Ärger mit Paypal und co. 76
[gone] Maculata
20.01.2009
Original von Fotofuxx
Wenn Du im Elektromarkt eine Kamer kaufst und die funktioniert nach 3 Monaten
nicht mehr. Du bringst sie zurück und der Verkäufer sagt "Da können wir keine
Gewährleistung geben - da hat ja ihre Tochter und der Neffe und wer weiß noch
alles mit fotografiert" - was würdest Du dann denn sagen ?
Ich würde sagen das das zwei paar Schuhe sind.
Da ich ein privater Verkäufer bin und gar keine Gewährleistung auf einen als "Gebraucht" Artikel geben kann. Bei Neu und/oder Neuwertiger Ware wäre dies jedoch schon anders.
Dazu greift dann aber § 441 BGB - wobei das wohl auslegungssache werden könnte.
Aber ich bin auch kein Jurist. Weiß aber vom Anwalt das meine Auktion so wie sie da steht, eine Gewährleistung des gebrauchten Artikels ausschließt. Telef.Mitteilung heute Mittag.
#22Report
20.01.2009
Original von Maculata
[quote]Original von Fotofuxx
Wenn Du im Elektromarkt eine Kamer kaufst und die funktioniert nach 3 Monaten
nicht mehr. Du bringst sie zurück und der Verkäufer sagt "Da können wir keine
Gewährleistung geben - da hat ja ihre Tochter und der Neffe und wer weiß noch
alles mit fotografiert" - was würdest Du dann denn sagen ?
Ich würde sagen das das zwei paar Schuhe sind.
Da ich ein privater Verkäufer bin und gar keine Gewährleistung auf einen als "Gebraucht" Artikel geben kann. Bei Neu und/oder Neuwertiger Ware wäre dies jedoch schon anders.
Dazu greift dann aber § 441 BGB - wobei das wohl auslegungssache werden könnte.
Aber ich bin auch kein Jurist. Weiß aber vom Anwalt das meine Auktion so wie sie da steht, eine Gewährleistung des gebrauchten Artikels ausschließt. Telef.Mitteilung heute Mittag.[/quote]
Die Aussage Du könntest privat keine Gewährleistung geben ist definitiv falsch,
das kann auch Dein Anwalt so nicht behauptet haben. Wenn Du gar keine Gewährleistung
geben könntest, was sollte denn dann überhaupt ein Haftungsausschluss.
Du kannst die Gewährleistung allerdings nach §444 BGB ausschliessen. Wie aber
bereits gesagt, bin ich der Ansicht, daß Du nicht die Sachmängelhaftung sondern die
Garantie ausgeschlossen hast, was zwei paar Schuhe sind.
Dein Anwalt mag das so sehen (ist ja auch Dein Anwalt - hat er den Auktionstext
gelesen?). Der Anwalt der Gegenseite wird es anders sehen.
#23Report
20.01.2009
Original von Maculata
Da ich ein privater Verkäufer bin und gar keine Gewährleistung auf einen als "Gebraucht" Artikel geben kann. Bei Neu und/oder Neuwertiger Ware wäre dies jedoch schon anders.
Dazu greift dann aber § 441 BGB - wobei das wohl auslegungssache werden könnte.
Die Gewährleistung ist völlig unabhängig davon ob die Ware neu oder gebraucht ist.
Ob etwas gebraucht ist wird nur relevant, wenn ein Unternehmer die Verjährungsfrist
für den Gebrauchtgüterkauf auf 1 Jahr verkürzen will. (§475 Abs. 2 BGB)
Das hat aber mit dir nichts zu tun, da Du ohnehin kein Unternehmer bist.
Du kannst nur nach §444 BGB die Mängelhaftung ausschliessen.
#24Report
[gone] Maculata
20.01.2009
Ja er hat den Auktionstext gelesen.
Eine Gewährleitung zu geben bei Gebrauchten Artikeln wäre mir neu, aber ok, wird sich letztlich dann zeigen. Wenn man für Fehlercodex eine Gewährleistung geben muss als privater Verkäufer sehe ich demnächst echt schwarz für Technische Geräte bei Auktionen....
Also schon mal danke für den Hinweis.
Eine Gewährleitung zu geben bei Gebrauchten Artikeln wäre mir neu, aber ok, wird sich letztlich dann zeigen. Wenn man für Fehlercodex eine Gewährleistung geben muss als privater Verkäufer sehe ich demnächst echt schwarz für Technische Geräte bei Auktionen....
Also schon mal danke für den Hinweis.
#25Report
20.01.2009
Original von Maculata
Ja er hat den Auktionstext gelesen.
Eine Gewährleitung zu geben bei Gebrauchten Artikeln wäre mir neu, aber ok, wird sich letztlich dann zeigen. Wenn man für Fehlercodex eine Gewährleistung geben muss als privater Verkäufer sehe ich demnächst echt schwarz für Technische Geräte bei Auktionen....
Also schon mal danke für den Hinweis.
Du gibst keine Gewährleistung für Fehlercodes, sondern dafür daß man mit der Kamera
fotografieren kann - Du hast ja geschrieben, daß die Kamera in Ordnung war.
Wenn Du das nicht willst, dann kannst Du ja die Sachmängelhaftung ausschliessen,
aber ich würde die Formulierung überarbeiten:
"Ich verkaufe hier als Privatperson und schließe die Gewährleistung für diesen Artikel aus."
"Ich verkaufe hier als Privatperson und schließe die Sachmängelhaftung für diesen Artikel aus."
#26Report
[gone] Maculata
20.01.2009
Ich werd da gar nichts mehr dran ändern ;-)
Das macht der Anwalt dann alles.
Bei mir funktionierte sie die Kamera, tadellos sogar.
Das macht der Anwalt dann alles.
Bei mir funktionierte sie die Kamera, tadellos sogar.
#27Report
20.01.2009
... ist "err99" überhaupt ein Mangel?
Schon in der Gebrauchsanweisung meiner Nikon F90, gekauft mit SB25 im Jahre 1993, stand: Blitzgerät von der Kamera trennen, überall die Akkus raus, ein paar Minuten warten und dann wieder Alles zusammenbasteln. An dieser Prozedur hat sich bis heute (mit D200 und SB800) nichts geändert.
LG Ernst
Schon in der Gebrauchsanweisung meiner Nikon F90, gekauft mit SB25 im Jahre 1993, stand: Blitzgerät von der Kamera trennen, überall die Akkus raus, ein paar Minuten warten und dann wieder Alles zusammenbasteln. An dieser Prozedur hat sich bis heute (mit D200 und SB800) nichts geändert.
LG Ernst
#28Report
[gone] Maculata
20.01.2009
Original von UV
... ist "err99" überhaupt ein Mangel?
Laut Canon Service kann kein DSLR Besitzer dafür garantieren oder gewährleisten das ein Fehlercodex NICHT auftritt. Da die Hersteller dies selbst bei Neuware nicht können. Ich kann hier 999 Fotos ohne jeden Fehlercodex aufnehmen und gebe die DSLR einen Kollegen und plötzlich taucht dieser Fehlercodex auf. Nur hab ich das dann zu verschulden? Oo
#29Report
20.01.2009
Original von Maculata
Ich werd da gar nichts mehr dran ändern ;-)
Das macht der Anwalt dann alles.
Du sollst auch jetzt an diesem Auktionstext nichts ändern - was sollte
das auch bringen ??? - sondern falls Du wieder einmal etwas verkaufen
solltest eine andere Formulierung wählen.
Original von Maculata
Bei mir funktionierte sie die Kamera, tadellos sogar.
Da Du kein Unternehmer bist trifft hier den Käufer die Beweislast. Dieser muß
also nachweisen, daß der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorgelegen
hat - das wird schwierig.
#30Report
20.01.2009
Original von Maculata
[quote]Original von UV
... ist "err99" überhaupt ein Mangel?
Laut Canon Service kann kein DSLR Besitzer dafür garantieren oder gewährleisten das ein Fehlercodex NICHT auftritt. Da die Hersteller dies selbst bei Neuware nicht können. Ich kann hier 999 Fotos ohne jeden Fehlercodex aufnehmen und gebe die DSLR einen Kollegen und plötzlich taucht dieser Fehlercodex auf. Nur hab ich das dann zu verschulden? Oo[/quote]
Deine Grundannahme ist falsch !
Gewährleistung hat nichts mit verschulden zu tun.
#31Report
[gone] Maculata
20.01.2009
Original von Fotofuxx
Deine Grundannahme ist falsch !
Gewährleistung hat nichts mit verschulden zu tun.
Danke Herr Anwalt ;-)
Ich würde sagen man kann vieles annehmen&vermuten, aber letztlich richtig und falsch sein wird, entscheidet ein Richter.
Laut StPO (Strafprozessordnung) ist im §261 : Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
#32Report
20.01.2009
Original von Maculata
[quote]Original von Fotofuxx
Deine Grundannahme ist falsch !
Gewährleistung hat nichts mit verschulden zu tun.
Danke Herr Anwalt ;-)
Ich würde sagen man kann vieles annehmen&vermuten, aber letztlich richtig und falsch sein wird, entscheidet ein Richter.
Laut StPO (Strafprozessordnung) ist im §261 : Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.[/quote]
Ich wusste gar nicht, daß Du einen Strafprozess führen willst :-)
Hat Dich der Käufer wegen Betruges angezeigt ?
Du bist vielleicht ein Vogel ...
#33Report
[gone] Maculata
20.01.2009
Original von Fotofuxx
Du bist vielleicht ein Vogel ...
Komisch, das gleiche hab ich eben von dir auch gedacht :-)
Natürlich will ich kein Strafprozess führen, allerdings Greift §261 ebenso im Zivilrecht. Aber das weißt du dann ja sicherlich längst ;-)
#34Report
20.01.2009
das ist der grund warum ich mit dem paypal verein nix zu tun haben will. wenn ich was auf ebay verticke, dannn geht das nur gegen überweisung auf mein konto, die artikel gehen erst raus wenn ich einen zahlungseingang habe. wem das nicht paßt solls hlt woanders kaufen
gruß karsten
gruß karsten
#35Report
20.01.2009
Original von Maculata
Natürlich will ich kein Strafprozess führen, allerdings Greift §261 ebenso im Zivilrecht. Aber das weißt du dann ja sicherlich längst ;-)
§261 der StPO greift nur bei Strafprozessen, die StPO ist nämlich die Strafprozessordnung.
Es gibt eine ähnliche Regelung in der ZPO, aber die findest Du sicher selbst ...
Merkwürdig, daß sich Leute immer nur dann von einer Schilderung der Rechtslage
angegriffen fühlen wenn sie nicht die eigene Position unterstützt. Da reimt man
sich dann lieber was zusammen.
Aber Du lässt Dich ja glücklicherweise anwaltlich vertreten ....
#36Report
[gone] Maculata
20.01.2009
Original von Fotofuxx
Merkwürdig, daß sich Leute immer nur dann von einer Schilderung der Rechtslage
angegriffen fühlen wenn sie nicht die eigene Position unterstützt. Da reimt man
sich dann lieber was zusammen.
Aber Du lässt Dich ja glücklicherweise anwaltlich vertreten ....
Da reimst du dir aber echt was zusammen, denn ich fühle mich dadurch nicht angegriffen, das ist schmarn ;-)
Und natürlich lasse ich mich Anwaltlich vertreten, denn was hätte ich mit meinen paar Paragrafen (die wohlmöglich noch falsch angewendet werden von mir!) denn für einen Sinn ;-) Ich lass mich bei solchen Sachen nicht gerne verarschen - und ICH fühle mich in der Angelegenheit (natürlich steht da nicht jedes Detail online) verarscht.
#37Report
20.01.2009
Na, dann ist ja alles klar.
Kannst ja hier aktualisieren wenn es neue Fakten gibt ...
Kannst ja hier aktualisieren wenn es neue Fakten gibt ...
#38Report
[gone] Maculata
20.01.2009
Werde ich bei Zeiten dann mal machen...... Mal schauen was da letztlich bei raus kommen wird.
Aber eins ist jetzt schon sicher - Paypal NIE WIEDER!!!!!!!!!!!!!!!
Aber eins ist jetzt schon sicher - Paypal NIE WIEDER!!!!!!!!!!!!!!!
#39Report
20.01.2009
Ich denke auch, dass Du einiges durcheinander wirfst. Nämlich, wie geschrieben, Garantie und Gewährleistung.
Google mal danach: z.B. LINK
Als Käufer würde ich mich auch wehren, wenn ich ein Gerät mit einer zugesicherten Eigenschaft (technisch einwandfrei) ersteigere und bekomme stattdessen ein defektes Gerät geliefert.
Selbst wenn Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hättest, was Du nicht getan hast, so müssen doch zugesicherte Eigenschaften erfüllt werden.
Abgesehen davon gehe ich mal davon aus, dass Du ein Bild eingestellt hast, was nicht DEINE Kamera zeigt, ohne dies zu erwähnen. Schon deswegen könnte der Käufer IMHO einen Wandel verlangen, wenn Deine Kamera optische Abweichungen von vorne gesehen aufweist. Die von Dir erwähnten optischen Mängel dürften also nur an Stellen sein, die man auf dem Bild nicht sieht.
Dann wäre auch noch zu klären, ob Du z.B. voschriftsmäßig verpackt hast (Originalkarton und dann Polsterung und dann Umverpackung) oder sonst der Schaden durch mangelnde Verpackung entstanden ist....
Kann Deine Kolleging dann auch wirklich bezeugen, dass die Kamera funktionierte oder hat sie Dich nur aus der andren Ecke des Zimmers damit "rumspielen" sehen? Hat sie explizit gesehen, dass das aufgenommene Motiv, nach dem Auslösen auch auf dem Display erscheint und danach auf dem PC?
Aber auch dass sind nur meine Gedanken dazu und ich hoffe Du hällst uns auf dem Laufenden.
Google mal danach: z.B. LINK
Als Käufer würde ich mich auch wehren, wenn ich ein Gerät mit einer zugesicherten Eigenschaft (technisch einwandfrei) ersteigere und bekomme stattdessen ein defektes Gerät geliefert.
Selbst wenn Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hättest, was Du nicht getan hast, so müssen doch zugesicherte Eigenschaften erfüllt werden.
Abgesehen davon gehe ich mal davon aus, dass Du ein Bild eingestellt hast, was nicht DEINE Kamera zeigt, ohne dies zu erwähnen. Schon deswegen könnte der Käufer IMHO einen Wandel verlangen, wenn Deine Kamera optische Abweichungen von vorne gesehen aufweist. Die von Dir erwähnten optischen Mängel dürften also nur an Stellen sein, die man auf dem Bild nicht sieht.
Dann wäre auch noch zu klären, ob Du z.B. voschriftsmäßig verpackt hast (Originalkarton und dann Polsterung und dann Umverpackung) oder sonst der Schaden durch mangelnde Verpackung entstanden ist....
Kann Deine Kolleging dann auch wirklich bezeugen, dass die Kamera funktionierte oder hat sie Dich nur aus der andren Ecke des Zimmers damit "rumspielen" sehen? Hat sie explizit gesehen, dass das aufgenommene Motiv, nach dem Auslösen auch auf dem Display erscheint und danach auf dem PC?
Aber auch dass sind nur meine Gedanken dazu und ich hoffe Du hällst uns auf dem Laufenden.
#40Report
Topic has been closed
Der Käufer gab aber an, die DSLR bereits durch mehrere Hände gegeben zu haben. Wie soll ich denn danach dann noch irgendwas Gewährleisten? Auch das nach knapp 3 Wochen der Auswurf der CF Karte plötzlich kaputt ging laut den Angaben des Käufers liegt ausserhalb meiner Macht, wie soll ich dafür eine Gewährleistung geben?
Oo[/quote]
Sorry, aber da hast Du etwas merkwürdige Vorstellungen. Warum sollte denn die
Gewährleistung ausgeschlossen sein, nur weil sich ein paar Leute die Kamera
angeschaut haben ?
Wenn Du im Elektromarkt eine Kamer kaufst und die funktioniert nach 3 Monaten
nicht mehr. Du bringst sie zurück und der Verkäufer sagt "Da können wir keine
Gewährleistung geben - da hat ja ihre Tochter und der Neffe und wer weiß noch
alles mit fotografiert" - was würdest Du dann denn sagen ?