft; Kleinunternehmer ist oder nicht. Es gibt noch Gerechtigkeit auf der Welt.
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
17.01.2009
doch, es gibt einen Unterschied:
kauft empfänger A aus Italien bie Lieferant B aus Deutsvhland welcher Kleinunternehmer ist UND dies auf Basis des Inngergem. Handels mit Versteuerung im Zielland mach hat mehr Aufwand damit als Empfänger C in Frankreich, der von einem Kleinunternehmer OHNE diese Option kauft, einfach die Versteuerung im Ursprungsland nimmt und der somit gleich überhaupt nichts mit Umsatz- oder Vorsteuer zu tun hat, der Kleinunternehmer muss im Urspringsland ja keine Steuern abführen, Empfänger C spart sich also die Arbeit die Steuern für den Import anzugeben und auch noch den Aufwand das alles wieder als Vorsteuer abzurechnen

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