der tfp vertrag 56
27.05.2010
*und zack*
Daumen hoch.
Gruß
Dieter
Derselbe, der diese absurde Formulierung "pornographische oder ähnlich unseriöse Medien" in den Mustervertrag geschrieben hat?[/quote]
Daumen hoch.
Gruß
Dieter
Original von TomRohwer
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Also das mit dem "Gilt auch für nachfolgende Shootings", dieser Passus steht doch auch in dem Vertrag, der hier von einem Anwalt zur Verfügung gestellt wird? o_O
Derselbe, der diese absurde Formulierung "pornographische oder ähnlich unseriöse Medien" in den Mustervertrag geschrieben hat?[/quote]
#22Report
27.05.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Also das mit dem "Gilt auch für nachfolgende Shootings", dieser Passus steht doch auch in dem Vertrag, der hier von einem Anwalt zur Verfügung gestellt wird? o_O
Derselbe, der diese absurde Formulierung "pornographische oder ähnlich unseriöse Medien" in den Mustervertrag geschrieben hat?[/quote]
Ab und zu kommt dann auch noch ein Modell um die Ecke und will diesen
"MK-Standard-Vertrag" für Shootings nutzen - ein Elend ...
#23Report
27.05.2010
die porno-sequenz im stack-vertrag ist grauslich, aber die sache mit den folgenden shootings mag ich eigentlich gern. allerdings fehlen ein haftungsausschluss und eine salvatorische klausel völlig.
hier sind doch so viele vermeintlich rechtskundige. wenn von denen einer einen tfp-vertrag mindestens mal durch die zweite instanz geboxt hat, wäre es schön, mit aktenzeichen davon zu lesen...
hat wer das buch von dem dr. kötz, das hier oft beworben wird? ist da ein brauchbarer und erprobter mustervertrag drin, oder werden auch wieder nur fallbeispiele abgehandelt?
hier sind doch so viele vermeintlich rechtskundige. wenn von denen einer einen tfp-vertrag mindestens mal durch die zweite instanz geboxt hat, wäre es schön, mit aktenzeichen davon zu lesen...
hat wer das buch von dem dr. kötz, das hier oft beworben wird? ist da ein brauchbarer und erprobter mustervertrag drin, oder werden auch wieder nur fallbeispiele abgehandelt?
#24Report
27.05.2010
kann ich dir leider nicht weiter helfen ... ich bin seriös und schließe keine schriftlichen verträge für das rumgeknipse hier ... wenn einer einen von mir entworfen haben will muss er dafür zahlen ... so ist das business ;-)
#25Report
27.05.2010
Original von Henning Zachow *was Neues :)*
aber die sache mit den folgenden shootings mag ich eigentlich gern
Klingt auf den ersten Blick sinnvoll und vereinfacht den Prozess bei
Wiederholungsshootings etwas.
Ich würde so etwas dennoch nicht unterschreiben. Wer weiß denn,
ob ich das nächste Shooting zu den gleichen Konditionen machen
möchte ?
Wenn nicht, dann ist man auf einmal Nachweispflichtig, daß die
Vereinbarung aufgekündigt wurde und eine andere an deren
Stelle getreten ist.
So viel Mehraufwand macht ein Vertrag pro Shooting nicht.
#26Report
#27
27.05.2010
Original von CSM Mediendienst
Seit ziemlich langer Zeit lasse ich die Models genau dieses Model Release unterschreiben.
...
link geht nicht. da muss man möglicherweise angemeldet sein...
#28Report
27.05.2010
Original von Henning Zachow *was Neues :)*
[quote]Original von CSM Mediendienst
Seit ziemlich langer Zeit lasse ich die Models genau dieses Model Release unterschreiben.
...
link geht nicht. da muss man möglicherweise angemeldet sein...[/quote]
Wenn Du auf der PicturePress Seite bist, findest Du im Text den Link zum Vertrag, ca im unteren Drittel...
#29Report
27.05.2010
Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Henning Zachow *was Neues :)*
[quote]Original von CSM Mediendienst
Seit ziemlich langer Zeit lasse ich die Models genau dieses Model Release unterschreiben.
...
link geht nicht. da muss man möglicherweise angemeldet sein...[/quote]
Wenn Du auf der PicturePress Seite bist, findest Du im Text den Link zum Vertrag, ca im unteren Drittel...[/quote]
danke :)
#30Report
[gone] John Doe II
27.05.2010
Ich verwende einen Mustertext aus dem BFF "Handbuch Verträge".
Der ähnelt sehr stark dem von PicturePress.
Allerdings hab ich das Honorar auf eine zusätzliche Seite als Honorarquittung ausgelagert.
Der ähnelt sehr stark dem von PicturePress.
Allerdings hab ich das Honorar auf eine zusätzliche Seite als Honorarquittung ausgelagert.
#31Report
#32
[gone] Hermann Klecker
28.05.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Also das mit dem "Gilt auch für nachfolgende Shootings", dieser Passus steht doch auch in dem Vertrag, der hier von einem Anwalt zur Verfügung gestellt wird? o_O
Derselbe, der diese absurde Formulierung "pornographische oder ähnlich unseriöse Medien" in den Mustervertrag geschrieben hat?[/quote]
Ja. Das ist übrigens derselbe, der den Vertrag so formuliert, daß die TfP-Modelle ggf. eine Steuererklärung machen müssen:
Das Model erhält als Honorar...
#33Report
28.05.2010
Original von Henning Zachow *was Neues :)*
die porno-sequenz im stack-vertrag ist grauslich, aber die sache mit den folgenden shootings mag ich eigentlich gern. allerdings fehlen ein haftungsausschluss und eine salvatorische klausel völlig.
Ein Model-Release für "nachfolgende Shootings" dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit rechtlich unwirksam sein.
Ein MR ist ein Verzicht auf Persönlichkeitsrechte, und sowas kann man nicht einfach pauschal für die Zukunft machen, das wäre eine klare einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners, und sowas macht einen Vertrag unwirksam.
Eine "salvatorische Klausel" bei Model-Releases ist regelmäßig Unfug, weil widersinnig. Die salvatorische Klausel soll dafür sorgen, daß die übrigen Vertragsbestandteile wirksam bleiben, auch wenn ein Vertragsbestandteil für unwirksam erklärt wird.
Also im Klartext: ein Gericht hält die Einwilligung des Models in die Veröffentlichung der Fotos für unwirksam, diese Vertragsklausel gilt nicht mehr, aber die anderen gelten weiter - also z.B. der Anspruch des Models auf das Honorar...
Bei einem Model-Release dürfte es regelmäßig das beste sein, es komplett "rückabzuwickeln", wenn es an einer Stelle hakt. Anderenfalls wird das für alle Beteiligten völlig unkalkulierbar. Davon abgesehen bestehen Model-Releases ohnehin üblicherweise ja nur aus zwei Bestandteilen: Model gibt Freigabe, Fotograf gibt dafür Honorar/Bilder/o.a. Salvatorische Klauseln sind sinnvoll für komplexe Verträge, aber kaum für sowas simples wie ein Model-Release.
hier sind doch so viele vermeintlich rechtskundige. wenn von denen einer einen tfp-vertrag mindestens mal durch die zweite instanz geboxt hat, wäre es schön, mit aktenzeichen davon zu lesen...
Muß ich passen - ich habe mich noch nie vor Gericht um ein Model-Release streiten müssen. (*klopf auf Holz*)
Das passiert m.W. auch ziemlich selten. So wirklich viel Rechtsprechung gibt es dazu nicht.
hat wer das buch von dem dr. kötz, das hier oft beworben wird? ist da ein brauchbarer und erprobter mustervertrag drin, oder werden auch wieder nur fallbeispiele abgehandelt?
Ich wage immer noch zu bezweifeln, daß Musterverträge in diesem Zusammenhang sinnvoll sind.
#34Report
28.05.2010
Original von CSM Mediendienst
Seit ziemlich langer Zeit lasse ich die Models genau dieses Model Release unterschreiben.
"Unwiderruflich und zeitlich unbeschränkt" ist jedenfalls vor den Gerichten schon mehr als einmal gescheitert.
#35Report
28.05.2010
Da kommt also dieser Kack mit "erhält ggf. bearbeitete Bilder" her?!
Na wenn ich als Model dann auch nur ggf. erscheinen muß... Blödsinn.
Mein Chef sagt ja auch nicht - "kommen Sie mal arbeiten - ggf. er-
halten Sie dann Gehalt!"
Fixe Anzahl Bilder in fixer Zeit (legt beides der Photograph fest) aber
danach auch kein Gegreine.
Na wenn ich als Model dann auch nur ggf. erscheinen muß... Blödsinn.
Mein Chef sagt ja auch nicht - "kommen Sie mal arbeiten - ggf. er-
halten Sie dann Gehalt!"
Fixe Anzahl Bilder in fixer Zeit (legt beides der Photograph fest) aber
danach auch kein Gegreine.
#36Report
#37
[gone] Hermann Klecker
28.05.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Henning Zachow *was Neues :)*
die porno-sequenz im stack-vertrag ist grauslich, aber die sache mit den folgenden shootings mag ich eigentlich gern. allerdings fehlen ein haftungsausschluss und eine salvatorische klausel völlig.
Ein Model-Release für "nachfolgende Shootings" dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit rechtlich unwirksam sein.
Ein MR ist ein Verzicht auf Persönlichkeitsrechte, und sowas kann man nicht einfach pauschal für die Zukunft machen, das wäre eine klare einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners, und sowas macht einen Vertrag unwirksam.
[/quote]
Interessante Rechtsauffassung.
Hast Du Quellen, die diese These stützen?
Ich glaube im Gegenteil, daß es sich um eine simple Einverständniserklärung im Sinne KunstUrhG 23 handelt und sehe keinen Grund, weshalb man das nicht in die Zukunft gerichtet machen könnte.
Im Übrigen kann man das aufweichen durch Zusätze wie "sofern kein separater Vertrag geschlossen wird."
Aber auch das wäre unsinnig, denn zwei erwachsene mündige Menschen können jederzeit einen neuen Vertrag schließen und eine alte Vereinbarung aufheben.
Wenn Du Recht hättest, dann wäre jede Einverständniserklärung hinfällig, da sie ja zeitlich vor der Veröffentlichung stattfindet, denn die Fotos, auch die des veragangenen Shootings, werden ja wohl auch erst in der Zukunft veröffentlicht - zumindest gestattet das der Vertrag i.d.R.
Und überhaupt, würde das bedeuten, daß man den Vertrag immer erst nach dem Shootng schließen darf?
#38Report
[gone] Hermann Klecker
28.05.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von CSM Mediendienst
Seit ziemlich langer Zeit lasse ich die Models genau dieses Model Release unterschreiben.
"Unwiderruflich und zeitlich unbeschränkt" ist jedenfalls vor den Gerichten schon mehr als einmal gescheitert.[/quote]
Auch dafür hast Du sicher Quellen für uns.
Aus denen geht dann auch hervor, ob der Verzicht auf die Widerrufbarkeit oder die Abwesenheit einer zeitlichen Einschränkung die Unwirksamkeit begründet.
#39Report
[gone] Hermann Klecker
28.05.2010
Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Henning Zachow *was Neues :)*
[quote]Original von CSM Mediendienst
Seit ziemlich langer Zeit lasse ich die Models genau dieses Model Release unterschreiben.
...
link geht nicht. da muss man möglicherweise angemeldet sein...[/quote]
Wenn Du auf der PicturePress Seite bist, findest Du im Text den Link zum Vertrag, ca im unteren Drittel...[/quote]
Stimmt insofern, daß der Link weiter unten auf der Seite zu einem Vertrag führt.
Allerdings ist es ein Pay-Vertrag, also eine einseite Einverständniserklärung.
Völlg unsinnig, zumindest nach deutschem Recht, ist der darin enthaltene Verzicht auf Namensnennung. Auf Rechte, die man nicht hat, kann man auch nicht verzichten.
Aber dafür bekommt man unter dem Link ein Property Release gleich dazu geliefert, das im detuschen Rechtsraum an Zeitverschwendung grenzt.
#40Report
Topic has been closed
Derselbe, der diese absurde Formulierung "pornographische oder ähnlich unseriöse Medien" in den Mustervertrag geschrieben hat?