Versicherungsfrage - bitte ernsthafte Antworten 41
19.08.2010
Also wenn ich das richtig verstehe hat dir dein Vermieter einen Schaden zugefügt!
Das dein Vermieter dagegen nicht versichert ist, ist doch nicht dein Problem!
Dann muss er eben in dei Portokasse greifen und dir deinen Schaden ersetzen!!!
Das dein Vermieter dagegen nicht versichert ist, ist doch nicht dein Problem!
Dann muss er eben in dei Portokasse greifen und dir deinen Schaden ersetzen!!!
#2Report
[gone] klaus van Kesteren
19.08.2010
habe das hier gefunden
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/bgh-haftungsprivilegierung-fuer-ueberspannungsschaeden
aber ob das zu deinem fall passt ? würde einfach mal nachfragen :-)
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/bgh-haftungsprivilegierung-fuer-ueberspannungsschaeden
aber ob das zu deinem fall passt ? würde einfach mal nachfragen :-)
#3Report
19.08.2010
wem gehört das kabel? - dem hauseigentümer
wer hat eine verkehrssicherungspflicht? - der hauseigentümer
wer hat das kabel verlegt oder verlegen lassen? - der hauseigentümer
wer ist also haftbar zu machen? .... ;-)
hat er die arbeiten ausführen lassen, so kann er den ausführenden ja in regress nehmen,
so es den noch gibt. ansonsten ist es sein problem.
die stadtwerke dürften damit wenig zu tun haben, denn die liefern nur die energie.
wer hat eine verkehrssicherungspflicht? - der hauseigentümer
wer hat das kabel verlegt oder verlegen lassen? - der hauseigentümer
wer ist also haftbar zu machen? .... ;-)
hat er die arbeiten ausführen lassen, so kann er den ausführenden ja in regress nehmen,
so es den noch gibt. ansonsten ist es sein problem.
die stadtwerke dürften damit wenig zu tun haben, denn die liefern nur die energie.
#4Report
19.08.2010
Gilt das oben genannte auch für eine Eigentumswohnung in einem Mietshaus?
(und bevor jetzt jemand einen Heiratsantrag macht - ist nicht meine Wohnung) :)
(und bevor jetzt jemand einen Heiratsantrag macht - ist nicht meine Wohnung) :)
#5Report
19.08.2010
Das kann dann der Eigentümer der Wohnung sein, oder wenn der Kasten mit dem Kabel Gemeinschaftseigentum ist, dann die Eigengentümergemeinschaft.
Wende dich mit deinen Schaden an Hausverwalter, der kann dir genau sagen wer der Eigentumer ist und kümmert sich ggf. sofern es die Eigengentümergemeinschaft um die Abwicklung.
Wende dich mit deinen Schaden an Hausverwalter, der kann dir genau sagen wer der Eigentumer ist und kümmert sich ggf. sofern es die Eigengentümergemeinschaft um die Abwicklung.
#6Report
19.08.2010
Der Kasten mit dem Kabel gehört zum Haus - nicht zur Wohnung.
Und als Teil der Eigentümergesellschaft (weil einem ja eine Woh-
nung gehört) hieße es ja, man bliebe trotzdem auf dem Schaden
sitzen, right?!
Und als Teil der Eigentümergesellschaft (weil einem ja eine Woh-
nung gehört) hieße es ja, man bliebe trotzdem auf dem Schaden
sitzen, right?!
#7Report
19.08.2010
Nein das ist nicht richtig, wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt!
Zudem bist du als Mieterin nur Besitzerin und nicht Eigentümerin!
Zudem bist du als Mieterin nur Besitzerin und nicht Eigentümerin!
#8Report
19.08.2010
doch Eigentumswohnung....
Original von Jens Petersen
Zudem bist du als Mieterin nur Besitzerin und nicht Eigentümerin!
#9Report
19.08.2010
Ok dann heirate ich dich! :D :D :D
Beispielfrage für die Frau Eigentümerin: Du hat ein prächtiges Penthouse aber es regnet hinein, das Leck ist genau über deiner Wohnung, wer muss den Schaden tragen - du oder ETG?
Beispielfrage für die Frau Eigentümerin: Du hat ein prächtiges Penthouse aber es regnet hinein, das Leck ist genau über deiner Wohnung, wer muss den Schaden tragen - du oder ETG?
#10Report
19.08.2010
was denn nun?
bist du mieterin einer eigentumswohnung oder bist du die eigentümerin der eigentumswohnung?
bist du mieterin einer eigentumswohnung oder bist du die eigentümerin der eigentumswohnung?
#11Report
19.08.2010
Eigentümerin einer Eigentumswohnung (also die Mama die es betrifft, nicht ich)
#12Report
19.08.2010
Ich denke das sagt vieles:
Das Gemeinschaftseigentum ist alles, was für den Bestand und die Sicherheit des Hauses erforderlich ist. Dazu gehören auch Installationen, Anlagen und Einrichtungen, die alle Bewohner gemeinschaftlich nutzen – außerdem das Grundstück.
Wende dich an die Hausverwaltung!!!
Das Gemeinschaftseigentum ist alles, was für den Bestand und die Sicherheit des Hauses erforderlich ist. Dazu gehören auch Installationen, Anlagen und Einrichtungen, die alle Bewohner gemeinschaftlich nutzen – außerdem das Grundstück.
Wende dich an die Hausverwaltung!!!
#13Report
19.08.2010
Ok verstehe das du deiner Mama nicht an den Karen fahren willst!
Aber es bleibt dabei: Hausverwaltung!!!
Deine Mama hat daraus keinen Nachteil.
Aber es bleibt dabei: Hausverwaltung!!!
Deine Mama hat daraus keinen Nachteil.
#14Report
19.08.2010
Nein - immernoch nicht. ^^
Mama hat Eigentumswohnung und Mama ist auch der TV abgeraucht
wegen Überspannung aufgrund losem Kabel in Hausverteilerkasten.
Mama hat Eigentumswohnung und Mama ist auch der TV abgeraucht
wegen Überspannung aufgrund losem Kabel in Hausverteilerkasten.
Original von Jens Petersen
Ok verstehe das du deiner Mama nicht an den Karen fahren willst!
Aber es bleibt dabei: Hausverwaltung!!!
Deine Mama hat daraus keinen Nachteil.
#15Report
19.08.2010
Original von Futility[/quote]
Mama hat Eigentumswohnung
nicht deine wohnung? na da machen wir deiner mutsch nen antrag.
bei erfolg lassen wir aber das papa-sagen deinerseits weg :o)))))
#16Report
19.08.2010
Ist doch egal Sandra, dann soll deine Mama den Schaden der Hausverwalter melden.
Wo ist denn das Problem?
Wenn es bei deiner Mama durchs Dach (Beispielfrage) regnen würde, dann würde sie den Schaden doch auch melden!
Wo ist denn das Problem?
Wenn es bei deiner Mama durchs Dach (Beispielfrage) regnen würde, dann würde sie den Schaden doch auch melden!
#17Report
19.08.2010
Die sagen eben "ätsch zahlen wir nicht - Endgeräte sind nicht versichert" deshalb
meine Frage, ob sie müssen...
meine Frage, ob sie müssen...
Original von Jens Petersen
Ist doch egal Sandra, dann soll deine Mama den Schaden der Hausverwalter melden.
Wo ist denn das Problem?
Wenn es bei deiner Mama durchs Dach (Beispielfrage) regnen würde, dann würde sie den Schaden doch auch melden!
#18Report
19.08.2010
Deine Mama kann sich natürlich auch die Teilungserklärung selber durchlesen, dann weiß sie ganz genau ob der verdammte Kasten Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist.
#19Report
19.08.2010
...das ist gar nicht die Frage. Die Versicherung des Hauseigentünmers sagt:
"Endgeräte sind nicht versichert bei Überspannung!" Wer kommt für den
Schaden am Fernseher auf?
"Endgeräte sind nicht versichert bei Überspannung!" Wer kommt für den
Schaden am Fernseher auf?
Original von Jens Petersen
Deine Mama kann sich natürlich auch die Teilungserklärung selber durchlesen, dann weiß sie ganz genau ob der verdammte Kasten Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist.
#20Report
Topic has been closed
*plautz* *puff* *rauch* *stink*
Fernseher hinüber und Anrufbeantworter gleich mit - Elektriker kommt, mißt
280V (!!!!!) also deutliche Überspannung. Grund: lockeres Kabel im Hausver-
teilerkasten.
Private Hausratversicherung sagt trotz 25 Jahren einzahlen ohne Ansprüche:
"TV steht nicht explizit drin - gibt nix."
Versicherung des Hauseigentümers sagt: "Kabel ist versicehrt - Endgerät nicht."
Stadtwerke: macht da fragen Sinn?
Welche Versicherung muß zahlen oder hat man einfach Pech und der neue
Fernseher ist eben hin?