Eintrag als Fotograf bei der Handwerkskammer Pflicht? 50

[gone] User_81538
14.08.2009
Kann jeder ...


Original von Emjay *SC ausgemistet*
Hm ... dann schließ ich mich grad mal mit einer Frage an ...
Wenn man als Fotograf ein Studio eröffnen will, muss man dann eine Ausbildung, einen Meister oder sonst irgendeine Voraussetzung mit sich bringen oder kann das eigentlich jeder machen?
wenn er nur Beteiber ist dann IHK

wenn er auch selber dort kommerziell produziert Handwerkskammer

und in jedem Fall die entsprechende Berufsgenossenschaft

kann man als Faustregel sagen


und ich denke, viele hier bewegen sich in einer Grauzone



Original von jaraga
Kann jeder ...


[quote]Original von Emjay *SC ausgemistet*
Hm ... dann schließ ich mich grad mal mit einer Frage an ...
Wenn man als Fotograf ein Studio eröffnen will, muss man dann eine Ausbildung, einen Meister oder sonst irgendeine Voraussetzung mit sich bringen oder kann das eigentlich jeder machen?
[/quote]
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
14.08.2009
wobei "können" immer relativ zu sehen ist... und nicht immer etwas mit "sollen" zu tun hat...
gerade viele eben dieser lustigen Handwerker sollten eigentlich besser nicht ;-)


Original von jaraga
Kann jeder ...


[quote]Original von Emjay *SC ausgemistet*
Hm ... dann schließ ich mich grad mal mit einer Frage an ...
Wenn man als Fotograf ein Studio eröffnen will, muss man dann eine Ausbildung, einen Meister oder sonst irgendeine Voraussetzung mit sich bringen oder kann das eigentlich jeder machen?
[/quote]
14.08.2009
Original von Alex | Photodesign (su. Models f. Kunst-Bilder)

Doch, dagegen helfen Gerichte, genau deshalb sind sie nämlich da!
Dass von den Handwerkskammern vorangig in eingener Sache gearbeitet wird ist ja wohl klar und man muss sich gegen deren Willkür auch wehren können. Dafür gibt es dann auch wesentlich kompetentere Organisationen die den künstlerischen Status von jemandem unabhängig (!!) beurteilen können


An sich ist es zwar sinnlos mit dir darüber zu diskutieren, aber mich würde brennend interessieren, wie du nachweisbar erfolgreich gerichtlich gegen eine staatlich genehmigte Satzung einer HWK vorgehst und in welchen Zeitraum du ein Ende des Verfahrens siehst. Noch dazu wo änhnliche Versuche, sich der Zwangseintragung in die Handwerksrolle gerichtlich zu widersetzen, ausnahmslos erfolglos waren.

EDIT: @ Allgemein.

Ausserdem kann ich es sowieso nicht nachvollziehen wieso man wegen (bei uns) 160.- EUR JAHRES-Beitrag einen derartigen Terz veranstaltet. Bevor ich deswegen anfange zu jammern erledige ich ein paar Aufträge und die Summe ist egalisiert.
Sicher zahle ich auch nicht gern , aber was hilfts.
[gone] User_81538
14.08.2009
Nix mit IHK
Nix mit Handwerkskammer
Nix mit Berufsgenossenschaft

Wenn man es Just for Fun macht
und da ist auch dann Nix mit ner Grauzone :-)

lg.


Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
wenn er nur Beteiber ist dann IHK

wenn er auch selber dort kommerziell produziert Handwerkskammer

und in jedem Fall die entsprechende Berufsgenossenschaft

kann man als Faustregel sagen


und ich denke, viele hier bewegen sich in einer Grauzone



[quote]Original von jaraga
Kann jeder ...


[quote]Original von Emjay *SC ausgemistet*
Hm ... dann schließ ich mich grad mal mit einer Frage an ...
Wenn man als Fotograf ein Studio eröffnen will, muss man dann eine Ausbildung, einen Meister oder sonst irgendeine Voraussetzung mit sich bringen oder kann das eigentlich jeder machen?
[/quote][/quote]
[gone] User_6863
14.08.2009
bookmark

schönen abend noch!
[gone] User_81538
14.08.2009
"Noch dazu wo änhnliche Versuche, sich der Zwangseintragung in die Handwerksrolle gerichtlich zu widersetzen, ausnahmslos erfolglos waren."

:-)))
Dem muss ich aber sehr wieder sprechen.
Dat is ne Behörde und jede Behörde kann man mit wenigen Sätzen Atomisieren.

z.B. bei sehr großen Behörden sind folgende Sätze Atombomben für diese Behörde

1. Dienstaufsichtsbeschwerde zur Niederschrift gegen den Verfahrensweg.
oder auch
2. Dienstaufsichtsbeschwerde zur Niederschrift gegen die Person

Zwei Sätze die jedes Schulkind schon Auswendig können sollte.

lg.

quote]Original von Camera Obscura
Original von Alex | Photodesign (su. Models f. Kunst-Bilder)

Doch, dagegen helfen Gerichte, genau deshalb sind sie nämlich da!
Dass von den Handwerkskammern vorangig in eingener Sache gearbeitet wird ist ja wohl klar und man muss sich gegen deren Willkür auch wehren können. Dafür gibt es dann auch wesentlich kompetentere Organisationen die den künstlerischen Status von jemandem unabhängig (!!) beurteilen können


An sich ist es zwar sinnlos mit dir darüber zu diskutieren, aber mich würde brennend interessieren, wie du nachweisbar erfolgreich gerichtlich gegen eine staatlich genehmigte Satzung einer HWK vorgehst und in welchen Zeitraum du ein Ende des Verfahrens siehst. Noch dazu wo änhnliche Versuche, sich der Zwangseintragung in die Handwerksrolle gerichtlich zu widersetzen, ausnahmslos erfolglos waren.

EDIT: @ Allgemein.

Ausserdem kann ich es sowieso nicht nachvollziehen wieso man wegen (bei uns) 160.- EUR JAHRES-Beitrag einen derartigen Terz veranstaltet. Bevor ich deswegen anfange zu jammern erledige ich ein paar Aufträge und die Summe ist egalisiert.
Sicher zahle ich auch nicht gern , aber was hilfts.[/quote]
[gone] fotowilly
14.08.2009
Original von Emjay *wohl bald in paderborn*
Hm ... dann schließ ich mich grad mal mit einer Frage an ...
Wenn man als Fotograf ein Studio eröffnen will, muss man dann eine Ausbildung, einen Meister oder sonst irgendeine Voraussetzung mit sich bringen oder kann das eigentlich jeder machen?


Ja. In BW war das vor vier Jahren noch so. Allerdings war das dann ein Gewerbe. Mit Handwerkskammer, für das erste Jahr von Beiträgen befreit.

Möglich, dass es von Bundesland zu BL Unterschiede gibt. Würde mich in dem Gesetztesdschungel der BRD gar nicht wundern.
In BW war es o, dass ein Fotograf ein Gewerbe betreibt. Und ein Fotodesigner eben nicht. Allerdings lag es dann an der Rhetorik des Antragstellers darzulegen, er wäre Designer. Ist nicht einfach, aber möglich. Der Staat sieht in jedem einen potentiellen Steuerbetrüger.

Richtig wurde hier geschrieben, dass kein Weg an der BG vorbei geht. Die wollen Kohle. Die Beiträge fand ich trotzdem moderat.

gruss reinhard
klar, wenn Du es "just for fun" machst.


aber sobald Du es annähernd kommerziell machst ;-)
Fotos verkaufen
sich von Models bezahlen lassen
Studio vermieten
Aufträge annehmen
usw.
schon

und wenn Du "Freunde" hast, wer muss beweisen das es nur "just for fun" ist ??
Du wahrscheinlich



Original von jaraga
Nix mit IHK
Nix mit Handwerkskammer
Nix mit Berufsgenossenschaft

Wenn man es Just for Fun macht
und da ist auch dann Nix mit ner Grauzone :-)

lg.


[quote]Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
wenn er nur Beteiber ist dann IHK

wenn er auch selber dort kommerziell produziert Handwerkskammer

und in jedem Fall die entsprechende Berufsgenossenschaft

kann man als Faustregel sagen


und ich denke, viele hier bewegen sich in einer Grauzone



[quote]Original von jaraga
Kann jeder ...


[quote]Original von Emjay *SC ausgemistet*
Hm ... dann schließ ich mich grad mal mit einer Frage an ...
Wenn man als Fotograf ein Studio eröffnen will, muss man dann eine Ausbildung, einen Meister oder sonst irgendeine Voraussetzung mit sich bringen oder kann das eigentlich jeder machen?
[/quote][/quote][/quote]
[gone] User_81538
14.08.2009
*grins*
Es wird mir eine Freude sein diesen Laden Implodieren zu lassen.
Leider weiß ich nur zu genau wie Sie funktionieren.
*grrr* hat mich immerhin 5 Jahre meines Lebens gekostet
in so einer Institution zu Arbeiten.

lg.

Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
klar, wenn Du es "just for fun" machst.


aber sobald Du es annähernd kommerziell machst ;-)
Fotos verkaufen
sich von Models bezahlen lassen
Studio vermieten
Aufträge annehmen
usw.
schon

und wenn Du "Freunde" hast, wer muss beweisen das es nur "just for fun" ist ??
Du wahrscheinlich



[quote]Original von jaraga
Nix mit IHK
Nix mit Handwerkskammer
Nix mit Berufsgenossenschaft

Wenn man es Just for Fun macht
und da ist auch dann Nix mit ner Grauzone :-)

lg.


[quote]Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
wenn er nur Beteiber ist dann IHK

wenn er auch selber dort kommerziell produziert Handwerkskammer

und in jedem Fall die entsprechende Berufsgenossenschaft

kann man als Faustregel sagen


und ich denke, viele hier bewegen sich in einer Grauzone



[quote]Original von jaraga
Kann jeder ...


[quote]Original von Emjay *SC ausgemistet*
Hm ... dann schließ ich mich grad mal mit einer Frage an ...
Wenn man als Fotograf ein Studio eröffnen will, muss man dann eine Ausbildung, einen Meister oder sonst irgendeine Voraussetzung mit sich bringen oder kann das eigentlich jeder machen?
[/quote][/quote][/quote][/quote]
hallöli

hab es jetzt nicht so ganz verstanden,

auch wenn ich es als nebengerwerbe mache, muss ich mich bei der HWK und der BG eintragen lassen bzw. mitglied sein?

warum bei der BG wenn ick das alleine mache?
14.08.2009
Wenn du als "Fotograf" ein Gewerbe (neben oder voll) dann bist du automatisch bei der HWK und BG (Druck&Papier).

Photodesigner nicht HWK da freier Beruf, früher durftest du keine Portraits oder Hochzeiten fotografieren. BG?? weiß ich nicht.

Gruß
Ralf
14.08.2009
wobei das, was hier einige schreibe, nur bei reiner fotografie und artverwandtem gilt. bei mischgewerbeformen kann das schon wieder vollkommen anders aussehen bzgl. hwk und bgdp

gruß
markus
[gone] User_82721
14.08.2009
Wichtige Frage wäre auch... Darf man sich überhaupt Fotograf nennen ohne diesen Beruf wirklich erlernt zu haben? Oder muss man immer "Amateur" oder "Hobby" davor schreiben?
14.08.2009
Original von http://www.la-garda.de - Wissen für Models
Durch eine Diskussion im Forum angeregt stellte uns ein Leser die Frage, ob man als Fotograf auch nach dem Wegfall des Meisterzwangs grundsätzlich verpflichtet ist, seine Tätigkeit seiner zuständigen Handwerkskammer zu melden. Wir haben nachgefragt.


Also, ansonsten find ich ja Deine Beiträge recht gut, aber wie kann man auch blos die Handwerkskammer selbst fragen. Deren Meinung ist natürlich einseitig, da sie ganz klare finanzielle Interessen hat.
14.08.2009
Nur wer in der HWK eingetragen ist darf sich Fotograf nennen. Zusätze spielen keine Rolle. Diese Bezeichnung ist noch immer geschützt. Allerdings muss mein keinen Meister mehr haben.

Mit Mischgewerbe meinst du sicherlich die Fotohändler die Passbilder machen oder auch mal eine Hochzeit fotografieren. Das ist für hier uninteressant da ich annehme dass hier wenige Ihren Haupterwerb mit einem Fotohandel (selbstständig) bestreiten. Dann ist es die IHK.

Gruß
Ralf
[gone] User_81538
14.08.2009
;-) Es ist sehr unwissend sich als Fotograf zu bezeichnen.
Ich bin es nicht :-)))

Entweder bist Du Künstler oder gar nichts und zahlst Brav deine Steuern.

lg..


Original von ChristianMeier
Wichtige Frage wäre auch... Darf man sich überhaupt Fotograf nennen ohne diesen Beruf wirklich erlernt zu haben? Oder muss man immer "Amateur" oder "Hobby" davor schreiben?
bei mir gehts es ja zb ms nebengewerbe, ihk leuchtet mir ja noch ein, aber wofür brauche ich die BG!!??
14.08.2009
Die Bezeichnung Fotograf ist nicht mehr geschützt, siehe
hier

http://fotografie.marcus-haas.de/hintergrund/recht.html

Original von DieAugenweide
Nur wer in der HWK eingetragen ist darf sich Fotograf nennen. Zusätze spielen keine Rolle. Diese Bezeichnung ist noch immer geschützt. Allerdings muss mein keinen Meister mehr haben.

Mit Mischgewerbe meinst du sicherlich die Fotohändler die Passbilder machen oder auch mal eine Hochzeit fotografieren. Das ist für hier uninteressant da ich annehme dass hier wenige Ihren Haupterwerb mit einem Fotohandel (selbstständig) bestreiten. Dann ist es die IHK.

Gruß
Ralf
die Berufsbezeichnug ist (leider) nicht mehr geschützt,

aber trotzdem musst Du ob nebenerwerblich oder haupterwerblich bei der HWK eingetragen sein.




Original von Kalle50
Die Bezeichnung Fotograf ist nicht mehr geschützt, siehe
hier

http://fotografie.marcus-haas.de/hintergrund/recht.html

[quote]Original von DieAugenweide
Nur wer in der HWK eingetragen ist darf sich Fotograf nennen. Zusätze spielen keine Rolle. Diese Bezeichnung ist noch immer geschützt. Allerdings muss mein keinen Meister mehr haben.

Mit Mischgewerbe meinst du sicherlich die Fotohändler die Passbilder machen oder auch mal eine Hochzeit fotografieren. Das ist für hier uninteressant da ich annehme dass hier wenige Ihren Haupterwerb mit einem Fotohandel (selbstständig) bestreiten. Dann ist es die IHK.

Gruß
Ralf
[/quote]

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