Versicherungsfrage - bitte ernsthafte Antworten 41

19.08.2010
Original von AndréG. (Outdoor Luder gesucht)
[quote]Original von Futility
Die sagen eben "ätsch zahlen wir nicht - Endgeräte sind nicht versichert" deshalb
meine Frage, ob sie müssen...

Aufgrund der Formulierung "Endgeräte sind nicht versichert" drängt sich mir die Vermutung auf, dass der Schaden der Gebäudebrandversicherung gemeldet wurde. Diese ersetzt u.a. auch Schäden durch (Blitz!!)überspannung zum Neuwert, allerdings nur, soweit Gebäudebestandteile betroffen sind (z.B.Heizungssteuerung, Klingel, Verkabelung, etc.)

Schön erklärt ... Passt auch.
Original von AndréG. (Outdoor Luder gesucht)
Ich würde die Hausverwaltung, sofern noch nicht geschehen, bitten, den Schaden der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Eigentümergemeinschaft zu melden.

Wo siehst Du bei einem verschulden der Eigentümergemeinschaft?

Original von AndréG. (Outdoor Luder gesucht)
Lehnt diese eine Schadenregulierung (Zeitwert!) ab, z.B. mangels nachweisbarem Verschulden,

Wieso sollte die Eigentümergemeinschaft diesen Schaden überhaupt in die Tagesordnung aufnehmen oder auch ersetzen?

Original von AndréG. (Outdoor Luder gesucht)
würde ich die Hausverwaltung bitten, den Sachverhalt bei der nächsten Eigentümerversammlung mit auf die Tagesordnung zu setzen.


Wie würdest Du argumentiernen?

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