Gültigkeitsdauer für Fotoshooting Gutschein????? 24
[gone] User_31413
27.09.2009
willst Du so lange fragen, bis Du eine Dir passende Antwort erhältst?
Viele Meinungen sehe ich hier auch nicht. Ist doch schon x mal gesagt worden, daß das vor Gericht so nicht durchgehen würde. Egal ob Datum oder Gültigkeitsdauer. Tatsache ist, daß das Ding nach einem halben Jahr wertlos sein soll und dagegen kann dann jemand vorgehen.
Nach Ablauf = Geld weg halte ich für unseriös. Dann eher "nicht mehr an das Angebot gebunden", also Aufpreis
Viele Meinungen sehe ich hier auch nicht. Ist doch schon x mal gesagt worden, daß das vor Gericht so nicht durchgehen würde. Egal ob Datum oder Gültigkeitsdauer. Tatsache ist, daß das Ding nach einem halben Jahr wertlos sein soll und dagegen kann dann jemand vorgehen.
Nach Ablauf = Geld weg halte ich für unseriös. Dann eher "nicht mehr an das Angebot gebunden", also Aufpreis
#22Report
[gone] User_35925
28.09.2009
danke. ich weiss jetzt bescheid. danke für die Antworten .
gruss marco
gruss marco
#23Report
06.10.2009
Die Lösung steht im Buch "Fotografie und Recht" von Jens Brüggemann und mir :-)
#24Report
Topic has been closed


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Es spielt auch eine Rolle wie der Gutschein veräußert wurde, war der Kunde im Laden und hat Asche auf den Tisch gelegt, das Teil dann verschenkt, dann gelten die Regelungen. War es aber einer aus der Zeitung, der "Rabattcoupon", der darf wenns denn sein muss nur 2 Tage gültig sein. Beim ersteren wurde ja durch das bezahlen schon eine Vertrag geschlossen, beim Coupon wird dir ja nur ein Vetrag zu den Konditionen auf dem Coupon versprochen.[/quote]
Er soll als Geschenkgutschein sein