Bilderklau: hat die MK nur gesetzliche Verpflichtungen oder auch moralische? 69

Original von Frank Schippers
[quote]Original von Pixelspalter
[quote]Original von Frank Schippers
Und genau darum geht es! Das Verbot von Betrug und arglistischer Täuschung sucht man in den Regeln der MK leider vergebens...


Ja dann äußere Dich doch mal. Wann und wie hat er sich hier des Betruges und der arglistigen Täuschung schuldig gemacht? Und wer war sein Opfer?[/quote]

Bei jedem Shooting, wo er eine Adresse in den Vertrag geschrieben hat, unter der er nicht gemeldet ist, da er im Moment NIRGENDWO gemeldet ist...

Egal, welche Adresse er in seine Verträge schreibt - er ist da nicht gemeldet![/quote]



"„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

Durch eine fehlerhafte Adresse verliert der Vertrag nicht an Gültigkeit... so what...

Wer professionell arbeitet, lässt sich den Ausweis zeigen. Ist er abgelaufen, somit nicht eindeutig prüfbar, muss man entsprechend seine Schwerpunkte bilden.

Aber jemanden deshalb aus der MK werfen, nur weil Du Deinem Geld hinterher rennst...nö.
Das stimmt mit Sicherheit so nicht.
Auch wenn Du ein Auto kaufst und einen falschen Namen oder Adresse angibst, ist der Vertrag nicht automatisch wertlos. Wenn Dich das Autohaus, trotzdem Du Dich durch illegalem Umzug entziehen wolltest, ausfindig macht, bist Du dem Autohaus weiter verpflichtet. Nur kommt mit Sicherheit noch eine Betrugsanzeige hinterher.


Original von Tobias Voss
Eben ...[quote]Original von Pixelspalter
weil ja ein ungütliger Vertrag ebensoviel wert ist wie kein Vertrag
und wenn ich mich an meine Ausbildungszeit richtig zurück erinnere, sind Verträge, in denen wissentlich falsche Angaben gemacht werden, eh ungültig ...

aber die Ausbildung ist lange her ... von daher lege ich dafür meine Hände nicht ins Feuer ...[/quote]
[gone] Frank Schippers
09.07.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
"„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

Durch eine fehlerhafte Adresse verliert der Vertrag nicht an Gültigkeit... so what...



Große Worte gelassen ausgesprochen...

Und der Beweis für deine These ist diese eindrucksvoll kursiv geschriebene salvatorische Klausel, die du irgendwo gefunden hast??? *ggg*

Selbst WENN es stimmen sollte, dass es legal ist, in einem Vertrag Phantasieadressen zu nennen, verrate mir doch mal, wie du diesen Vertrag denn dann durchsetzen willst, wenn du deinen Vertragspartner weder postalisch noch physisch erreichen kannst?!

Original von MathiasK - Photography & Retouching
Wer professionell arbeitet, lässt sich den Ausweis zeigen. Ist er abgelaufen, somit nicht eindeutig prüfbar, muss man entsprechend seine Schwerpunkte bilden.


Wer professionell arbeitet, gibt seine echte Adresse an! *narf*

Original von MathiasK - Photography & Retouching
Aber jemanden deshalb aus der MK werfen, nur weil Du Deinem Geld hinterher rennst...nö.


Du hast es nicht so richtig verstanden, gell?!
Original von Frank Schippers
[quote]Original von MathiasK - Photography & Retouching
Durch eine fehlerhafte Adresse verliert der Vertrag nicht an Gültigkeit... so what...


Große Worte gelassen ausgesprochen...
[/quote]


Da gibt es nicht viel falsch zu verstehen....Du bist angenervt, weil Du vermeintlich Geld von ihm bekommst. Du bist doch mit der Einzige, der Stimmung gegen ihn macht und ihn hier raus haben will. Soviel zum Thema mangelnde Objektivität.

In erster Linie ging es um die Rechtmäßigkeit des Vertrages. Diese ist gegeben. Was Du letztendlich versuchst nachträglich durchzusetzen spielt im Bezug der Rechtmäßigkeit nicht den Ansatz einer Rolle.
Im übrigen ist es mächtig naiv, wenn man blind auf die Ehrlichkeit des Geschäftspartners baut..."Lernen durch Schmerzen"...ganz einfach.
09.07.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
Da gibt es nicht viel falsch zu verstehen....Du bist angenervt, weil Du vermeintlich Geld von ihm bekommst. Du bist doch mit der Einzige, der Stimmung gegen ihn macht und ihn hier raus haben will. Soviel zum Thema mangelnde Objektivität.
Es gibt ein Gerichtsbeschluss und einen vollstreckbaren Titel?

Ich denke doch, dass das deutlich mehr als "vermeintlich" ist ...
[gone] Frank Schippers
09.07.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
(...) Du bist doch mit der Einzige, der Stimmung gegen ihn macht (...)


Geht das jetzt nach Quantität?

Muss erst eine bestimmte Anzahl Fotografen beklaut werden und Urteile erwirken, bevor das in den Augen einer GEMEINSCHAFT verwerflich ist?

"Einmal ist keinmal"? Oder wie handhabst du das?
[gone] Isnich....
09.07.2009
....... ich warte eigentlich auf den ersten Thread, bei dem in Folge der Scheidung von einem Fotografen und einem Model (beide in der MK) die Besitzverhältnisse mit Hilfe einer Forumsdiskussion geklärt werden ..............
[gone] egal
09.07.2009
Original von Isnich....
....... ich warte eigentlich auf den ersten Thread, bei dem in Folge der Scheidung von einem Fotografen und einem Model (beide in der MK) die Besitzverhältnisse mit Hilfe einer Forumsdiskussion geklärt werden ..............


Also ich für meinen Teil wäre entzückt und würde in diesem Zusammenhang auch die Nutzung der Umfragefunktion empfehlen. :)
09.07.2009
Also das mit "Gemeinschaft" und "verwerflich" und "Verantwortung der Gemeinschaft" ... das klingt für mich alles nach dem Wunsch nach ...

... einer Bürgerwehr, die jeden erschlägt, der nachts in einer Hecke mal ein Häufchen macht, weil sie ihn für einen Einbrecher hält ...

Zuerst muss man so was immer nachweisen können! Wirklich nachweisen wird es eine Community nie können. Es bleibt immer bis zu einem gewissen Punkt eine wilde Hexenjagd. Finger weg davon!

Und was jemand in Verträgen angibt ... kann ICH nicht nachweisen und auch sonst niemand hier. Außer man möchte ein Gerichtsurteil beim Hendrik einreichen um irgendwas nachzuweisen. So lange man sich gegenüber den anderen pfleglich benimmt und keine im Netz offensichtlichen Verfehlungen auf sich nimmt ... warum sollte man ausgeschlossen werden? Und wenn man ausgeschlossen wird ... diese Menschen werden sich deshalb nicht von einer Brücke stürzen *g* das lohnt den Aufwand auch gar nicht.

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