Was soll man davon nur halten...? 55

Nicklis Media Fotografie
29.07.2009
Ja sehe ich auch so, trotzdem machts mich grade echt sauer.... vorallem dieses rumgedrohe... nervt !
#21Report
[gone] VisualPursuit
29.07.2009
Spannend wird es jetzt zu beobachten ob die nicht angekommene Corsage
in Zukunft auf seiner Sedcard oder den Sedcards seines Netzwerks auftaucht.
Höhö.....
in Zukunft auf seiner Sedcard oder den Sedcards seines Netzwerks auftaucht.
Höhö.....
#22Report
29.07.2009
das wird dann aber auch wohl der knackpunkt sein falls es hart auf hart kommt....du bietest nur diese eine möglichkeit des versands an....und dadurch geht das risiko das die ware beim versand verloren geht, eben nicht automatisch auf den käufer über.
Original von Natalie Nicklis | Dunkel X Licht
Also ich hab in der Auktion stehen gehabt:
versandart Deutsche Post brief und unten stand:
Da Privatverkauf üblicherweise keine Garantie und/oder Rücknahme.
Die Ware wird in einem regulären DINA 4 Umschlag versendet.
Sollte die Ware beim Versand auf dem Postweg verloren gehen oder beschädigt werden übernehme ich dafür keine Haftung und/oder Geldzurückerstattung.
#23Report
29.07.2009
Beim Kauf von Privat geht das Risiko des Verlustes mit dem Versenden auf den KÄUFER über. Hast du gewerblich verkauft haftest du dafür dass es ankommt.
Vor Gericht musst du im Zweifelsfalle beweisen können, dass du die Ware abgeschickt hast - also ggf zeugen benennen.
Ich würd die Füße hochlegen und den mal anzeigen lassen (wahrscheinlich ist Mami (Papi, Onkel, Bruder, Freund) auch noch Rechtsanwalt - scheint bei ebay nämlich verbreitet zu sein, wenn man in den Foren liest - die Pakete die (angeblich) verschwinden sind irgendwie IMMER in Rechtsanwaltsfamilien ;-) ) - meist ist das ne fürchterlich große Blase heißer Luft!
Lies mal etwas in den Ebayforen - da sind solche Fälle zu Hauf!
Druck dir im Zweifelsfalle deine Auktion aus udn auch die Bewertung.
und bitte den Ebaynamen per PN - dann erweitere ich meine Bietersperrliste!
Vor Gericht musst du im Zweifelsfalle beweisen können, dass du die Ware abgeschickt hast - also ggf zeugen benennen.
Ich würd die Füße hochlegen und den mal anzeigen lassen (wahrscheinlich ist Mami (Papi, Onkel, Bruder, Freund) auch noch Rechtsanwalt - scheint bei ebay nämlich verbreitet zu sein, wenn man in den Foren liest - die Pakete die (angeblich) verschwinden sind irgendwie IMMER in Rechtsanwaltsfamilien ;-) ) - meist ist das ne fürchterlich große Blase heißer Luft!
Lies mal etwas in den Ebayforen - da sind solche Fälle zu Hauf!
Druck dir im Zweifelsfalle deine Auktion aus udn auch die Bewertung.
und bitte den Ebaynamen per PN - dann erweitere ich meine Bietersperrliste!
#24Report
[gone] VisualPursuit
29.07.2009
Original von M.K.Munich - hurra, zwei Arme!
das wird dann aber auch wohl der knackpunkt sein falls es hart auf hart kommt....du bietest nur diese eine möglichkeit des versands an....und dadurch geht das risiko das die ware beim versand verloren geht, eben nicht automatisch auf den käufer über.
Niemand verpflichtet sie eine andere Versandart anzubieten, der Käufer
hätte nicht kaufen müssen wenn ihm das Risiko zu hoch gewesen wäre.
Nein, die Versandart ist meiner Ansicht nach eindeutig Vertragsbestandteil,
und das Versandrisiko geht nahezu immer auf Kosten des Empfängers.
#25Report
29.07.2009
das wird dann aber auch wohl der knackpunkt sein falls es hart auf hart kommt....du bietest nur diese eine möglichkeit des versands an....und dadurch geht das risiko, das die ware beim versand verloren geht, eben nicht automatisch auf den käufer über.
Denk ich eigentlich nicht, es war ja eine reguläre Versandauswahl Option von Ebay
Diesen Auswahlpunkt habe ich getätigt und in dem Moment wo ein gebot abgegeben wird gibt man sich doch mit den verkaufs bzw. und den versandoptionen einverstanden!
Hätte man mir bevor man bietet eine Frage gestellt: Gibt es auch andere versandoptionen extra - hätte ich dies mit ja --- diese und jene etc. blabla - beantworten können oder?
Der hinweis wie es verschickt wird, war ja gesetzt... lesen sollte man ja können und es wird ja niemand ( zum glück ) zum bieten genötigt!
#26Report
29.07.2009
Ich würde mir da keinen Kopf machen. Du hast es verschickt, Du wurdest bewertet und gut ist. Selbst, wenn es wirklich nicht ankam, ist es auch nicht Dein Problem.
Bei mir ist z.B. ein Fotobuch, dass ich bei ifolor bestellt habe, komplett verschwunden und das, obwohl es sogar noch an eine Packstation adressiert war, haha.
Die Post macht so manches möglich ;)
Bei mir ist z.B. ein Fotobuch, dass ich bei ifolor bestellt habe, komplett verschwunden und das, obwohl es sogar noch an eine Packstation adressiert war, haha.
Die Post macht so manches möglich ;)
#27Report
29.07.2009
Original von VisualPursuit
Niemand verpflichtet sie eine andere Versandart anzubieten, der Käufer
hätte nicht kaufen müssen wenn ihm das Risiko zu hoch gewesen wäre.
Nein, die Versandart ist meiner Ansicht nach eindeutig Vertragsbestandteil,
und das Versandrisiko geht nahezu immer auf Kosten des Empfängers.
hatte ich ja vorher auch schon geschrieben...ich würde da beruhigt rangehen.
bei paypal, dem ebay verein, ist das eben leider oft anders...die buchen dir die kohle grundsäztzlich wieder ab wenn der käufer den käuferschutz in anspruch nimmt...ist mir drei mal passiert - und ich hab deswegen so einen hals auf den verein!!!
#28Report
29.07.2009
Also obwohl ich jetzt vorher noch NIE so einen stress hatte werde ich mir angwewöhnen alles nur noch als DHL Paket etc. zu verschicken selbst wenns bloss ne Socke is lol
Das mir grade echt zu doof *g*
Das mir grade echt zu doof *g*
#29Report
29.07.2009
höchst interessant.
ist mir unlängst ähnlich passiert.
einen haufen älterer speicherkarten vertickert.
versand als warensendung, weil porto günstiger.
bei allen käufern kamen die karten an, nur bei einem nicht.
ergo - 2 negative bewertungen für mich und die androhung einer anzeige.
geht um "lächerliche" 13,00€
die frage ist tatsächlich, wer trägt das risiko des versandes?
ist mir unlängst ähnlich passiert.
einen haufen älterer speicherkarten vertickert.
versand als warensendung, weil porto günstiger.
bei allen käufern kamen die karten an, nur bei einem nicht.
ergo - 2 negative bewertungen für mich und die androhung einer anzeige.
geht um "lächerliche" 13,00€
die frage ist tatsächlich, wer trägt das risiko des versandes?
#30Report
29.07.2009
Ja eigentlich wenn drauf hingewiesen wurde, der Käufer bei Privatverkauf, nehme ich mal ganz stark an ?!
#31Report
[gone] P.Pictures -just faces!
29.07.2009
Dito, würde mir da keinen Kopf machen, Verkauft, Geldbekommen, versendet, Positive Bewertung erhalten. Bewertung ist ja mit dem gleichzusetzen das er es bekommen und zufrieden ist.
Damit wäre das Thema durch und wenn er eine Anzeige machen möchte bitte sehr, bekommst einen Brief mit bitte um Stellungnahme, machste fertig und dann passiert nichts weiter ;-)
Die Versandart war ja (hoffe ich für dich) klar ersichtlich als unversichert als Briefpost.
Nur die gewerblichen Händler müßen den Versand nachweisen und stehen bis zum Empfangsbereich des Käufers in der Bringschuld.
Ich hatte auch so einen Fall und seit dem Biete ich entweder Paket oder Einwurfeinschreiben Versand an die derjenige zahlen muß.
In meinen Auktionen steht seit dem ein Zusatz:
Nur auf ausdrücklichen Wunsch gibt es einen unversicherten Versand.
Unversichert= keine Sendeverfolgung und somit kein Nachweis eines Versandes bzw. Empfanges
Damit wäre das Thema durch und wenn er eine Anzeige machen möchte bitte sehr, bekommst einen Brief mit bitte um Stellungnahme, machste fertig und dann passiert nichts weiter ;-)
Die Versandart war ja (hoffe ich für dich) klar ersichtlich als unversichert als Briefpost.
Nur die gewerblichen Händler müßen den Versand nachweisen und stehen bis zum Empfangsbereich des Käufers in der Bringschuld.
Ich hatte auch so einen Fall und seit dem Biete ich entweder Paket oder Einwurfeinschreiben Versand an die derjenige zahlen muß.
In meinen Auktionen steht seit dem ein Zusatz:
Nur auf ausdrücklichen Wunsch gibt es einen unversicherten Versand.
Unversichert= keine Sendeverfolgung und somit kein Nachweis eines Versandes bzw. Empfanges
#32Report
29.07.2009
mach´s mit hermes versand - ist günstiger! ;o))
Original von Natalie Nicklis | Dunkel X Licht
Also obwohl ich jetzt vorher noch NIE so einen stress hatte werde ich mir angwewöhnen alles nur noch als DHL Paket etc. zu verschicken selbst wenns bloss ne Socke is lol
Das mir grade echt zu doof *g*
#33Report
29.07.2009
Ja der meinte eben noch ich wäre VERPFLICHTET gewesen diesen Brief direkt bei der post abzugeben damit ich ( achtung ! ) nen KASSENZETTEL für bekommen hätte!
lol ?
lol ?
#34Report
29.07.2009
der assenzettel sagt nur dass du ETWASversendet hast, aber nicht WAS...
Hab grad das BGB rausgekramt - aber natürlich kenne ich nicht alle §§ die in Wechselwirkungen stehen - aber § 447 "Gefahrenübergang beim versendungskauf" passt...
Hab grad das BGB rausgekramt - aber natürlich kenne ich nicht alle §§ die in Wechselwirkungen stehen - aber § 447 "Gefahrenübergang beim versendungskauf" passt...
Original von Natalie Nicklis | Dunkel X Licht
Ja der meinte eben noch ich wäre VERPFLICHTET gewesen diesen Brief direkt bei der post abzugeben damit ich ( achtung ! ) nen KASSENZETTEL für bekommen hätte!
lol ?
#35Report
29.07.2009
ich google das mal nach :D
.............30 zeichen
.............30 zeichen
#36Report
29.07.2009
Wenn der Käufer keinen versicherten Versand wählt trägt er auch das komplette Risiko.
"shit happens"
"shit happens"
#37Report
[gone] *****model*****
29.07.2009
Ist eine merkwürdige Sache...
Abgesehen davon, dass da irgendwas nicht ganz hin haut bei dem -
Du hast doch sicher in Deiner Auktion "unversicherten Versand" angegben oder?
Und wenn der Käufer unversicherten Versand zahlt, bist Du eigentlich aus dem Schneider raus - denke ich jedenfalls.
Selbst wenn die Ware nicht angekommen wäre, kannst Du doch nichts dafür.
Wenn er zur Polizei geht werden die ihm sicher sowieso sagen das das keinen Sinn hat. Davon mal abgesehen, er hat Dich schon positiv bewertet - wie will er das denn darstellen bei der Polizei...
Mach Dir da weiter keine Platte - würde ich jedenfalls sagen...
LG Bianca
Abgesehen davon, dass da irgendwas nicht ganz hin haut bei dem -
Du hast doch sicher in Deiner Auktion "unversicherten Versand" angegben oder?
Und wenn der Käufer unversicherten Versand zahlt, bist Du eigentlich aus dem Schneider raus - denke ich jedenfalls.
Selbst wenn die Ware nicht angekommen wäre, kannst Du doch nichts dafür.
Wenn er zur Polizei geht werden die ihm sicher sowieso sagen das das keinen Sinn hat. Davon mal abgesehen, er hat Dich schon positiv bewertet - wie will er das denn darstellen bei der Polizei...
Mach Dir da weiter keine Platte - würde ich jedenfalls sagen...
LG Bianca
#38Report
29.07.2009
Hab das was ich suche gefunden:
4. Geschäfte zwischen Verbrauchern Die gesetzliche Gewährleistungszeit, landläufig auch als „Garantie“ bezeichnet, beträgt gemäß § 438 Abs. Abs. 1 Nr. 3 BGB 2 Jahre ab Übergabe der Sache. Der Verkäufer kann hier vorgeben, die Ware unter Ausschluss jeglicher Garantie zu verkaufen. Ist die Sache mangelhaft oder hat keine zugesicherte Eigenschaft, so muss der Käufer den Mangel beweisen. Ist die Gewährleistung nicht verkürzt oder ausgeschlossen worden, müssen diese Ansprüche binnen 2 Jahren nach Übergabe geltend gemacht werden. Im Falle eines Mangels richten sich die Rechte des Käufers nach § 437 BGB. Der Käufer kann nach Erfüllung einer mangelfreien Sache, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und entweder Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Gerade letzteres ist wichtig. Denn der Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB umfasst beispielsweise Versandkosten oder eBay-Gebühren.
Bei eBay wird in der Regel die Ware versandt. Gemäß § 447 BGB gilt, dass der Käufer in dem Augenblick in dem der Verkäufer die Ware bei der Post oder einem Spediteur aufgegeben hat, die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat. Es ist daher bei Käufen von Verbrauchern immer anzuraten, die Versandform des Versicherten Paketes zu wählen.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm
4. Geschäfte zwischen Verbrauchern Die gesetzliche Gewährleistungszeit, landläufig auch als „Garantie“ bezeichnet, beträgt gemäß § 438 Abs. Abs. 1 Nr. 3 BGB 2 Jahre ab Übergabe der Sache. Der Verkäufer kann hier vorgeben, die Ware unter Ausschluss jeglicher Garantie zu verkaufen. Ist die Sache mangelhaft oder hat keine zugesicherte Eigenschaft, so muss der Käufer den Mangel beweisen. Ist die Gewährleistung nicht verkürzt oder ausgeschlossen worden, müssen diese Ansprüche binnen 2 Jahren nach Übergabe geltend gemacht werden. Im Falle eines Mangels richten sich die Rechte des Käufers nach § 437 BGB. Der Käufer kann nach Erfüllung einer mangelfreien Sache, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und entweder Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Gerade letzteres ist wichtig. Denn der Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB umfasst beispielsweise Versandkosten oder eBay-Gebühren.
Bei eBay wird in der Regel die Ware versandt. Gemäß § 447 BGB gilt, dass der Käufer in dem Augenblick in dem der Verkäufer die Ware bei der Post oder einem Spediteur aufgegeben hat, die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat. Es ist daher bei Käufen von Verbrauchern immer anzuraten, die Versandform des Versicherten Paketes zu wählen.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm
#39Report
29.07.2009
das ist doch mal eine ansage!
danke
danke
Original von LadyCassandra
Hab das was ich suche gefunden:
4. Geschäfte zwischen Verbrauchern Die gesetzliche Gewährleistungszeit, landläufig auch als „Garantie“ bezeichnet, beträgt gemäß § 438 Abs. Abs. 1 Nr. 3 BGB 2 Jahre ab Übergabe der Sache. Der Verkäufer kann hier vorgeben, die Ware unter Ausschluss jeglicher Garantie zu verkaufen. Ist die Sache mangelhaft oder hat keine zugesicherte Eigenschaft, so muss der Käufer den Mangel beweisen. Ist die Gewährleistung nicht verkürzt oder ausgeschlossen worden, müssen diese Ansprüche binnen 2 Jahren nach Übergabe geltend gemacht werden. Im Falle eines Mangels richten sich die Rechte des Käufers nach § 437 BGB. Der Käufer kann nach Erfüllung einer mangelfreien Sache, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und entweder Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Gerade letzteres ist wichtig. Denn der Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB umfasst beispielsweise Versandkosten oder eBay-Gebühren.
Bei eBay wird in der Regel die Ware versandt. Gemäß § 447 BGB gilt, dass der Käufer in dem Augenblick in dem der Verkäufer die Ware bei der Post oder einem Spediteur aufgegeben hat, die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat. Es ist daher bei Käufen von Verbrauchern immer anzuraten, die Versandform des Versicherten Paketes zu wählen.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm
#40Report
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