Wer haftet bei Unfall? 43

17.07.2009
Original von trash-pixel.de Dringend Visa/Haare gesucht !!
Wenn ich ein Modell bezahle, dann sehe ich sie als "freie Mitarbeiterin" und somit ist sie selbst verantwortlich ... bei TFP mache ich einen Haftungsausschluss, ausgenommen Fahrlässigkeit ...


Ich muss grad an Michael Jacksons brennende Haare denken, die gestern durch alle TV-Sender gegeistert sind. Pepsi hat ihm damals 1,5 Mio. Dollar als Entschädigung gezahlt, zusätzlich zu seinem sowieso vereinbarten Honorar. Ich denke er war doch da sicherlich auch sowas wie ein "freier Mitarbeiter", oder? Anyway....
Also ich würd mir bei Bedenken lieber einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen.
17.07.2009
Original von McFly_Stade
Dann kann ich aber auch schadensersatzpflichtig werden auf Grund einer vertraglichen Pflichtverletzung gem. §§ 280 ff. BGB.
Ich habe einen Vertrag mit dem Model, also wären wir hier in der Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. BGB.
Jetzt kann man sagen, "aber ich habe doch gar keine vertragliche Pflicht verletzt. Meine vertraglichen Pflichten waren doch, dass ich Fotos knipse und diese bearbeite und dem Model gebe"

Das stimmt, aber bei dem o.a. gelben Satz handelt es sich um die vertragliche Hauptpflicht, es gibt aber noch Nebenpflichten und eine Verletzung solch einer Nebenpflicht kann ganz schnell zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Was hier Nebenpflichten sind, ist auszulegen. In der Regel zählen zu den Nebenpflichten auch Dinge wie Hinweis auf Gefahren und Schutz- bzw. Rücksicht(nahme)pflichten.
Und in Bezug auf dieser Schutz- bzw. Rücksicht(nahme)pflicht könnte das Model dann versuchen eine vertragliche (Neben)Pflichtverletzung deuten.


Ich folge mal der Argumentation und stelle fest:

Ein TFP-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Modell und Fotograf. Daraus ergeben sich für den Fotografen Haupt-, als auch NEbenpflichten. Der Fotograf ist aber nicht Auftraggeber oder Veranstalter des Shootings. Er ist nur ein Beteiligter, genau wie das Modell. In einem TFP-Vertrag stehen Fotograf und Modell demnach auf der gleichen Ebene. Also ergeben sich für das Modell ebenso Haupt-, als auch Nebenpflichten.
Wenn ich als als Fotograf so dumm bin und die Treppe runterfalle, mir dabei die Schulter breche und meine Kamera samt teurer Optik schrotte, dann kann ich das Modell dafür in die Haftung nehmen!?

Das glaubts Du doch selbst nicht!!!???

Ich bin mir ganz sicher, das zumindest bei TFP, jeder für sich selbst verantwortlich ist. Nur wenn mir das Modell die Kamera vom Stuhl wirft, haftet sie dafür und ich ich hafte nur, wenn ich das Modell die Treppe runterschubse.
Ich habe einfach mal nach "Der Fotograf haftet nur im Falle von fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen, welche zum Schaden des Vertragspartners führen." gegoogelt und verschiedene Verträge gefunden.

Einen Mustervertrag gibt es z.B. unter
http://www.starverlag.de/doc/mustervertrag.pdf

ZITAT:
Wenn Du schreibst, dass der Fotograf (nur) für fahrlässige und für vorsätzliche Handlungen, welche zum Schaden eines Dritten führen, haftet, dann hast Du soeben einen Vertrag beschlossen, in dem Du für alles haftest, was Dritten einen Schaden verursacht...

und weiter unten:
Man kann also in AGB
1. grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht ausschließen

Da man also es nicht ausschließen kann, haftet wohl doch der Fotograf im Falle von fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen, welche zum Schaden des Vertragspartners führen.

Da komme ich jetzt nicht mehr mit.

Aber ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, und kann aus dem Grund nicht fachlich darüber diskutieren. Ich habe nur einfach den Teil aus meinem Vertrag hier einmal gezeigt. Jeder kann seinen Vertrag so abschließen wie er möchte und sollte um sicher zu gehen einen Anwalt befragen.

noch einen schönen Abend und verletzungsfreie shootings

Dirk


Ich folge mal der Argumentation und stelle fest:

Ein TFP-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Modell und Fotograf. Daraus ergeben sich für den Fotografen Haupt-, als auch NEbenpflichten. Der Fotograf ist aber nicht Auftraggeber oder Veranstalter des Shootings. Er ist nur ein Beteiligter, genau wie das Modell. In einem TFP-Vertrag stehen Fotograf und Modell demnach auf der gleichen Ebene. Also ergeben sich für das Modell ebenso Haupt-, als auch Nebenpflichten.
Wenn ich als als Fotograf so dumm bin und die Treppe runterfalle, mir dabei die Schulter breche und meine Kamera samt teurer Optik schrotte, dann kann ich das Modell dafür in die Haftung nehmen!?

Das glaubts Du doch selbst nicht!!!???

Ich bin mir ganz sicher, das zumindest bei TFP, jeder für sich selbst verantwortlich ist. Nur wenn mir das Modell die Kamera vom Stuhl wirft, haftet sie dafür und ich ich hafte nur, wenn ich das Modell die Treppe runterschubse.



Dein Beispiel stimmt natürlich.

Was ich schilderte, war die grundsätzliche Gesetzeslage. Dass der Fotograf nicht für jeden Schaden des Models haftet ist natürlich klar.
Ich denke aber, dass mein vorheriges Posting so zu verstehen war, dass ich hier nur generell etwas zur Gesetzeslage angegeben habe und gesagt habe, dass in diesem Fall mehr zu bedenken ist, als man anfänglich annimmt.

Im Rahmen einer vertraglichen Pflichtverletzung muss man den Schaden zu vertreten haben und daran scheitert es natürlich häufig.


In unserem Mühlenbeispiel, um dabei zu bleiben, wäre folgende Konstellation denkbar:

Ich (der Fotograf) habe mir die Location angeschaut. Diese ist baufällig, sie ist alt, man kennt das ja.
Ich mache einen Vertrag mit dem Model und wir gehen dorthin.
Es ist ein Akt- oder Dessous Shooting. Sie ist barfuß. Sie tritt in einen
1. Holzsplitter, der in einem gut erhaltenden Stück Holz ist, das Holz ist nicht morsch oder verrottet.
2. Nagel, der aus dem Boden schaut

Tja und nun?

In Fall 1. könnte man ja noch sagen, dass das Model wissen muss, dass in Holz Splitter sind und dass es besser schauen muss.

in Fall 2 aber, wäre hier an eine Nebenpflichtverletzung zu denken. Der Fotograf, der die Location kennt, hat die vertragliche (Neben-)Pflicht, seinen Vertragspartner vor Unheil zu schützen. Er hätte darauf hinweisen müssen oder sogar alle gefährlichen Hindernisse beseitigen müssen.


Und zu Deinem Spruch "Das glaubts Du doch selbst nicht!!!???" möchte ich nur sagen, dass Du in diesem Fall meine Ausführungen sehr einseitig zu Gunsten Deiner Argumentation ausgelegt hast...

Aber egal.

Ich wollte damit nur sagen, dass es hier einige Stolpersteine gibt und immerhin war das ja auch die ursprüngliche Frage, oder nicht?
ZITAT: Wenn Du schreibst, dass der Fotograf (nur) für fahrlässige und für vorsätzliche Handlungen, welche zum Schaden eines Dritten führen, haftet, dann hast Du soeben einen Vertrag beschlossen, in dem Du für alles haftest, was Dritten einen Schaden verursacht...

und weiter unten: Man kann also in AGB 1. grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht ausschließen

Da man also es nicht ausschließen kann, haftet wohl doch der Fotograf im Falle von fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen, welche zum Schaden des Vertragspartners führen.

Da komme ich jetzt nicht mehr mit.


;-)

Ok, das ist auch nicht einfach, das gebe ich zu.

Also, normalerweise hafte ich für fahrlässige und für vorsätzliche Schäden.

Fahrlässige Schäden kann ich (einfach) fahrlässig zu vertreten haben oder grob fahrlässig.
vorsätzliche Schäden werden nicht unterschieden.


Ich darf aber in AGB (einfach) fahrlässige Schäden, die ich zu vertreten habe, von der Haftung ausnehmen.
Das darf ich aber nicht, wenn es sich bei den Schäden um Leib, Leben Gesundheit handelt.
Also wenn ich die Klamotten des Models einfach fahrlässig beschädigt habe, dann kann ich das von der Haftung ausschließen und muss dafür nicht zahlen.

Wenn ich aber die Gesundheit des Models einfach fahrlässig verletze, dann kann ich diese Haftung nicht ausschließen und muss zahlen.
Original von cash - 24.-26.07. Berlin
Der Fotograf ist aber nicht Auftraggeber oder Veranstalter des Shootings. Er ist nur ein Beteiligter, genau wie das Modell. In einem TFP-Vertrag stehen Fotograf und Modell demnach auf der gleichen Ebene. Also ergeben sich für das Modell ebenso Haupt-, als auch Nebenpflichten.


Das stimmt, beide haben Haupt- und Nebenpflichten, aber im vorherigen Posting habe ich dies ja bereits ausgeführt und Beispiele benannt zur Verdeutlichung.



Original von cash - 24.-26.07. Berlin
Ich bin mir ganz sicher, das zumindest bei TFP, jeder für sich selbst verantwortlich ist.


Du bist Dir da zwar sicher, aber die Rechtslage ist nicht mir Dir einer Meinung. Du bist leider im Unrecht, bzw. Du siehst es zu einfach.
Bei Verträgen wird den Vertragsparteien auch Verantwortung für die anderen Parteien gegeben. Das Maß der Verantwortung variiert dabei sehr.



Original von cash - 24.-26.07. Berlin
Nur wenn mir das Modell die Kamera vom Stuhl wirft, haftet sie dafür und ich ich hafte nur, wenn ich das Modell die Treppe runterschubse.


In meinem zweiten Posting glaube ich, habe ich ausgeführt, was der Unterschied zwischen einer unerlaubten Handlung gem. §§ 823 ff. BGB und einer Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. BGB ist.

Wir reden hier von Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. BGB, da es um Verträge geht.

Du redest in deinem o.a. Beispiel von einer unerlaubten Handlung gem. §§ 823 ff. BGB, da das Wegwerfen von Kameras per se verboten ist.
Nicht verwechseln ;-)
17.07.2009
Fall: privates also nicht berufliches Shooting: Ich nehme an, nicht anders als wenn sich jemand beim Skifahren ein Bein bricht. 2 Personen gehen einem "Sport" oder "Hobby" nach, einer verunglückt dabei...

*bin aber auch nicht 100% sicher*.

Schaden tuts sicher nicht, in den Vertrag reinzuschreiben, daß niemand gezwungen ist, den Anweisungen der anderen Person zu folgen, und jeder das Shooting jederzeit beenden kann. und auf sich selbst aufpasst, und daß das Shooting eben "privat also nicht beruflich" ist.

Schaden tuts weiterhin nicht, das Model vor der Shootingvereinbarung und nochmal vor dem Shooting darauf aufmerksam zu machen, dass es dort etwas gefährlich ist

Original von embepe
Hallo allerseits.
Ich habe das nirgends gefunden, also frage ich mal: Ich werde ab Montag in einem wunderbaren alten Mühlengebäude fotografieren. Das ist schön, nur dieses alte Gebäude birgt viele Stolper-, Kopframm- und Runterfallfallen. Geschieht hier das Betreten durch das Model auf eigene Gefahr? Wer haftet, wenn sie/er die Treppe runterfällt?
Kann ich in den TfP-Vertrag einen Passus wie "Der Fotograf haftet nicht für eventuelle Personenschäden" aufnehmen?
[gone] www.trash-pixel.de
18.07.2009
Original von cash - 24.-26.07. Berlin
Ich bin mir ganz sicher, das zumindest bei TFP, jeder für sich selbst verantwortlich ist
Warum nicht auch bei Pay? Ich hab den Passus, dass es sich um kein Arbeitsverhältniss handelt und somit jeder für seine Schäden selbst aufkommt (ausgenommen Fahrlässigkeit). Ich mache zw TFP und Pay keinen Unterschied, es bedeutet für mich nur ob es einen Silberling (CD) gibt oder Scheinchen ... alles andere steht auf einem anderen Blatt ...

Ich verstehe nicht, warum so viele Unterschiede zw. TFP und Pay hergeleitet werden, TFP ist nur eine andere Form des Honorars, der ganze andere Kladaradatsch ist ein eigenes paar Schuhe ...
18.07.2009
Da hast Du grundsätzlich recht. Es gibt vertragsrechtlich keinen Unterschied bezüglich der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten. Die von McFly gemachten Beispiele treffen sowohl bei TFP als auch bei Pay zu.

Wo es allerdings zu einem Unterschied kommt ist versicherungsrechtlich. Handelt es sich um ein Pay-Shooting bei dem z.B. das selbständige Model gegen Gage von Dir on Lokation ohne Dein Zutun über ein Hindernis stolpert und verunglückt, bist Du bezüglich BG und Haftpflicht zunächst ein mal i.d.R. raus. Nennt sich dann salopp gesagt Berufsrisiko.

Fällt eine Dame (kein selbständiges Model) die Dich womöglich noch für das Shooting bezahlt auf einer von Dir gewählten Lokation über ein Hindernis, dann wird sich ggf. die in Vorleistung getretene Krankenkasse und/oder BG bei Dir bezüglich Schadensersatz melden. Dann musst Du nachweisen, dass Du den Schaden nicht zu vertreten hast.

Wie es sich in diesem Fall privatrechtlich verhält weiß ich jetzt nicht, da könne es denke ich aber ähnlich laufen.

Deshalb ist eine Betriebshaftpflicht oder Privathaftpflicht nie verkehrt.

Gruß Ralf


Original von trash-pixel.de Dringend Visa/Haare gesucht !!
[quote]Original von cash - 24.-26.07. Berlin
Ich bin mir ganz sicher, das zumindest bei TFP, jeder für sich selbst verantwortlich ist
Warum nicht auch bei Pay? Ich hab den Passus, dass es sich um kein Arbeitsverhältniss handelt und somit jeder für seine Schäden selbst aufkommt (ausgenommen Fahrlässigkeit). Ich mache zw TFP und Pay keinen Unterschied, es bedeutet für mich nur ob es einen Silberling (CD) gibt oder Scheinchen ... alles andere steht auf einem anderen Blatt ...

Ich verstehe nicht, warum so viele Unterschiede zw. TFP und Pay hergeleitet werden, TFP ist nur eine andere Form des Honorars, der ganze andere Kladaradatsch ist ein eigenes paar Schuhe ...[/quote]
18.07.2009
Fall Schweiz ;-(

Im Prinzip haftet der Eigentümer des Hauses. Betritt man ein Haus ohne
Genehmigung vor allem wenn es geschlossen oder abgesperrt ist,
eventuell sogar angeschrieben:
Bei Betreten verboten ist eine Eigenhaftung soweit möglich, dass nicht
einmal die eigene Unfall - Versicherung bezahlt oder nur teilweise
bezahlt.
Ohne viel Erfahrung im begehen alter Häuser, was ich mir als Bauspezialist
für Gebäuden alter Zeit zu Mute, ist eine solche Übung nicht nur dumm
sondern extrem fahrlässig.
Ich bin mal eben wieder verletzt mit einer heftigen Brustkorbprellung
ob eines kleinen Misstrittes.

Nehmt Kontakt auf mit dem Eigentümer. Spricht Gefahren und Risiken ab.
Dann könnt ihr guten Gewissens arbeiten. Alles andere ist Humbug!

Was vor allem die reisenden deutschen Models für Unfallversicherungen haben
lässt mich bislang 3 mal leicht erschauern.
DEshalb führe ich eine Unfallversicherung für Aufnahmen im Studio.
Passiert da was, werden Unfallkosten bis Heilung maximal 2 Jahre
bezahlt. aber keinen LOhnausfall, nix.

Heiner
Original von cash - 24.-26.07. Berlin Ich verstehe nicht, warum so viele Unterschiede zw. TFP und Pay hergeleitet werden, TFP ist nur eine andere Form des Honorars, der ganze andere Kladaradatsch ist ein eigenes paar Schuhe ...


Du hast es auf den Punkt gebracht!

PAY und TFP sind vertragsrechtlich (fast) das selbe. Man könnte sagen, PAY ist TFP + 50,- Euro (Oder 10,- Euro, oder 500,- Euro).

Es ist ein Vertrag geschlossen worden. Und egal ob TFP oder PAY, wenn das Model nicht kommt, macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss dem Fotografen Anfahrt etc. bezahlen und wenn der Fotograf nicht kommt, dann macht er sich schadensersatzpflichtig und die Anfahrt des Models bezahlen und ihre Auslagen.

Wichtig ist, dass hier ein Vertrag besteht, ob nun schriftlich oder mündlich oder konkludent, denn es geht bei einem Shooting schon über die Gefälligkeit hinaus.
[gone] embepe
18.07.2009
wow, freunde! das ist ja beeindruckend und - verwirrend...

dennoch danke ich allen schon mal sehr und wundere mich ein wenig, dass das scheinbar bisher noch gar nicht so zur sprache kam.

was mir sehr helfen würde, wäre, wenn mir einer von euch mal (s)einen vertrag mit integriertem haftungsausschluss schicken könnte an dins.dale@yahoo.com. geht das? achso, tf-p,-cd,-stick, etc.

danke im voraus,

michael
Original von carl [ frankfurt ] Fall: privates also nicht berufliches Shooting: Ich nehme an, nicht anders als wenn sich jemand beim Skifahren ein Bein bricht. 2 Personen gehen einem "Sport" oder "Hobby" nach, einer verunglückt dabei...


Wie privates Shooting? Also das käme nur in Betracht, wenn Du Deine Freundin/Frau fotografierst.
Wenn Du einen Vertrag machst, dann treffen beide Parteien gewisse Pflichten. Egal ob der Vertrag von einem Fotografen kommt, der das beruflich macht oder von einem Hobbyfotografen, der sich mit einem Model von MK trifft und sie shootet.

Beim Skifahren schließt Du doch keinen Vertrag ab, oder?


Original von carl [ frankfurt ] Schaden tuts sicher nicht, in den Vertrag reinzuschreiben, daß niemand gezwungen ist, den Anweisungen der anderen Person zu folgen, und jeder das Shooting jederzeit beenden kann. und auf sich selbst aufpasst, und daß das Shooting eben "privat also nicht beruflich" ist.


Da wir hier keinerlei Unterstellungsverhältnis haben, ist doch sowieso niemand gezwungen den Anordnungen eines anderen zu folgen.
Vorsicht! Das Shooting kann eben NICHT jederzeit aus jedem Grund beendet werden.
Beide Parteien haben sich vertraglich dazu verpflichtet etwas zu leisten.
Der Grund müsste schon triftig sein, also z.B. wenn die Mühle, um die es hier geht, zu baufällig und einsturz gefährdet ist und das Model sagt, dass es ihr zu gefährlich sei, das wäre ein triftiger Grund.


Original von carl [ frankfurt ] Schaden tuts weiterhin nicht, das Model vor der Shootingvereinbarung und nochmal vor dem Shooting darauf aufmerksam zu machen, dass es dort etwas gefährlich ist


Stimmt!
In solch einem Fall schreibe ich einfach auf eine zweite Seite sowas in der Art wie:


Dem Model wurde bekannt gegeben, dass es sich bei der Örtlichkeit, in der fotografiert werden soll, um die alte Mühle, in X-Stadt, Y-Straße... handelt.

Das Model wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der Örtlichkeit um eine baufällige Ruine handelt, von der die hierfür typischen Gefahren ausgehen.

Das Model erklärt, dass sie am o.a. Termin (hier den Shootingtermin eintragen) die Örtlichkeit und insbesondere etwaige Gefahrenstellen in Augenschein genommen hat.

Das Model erklärt weiter, vom Fotografen im Vorwege auf alle dem Fotografen bekannten Gefahrenstellen hingewiesen worden zu sein.

Das Model erklärt alle Stellen im Gebäude, an denen fotografiert werden soll, vor der jeweiligen Szene nochmals gesondert in Augenschein zu nehmen.

Das Model erklärt ausdrücklich, dass es die Örtlichkeit eigenverantwortlich betritt und sich über die Gefahren dieses Gebäudes im Klaren ist.



Mit solch einem Appendix könnte man meines Erachtens die Schadenersatzpflicht des Fotografen minimieren.
Wäre schön, wenn Ihr Eure Meinungen dazu sagt. Vielleicht habe ich ja etwas gravierendes vergessen.
Original von embepe
wow, freunde! das ist ja beeindruckend und - verwirrend...

dennoch danke ich allen schon mal sehr und wundere mich ein wenig, dass das scheinbar bisher noch gar nicht so zur sprache kam.

was mir sehr helfen würde, wäre, wenn mir einer von euch mal (s)einen vertrag mit integriertem haftungsausschluss schicken könnte an dins.dale@yahoo.com. geht das? achso, tf-p,-cd,-stick, etc.

danke im voraus,

michael


Als Haftungsausschluss könntest Du folgendes nehmen:

Jegliche Haftung des Fotografen wird ausgeschlossen. Der Haftungssausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Fotografen sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(Ich weise darauf hin, dass es sich bei dem o.a. beispielhaften Haftungsauschluss lediglich um ein Beispiel handelt. Für eine rechtliche Wirksamkeit des o.a. Haftungsausschlusses wird keine Gewähr vom Verfasser übernommen. Dieser Haftungsausschluss dient im Rahmen einer Diskussion in einem Forum als Diskussionsgrundlage und stellt keine Rechtsberatung dar)

Wenn Du solch einen Haftungsausschluss im Vertrag hast, dann bist Du grundsätzlich auf der sicheren Seite.

Es ist sehr wichtig, dass der Haftungsausschluss richtig geschrieben ist, denn er steht in jedem Vertrag vorgefertigt so drin. Es handelt sich dann also um eine AGB und wenn eine AGB Klausel in Deinem Vertrag unter die Fälle der Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB fällt, dann wird diese Klausel sozusagen gestrichen und man tut so, als ob diese Klausel gar nicht existiere. Das bedeutet, dass die gesetzliche Regelung an die Stelle tritt.

Bei Sachen, die nicht AGB sind, kann man noch über den Wege der Auslegung etwas machen und argumentieren, "so war das aber nicht gemeint". Bei AGB Klauseln geht das leider nicht, deshalb ist es wichtig, dass sie stimmen.
18.07.2009
McFly
ich denke dein Denkansatz die Sache juristisch zu lösen ist ziemlich vollständig.
Funktioniert aber nur, wenn das Gebäude erlaubterweise, zumindest geduldeter-
weise betreten wird.

Wird ein Gebäude ohne zumindest stillschweigende Erlaubnis betreten,
haftet der das shooting leitende meist Fotograf erheblich. Da ein Model
sich zumiest auf den Standpunkt stellen wird: Ich muss annehmen, dass die
Location, die wir betreten, wir erlaubterweise betreten. Die Vorbehalte sind
durch mich als Fotomodel niht zu gewichten, welche Gefahren davon abgeleitet
werden können.

Für jene, die einen Vertragstext wollen, der vor Gericht Besatnd haben könnte.
Gibt es nicht - weil Legislative und Judikative woll das nicht.

Heiner
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.07.2009
vielleicht kann ja mal jemand bei der BG anrufen und fragen?

ich kann mir vorstellen, dass wenn ein fotograf ein pay shoot macht er somit indirekt arbeitgeber ist und somit für arbeitsunfälle haftet.
ein arbeitsgeber muss sorge tragen, dass die arbeitsumgebung sicher ist.

aber wie gesgat, ruf doch mal jemand bei der BG an
Original von TM-PhotoDesign *Pay Job zu vergeben*
vielleicht kann ja mal jemand bei der BG anrufen und fragen?




klar, sollen alle anrufen und erfasst werden

dann sinken die Beitrage ;-))
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.07.2009
anrufen und fragen.. tztz.. von erfassen war da nicht die rede..


aber..

hab mal folgende diskussion zur BG und fotografen gefunden


Hallo Leute,
soeben habe ich aus gegebenem Anlass mit der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung in Wiesbaden telefoniert und dachte mir, die Informationen könnten von allgemeinem Interesse sein:
Absolut *jeder* , egal ob selbständiger Fotograf, sogar Hobbyknipser, Portraitfotograf, Berichterstatter usw. ist versicherungspflichtig, sobald er Geld für seine Arbeiten bekommt. Und zwar unabhängig davon, ob er Gewinne oder Verluste macht.
Erhoben wird eine jährliche Pauschale von rund 220 Euro jährlich, umsatzunabhängig, freiwillige Erhöhungen der Prämien sind möglich.
(Bei "Designern" ist es wohl etwas günstiger.)
Anmeldungen bei der BG in Wiesbaden.
Bei weiteren Fragen ruhig anrufen, sie sind sehr hilfsbereit. (Klar... ;) )
Link (da steht aber nichts Eindeutiges zu dem Thema):
http://www.bgdp.de
HTH, Ariane


okay gut.
und was ist, wenn er bezahlt oder kein geld dafür bekommt?


ganze diskussion
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=65352
Es ist aber nicht die Pflicht des Vertragspartner für ein durch das Model selbst verschuldeten Schaden oder Unfall zu haften. Was anderes ist, wenn der Fotograf mit Vorsatz handelt oder eine mögliche Gefährdung arglistig verschweigt oder ansonsten irgendwie fahrlässig handelt. § 280 BGB bezieht sich auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (z.B: wenn bei Zugrundenlegen eines Vertragsverhältnisses das Model zum Shooting nicht erscheint und der Fotograf eine "Weltreise" gemacht hat um zur Location zu kommen)

Im übrigen steht bei mir in den Verträgen, dass ein Model selbständig tätig ist und Ihre Honorare auch selbst versteuert. Damit ist die Sache klar.
Berufsgenossenschaft - um ein voriges Zitat aufzugreifen - ist auch nur dann relevant, wenn ein Anstellungverhältnis vorliegt oder gar eine wiederkehrende Tätigkeit auf Minijob-Basis ;-).


Original von McFly_Stade
Also man darf hier nichts durcheinander bringen:

Ich kann einmal schadensersatzpflichtig werden wegen einer sog. unerlaubten Handlung nach §§ 823 ff. BGB.
Das wäre der Fall, wenn ich einen Verkehrsunfall baue z.B., oder auf einer Party versehentlich etwas zerbreche


Dann kann ich aber auch schadensersatzpflichtig werden auf Grund einer vertraglichen Pflichtverletzung gem. §§ 280 ff. BGB.
Ich habe einen Vertrag mit dem Model, also wären wir hier in der Pflichtverletzung nach §§ 280 ff. BGB.
Jetzt kann man sagen, "aber ich habe doch gar keine vertragliche Pflicht verletzt. Meine vertraglichen Pflichten waren doch, dass ich Fotos knipse und diese bearbeite und dem Model gebe"

Das stimmt, aber bei dem o.a. gelben Satz handelt es sich um die vertragliche Hauptpflicht, es gibt aber noch Nebenpflichten und eine Verletzung solch einer Nebenpflicht kann ganz schnell zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Was hier Nebenpflichten sind, ist auszulegen. In der Regel zählen zu den Nebenpflichten auch Dinge wie Hinweis auf Gefahren und Schutz- bzw. Rücksicht(nahme)pflichten.
Und in Bezug auf dieser Schutz- bzw. Rücksicht(nahme)pflicht könnte das Model dann versuchen eine vertragliche (Neben)Pflichtverletzung deuten.
[gone] Christine De La Luz
18.07.2009
...also ich denk einfach mal, wenn ich bei nem Shooting zu 'doof' bin und mich verletze, dann bin ich selbst schuld... Andere Frage wäre halt, wer zahlt den Doktor, wenn sich heraus stellt, dass das quasi ein 'Arbeitsunfall' war....

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