Rente mit 67 ? Ich find's Scheiße und ihr? 45
10.09.2010
Original von pero
Was mich wirklich nervt ist das es egal ist wielange man tatsächlich arbeitet.
Ob man mit 16 angefangen hat oder mit 32 macht bei Renteneintritt keinen Unterschied.
Und ich war so blöd und habe mit 16 angefangen zu arbeiten, hätte lieber noch 4 Jahre zur Schule und dann 12 Jahre studieren sollen....
Sicher das es gut für dich ist auf das eingezahlte Geld zu verzichten? Zieh mal die in den von Dir erwähnten 16 Jahren dier erworbenen Rentenpunte ab und nimm den Rest mal 22,70 Euro ;)
#42Report
[gone] Dan Wolf - www.danwolf.de
10.09.2010
Na wenn ich überhaupt mal 67 werden... *augenroll*
Ansonsten wurde schon alles gesagt.
Ich geh schuften weil ich jetzt leben will...was später kommt...Nun ja...Das kann man dann entscheiden.
Ansonsten wurde schon alles gesagt.
Ich geh schuften weil ich jetzt leben will...was später kommt...Nun ja...Das kann man dann entscheiden.
#43Report
10.09.2010
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters mag man als negativ empfinden, aber es geht nicht anders. Wenn die Anzahl der Rentern immer größer wird muß man entweder die Rente absenken oder das Renteneintrittsalter verringern. Oder man erhöht die Beiträge zur Rentenversicherung, was aber wieder die Lohnnebenkosten verteuern würde.
Außerdem sollte man ja eh privat vorsorgen und wenn man zeitig anfängt kommen im Laufe der vielen Jahrzehnte eine hohe Summe zustande.
Außerdem sollte man ja eh privat vorsorgen und wenn man zeitig anfängt kommen im Laufe der vielen Jahrzehnte eine hohe Summe zustande.
#44Report
10.09.2010
#45Report
Topic has been closed
Dem grunde nach richtig, aber es sieht wie so manches in der Wirklichkeit anders aus!
in der BRD ruht die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung auf drei Säülen ...
... der gesetzlichen Rentenversicherung
Kennt jeder
... der betrieblichen Altersversorgung
Die Zusage auf eine bAV ist ein Leistungsversprechen eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses. Ansprüche aus einer bAV werden in der Anwartschaftsphase beim Arbeitslosengeld I und II nicht berücksichtigt
... der privaten Altersvorsorge
Sie ergänzt die ersten beiden Säulen, um die noch vorhandene Versorgungslücke zu schließen. Hier wirs in drei weitere Punkte unterschieden
Privat: in der Anwartschaftsphase keine Vorteile (bedingt ALG II sicher x€ mal lebensjahre)
Riester: Ansprüche werden in der Anwartschaftsphase beim Arbeitslosengeld I und II nicht berücksichtigt.
Basisrente: Ansprüche werden in der Anwartschaftsphase beim Arbeitslosengeld I und II nicht berücksichtigt.
Soviel zu dem Thema warum Sparen!
Falsch! die BRD hat in der EU mit die niedrigsten Lebensmittelpreise. Es wir vermutet dank der gebr. Albrecht
deshalb sind die staatlich geförderten Varianten aus Steuerlich begünstigt
Um Dein zukünftiges Leben selbst bestimmen zu können/ dürfen!
Wer zahlt dann den jetzigen Rentnern die Renten? Wir haben immer noch Einen Generationenvertrag. Dieser wird meines Wissens nach in der BRD im Umlageverfahren betrieben (hatte ich schon weiter Vorne beschrieben). Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Der Vater finanziert heute durch seine Beiträge die Rente des Großvaters, der Sohn sichert später, wenn er erwerbstätig ist, die Rente des Vaters.
Umlagenverfahren
Der Vorteil des Umlageverfahrens liegt in der Kopplung der Renten an die Einkommen der Erwerbstätigen. Dadurch kann die Inflation ausgeglichen werden und die Rentner können an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Leider stellg genau diese Abhängigkeit vom Lohneinkommen auch den zentralen Nachteil des Umlageverfahrens dar. Eine schlechte Beschäftigungssituation und die absehbare Überalterung der Gesellschaft erschweren die Finanzierung der GRV zunehmend.
Kapitaldeckungsverfahren
Beim Kapitaldeckungsverfahren baut jeder Versicherte seine Versorgung selbst auf. Das über die Beitragszahlungsdauer angesammelte Kapital bildet die Basis für die Versicherungsleistung.
Das Kapitaldeckungsverfahren hat den Vorteil, dass der Kapitalzins langfristig über der Verzinsung des Umlageverfahrens liegt. Es besteht eine deutlich geringere Abhängigkeit des Kapitaldeckungsverfahrens vom Arbeitsmarkt und der Bevölkerungsstruktur.
Als Nachteil stellt sich unstrittig das Kapitalmarktrisiko dar.