Wer haftet bei Unfall? 43

So wäre das, leider. Fallbeispiel: Ihr shootet in der Mühle, ein Balken bricht durch und Du findest Dich eine Etage weiter unten wieder. Wenn der Fotograf das Objekt und seine Risiken bereits kennt, kann ihm Fahrlässigkeit unterstellt werden - soweit dies nachweisbar wäre. Wenn beide Hausfriedensbruch begehen und für das Betreten des Grundstücks keine Genehmigung haben, sind beide für sich verantwortlich (bei freiberuflicher Auftragstätigkeit).
Wenn Dich ein Fotograf "zwingt", oder besser überredet hineinzugehen (und du weist das nach) und es passiert was, ist der Fotograf in der Haftung.

Wenn ein Angestelltenverhältnis vorliegt sieht dies Sache grundsätzlich anders aus.
Dann käme auch der Sachverhalt "Arbeitsunfall" in Betracht. Den Doktor zahlt der Arbeitgeber, bzw. die Versicherung/BG, soweit vertragsrelevante Vorschriften erfüllt sind - und da wird's kompliziert (war übrigens früher SI-Beauftragter der BG).

Ich würde übrigens keinem Fotografen raten sich mal vorab mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen - wollt ihr schlafende Hunde wecken? Die warten doch nur auf ein gefundenes Fressen - da geht es los mit Gewerbegenehmigung, IHK, Berufsgenossenschaftszwangsmitgliedschaft, Handwerkskammer (Zwangseintragung in die Handwerksrolle), Mitgliederbeiträge, Zwangsbeiträge zu überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung usw.. Alles nur Abkasssiermodelle - Leistungen gibt es kaum.
ich will natürlich keinen dazu bewegen, einen Gesetzesverstoß zu begehen - aber die Bürokratie in Deutschland ist zum K....

Hinweis: Die ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des reformierten § 2 Abs. 3 ff, RDG



Original von KittyDeluxxxe
...also ich denk einfach mal, wenn ich bei nem Shooting zu 'doof' bin und mich verletze, dann bin ich selbst schuld... Andere Frage wäre halt, wer zahlt den Doktor, wenn sich heraus stellt, dass das quasi ein 'Arbeitsunfall' war....
18.07.2009
Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
Ich würde übrigens keinem Fotografen raten sich mal vorab mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen - wollt ihr schlafende Hunde wecken? Die warten doch nur auf ein gefundenes Fressen - da geht es los mit Gewerbegenehmigung, IHK, Berufsgenossenschaftszwangsmitgliedschaft, Handwerkskammer (Zwangseintragung in die Handwerksrolle), Mitgliederbeiträge, Zwangsbeiträge zu überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung usw.. Alles nur Abkasssiermodelle - Leistungen gibt es kaum.
ich will natürlich keinen dazu bewegen, einen Gesetzesverstoß zu begehen - aber die Bürokratie in Deutschland ist zum K....


Exakt . In Deutschland gibt es jede Menge aus dem Mittelalter übriggebliebene Wegelagerer. Die GeZ hast Du noch vergessen. Wer bei allen Wegelagerern anruft ob er bezahlen "muss" ist selbst schuld, wenn er hinterher seine Miete nicht mehr bezahlen kann und unter der Brücke erfriert.

Dann lieber in der alten Mühle in einen Nagel treten, das ist alles nicht so schlimm wie unter der Brück zu erfrieren ;-)
05.01.2010
Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
Ich würde übrigens keinem Fotografen raten sich mal vorab mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen - wollt ihr schlafende Hunde wecken?

1. Jeder, der mit der Fotografie als Fotograf Geld verdient, ist automatisch Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft Druck + Papier. Egal ob Handwerksfotograf, Fotodesigner, Bildjournalist. (Einzige Ausnahme: ein Textjournalist, der nur nebenher Fotos macht - der ist in der BG der Textjournalisten, also der BG Verwaltungsberufe.)

Die Berufsgenossenschaft bezahlt a) die Behandlungskosten bei beruflich bedingten Unfällen (und Krankheiten) und b) ggf. eine Rente bei Berufsunfähigkeit. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht für Behandlungskosten bei beruflich bedingten Unfällen (und Krankheiten), die private Krankenversicherung meistens nicht oder nur eingeschränkt. Logisch, denn genau dafür gibt's ja die BG.

2. Models, die für Geld modeln, sind grundsätzlich Gewerbetreibende.

3. Gewerbetreibende Models können sich in der BG versichern, müssen aber nicht.

4. Ein Auftraggeber ist nicht für die Unfallversicherung eines Gewerbetreibenden zuständig, der einen Auftrag von ihm übernommen hat. Der Gewerbetreibende ist für sich selbst verantwortlich.

5. Models, die nicht für Geld modeln, üben ein Hoby aus, ihr Modeln ist Freizeitvergnügen. Sie sind also genau so weit unfallversichert beim Modeln, wie ihre Unfallversicherung für die Freizeit reicht.

6. Weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung sind eine Unfallversicherung. Erstere zahlen ggf. für die Behandlungskosten, eine Unfallversicherung zahlt ggf. für Folgeschäden (Berufsunfähigkeit usw.)

Original von KittyDeluxxxe
...also ich denk einfach mal, wenn ich bei nem Shooting zu 'doof' bin und mich verletze, dann bin ich selbst schuld... Andere Frage wäre halt, wer zahlt den Doktor, wenn sich heraus stellt, dass das quasi ein 'Arbeitsunfall' war....

Letztere Frage ist einfach zu beantworten: die zuständige Berufsgenossenschaft - immer. Die gesetzliche Krankenversicherung - nie. Die private Krankenversicherung - selten.

(Erstaunlich finde ich, daß das im Jahre 2009 immer noch nicht bekannt ist, obwohl es in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 ungefähr 8674564mal Thema im MK-Forum war. Da bin ich nun mal ein paar Monate weg, und es hat sich nix geändert...)

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