Arbeiten mit minderjährigen Models 105

[gone] User_6449
10.07.2010
Original von Alice vom See [unzumutbare Dilettantin]
Und was ist so schlimm daran, wenn User den Thread weiter nutzen um über das Problem zu reden, statt einen neuen Thread aufzumachen, wenn es sich hier gerade anbietet?

Sehe ich auch so ...

Denn das Forum lebt ja von Meinungen und Diskussionen zu Themen und nicht davon,
daß jedes Wort richtig ist was geschrieben wird.

Man könnte das Thema auch auf einer Din A4 Seite abhandeln. Das wäre dann aber
nur ein "Information" und keine "Diskussion".

Aktfotos mit Minderjährigen sind natürlich ein heikles Thema, aber so lange hier die
Diskussion nicht aus dem Ruder läuft, würde ich sie auch nicht schließen ...

Viele Grüße
Peter
Viel "heiße Luft", viele persönliche meinungen, und nichts wirklich rechtliches!
Niemand der sagt:
Das darf man, das auf keinen Fall!
Dass wir nicht über FREIZÜGIGEN Akt sprechen ist ja wohl klar, was aber das Gesetz bsagt, Models xx-14 Jahre, 14-16 Jahre, 16-18 Jahre, schreibt leider niemand, schade!
Weil das Gesetz keine so feste Grenzen festlegt. Das Gesetz ist keine technische Abhandlung mit festen Grenzwerten. Es ist eine Richtschnur für das Verhalten. Gesetze sind für Menschen gemacht, die durchaus individuell verschieden sind und für die keine feste Richtgrößen gelten können. Gerade was kreative Leistungen angeht, kann man keine festen Grenzen setzen. Dir wurde schon mal die Richtung vorgegeben, wenn Du richtig gelesen hast.

Kurz: Ja Du darfst, aber... (lies die richtigen Beiträge!)

Bist Du dir unsicher, lass es bleiben. Muß nicht jeder machen, was auch besser so ist.
15.07.2010
Ahoi,

kleiner, kurzer Einwurf: es ist garnicht so leicht festzustellen, wer ueberhaupt die erziehungsberechtigte Person ist ;) Ausweise sind toll, aber da stehen nur Namen drauf, sonst nix. Wenn z.B. das Sorgerecht nach einer Scheidung nur noch bei der Mutter liegt, kann der Papa unterschreiben was er will, gueltig ist das m.W. nach nicht.

Nichts desto: es spricht m.M. nach nichts dagegen, mit Minderjaehrigen Maedels zu shooten. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, muss sich halt (sehr) umfassend absichern. Aber man muss auch nicht hinter jedem Menschen etwas boeses sehen.

Ich hab schon minderjaerhige Modelle erlebt, die deutlich mehr ruebergebracht haben, als so manche Frau mitte 20. Da passte einfach alles, Ausdruck/Mimik, Posing, Arbeitsweise (zuverlaessig, puenktlich, voll bei der Sache etc.), daher faend ichs schade, wenn ich das ausgelassen haette.

Von daher: gutes Licht und viel Spass beim Shooten :)

So long,
Darkman
Ups, in meiner Frage ging es gar nicht so darum, was ich als Fotograf darf, sondern vielmehr, was beide dürfen.
Ich bin so sehr an Akt nicht interessiert, es ist schwer genug ein Gesicht gut auszuleuchten, einen ganzen Körper, und den noch erotisch darzustellen,...
Okay, Schluss mit lustig, generell ist es nicht verboten, ab 16 Akt zu fotografieren, steht die Frage: Wozu? Model darf die Bilder rein theoretisch eh nicht veröffentlichen.
Original von Thomas Heydel
Okay, Schluss mit lustig, generell ist es nicht verboten, ab 16 Akt zu fotografieren, steht die Frage: Wozu? Model darf die Bilder rein theoretisch eh nicht veröffentlichen.


Es ist grundsätzlich nicht verboten, Akt zu fotografieren oder sich fotografieren zu lassen.

Warum sollte das Model die Bilder nicht veröffentlichen dürfen?

Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis.
16.07.2010
Original von Enno Kiel
[quote]Original von Thomas Heydel
Okay, Schluss mit lustig, generell ist es nicht verboten, ab 16 Akt zu fotografieren, steht die Frage: Wozu? Model darf die Bilder rein theoretisch eh nicht veröffentlichen.


Es ist grundsätzlich nicht verboten, Akt zu fotografieren oder sich fotografieren zu lassen.

Warum sollte das Model die Bilder nicht veröffentlichen dürfen?

Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis.[/quote]

In der MK dürften weder Fotograf noch Modell Aktfotos veröffentlichen, soweit hat Thomas schon recht.
Das meine ich, darum hat es wenig Sinn, eine 16-jährige nackt zu fotografieren! (wobei ich persönlich eh wenig Sinn darin sehe!)
Wenn man nähmlich keine anderen Sorgen hat, außer eine 16-jährige nackt zu fotografieren, ist es eh schon schlimm genug!
16.07.2010
Original von Thomas Heydel
Das meine ich, darum hat es wenig Sinn, eine 16-jährige nackt zu fotografieren! (wobei ich persönlich eh wenig Sinn darin sehe!)
Na ja ...

wobei die Welt ja auch aus etwas mehr als der MK besteht, oder? Und die dortigen Vorschriften sind oft wiederum ganz andere als hier ...

Gründe für und dagegen mag es viele geben ... aber letztlich ist es doch die Entscheidung von Fotograf und Model welche Fotos bei einem Shooting entstehen, zusätzlich auch die Erziehungsberechtigten, wenn die Bilde rgezeigt werden sollen ...

Oder?
Das mag stimmen!
Wenn dem so ist, lasst euch mal diesen Schwachsinn durch den Filter laufen.
Ein/eine Erziehungsberechtigte entscheidet, ob sich eine Minderjährige auszieht, oder nicht, was für eine (sorry) Gehirnkasper!

250.000 Fotografen, von denen 240.000 in den AB Akt/Teilakt stehen haben, aber 150.000 noch nicht mal ein Gesicht richtig ausleuchten können, geschweige, einen ganzen Körper, den dann aber auch noch sinnlich, erotisch, cool!
(ich behaupte nicht das ich es kann und meine sicher nicht Thomas Kierst oder Jens Schmied,... und ich habe auch Verständnis für die Profimodels mit mit freizügigem Akt ihre Setcards "spicken" um Geld zu verdienen, weil denen Bilder egal sind, und die "Kohle" zählt)
Nur habe ich dann kein Verständniss dafür, warum man dafür votet, 12-17,99-jährige unbedingt nackt abbilden muss!
JA ich shoote auch mit Minderjährigen, ja, ich hab ne Unterschrift, aber jedes Thema über Akt/Teilakt ist bei mir tabu!
16.07.2010
Meine Meinung zum Thema:
Wenn Mädels mit 14 - 16 Jahre Kinder zur Welt bringen, dann kann auch eine 17-jährige Akt bilder machen lassen.
Viel wichtiger ist aber, vorher mit ihr ein Gespräch zu führen und sie Aufklären was für Folgen eine Veröffentlichung im Netz für sie haben kann.
Wenn sich hier ein Mädel anmeldet und angibbt 18 zu sein. Stimmt das den wirklich immer?
Mir fällt hierzu irgendwie nur eine 10Jährige Brooke Shields (Blaue Lagune) ein und ein Fotograf mit dem Namen Richard Prince. Das Bild ist berühmt. Man findet es immernoch bei Google und außerdem wollte man es vor einiger Zeit (London Okt 2009) noch auf einer Ausstellung zeigen, wo es dann aber von der Polizei entfernt wurde.

Und da fängt bei mir das Grübeln schon wieder an, wer eigentlich die Regeln macht.
Ich denke die Entscheidung Minderjährige zu fotografieren kann jeder nur selber treffen und sollte sich dann immer im klaren sein was für Konsequenzen evtl. lauern.
Tja, da es hier keine Brooke Shields und auch keinen Richard Prince gibt, hat sich das damit ja in Wohlgefallen aufgelöst!
Wenn für einige hier, unter: Wandelbarkeit, Talent, der Mut zum Ausziehen besteht, dann wünsche ich euch viel Spaß!
Ich werde meinem Stil treu bleiben, weiterhin nach Menschen und nicht nach Models suchen, und einfach Charaktäre ablichten.
JA, auch ich fotografiere Akt und bin auch nicht schwul, hab eins der nettesten Models an meiner Seite und drei wunderbare Kinder (12(18/20).
17.07.2010
Original von Dr. Daniel Kötz


Für die Verwertung - dazu gehört auch das Zeigen in der MK oder anderswo - ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil genügt. Wir das Model 18 und genehmigt die Verwertung, gilt das.

Viele Grüße,
Daniel Kötz


Das ist der springende Punkt dabei. Mal angenommen, das Model ist 17, hat Potential und der Fotograf organisiert einen aufwendigen, kostspieligen Test, um Bilder für das book zu machen.
Es entstehen dabei Top Bilder, die den Fotografen bei der Akquise weiterbringen. Auf einmal wird das Model 18 und hat zudem einen sehr eifersüchtigen Freund gefunden, der nicht möchte, dass sie modelt und Fotos machen lässt. Das Release, das die Mama kürzlich unterschrieben hat, gilt nicht mehr und das Model untersagt die Nutzung der Bilder durch den Fotografen....ärgerlich.

Ergo: Mit minderjährigen arbteiten? Logisch, kein Problem, wenn sie für die Fotos bezahlen...

Testen geht auch, dann aber besser über eine Agentur und mit 14-15 jährigen, bis die 18 sind, sind die Bilder eh schon Schnee von gestern...;-)
Original von Frank Westwood
Das ist der springende Punkt dabei. Mal angenommen, das Model ist 17, hat Potential und der Fotograf organisiert einen aufwendigen, kostspieligen Test, um Bilder für das book zu machen.
Es entstehen dabei Top Bilder, die den Fotografen bei der Akquise weiterbringen. Auf einmal wird das Model 18 und hat zudem einen sehr eifersüchtigen Freund gefunden, der nicht möchte, dass sie modelt und Fotos machen lässt. Das Release, das die Mama kürzlich unterschrieben hat, gilt nicht mehr und das Model untersagt die Nutzung der Bilder durch den Fotografen....ärgerlich.


Hmm, wie kommst Du darauf, dass ein rechtsgültiger Vertrag den Erziehungsberechtigte und Model unterschrieben haben mit dem 18. Geburtstag des Models plötzlich unwirksam wird?

LG
Andreas
17.07.2010
Original von Andreas von Speyer


Hmm, wie kommst Du darauf, dass ein rechtsgültiger Vertrag den Erziehungsberechtigte und Model unterschrieben haben mit dem 18. Geburtstag des Models plötzlich unwirksam wird?

LG
Andreas


Weil es dann keine Erziehungsberechtigten mehr gibt, die Unterschrift dürfte also schonmal wertlos sein. Das Model war bei Vertragsunterzeichnung nicht voll geschäftsfähig, das wird sie erst mit 18. So etwas ist mir pauschal zu schwammig. Auch, wenn es rechtlich ggf. Möglichkeiten seitens des Fotografen geben mag. Das riecht insgesamt nach Streß, muß ich mir nicht geben...
Original von Frank Westwood
Weil es dann keine Erziehungsberechtigten mehr gibt, die Unterschrift dürfte also schonmal wertlos sein.

Kaum. Einfaches Beispiel: Handy mit Zweijahresvertrag. Abgeschlossen mit 17 unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten (falls das Geld von deren Konto stammt). Diese Unterschrift wird nicht unwirksam und es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Volljährigkeit.
Da das Model auf dem Modelrelease auch noch selbst unterschrieben hat (wie beim Handyvertrag) gilt diese Unterschrift weiter und kann mangels Kündigungsparagrafen im Vertrag auch nicht widerrufen werden.
17.07.2010
Original von Dr. Daniel Kötz
Für die Verwertung - dazu gehört auch das Zeigen in der MK oder anderswo - ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil genügt. Wir das Model 18 und genehmigt die Verwertung, gilt das.

Viele Grüße,
Daniel Kötz


Fragt sich, warum hier dann das Erreichen der Volljährigkeit und die
Genehmigung zur Voraussetzung gemacht werden.

Was passiert, wenn das Modell die Verwertung nicht genehmigt ?
17.07.2010
Original von Andreas von Speyer

Kaum. Einfaches Beispiel: Handy mit Zweijahresvertrag. Abgeschlossen mit 17 unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten (falls das Geld von deren Konto stammt). Diese Unterschrift wird nicht unwirksam und es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Volljährigkeit.
Da das Model auf dem Modelrelease auch noch selbst unterschrieben hat (wie beim Handyvertrag) gilt diese Unterschrift weiter und kann mangels Kündigungsparagrafen im Vertrag auch nicht widerrufen werden.


Ja ja, Handyverträge, Fotos können da mit unter ein sensibleres Thema sein.

Bei einem Rechtsstreit könnte der Sinneswandel eines ehemals minderjährigen Models mehr Gewicht haben als der eines voll geschäftsfähigen. Kommt dann halt auf den Richter an....

Das kann natürlich auch bei newfaces aus einer Agentur passieren, die haben aber wiederum einen anderen Werdegang und werden in einem ganz anderen Umfeld gezüchtet
Die verdienen, wenn es gut läuft, irgendwann mal richtig viel Kohle, das heilt die meisten seelischen Schmerzen ungemein...,-)

Die meisten Gören, die sich hier anmelden, wissen doch gar nicht auf was sie sich ggf. einlassen...
Was passiert, wenn das Modell die Verwertung nicht genehmigt ?

...dann kommst gar nicht erst zum Shooting! Die Bilder gehören IMMER dem Fotograf!

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