Staatsanwalt oder ein Richter anwesend?? 59

Monique. - Fotograf & Model
07.05.2009
Wie heißt das? Danke, liebe Monique. Bitte. Gern geschehen.
#21Report
07.05.2009
Danke liebe monique ,-) allerdings sind die schon seit heute späten nachmittag informiert... war eins der ersten sachen die wir gemaccht haben... an die öffentlich gehen. Mal schauen ob es was bringt...
#22Report
07.05.2009
@TO
Wenn es jetzt eh öffentlich gemacht wird, könntest du vielleicht Licht in die Sache bringen und uns evt. erklären worum es hier eigentlich nun genau geht?
Ich wär dir dankbar, hört sich ja alles ziemlich dramatisch an!
LG
Wenn es jetzt eh öffentlich gemacht wird, könntest du vielleicht Licht in die Sache bringen und uns evt. erklären worum es hier eigentlich nun genau geht?
Ich wär dir dankbar, hört sich ja alles ziemlich dramatisch an!
LG
#23Report
07.05.2009
... oder er verrät uns, wann wir morgen RTL einschalten sollen.
#24Report
07.05.2009
Du gehst an die Öffentlichkeit, wie du das nennst, hast die Sache schon "Medien" gesteckt und heulst dich dann hier aus, ohne irgendwelche Fakten oder auch nur Ansätze von Informationen zur Sache?
Du hast wen angezeigt oder ähnliches, das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße morgen eingestellt und jetzt soll ein Staatsanwalt hingehen und das aufhalten? Welcher Staatsanwalt wird sich denn in ein laufendes Verfahren einmischen?
ENTWEDER ist das ein Zivilprozess, dann ist der ganze Kram sowieso nicht strafrechtlich relevant ODER es ist ein Strafprozess, dann wird es doch wohl schon einen Staatsanwalt geben, der mit der Sache befasst ist. Und jetzt brauchst Du nen zweiten Staatsanwalt, der Dir hilft, dem ersten in den Hintern zu treten?
Bringst Du auch nen zweiten Busfahrer mit, der dem Busfahrer im Bus morgens zur Arbeit Tipps gibt? Guter Plan...
Du hast wen angezeigt oder ähnliches, das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße morgen eingestellt und jetzt soll ein Staatsanwalt hingehen und das aufhalten? Welcher Staatsanwalt wird sich denn in ein laufendes Verfahren einmischen?
ENTWEDER ist das ein Zivilprozess, dann ist der ganze Kram sowieso nicht strafrechtlich relevant ODER es ist ein Strafprozess, dann wird es doch wohl schon einen Staatsanwalt geben, der mit der Sache befasst ist. Und jetzt brauchst Du nen zweiten Staatsanwalt, der Dir hilft, dem ersten in den Hintern zu treten?
Bringst Du auch nen zweiten Busfahrer mit, der dem Busfahrer im Bus morgens zur Arbeit Tipps gibt? Guter Plan...
#25Report
07.05.2009
Original von Lichtwanne...
....... war eins der ersten sachen die wir gemaccht haben... an die öffentlich gehen. Mal schauen ob es was bringt...
Sobald ein Richter seine Meinung gefestigt hat wird er sich kaum durch Medienschelte davon abbringen lassen.
Ich bezweifle, dass sich ein ernst zu nehmender Journalist vor eueren Karren spannen läßt und eine noch nicht öffentlich gemachte Entscheidung eines Richters bereits im Vorfeld kritisiert! Zudem erhebt sich die Frage ob an dieser Sache überhaupt hinreichendes Medieninteresse besteht.
Warum wartet ihr nicht die Entscheidungsgründe ab um gegen diese Entscheidung dann Rechtsmittel einzulegen bzw. eine Wiederaufnahme zu betreiben?
Ohne Kenntnis der Sachlage ist es generell schwierig einen Rat zu geben.
Lichtwane du möchtest hier eine Aussage eines Richters oder Staatsanwalts. Bitte bedenke das Sprichwort:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Wenn in diesen Kreisen "Kollegenschelte"bzw Kritik am Kollegen betrieben wird, dann immer nur sehr sehr vorsichtig und dezent und so gut wie immer nur unter vorgehaltener Hand - fast niemals öffentlich!!
#26Report
07.05.2009
Jo! Genau. Ich heule nicht rum sondern wollte vielleicht den einen oder anderen Tip. Von einer Person die sich mit sowas auskennt und vielleicht ne Idee hat, das Blatt zuwenden.
Es ist ein Strafprozess und bei weitem kein Kleinkram. Werde wenn erst morgen darüber schreiben worum es geht. Sorry.
Es ist ein Strafprozess und bei weitem kein Kleinkram. Werde wenn erst morgen darüber schreiben worum es geht. Sorry.
#27Report
07.05.2009
Dann war der Post ein wenig, nun ja, unnötig. Denn wenn Du die Medien bereits eingeschalten hast, dann hast Du - wenn Du Glück hast - die notwendigen Partner direkt an der Hand. Denn wer hat bessere Kontakte zu Rechtsverdrehern als Medienvertreter? Vorausgesetzt, man hat die richtigen Leute angesprochen. Aber das hatte ich ja schon erwähnt.
#28Report
07.05.2009
Bei einem Strafprozess kann die Einstellung gegen Geldbuße sowieso nur bei vorliegen bestimmter Voraussetzungn erfolgen.
Möglicherweise ist die Beweislage sehr schwierig. Sehr häufig passiert eine Verfahrenseinstellung nach Absprache zwischen mehreren Beteiligten. Vielleicht haben sich Richter und Staatsanwalt so geeinigt.
Dagegen hast du als Beklagte oder Nebenkläger kaum eine Chance.
Am Besten auf deinen Anwalt vertrauen oder ggf noch die Meinung eines weiteren Anwalts einholen - alles andere erscheint mir da reichlich deplaziert.
Möglicherweise ist die Beweislage sehr schwierig. Sehr häufig passiert eine Verfahrenseinstellung nach Absprache zwischen mehreren Beteiligten. Vielleicht haben sich Richter und Staatsanwalt so geeinigt.
Dagegen hast du als Beklagte oder Nebenkläger kaum eine Chance.
Am Besten auf deinen Anwalt vertrauen oder ggf noch die Meinung eines weiteren Anwalts einholen - alles andere erscheint mir da reichlich deplaziert.
#29Report
07.05.2009
richtern ist die rechtberatung verboten.
kein richter wird sich hinreißen lassen, einen rechtlichen rat zu erteilen.
den kann man nicht verlieren, es gibt keins.
schreib ne PN an mich.
da ich nicht weiss, worum es sich handelt, ist mein dringender rat:
erzähls gerade staatsanwälten und richtern nicht.
[/quote]
Nebenan schreibst Du noch sinngemäß
"Deutschland ist ein Rechtsstaat, aber herrsch keine Gerechtigkeit"
hier schreibst Du jetzt
"Es gibt kein Rechtssystem"
Was denn nun ?
@Lichtwanne
Den Rat "Erzähls keinem Richter oder Staatsanwalt, sondern lieber einem Unbekannten
aus dem Netz, der sich gerne mit Verschwörungstheorien befasst" muß man ja wohl
nicht noch kommentieren.
Ich würde mich aber auch nicht unbedingt an einen Staatsanwalt oder Richter wenden,
der Staatsanwalt generell parteiisch.
Vertraust Du deinem Anwalt nicht, dann geh zu einem anderen.[/quote]
kein richter wird sich hinreißen lassen, einen rechtlichen rat zu erteilen.
Original von Fotofuxx
[quote]Original von DataWind
[quote]Original von Lichtwanne...
verliehren wir langsam den glauben an unsere Rechtssytem.
den kann man nicht verlieren, es gibt keins.
schreib ne PN an mich.
da ich nicht weiss, worum es sich handelt, ist mein dringender rat:
erzähls gerade staatsanwälten und richtern nicht.
[/quote]
Nebenan schreibst Du noch sinngemäß
"Deutschland ist ein Rechtsstaat, aber herrsch keine Gerechtigkeit"
hier schreibst Du jetzt
"Es gibt kein Rechtssystem"
Was denn nun ?
@Lichtwanne
Den Rat "Erzähls keinem Richter oder Staatsanwalt, sondern lieber einem Unbekannten
aus dem Netz, der sich gerne mit Verschwörungstheorien befasst" muß man ja wohl
nicht noch kommentieren.
Ich würde mich aber auch nicht unbedingt an einen Staatsanwalt oder Richter wenden,
der Staatsanwalt generell parteiisch.
Vertraust Du deinem Anwalt nicht, dann geh zu einem anderen.[/quote]
#30Report
07.05.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
richtern ist die rechtberatung verboten.
kein richter wird sich hinreißen lassen, einen rechtlichen rat zu erteilen.
Ich habe zwar nie behauptet, daß Richter Rechtsberatung machen würden,
aber dennoch würde mich interessieren, auf Basis welcher Vorschrift das
verboten sein soll.
Es gibt ja beispielsweise Richter, die parallel zu Ihrem Amt noch in der Lehre tätig
sind und in diesem Rahmen auch Rechtsauskünfte erteilen.
#31Report
07.05.2009
kann ich dir leider auch nicht genau sagen.
ich habe nur vor längerer zeit an einem regelmäßigen sozialrechtsforum teilgenommen, das von einem richter als referent geleitet wurde.
selbstverständlich hat er über rechtssystematik und die perspektiven des auslegungskanons gesprochen und ging da auch sehr ins detail.
da es jedoch oft ein anliegen der teilnehmer war, anhand konkreter fallbeispiele in die materie einzutauchen, gab es stets als rechtsanwälte arbeitende kodozenten, die diese sachfragen dann rechtlich bewerteten. begründet wurde dies mit den rechtsberatungsverbot für richter.
die rechtsnorm kann ich dir nicht sagen, bin mir aber ganz sicher, dass dem so ist.
Ich habe zwar nie behauptet, daß Richter Rechtsberatung machen würden,
aber dennoch würde mich interessieren, auf Basis welcher Vorschrift das
verboten sein soll.
Es gibt ja beispielsweise Richter, die parallel zu Ihrem Amt noch in der Lehre tätig
sind und in diesem Rahmen auch Rechtsauskünfte erteilen.[/quote]
ich habe nur vor längerer zeit an einem regelmäßigen sozialrechtsforum teilgenommen, das von einem richter als referent geleitet wurde.
selbstverständlich hat er über rechtssystematik und die perspektiven des auslegungskanons gesprochen und ging da auch sehr ins detail.
da es jedoch oft ein anliegen der teilnehmer war, anhand konkreter fallbeispiele in die materie einzutauchen, gab es stets als rechtsanwälte arbeitende kodozenten, die diese sachfragen dann rechtlich bewerteten. begründet wurde dies mit den rechtsberatungsverbot für richter.
die rechtsnorm kann ich dir nicht sagen, bin mir aber ganz sicher, dass dem so ist.
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Thomas Fröhlich, Berlin
richtern ist die rechtberatung verboten.
kein richter wird sich hinreißen lassen, einen rechtlichen rat zu erteilen.
Ich habe zwar nie behauptet, daß Richter Rechtsberatung machen würden,
aber dennoch würde mich interessieren, auf Basis welcher Vorschrift das
verboten sein soll.
Es gibt ja beispielsweise Richter, die parallel zu Ihrem Amt noch in der Lehre tätig
sind und in diesem Rahmen auch Rechtsauskünfte erteilen.[/quote]
#32Report
[gone] Mietstudio Halle - Burgstrasse
07.05.2009
... ist es nicht generell so, dass eine kostenlosen Rechtsauskünfte gegeben werden dürfen??
ich kenn das zB aus diversen iNet-Foren, wo es auch um Internetrecht & Co ging ... es konnten Ratschläge gegeben werden - aber keine verbindlichen Auskünfte.
(diese "nicht kostenlos"-Sache sowas sollte man mal für diverese New-Media-Berufe einführen ...)
ich kenn das zB aus diversen iNet-Foren, wo es auch um Internetrecht & Co ging ... es konnten Ratschläge gegeben werden - aber keine verbindlichen Auskünfte.
(diese "nicht kostenlos"-Sache sowas sollte man mal für diverese New-Media-Berufe einführen ...)
#33Report
07.05.2009
Original von | JCPHOTO | - Pause bis Sep. | >>Tutorial online
... ist es nicht generell so, dass eine kostenlosen Rechtsauskünfte gegeben werden dürfen??
Seit Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, welches Mitte 2008 das
Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat, sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
in bestimmtem Rahmen erlaubt.
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Allerdings wirds langsam ein wenig off-topic ...
#34Report
[gone] DataWind
07.05.2009
Original von Fotofuxx
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
so, und jetzt müssen wir nur noch jemanden finden, der dieses geschwurbel ins deutsche übersetzt.
aber der macht sich ja dann vielleicht strafbar, wenns kein - äh- ja wass muss er denn sein, um das geschwurbel erklären zu dürfen?
#35Report
[gone] Mietstudio Halle - Burgstrasse
07.05.2009
@ fotofuxx - danke für die Info ... kannte ich noch nicht =)
#36Report
[gone] www.trash-pixel.de
07.05.2009
Geil ... der eine fordert hier einen Seelenstriptease und der andere will nicht ..!
Mal kurz erwähnt ... Einstellung (egal ob mit Buße oder nicht) ist noch lange kein Freispruch! Man hat jederzeit die Möglichkeit unter Vorbringung neuer Beweise das Verfahren wieder aufleben zu lassen ... hab das selbst vor ner Woche erfahren müssen! Was sagte der Richter "Mister Immer Einstellen" ...? legen sie dem Staatsanwalt neue stichhaltige Beweise vor die Ihr Ansinnen untermauern, dann wird er auch seine gerechte Starfe erhalten ...
Anmerkung:
"Wo ein Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit." (Aus Krieg und Frieden von Leo Tolstoi)
"Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."
Römische Juristenweisheit; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."
Mal kurz erwähnt ... Einstellung (egal ob mit Buße oder nicht) ist noch lange kein Freispruch! Man hat jederzeit die Möglichkeit unter Vorbringung neuer Beweise das Verfahren wieder aufleben zu lassen ... hab das selbst vor ner Woche erfahren müssen! Was sagte der Richter "Mister Immer Einstellen" ...? legen sie dem Staatsanwalt neue stichhaltige Beweise vor die Ihr Ansinnen untermauern, dann wird er auch seine gerechte Starfe erhalten ...
Anmerkung:
"Wo ein Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit." (Aus Krieg und Frieden von Leo Tolstoi)
"Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."
Römische Juristenweisheit; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."
#37Report
07.05.2009
"Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."
Römische Juristenweisheit; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."
jap, genau so ist es....
und noch ein banaler aber leider wahrer spruch:
"recht haben und recht bekommen sind zwei verschieden paar schuhe!"
Römische Juristenweisheit; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."
jap, genau so ist es....
und noch ein banaler aber leider wahrer spruch:
"recht haben und recht bekommen sind zwei verschieden paar schuhe!"
#38Report
08.05.2009
Original von DataWind
[quote]Original von Fotofuxx
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
so, und jetzt müssen wir nur noch jemanden finden, der dieses geschwurbel ins deutsche übersetzt.
aber der macht sich ja dann vielleicht strafbar, wenns kein - äh- ja wass muss er denn sein, um das geschwurbel erklären zu dürfen?[/quote]
jeder darf rechtsauskunft erteilen, sofern er jmd an der hand hat, der diplomierter oder examierter jurist ist.... gaaaaaaaaaaanz banal ausgedrückt......
einzige ausnahme, bei so schlichten auskünften, dass jeder depp die rechtslage erkennen müsste, brauchste die person ich.... einzefall halt....
is wirklich vereinfacht gehalten....
#39Report
08.05.2009
so, wie siehts jetzt aus @ TO
erklärst du uns heute worums geht wenns eh in die medien kommt?
erklärst du uns heute worums geht wenns eh in die medien kommt?
#40Report
Topic has been closed