Jugendschutz 58

11.06.2010
man kann alles schönlabern oder schonsaufen oder sonstwas

wenn man sowas als kunst verkaufen will dann sollte man in der lage sein auch ein entsprechendes konzept dazu auf der hp vorzustellen - ohne konzept ist es garnix

ob das konzept gut ist oder 08/15 und beliebig ist ne andere frage ...
11.06.2010
Ob jetzt Egon Schiele ein Konzept hatte..... Kunst ist es auf jeden Fall, gewagt dazu :-)

Zurück zum Thema . Mich würde es sehr interessieren welche Bilder auf der HP beanstandet werden.


Helmut
[gone] RaphaelC (www.RaphaelC.de)
11.06.2010
Danke für die zahlreichen Antworten.

Angeprangert werden die Blutfotos und ein bis zwei Fotos im Bereich Melancholie.

Jugendschutz.net möchte, das ich irgendetwas einbaue, das es Jugendlichen erschwert, diese Fotos zu sehen oder das sie Diese gar nicht zu sehen bekommen. Als Beispiel nannten sie eine Ausweiskontrolle, bei der die Nummer eingegeben werden muss, die dann überprüft wird.

1. Weiß ich nicht wie das gehen sollte
2. Finde ich das vollkommen übertrieben.

Eventuell bleibt mir nichts weiter übrig, als die Blutfotos von meiner Homepage zu entfernen, was ich persönlich ziemlich sch... finden würde. Denn es lag viel Arbeit dran, sie entstehen zu lassen.
11.06.2010
Frag doch mal den Hendrick wie er das Problem mit den Bilder gelöst hat. Sind für Außenstehenden ja nicht sichtbar, bezw. Minderjährige.

Helmut

Dann würde ich auch so einen Filter einbauen und fertig.
11.06.2010
Original von RaphaelC (sucht eine Bloody Bride)
Jugendschutz.net möchte, das ich irgendetwas einbaue, das es Jugendlichen erschwert, diese Fotos zu sehen oder das sie Diese gar nicht zu sehen bekommen. Als Beispiel nannten sie eine Ausweiskontrolle, bei der die Nummer eingegeben werden muss, die dann überprüft wird.


Offensichtlich beziehen sie sich auf §5 JMStV

§5 JMStV
(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

[...]

(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
[gone] User_6449
11.06.2010
Original von RaphaelC (sucht eine Bloody Bride)
Jugendschutz.net möchte, das ich irgendetwas einbaue, das es Jugendlichen erschwert, diese Fotos zu sehen oder das sie Diese gar nicht zu sehen bekommen. Als Beispiel nannten sie eine Ausweiskontrolle, bei der die Nummer eingegeben werden muss, die dann überprüft wird.

1. Weiß ich nicht wie das gehen sollte
2. Finde ich das vollkommen übertrieben.

Ich würde die betreffenden Fotos erstmal entfernen,
um mögliche Abmahnungen und Ärger zu vermeiden.

Das könnte teuer werden und kostet nur Nerven ...

Anschließend kannst Du Dir in Ruhe überlegen einen
nur durch Passwort zugänglichen Bereich auf Deiner
Website zu installieren.

Das ist relativ einfach, denn für einen Ordner auf dem
Server kann man ein Passwort einrichten.

Wem Du ein Passwort gibst, brauchst Du dem "Jugend-
schutz" ja nicht auf die Nase zu binden ...

Viele Grüße
Peter
[gone] oma *pantera: pferde, cadillac glam & retro shoots
11.06.2010
so wie ich verstehe, die *gefährdende* ist ja die bloody galerie, nicht wahr?
egal, mach aus den *gefährdenden* Bildern eine galerie/ordner , die der Besucher erst nach dem Erhalt des PW (soll dich per email mit einer kurzen vorstellung anschreiben) betreten kann.
ist gar nicht so kompliziert, anleitungen findest du im netz oder auch bei deinem provider.

wem du dann das pw gibst, entscheidest du dann selbst.
und wer das nicht sehen will, wird dich dafür gar nicht anschreiben (evtl auch ein paar erklärende worte zum inhalt der galerie, ein paar etwas *zensierte* (lach) kleine vorschaubilder, damit man weiss worum es geht.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
11.06.2010
oh du kennst den jugendschutz nicht ;)

die wollen wenn du pech hast dann schon einen altersnachweis mit post ident ;)
11.06.2010
Original von TM-PhotoDesign *4 neue fotos*
die wollen wenn du pech hast dann schon einen altersnachweis mit post ident ;)


Für Angebote, die unter §4 JMStV fallen ja, nicht aber für die, die unter §5 fallen.

Laut TO sind wir bei §5.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
11.06.2010
ah danke.. aber bleibt immer noch festzuhalten wer diese email überhaupt geschickt hat.

kann ja jeder kommen.
11.06.2010
Sollten wir in unserer Bürokratie wirklich schon so weit sein, dass amtliche Schreiben "nur" per Mail kommen?
Wir verschicken alles per Post, in Schriftform zum Anfassen, mit Briefkopf, Unterschrift und Siegel (weil Behörde). Aber Offizielles, das "nur" per Mail kommt, macht mich erstmal stutzig. Sind wir echt schon so weit???
[gone] User_6449
11.06.2010
Original von TM-PhotoDesign *4 neue fotos*

die wollen wenn du pech hast dann schon einen altersnachweis mit post ident ;)

Wofür? Für die privaten, durch Passwort geschützten Familienbilder des Fotografen ...?

Man muß schon etwas kreativ sein und draufzuschreiben "hier gibt es die harten Sachen"
geht natürlich nicht ... ;-)

Viele Grüße
Peter
[gone] oma *pantera: pferde, cadillac glam & retro shoots
11.06.2010
Original von Fotofuxx
[quote]Original von TM-PhotoDesign *4 neue fotos*
die wollen wenn du pech hast dann schon einen altersnachweis mit post ident ;)


Für Angebote, die unter §4 JMStV fallen ja, nicht aber für die, die unter §5 fallen.

Laut TO sind wir bei §5.[/quote]

genau.

bei allem anderen, von wo, warum, wie spiessig und so..
na wollen wir mal bilder, die wir machen, nciht überbewerten; die welt wird nicht ärmer, wenn einige pics nicht SO einfach zugänglich sind. ich persönlich fände die idee eines gewissen schutzes für solche themen gar nicht so verkehrt; die bilder sind da ja auch wirklich nicht so ganz ohne. dass es es auch schlimmere frei im netz gibt usw ist wiederum was anderes, und da soll der TO mal für sich entscheiden, wo seine grenze ist. (es sei denn, die email wurde von jemand geschrieben, der/ die da entsprechende schritte einleiten kann/wird) ;).
[gone] KLBR-Produktion Ltd.
11.06.2010
Original von Marc Stephan
Sollten wir in unserer Bürokratie wirklich schon so weit sein, dass amtliche Schreiben "nur" per Mail kommen?
Wir verschicken alles per Post, in Schriftform zum Anfassen, mit Briefkopf, Unterschrift und Siegel (weil Behörde). Aber Offizielles, das "nur" per Mail kommt, macht mich erstmal stutzig. Sind wir echt schon so weit???



Per Post kommt noch. Ging bei mir den gleichen Weg.
Wenn es nicht nach denen geht was sie wollen, dann schalten sie die Medienanstalten ein.
Die drohen dann mit Klage, wenn sich nichts ändert auf der Seite.
11.06.2010
Original von KLBR-Produktion Ltd.
Die drohen dann mit Klage, wenn sich nichts ändert auf der Seite.


Das klingt so ein bisschen wie eine Zivilklage - ist es aber nicht.

"Die" können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Das ist so in etwa wie "Feuerwerhzufahrt zuparken" Ticket nicht
akzeptieren -> Verfahren. Nur teurer.

Wenn einen das Ordnungsamt bei einem Verstoß erwischt und nicht
gleich ein Knöllchen schreibt, sondern eine kostenlose Auklärung
verbunden mit der Chance zur Einsicht gibt, dann finden die meisten
das nett.

Nur in diesem Fall soll es nicht so sein.

Warum ?
[gone] KLBR-Produktion Ltd.
11.06.2010
Es wurde damals mir angedroht zwei verschiedene Verfahren gegen mich einzuleiten.
Einmal ein medienrechtliches Verfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Um das alles abzubiegen habe ich damals die Seiten aus dem Netz genommen und dann war ruhe.
11.06.2010
Original von Nasty World Media
@RaphaelC (sucht eine Bloody Bride):

Tolle Bilder und leider typisch deutscher Jugendschutz-Wahn.

Übrigens das FSK 18 Logo würde ich so schnell wie möglich von der Seite löschen. Gilt erstens nur für Filme und darf zweitens nur benutzt werden, wenn man eine entsprechende Freigabe von der FSK hat.

Richtig. Und außerdem gibt es kein "FSK 18".
11.06.2010
Original von Bernd Saller
naja - ne abwägung kunstfreiheit - jugendschutz kann auch mal falsch gemacht werden

nur was wenn da nix kunst zum abwägen is?
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Antrag auf Eilrechtsschutz stattgegeben (Beschluss vom 31. Mai 2010, Az.: 22 L 1899/09), da die angegriffene Entscheidung der BPS "offensichtlich rechtswidrig ist und die Antragsstellerin als Inhaberin der Verwertungsrechte an dem indizierten Werk in ihren Rechten verletzt".

Die Entscheidung wurde unter anderem wie folgt begründet:

Die BPS habe "die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Indizierung eines der Kunst dienenden Werkes nicht in der gebotenen Weise beachtet". Sie hätte "im Rahmen ihrer Erwägungen offensichtlich wesentliche Aspekte für die jugendgefährdende Wirkung nicht einbezogen und damit ihre Begutachtungsaufgabe nicht vollständig erfüllt".

Das Lied "..." enthalte "gerade keine aus einschlägigen filmischen, fotografischen oder literarischen Medien bekannte, detaillierte und zusammenhängende Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen, deren jugendgefährdende Wirkung regelmäßig gegeben sein wird. (...)"

Der Bescheid der BPS liefere keinen hinreichenden Beleg "für den Vorwurf, das Lied stelle in befürwortender Art und Weise dar, wie einem anderen Menschen ohne jegliches Mitgefühl und ohne jede Reue seitens der handelnden Person schlimmste Schmerzen und Verletzungen zugefügt würden. (...) Soweit sich die BPS insoweit auf vermeintlich befürwortende Passagen (...) bezieht, unterlässt sie einerseits eine Rückbeziehung auf das immer wieder betonte künstlerische Stilmittel der Gruppe R., ihre Texte aus Sicht des "Bösen" darzubieten, ohne damit die Übernahme dieser Rolle als erstrebenswert zu propagieren, und blendet zudem den im Verhältnis zu den übrigen völlig gegensätzlichen Inhalt der fünften Strophe aus. Gerade das hierin dargestellte Bild (...) hätte in eine Gesamtbetrachtung der vermeintlich jugendgefährdenden Wirkung des indizierten Liedes einbezogen werden müssen, da die hierin liegende Aussage in erheblicher Weise der in den übrigen Strophen des Lieds von der BPS konstatierten Gleichgültig- und Rücksichtslosigkeit widerspricht."

"Auch von der auf dem Booklet abgedruckten fotografischen Darstellung (...) dürften wohl nur schwerlich verrohende Einflüsse (...) ausgehen".

Nach dem Verwaltungsgericht bedarf die Frage, ob zutreffend eine Jugendgefährdung festgestellt wurde, keiner abschließenden Bewertung, weil die angefochtene Entscheidung der BPS "jedenfalls den weiteren an eine rechtmäßige Indizierung zu stellenden Anforderungen offensichtlich nicht genügt."


Ausgehend von dem hohen Kunstwert der indizierten CD hätte es einer eingehenden und alle Erkenntnismöglichkeiten nutzenden Ermittlung und Gewichtung der für die auf beiden Seiten der Waagschalen anzusetzenden verfasssungsrechtlichen Schutzgüter Jugendschutz und Kunstfreiheit bedurft, die vorliegend von der BPS nicht geleistet worden ist." Die BPS habe "hierbei wesentliche Aspekte entweder nur unzureichend gewürdigt oder gar völlig unberücksichtigt gelassen". Es werde "nicht begründet, warum bereits die Darstellung sado-masochistischer Handlungen - sofern der Liedtext in dieser Weise zu interpretieren sein sollte - für sich genommen geeignet sein könnte, mit den Texten und der Musik von R. konfrontierte Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung zu beeinträchtigen. (...) Eine Propagierung entsprechender Praktiken als nachahmenswert oder gar eine allein der Aufstachelung des Geschlechtstriebs dienende Darstellung, deren jugendgefährdende Wirkung nach der Spruchpraxis der BPS regelmäßig gegeben sein wird, hat die BPS hingegen gerade nicht festgestellt."

"Defizitär ist aber andererseits auch die konkrete Gewichtung der künstlerischen Bedeutung des indizierten Mediums, die nicht wesentlich über die Feststellung, es habe einen überdurchschnittlichen Kunstwert, hinausgeht." Nach dem Bundesverfassungsgericht sei eine "werkgerechte Interpretation erforderlich. (...) Die hierzu getroffenen Feststellungen der BPS sind unzureichend. (...) Keiner eigenständigen Bewertung unterzogen werden allerdings die letztlich für die jugendgefährdende Wirkung der CD verantwortlich gemachten Bestandteile, nämlich zum einen das Lied "..." und zum anderen die Fotografie (...). Zutreffend hat die Antragsstellerin bei dieser Sachlage darauf hingewiesen, dass sich in einer solchen Situation ggfs. weitere Ermittlungen, wie etwa die Anhörung des Fotokünstlers oder die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens hätten aufdrängen müssen."

"Angesichts der Vielzahl der aufgeführten Defizite bei der Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials spricht Überwiegendes dafür, dass das Abwägungsergebnis seinerseits unter einem nicht reparablen Fehler leidet."


Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Mai 2010, Az.: 22 L 1899/09

(Lichte Rechtsanwälte)


Das ist schon eine heftige Ohrfeige für die BPJM.
11.06.2010
Original von RaphaelC (sucht eine Bloody Bride)

Eventuell bleibt mir nichts weiter übrig, als die Blutfotos von meiner Homepage zu entfernen, was ich persönlich ziemlich sch... finden würde. Denn es lag viel Arbeit dran, sie entstehen zu lassen.

Wenn ich mal unverbindlich eine Anregung ins Unreine sprechen darf:

Mit Deiner "Weiche" (->bin über 18 ->bin unter 18) zeigst Du selbst, daß Du den Inhalt Deiner Seite als für Minderjährige ungeeignet hältst.

Ein ganz typisches Eigentor. Wenn dem nämlich so ist, bist Du gesetzlich verpflichtet, Minderjährigen den Zugang zur Seite zu verwehren. Also: tatsächlich unmöglich zu machen.
11.06.2010
der beschluß des vg köln bringt dem TO für seine blutrauschbildchen garnix

1. isses keine kunst ein paar leute entsprechend einzusauen und abzuknipsen wenn sie so tun als würden sie sich gerade den saft rauslassen - isn trend bestimmter gruppierungen auch für/auf foddos ...
2. gibts ohne kunst auch keine abwägung der kunstfreiheit mit dem jugendschutz durchzuführen

dieser vergleich des TO mit rammstein hinkt etwas

*lol

3. wenn der TO meint es sei kunst, dann soll er doch sein glück versuchen ... er weiss ja jetzt wie es geht ;-)

die einzige kunst sehe ich darin, einem gericht zu verkaufen, dass es sich bei dem kram um kunst handeln soll ... das ist die kunst bei der sache - sonst nix

Topic has been closed