Renovierung bei Auszug? 25

[gone] Steffi Manthey
08.09.2010
andreas, ich habe versucht mit dem vermieter klar zu kommen, seit januar warten wir (mit einem kleinkind) darauf das die fenster ausgetauscht werden, weil die rahmen gerissen sind. dadurch dringt feuchtigkeit ein u um die fenster ist schimmel, was ja angeblich unsere schuld wäre...

seit januar hat sich da trotz versprechen von vermieterseite und bemühungen unserer seits nichts getan.

ich habe einfach keine lust mehr dem vermieter alles hinterher zu tragen
[gone] www.trash-pixel.de
08.09.2010
@ Wellenfang ... sauber - klar - und richtig rescherschiert !!
Nix ist mit Renovieren bei Auszug - der Tenor des BHG: unangemessene Belastung des Mieters, von daher unwirksam. Wer nach einem Jahr schon auszieht, der muss nicht renovieren - sofern die Wohnung nicht über den normalen Gebrauch hinaus verwohnt wurde.
Starre Renovierungsfristen sind tabu - "Spezialklauseln" bei Auszug sind auch unwirksam ...
08.09.2010
Von meiner Seite drei Überlegungen:

1. Für eine Erstinformtion sind die Internetangebote der Mietervereine und von Haus- und Grund ein guter Einstieg - ich würde die Informationen von beiden Seiten lesen. Die Landesverbände berücksichtigen auch die Rechtsprechung der örtlichen Amtsgerichte.

2. Rechtsfragen können nur im Einzelfall beurteilt werden (nicht nur, weil die Regeln immer komplexer werden, sondern auch, weil jeder Fall anders ist - eine Schiedsrichterentscheidung im Fußball beruht ja auch nicht nur auf dem Regelbuch, sondern auch der Spielszene). Ob die BGH-Regeln anwendbar sind, hängt z.B. davon ab, ob überhaupt vom Vermieter gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ein Verbrauchervertrag vorliegen: Ist die Wohnung privat vermietet und hat der Mieter das Formular mitgebracht oder wurde über die Renovierung verhandelt, sieht die Situation ganz anders aus als im Regelfall.

Und wer einen Rechtsrat einholt, sollte seiner Beraterin / seinem Berater alle Fakten auf den Tisch legen. Die möglichen Mängel sind ein Aspekt, aber auch, wie der Vertrag geschlossen wurde.

Übrigens ist jeder selbst dem Vertragspartner gegenüber verantwortlich, ob die Rechtstipps, die er einholt, richtig sind. Wenn also aufgrund der Umstände des Einzelfalls doch eine Renovierungspflicht bestand, sind u.U. die Kosten des Malers als Verzugsschaden zu erstatten.

3. Streit kostet Zeit und Nerven. Manchmal geht's nicht ohne Gericht. Meist sind Vereinbarungen besser und ggf. steuerlich vorteilhaft (z.B. "wir streichen bestimmte Räume selbst, Vermieter stellt die Farbe, dafür wird eine Mietminderung wegen der Feuchtigkeit anerkannt"). Ich würde mich aber trotzdem vorher individuell beraten lassen, damit ich meine Position und die Gegenargumente der anderen Seite realistisch einschätzen kann. Wer sich eine Anwältin / einen Anwalt nicht leisten kann, kann u.U. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

P.S: Dies sind private Überlegungen, für die ich nicht hafte.

LG Friedrich
11.09.2010
@ trash-pixel:
Danke für das Lob. Die Recherche konnte ich mir sparen - ich habe leider nichts vernünftiges gelernt und als Rechtsverdreher sollte man diese Rechtsprechung schon kennen.

Die Sache mit dem Schimmel lässt eine ganz andere Sicht auf die Frage zu, denn dann geht es möglicherweise nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um Schadenersatzleistungen.
Wenn es wirklich um Schönheitsreparaturen geht, kann es sein, dass Du diese auch dann nicht ausführen musst, wenn das wirksam im Vertrag vereinbart sein sollte. Denn dann, wenn die Schönheitsreparaturen sinnlos sind, kann man deren Durchführung unter bestimmten Umständen verweigern.

Das ist Einzelfallfrage und bedarf einer konkreten Schauf auf den Einzelfall - das geht nicht in einem Forum!

Wenn es um Schadenersatz geht, sind wir mitten in einem der beliebtesten Streitigkeiten bei "Wohnungsmängeln".
Die beiden Sichtweisen:
1. Mieter: Du sagst, die Fenster seien undicht und daher bildet sich Schimmel, weil Feuchtigkeit hereinzieht.

2. Vermieter: Er wird behaupten, Du würdest falsch heizen und lüften, nämlich in diesem Fall die sogenannte Kippstellung der Fenster bemängeln. Er behauptet dann, dass Du nicht per Stoß- oder Querlüftung die Wohnung lüftest, sondern das Fenster zu lange in Kippstellung hast. Dadurch kühlen die Wandbereiche um das geöffnete Fenster (bei kalter Außenluft) aus. Die warme und feuchtere Luft in der Wohnung kommt damit in Berührung und dann kondensiert das Wasser an der kalten Wand.

Wenn Du den Schimmel als Baumangel angibst, wette ich darauf, dass diese Argumentation kommt.

Beides ist technisch denkbar, sowie weitere Varianten. Es geht hier also darum dass ggf. bewiesen werden muss, dass ein Baumangel vorliegt (z. B. defekte Fenster, undichte Wand etc.). Dann ist der Schimmel im Regelfall (es gibt Ausnahmen!) vom Vermieter zu beseitigen. Liegt kein Baumangel vor und man hat - wenn auch unwissentlich - falsch gelüftet, ist der Schimmel auf Mieterverhalten zurück zu führen und regelmäßig (auch hier gibt es Ausnahmen!) vom Mieter zu beseitigen - mit allen Folgen.

Noch einmal: Dein Fall ist offenbar nicht so eindeutig, dass er hier im Forum gelöst werden kann. Gehe zu einem Mietrechtsanwalt, wenn es hier wirklich keine Einigung geben kann. Überdenke aber auch, dass hier Kosten entstehen. Wenn keine Rechtschutzversicherung eintritt und Beratungs- oder Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden kann, dann hängt es im Streitfall von Obsiegen oder Unterliegen ab, wer die Kosten zu tragen hat.

LG
Wolfgang
11.09.2010
Interessanter Thread.

Ich werd auch bald ausziehen. Hab hier etwas mehr als 2 Jahre gewohnt. Die Wohnung war frisch renoviert, als ich eingezogen bin. Auch das Parkett war frisch geschliffen und lackiert.

Bislang dachte ich, ich müsste midestens die komplette Wohnung neu streichen. Wäre natürlich jetzt schon interessant, wenn das eventuell gar nicht notwendig wäre.

Da ich erst mal mindestens für ein paar Monate (eventuell auch viel länger) ins Ausland gehen will und meinen Wohnsitz in Deutschland komplett aufgebe hab ich mich sowieso schon um tausend andere Sachen zu kümmern und wär natürlich für jede Erleichterung dankbar.

Zu meinem Vermieter hab ich im Übrigen ein sehr gutes Verhältnis und ich hab sicher nicht vor mit ihm Streit anzufangen. Wenn etwas allerdings geltendes Recht ist, dann bin ich mir sicher, dass man mit ihm auch vernüftig darüber sprechen kann.

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