Versicherungsfrage - bitte ernsthafte Antworten 41

19.08.2010
ein "loses" Kabel das aus 220V 280V macht ? Cool ...lass dir das patentieren, wenn die Stromstärke dabei auch noch erhöht wird dann kannst dir viele TV sets dafür kaufen ..
19.08.2010
Heiratsanträge überflüssig, es sei denn, sie kommen aus .... ! ;-)))

Sehe ich auch so, es gibt einen Verantwortlichen für die Überspannung. Wenn da ein Kabel lose ist, wer hats denn los gemacht? Da war doch wer dran!

Was mich an der Sache allerdings sehr wundert: Wenns doch ein neuer Fernseher ist, warum hat der keinen Überspannungsschutz (Sicherung) die man einfach tauschen könnte?
19.08.2010
welcher Teil ist jetzt der ernsthafte?


Original von anTon
ein "loses" Kabel das aus 220V 280V macht ? Cool ...lass dir das patentieren, wenn die Stromstärke dabei auch noch erhöht wird dann kannst dir viele TV sets dafür kaufen ..
19.08.2010
Hat er, aber der Elektriker meint, es wäre zuviel auf einmal gewesen und der
Fernseher wäre total hin... (kein Eigennutz - er verkauft keine)
Lose ist es wohl durch schlampige Verkabelung... Aber die war vor Jahren und
erst jetzt hats geknallt.


Original von cash - just ask for...
Heiratsanträge überflüssig, es sei denn, sie kommen aus .... ! ;-)))

Sehe ich auch so, es gibt einen Verantwortlichen für die Überspannung. Wenn da ein Kabel lose ist, wer hats denn los gemacht? Da war doch wer dran!

Was mich an der Sache allerdings sehr wundert: Wenns doch ein neuer Fernseher ist, warum hat der keinen Überspannungsschutz (Sicherung) die man einfach tauschen könnte?
[quote]Original von Futility
Hat er, aber der Elektriker meint, es wäre zuviel auf einmal gewesen und der
Fernseher wäre total hin... (kein Eigennutz - er verkauft keine)
Lose ist es wohl durch schlampige Verkabelung... Aber die war vor Jahren und
erst jetzt hats geknallt.


Auch durch lose und schlampige Verkabelung kommen nicht aus einer 220 Volt-Leitung keine 280 Volt.
Es kann hinten nur mehr rauskommen, wenn vorne einer mehr reinschüttet (Blitzschlag etc.), also durch Überspannung.
Diese Überspannungen sind immer kurzfristig und in der Regel nicht dauerhaft meßbar.
Der elektriker hat Dir wohl einen Bären aufgebunden.

Für Deine Endgeräte bist immer Du als Eigentümer zuständig, auch in einer Mietwohnung.

Die neueren Hausratsversicherungen haben auch in der Regel eine Klausel für Überspannungsschäden.

Und was dort oben geschrieben steht mit undichtem Dach usw. ist kompletter Blödsinn !!
19.08.2010
Das ist doch egal ob der, die, das versichert sind, wenn jemand einen Schaden verursacht hat er dafür aufzukommen. Wenn der, die, das dagegen nicht versichert sind dann haben sie Pech gehabt.

Wenn du keine Haftpflicht hast dann musst du trotzdem für einen Schaden aufkommen.

Das war aber jetzt das letzte was ich dazu geschrieben habe - ich hasse WEG-Recht!
19.08.2010
oh .... jetzt ignoriert mich Frau Elektrikerin ..... das ist aber schlimm.

Aber Spaß beiseite, ein "loses" Kabel macht keine plötzliche Überspannung.
19.08.2010
Es ist doch so einfach:
Alles was zum Gebäude gehöhrt ist Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäude Versicherung zahlt für Schäden am? Richtig Gebäude.

Für schäden an der Einrichtung ist die Hausrat zuständig. Hier gibt es aber verscheiden Deckungskonzepte (F/ LW/ St/ El ...)
gehen wir dem Hausratchaden weiter auf den Grund
Feuer(F), Leitungswasser (LW), Elementar (EL) oder Sturm/ Hagel (ST) ist nicht für den Schaden verantwortlich. Richtig die Überspannung ist Schuld

Ist Überspannung in der Hausrat versichert? Wenn ja zu welchen Bedingungen oder Summen?

Ist das ein Haftpflichtschaden? Wo ist das verschulden der Besitzers?
LG, Nico
19.08.2010
Weil es mich nervt wenn Leute durch blöde Sprüche Threads zerballern, nur weil
gerade keine Doku-Soap läuft und die Bildzeitung schon ausgelesen ist.
Ich bin Veterinärmediziner - kein Elektriker - also muß ich mich auf das verlassen
was der Mensch mir sagt.


Original von anTon
oh .... jetzt ignoriert mich Frau Elektrikerin ..... das ist aber schlimm.

Aber Spaß beiseite, ein "loses" Kabel macht keine plötzliche Überspannung.
19.08.2010
aha ... verlasse dich und du bist verlassen ..... ignoriere den Elektriker und die versicherung, sorg dafür daß die Verkabelung repariert wird und schenk deiner Mama ne neue Glotze.

anTon

(der keinen Fernseher hat ...)
19.08.2010
Original von Futility
...das ist gar nicht die Frage. Die Versicherung des Hauseigentünmers sagt:
...


"Hauseigentümer" ist die Eigentümergemeinschaft. Jeder nach seinem entsprechenden Anteil gemäß Teilungserklärung. Von daher gibt es nicht "den" Hausbesitzer.Die Gebäudehaftpflicht läuft dann auch nicht auf den Hausverwalter, sondern auf die Eigentümergemeinschaft. Ihre Aufgabe, bzw. die des Verwaltungbeirats, ist es, die Arbeit des Hausverwalters zu kontrollieren.

Ob den Verwalter eine Schuld trifft, liegt daran, ob ihm eine Schuld (z.B. Unterlassen der Wartung der elektrischen Anlage) nachzuweisen ist. Ich denke, eher nicht.

Wenn Endgeräte also nicht in eurer Versicherung enthalten sind, dann hat der Hausverwaltern entweder gegen den Wunsch der Eigentümergemeinschaft gehandelt, oder die Eigentümergemeinschaft hat selber nicht aufgepasst und deine Mutter als Mitglied der Eigentümergemeinschaft wird niemanden finden, der für den Schaden aufkommt.

Rupert
19.08.2010
Rein theoretisch sind im Hausnetz bis zu 400V durch Schäden in der "Verkabelung" möglich.
Ich finde die Aussage vom Elektriker nicht unglaubwürdig.
19.08.2010
Davor sollte aber ein funktionierender FI im Wohnungssicherungskasten schützen.

Insofern: Anwalt befragen der sich mit Versicherungsfragen auskennt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
19.08.2010
Um das mal eben richtig zu stellen:

Wenn der Null im Anschlußkasten lose ist (kann sich auch mit der Zeit gelockert haben; Busse, LKW in der Straße usw.) können durchaus 400 Volt in einzelne Geräte fließen durch die Verschiebung des Mittelpunktes.

Daher wäre wichtig gewesen zu wissen wo genau der Null lose war:

Gemeinschaftseigentum

oder

Einzeleigentum

Danach richtet sich wohl auch, wer für den Schaden Haftbar ist :
1.) Alle--> Schaden würde geteilt durch alle
2.) Einzelbesitzer --> man bleibt auf dem Schaden sitzen

bei 1.) muß man aber dazu sagen, daß dann vermutlich auch bei allen so einige Geräte Hops gegangen sind, je nach dem auf welchen Außenleiter sie geklemmt waren.

Gruß Jens


Original von anTon
ein "loses" Kabel das aus 220V 280V macht ? Cool ...lass dir das patentieren, wenn die Stromstärke dabei auch noch erhöht wird dann kannst dir viele TV sets dafür kaufen ..
19.08.2010
Das Kabel (falls es Null war) war im Gemeinschaftskasten locker.
Ob bei anderen Schäden entstanden sind, wird grad in Erfahrung gebracht.


Original von JBFoto
Um das mal eben richtig zu stellen:

Wenn der Null im Anschlußkasten lose ist (kann sich auch mit der Zeit gelockert haben; Busse, LKW in der Straße usw.) können durchaus 400 Volt in einzelne Geräte fließen durch die Verschiebung des Mittelpunktes.

Daher wäre wichtig gewesen zu wissen wo genau der Null lose war:

Gemeinschaftseigentum

oder

Einzeleigentum

Danach richtet sich wohl auch, wer für den Schaden Haftbar ist :
1.) Alle--> Schaden würde geteilt durch alle
2.) Einzelbesitzer --> man bleibt auf dem Schaden sitzen

bei 1.) muß man aber dazu sagen, daß dann vermutlich auch bei allen so einige Geräte Hops gegangen sind, je nach dem auf welchen Außenleiter sie geklemmt waren.

Gruß Jens


[quote]Original von anTon
ein "loses" Kabel das aus 220V 280V macht ? Cool ...lass dir das patentieren, wenn die Stromstärke dabei auch noch erhöht wird dann kannst dir viele TV sets dafür kaufen ..
[/quote]
19.08.2010
bei 1.) muß man aber dazu sagen, daß dann vermutlich auch bei allen so einige Geräte Hops gegangen sind, je nach dem auf welchen Außenleiter sie geklemmt waren.


Ja, außer sie hingen an einer schaltbaren Steckdose, die ausgeschaltet war.
Oder waren nicht eingeschaltet und besitzen einen Schalter im primären Stromkreis.
Oder vertragen sowas einfach - eine Herdplatte wird bei 280 vermutlich nicht mucken.
19.08.2010
Wenn es kein Blitz war kommt nur noch ein loser Null in Frage, wenn mehr als 230V aus der Steckdose gekommen sind (aus Steckdosen an anderen Außenleitern kommen dann übrigens weniger als 230V, da es nur eine Mittelpunktverschiebung ist).

Somit ist ja dann die Gemeinschaft für die Fehlfunktion im Anschlußkasten zuständig, es sei denn, es war der Stadtwerke Kasten, dann könnten evt. auch die haftbar sein.

Gruß Jens


Original von Futility
Das Kabel (falls es Null war) war im Gemeinschaftskasten locker.
Ob bei anderen Schäden entstanden sind, wird grad in Erfahrung gebracht.
19.08.2010
Logo, abgeschaltete Geräte sind natürlich verschont. Bei 280V in einer Herdplatte könnte ich mir auch vorstellen, daß die das nicht lange mitmacht, jedoch ist das bei einem losen Null normal so, daß die Geräte, die wenig Strom benötigen (TV, Hifi, Laptop,..) die höchste Spannung abkriegen, hängt mit dem Widerstand der Verbraucher zusammen; Herplatten und alles andere, was viel Strom braucht, bleibt da normal verschont :-)

Gruß Jens


Original von Thomas Fedor
[quote] bei 1.) muß man aber dazu sagen, daß dann vermutlich auch bei allen so einige Geräte Hops gegangen sind, je nach dem auf welchen Außenleiter sie geklemmt waren.


Ja, außer sie hingen an einer schaltbaren Steckdose, die ausgeschaltet war.
Oder waren nicht eingeschaltet und besitzen einen Schalter im primären Stromkreis.
Oder vertragen sowas einfach - eine Herdplatte wird bei 280 vermutlich nicht mucken.[/quote]
[gone] André G.(...und tschüss...)
19.08.2010
[quote]Original von Futility
Die sagen eben "ätsch zahlen wir nicht - Endgeräte sind nicht versichert" deshalb
meine Frage, ob sie müssen...

Aufgrund der Formulierung "Endgeräte sind nicht versichert" drängt sich mir die Vermutung auf, dass der Schaden der Gebäudebrandversicherung gemeldet wurde. Diese ersetzt u.a. auch Schäden durch (Blitz!!)überspannung zum Neuwert, allerdings nur, soweit Gebäudebestandteile betroffen sind (z.B.Heizungssteuerung, Klingel, Verkabelung, etc.)

Ich würde die Hausverwaltung, sofern noch nicht geschehen, bitten, den Schaden der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Eigentümergemeinschaft zu melden.

Lehnt diese eine Schadenregulierung (Zeitwert!) ab, z.B. mangels nachweisbarem Verschulden, würde ich die Hausverwaltung bitten, den Sachverhalt bei der nächsten Eigentümerversammlung mit auf die Tagesordnung zu setzen.

Gruß ein Versicherungs(fachwirt)fuzzy
19.08.2010
Sorry

das mit den 280V geht physikalisch nicht. 280V misst das Messgerät bei fast Leeren Batterien.

Schöne grüße an den Elektriker.

Und ja ich weiß wovon ich rede.
Bei einem gelockert Nulleiter können gefählrliche Spannungen und Ströme auftreten die die Geräte zerstören. Die Versicherung wird sich über ein Gutachter Absichern lassen. Sehe da wenig Chancen für dich das ganze zu durchzubekommen. Spannungen von 280V die aus dem Netz kommen, wäre das EVU (Energieversorgungsunternehmen) verantwortlich und somit auch in der Haftung. Aber auch da sehe ich wenig chancen für dich.

@ JBFoto endlich mal jemand der Ahnung hat und keine vermutungen äußert und den Threadstarte verwirrt.


Mfg

Der Marcel

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