Impressum.... 64

17.05.2009
Original von WONCO PHOTOGRAPHY
Im Impressum selbst auf deiner Homepage könnte auch deine Oma, dein Bruder, deine Mama, eine x-beliebige Person stehen - diese gilt dann jedoch als Verantwortliche(r) für veröffentlichten Inhalt und für Mitbewerber bzw. deren Anwälte als zuständige Perosn mit all seinen Konsequenzen und sollte sich darüber im Klaren sein.

Das ist so nicht korrekt. Dann würde ich auf jeder Homepage Namen und Anschrift unserer Bundeskanzlerin ins Impressum schreiben und wäre somit jeder Verantwortung enthoben. Das ist aber nicht Sinn und Zweck des Impressums.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Du mußt Namen und Anschrift des Verantwortlichen (und eben nicht einer x-beliebigen Person!) im Impressum angeben, anderenfalls machst Du Dich wegen falscher Angaben strafbar.
Daß im Falle einer Model-Homepage der Verantwortliche nicht zwangsläufig das präsentierte Model sein muß, ist eine andere Sache.

Gruß, Jörg
[gone] Wonco Photography
17.05.2009
Hm, Jörg.

Nichts anderes wollte ich damit eigentlich ausdrücken, dass sich die dort erwähnte Person über damit verbundene Konsequenzen im Klaren sein sollte, womit diese schonmal darüber aufgeklärt sein müsste dort überhaupt "Erwähnung zu finden" :-)

Edith sagte: Rechtschreibfehler
17.05.2009
@ WONCO PHOTOGRAPHY:
Und ich wollte nur darauf hinweisen, daß nicht die Nennung im Impressum die Verantwortlichkeit begründet, wie es sich aus Deiner Anmerkung liest, sondern daß umgekehrt die Verantwortlichkeit die Nennung im Impressum begründet. Das ist ein Unterschied!

Gruß, Jörg
[gone] User_3319
17.05.2009
Paar Hinweise ...

... wegen Adresse: Hauptsache, es kommt an und ist kein Postfach. Du kannst zu einem/einer Bekannten mit eigenen Ladengeschäft gehen und fragen, ob du die Geschäftsadresse verwenden kannst, FALLS mal Post kommen sollte. Dann schreibst du in dein Impressum:

Sugar Meier-Müller-Schulz
c/o Friseur Schnippwech
Friseursstraße 50
34969 Frisurenstedt

Bei mir ist es sogar so, dass an meinem Haus ein verlassener Schuhladen angebaut ist. Er hat die selbe Adresse/Hausnummer wie das Wohnhaus. Im Impressum steht der Schuhladen und dazu mein Name ;) Kommt Post für mich, bekomme ich sie auch, da der Laden zu ist und auf dem Klingelschild des Wohnhauses an der Adresse ja mein Name steht ;) Aber kein Stalker oder whatever würde auf die Idee kommen ein Schuhgeschäft besuchen zu fahren, wenn er dort nur irgendeine Verkäuferin vermutet, die Post für mich entgegen nimmt ;)


... wegen Privat/Kommerziell: Sobald du erwähnst, dass du Model und buchbar für Portrait und Fashion bist, ist es ein kommerzielles Angebot und damit impressumspflichtig ;) Privat darfst du nur deine Bilder zeigen und erwähnen, dass du hobbymäßig modelst.
17.05.2009
@ Pretty Pony | LILALICIOUS, BABY!:

Die Anschrift muß "ladungsfähig" sein, d. h. gerichtliche Einschreiben müssen dort entgegengenommen und die Entgegennahme quittiert werden können. Deshalb sind z. B. Postfach-Adressen nicht zulässig.
Wenn der Zusteller an Deinem leerstehenden Schuhladen eine gerichtliche Ladung nicht loswerden kann, weil dort niemand ist der den Empfang quittieren könnte, wäre ich mir nicht so sicher, daß Deine Vorgehensweise eine gute Idee ist.

Die Impressumspflicht hat nichts mit privat oder kommerziell zu tun. In den allermeisten Fällen sind auch private Homepages impressumspflichtig.

Gruß, Jörg
[gone] www.trash-pixel.de
17.05.2009
Telefonnummer ist auch nicht notwendig, solange ein Kontaktformular vorhanden ist (siehe Europäischer Gerichtshof 16.10.2008, Az.: C - 298/07), was die Adresse betrifft hast Du wenig Auswahlmöglichkeiten, die meisten wurden ja schon genannt ... Postfach ist absolutes NO GO ...
17.05.2009
Ich habe 2 Tipps (von denen ich aber nur einen hier verrate):

1. Man nehme irgendwo kostenlosen Webspace (ich bin derzeit bei yahoo-geocities - das Angebot wird aber bald eingestellt) vorzugsweise im Ausland. Dort baut man seine Seite auf. Da dieser Webspace einem eine komplizierte Adresse beschert, besorgt man sich eine bessere bei einem Inselstaat in sonnigen Gefilden. Beliebt sind Vanuatu (de.vu,) Montserrat (de.ms) und besonders Tokelau (.tk). Man bekommt dann Domains mit Wunschname.de.ms oder so.
Wer bei dieser Konstruktion eine Impressungspflicht sieht und das auch noch juristisch durchsetzt, der muss schon sehr gut sein.

2. kommt per PN

Ich bin Hobbyfotograf und möchte nicht, dass mein Chef sieht, mit wem ich so shoote. Sonst können wir hier ja auch gleich in der MK anfangen, die echten Namen zu fordern.
[gone] Frank Schippers
17.05.2009
Original von Marco Ribbe (new pic)
Das gefährliche Halbwissen hier bestürzt!

Das Impressum hat "unmittelbare Kommunikation" mit dem Verantwortlichen zu ermöglichen. Dies ist höchst richterlich schon vor 5 Jahren bestätigt nicht zwangsläufig durch die Angabe einer Telefonnummer erforderlich sondern kann auch anstelle dessen durch ein Kontaktformular ermöglicht werden. Siehe dazu. OLG Hamm (Urt. v. 17.03.2004 - Az.: 20 U 222/03) , sowie EuGH vom 16.10.2008 (...)


Allerdings lässt das Urteil des EuGH nicht pauschal den Schluss zu, dass eine Telefon-Nr. niemals notwendig sei...

Es geht in dem Urteil um einen konkreten Fall und es wird mehrfach darauf hingewiesen (Quelle: Urteil des EuGH), dass ein Kontaktformular ausreiche, einen "unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg" darzustellen, wenn - wie im zu Grunde liegenden Fall - "der Diensteanbieter (...) auf Anfragen (...) innerhalb von 30 bis 60 Minuten antwortet".

Ich zitiere mal den letzten Absatz der Urteilsbegründung, EuGH, Urteil v. 16.10.2008, Az. C 298/07:
Nach alledem ist auf die vorgelegten Fragen zu antworten, dass Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie dahin auszulegen ist, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.


Also: Wenn ein Kontaktformular verwendet werden soll, dann muss eine Reaktion innerhalb von 30 - 60 Minuten erfolgen können. Wenn das nicht gewährleistet werden kann, oder auf Ersuchen des Nutzers, muss ein anderer Weg zur "schnellen Kontaktaufnahme" und einer "unmittelbaren und effizienten Kommunikation" genannt werden. Und dieser kann dann auch wieder eine Telefon-Nr. sein oder der "persönliche Kontakt mit einer verantwortlichen Person in den Räumen des Diensteanbieters oder über Telefax" (Quelle: EuGH)
17.05.2009
@ Sugar - NEUES! 1.5

1. Wenn du deine alte Anschrift bei der DENIC angegeben hast, ist esjetzt ein Kinderspiel an deine aktuelle Anschrift zu kommen.

2. Da du ja hier alles schön in der Öffentlichkeit breit getreten hast, ist es noch einfacher geworden und jeder, der das will, hat deine neue Anschrift noch schneller. Schließlich ist nun allgemein bekannt, dass es sich um die Anschrift deiner Eltern handelt, die du bei DENIC angegeben hast! Apropos- sind die damit einverstanden, dass du einfach deren Anschrift angibst?
Ein leichtes Spiel für Abmahner.

3. Als ich noch bei der Bundeswehr war, befand sich an unseren Funkgeräten folgender Aufkleber:
Vor Inbetriebnahme des Funkgerätes - Gehirn einschalten!

Manchmal denke ich mir, dass an jeder Comutertastatur folgender Aufkleber angebracht werden sollte:
Vor dem Bedienen der Tastatur - Gehirn einschalten!
17.05.2009
Original von WONCO PHOTOGRAPHY
Meine Meinung wäre da wohl:



b) du suchst dir eine verantwortliche Person für deine Homepage, welche dann auch im Impressum von dir als solcher ausgeführt ist nebst oben genannten Angaben



Ob das irgendeine Person sein darf, wage ich zu bezweifeln. Es gibt z.B. Künstler (Sänger, Tänzer, Moderatoren), die ihre Künstleragentur ins Impressum schreiben. Um die Angabe des vollen Vor-und Zunamens kommt man aber dennoch nicht herum. Es sei denn, man trägt einen Künstlernamen, der muss aber dann auch im Perso eingetragen sein...

Alle anderen Klimmzüge, um seine Identität verstecken zu wollen sind nahezu immer abmahnfähig, das kann ein teurer Spass werden...

LG
Frank
17.05.2009
im Vorteil ist der/die, die einen Anwalt im Freundeskreis haben. Wenn er es zuläßt, dass er als Verantwortlicher im Impressum steht, fragt sicher keiner mehr nach deiner Telefonnnummer !
17.05.2009
Original von Sugar - NEUES! 1.5
Jedoch bin ich werder bereit meine private anschrift noch Telefonnummer auf die Seite zu stellen.
WEiß da jemand was genaues .- ich höre immer ein ja und Nein....

vielen dank und gute nacht^^


Ganz einfach - dann darfst Du keine eigene Hompage erstellen sondern musst weiterhin Communitys wie die MK, Myspace usw. für Dich nutzen.

Gesetzlich ist zwar nicht ganz klar geregelt, wer ein Impressum braucht, aber es heisst dort so schön (sinngemäß) "jede geschäftsmässig genutzte Website muss ein Impressum haben". Ein Impressum wiederum besteht zwingend aus Vor- und Nachname, Hausanschrift, Telefonnummer und Emailadresse.
Die grosse Frage, womit sich Gerichte bei entsprechenden Abmahnungen immer wieder beschäftigen ist, was ist denn nun geschäftsmässig!? Geschäftsmässig ist nicht mit gewerblich zu verwechseln.
Wenn Du eine Website dazu verwendest, Dich zu präsentieren, um darüber an Fotoshootings zu kommen, dann ist das geschäftsmässig. Auch wenn die Shootings auf TFP-Basis und ohne Bezahlung stattfinden. Dennoch kommen über die Seite Vereinbarungen und Verräge zustande. Eindeutiger kann einen geschäftsmässige Nutzung nicht sein.

Ich finde das übrigens sehr gut, das das Gesetz so existiert. Es sorgt dafür das dem Internet etwas an der Anonymität genommen wird. Man sollte zu dem stehen, was man im Internet veröffentlicht und in Foren schreibt. Das verstecken hinter irgendwelchen Nicknames die keinen Bezug zur realen Person oder keinen Link dazu ermöglichen, fördern doch nur unerwünschte Verhaltensweisen.
18.05.2009
Mal hier nachlesen: http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm

Demnach benötigt eine private Homepage kein Impressum.
18.05.2009
Original von FrankOWL
Mal hier nachlesen: http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm

Demnach benötigt eine private Homepage kein Impressum.


Halt Dich nicht an Meinungen, sondern an Gesetze und Gerichtsentscheidungen. Demnach wird fast jede private Homepage impressumspflichtig.

Nochmal die Unterscheidung:

Beispiel 1:

Eine Familie erstellt sich eine eigene kleine Homepage und führt darin eine Art offenes Tagebuch, stellt ein paar Bilder ein und schreibt z.Bsp. einen Urlaubsbericht.
Das wäre rein privat und sehr wahrscheinlicht nicht impressumspflichtig.

Beispiel 2:

Ein Fotomodell (auch Hobbymodel) erstellt eine Webseite um sich selbst zu präsentieren und wirbst damit unterschwellig um Shootings. Auch wenn es nicht gewerblich ist, ist das schon geschäftsmässig und somit impressumspflichtig.

Man kann das jetzt toddiskutieren. Tatsache ist, das Gerichte im Zweifel so entscheiden.
Bevor ich eine teure Abmahnung und eine gerichtliche Auseinandersetzung riskieren würde, kann man nur grundsätzlich zur Einrichtung eines vollständigen Impressums raten, das zudem von jeder einzelnen Seite aus direkt erreichbar ist.
Lass Dich auf keinerlei Eventualitäten ein. Mach es und sei damit auf der sicheren Seite.
[gone] Plussize Woman
18.05.2009
ja werde es aufjendefall so machen, dass ich auf der sicheren seite bin;) kann auch gar nichts anderes riskieren, nochmal : daher frage ich ja VORHER.

:):):):):):):):):):)

THEMA hat sich somit erledigt, Frage gestellt- antwort bekommen- DANKE
[gone] DataWind
18.05.2009
Original von Marco Ribbe (new pic)
Das gefährliche Halbwissen hier bestürzt!

Das Impressum hat "unmittelbare Kommunikation" mit dem Verantwortlichen zu ermöglichen. Dies ist höchst richterlich schon vor 5 Jahren bestätigt nicht zwangsläufig durch die Angabe einer Telefonnummer erforderlich sondern kann auch anstelle dessen durch ein Kontaktformular ermöglicht werden. Siehe dazu. OLG Hamm (Urt. v. 17.03.2004 - Az.: 20 U 222/03) , sowie EuGH vom 16.10.2008

Ausserdem: Wer seine Angaben nicht googlebar haben will, dem steht es frei z.B. bots per robot.txt auszuschliessen oder das Impressum grafisch abzulegen. Es wird wohl eher nicht anzunehmen sein, daß ein Sehbehinderter sich darüber beschwert daß das Impressum einer Foto-Seite nicht barrierefrei abrufbar ist.


Kontaktaufnahmemöglich macht auch ohne gesetzespflicht sinn,
aber es gibt immer wieder genug, die erwarten, das wort IMPRESSUM muss zu lesen sein
http://www.datawind.de/contact.php


robots.txt KANN von suchmaschinen ausgewertet werden, muss aber nicht.
wird scheinbar auch nur einmal ausgelesen, später ändern nützt da nix mehr
spammer interessiert robots.txt eh nicht und texte in bildern lassen sich auch leicht scannen.
deswegen sind ja die captchas kaum lesbar
[gone] Egoshooter
18.05.2009
Nachdem ich die ersten, zum Teil unsinnigen Beiträge gelesen habe, verzichte ich auf das Vergnügen, auch die restlichen Beiträge auf Richtigkeit hin zu lesen. Hier die Facts:

"Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Denn in § 55 RStV wird wie folgt negativ formuliert:

"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten"."

Jetzt übergebe ich wieder.
[gone] DataWind
18.05.2009
Original von Marco Ribbe (new pic)
Genau! Und deshalb müsst ihr nachts während ihr schlaft eure Telefonnummer einblenden, und tagsüber während ihr im Büro seid reicht das Formular. Wenn ihr aber nicht innerhalb von 30 Minuten auf "buy penis enlargement pills online" antwortest, verklagen sie euch! ;-)

*LOL*
gibs ihm.... :-)
ich hab allerdings momentan keinen plan, wann im internet tag und nacht ist.
innerhalb von 30-60 minuten antworten
*ichhaumichwech*
[gone] User_3319
18.05.2009
1. Ja und? Sagte doch dass es Ladungsfähig ist, weil es ankommt!

2. Ähm das sage ich doch gerade? Weil ab dem genannten Punkt auch private Homepages als Kommerziell gelten!

Ich habe das geschrieben, weil ich Bescheid weiß und diese Fakten noch nicht auftauchten ... nicht weil ich mich wichtigmachen möchte und jedem Beitrag hier im Thread wiedersprechen will *hust*


Original von bareBEAUTY
@ Pretty Pony | LILALICIOUS, BABY!:

Die Anschrift muß "ladungsfähig" sein, d. h. gerichtliche Einschreiben müssen dort entgegengenommen und die Entgegennahme quittiert werden können. Deshalb sind z. B. Postfach-Adressen nicht zulässig.
Wenn der Zusteller an Deinem leerstehenden Schuhladen eine gerichtliche Ladung nicht loswerden kann, weil dort niemand ist der den Empfang quittieren könnte, wäre ich mir nicht so sicher, daß Deine Vorgehensweise eine gute Idee ist.

Die Impressumspflicht hat nichts mit privat oder kommerziell zu tun. In den allermeisten Fällen sind auch private Homepages impressumspflichtig.

Gruß, Jörg
18.05.2009
Es gibt Urteile nach denen das falsch ist. Auch eine private Seite kann eine Pflicht zum Impressum haben. Wenn eine Seite gepflegt und aktualisiert wird besteht auch eine Pflicht zum Impressum wenn Karl-Heinz seine Briefmarkensammlung zeigt und regelmäßig seine Neuerwerbungen einpflegt.


Original von Egoshooter - euch allen noch viel Spaß in der MK
"Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Denn in § 55 RStV wird wie folgt negativ formuliert:

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