GEZ für Gewerbetreibende (Studio) 50
08.10.2010
hm, denk ich eigentlich auch.
Doch selbst bei geschlossenen, von außen entsprechend nicht zugänglichen Räumen und geladenen Geschäftspartnern, gibt es einen Abgabezwang bei der GEMA.
Es wird wohl auch als Publikumsverkehr definiert. Selbst bei Kundengesprächen.
Das zumindest war die Aussage der Bearbeiterin.
Doch selbst bei geschlossenen, von außen entsprechend nicht zugänglichen Räumen und geladenen Geschäftspartnern, gibt es einen Abgabezwang bei der GEMA.
Es wird wohl auch als Publikumsverkehr definiert. Selbst bei Kundengesprächen.
Das zumindest war die Aussage der Bearbeiterin.
Original von Markus H. @ Art LaDouce
wenn du keinen öffentlichen Kundenverkehr hast brauchst du auch keine GEMA zahlen
- geladene Kundschaft ist ein geschlossener Personenkreis.
und Rundfunkgebühren... Ein zentrales Radio mit Lausprechern in den entsprechenden Räumen = 1x Gebühren oder 10 Radios = 10x Gebühr.
#22Report
08.10.2010
öffentlichkeit ist halt ein nicht definierter personenkreis.... wer dann tatsächlich kommt, spielt keine rolle... auch nicht in welcher anzahl....
selbst geschlossene veranstaltungen mit ausgesuchten und sogar bekannten gästen, ist uninteressant....
also bei gema bin ich mir sehr sicher, dass du da nich drumrumkommst, wenn du musik abspielst...
gez sollte nicht anfallen, wenn du kein empfangsgerät vorhälst.... noch....
vielleicht äußert sich obscura nochmal.... bin nich ganz auf dem laufenden....
selbst geschlossene veranstaltungen mit ausgesuchten und sogar bekannten gästen, ist uninteressant....
also bei gema bin ich mir sehr sicher, dass du da nich drumrumkommst, wenn du musik abspielst...
gez sollte nicht anfallen, wenn du kein empfangsgerät vorhälst.... noch....
vielleicht äußert sich obscura nochmal.... bin nich ganz auf dem laufenden....
#23Report
08.10.2010
gem. RGebStV und Durchführungsverordnunen müssen Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige jedes herkömmliche Rundfunkgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich Rundfunkgebühren abführen zahlen.
Sind jedoch keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, hat man für die Geschäftsräume/ das Anwesen lediglich ein neuartiges Rundfunkgerät (Internet-fähiger PC o.vergleichbres Gerät) anzumelden und zu bezahlen - unabhängig wie viele dieser Geräte da stehen oder liegen.
Ansonsten gilt wie fast immerGoogle ist dein Freund, aber manchen lernen es nie!
Edit: es ist ganz einfach: für Freiberufler/ Gewerbetreibende sind nicht die Vorschriften für Privathaushalte anwendbar. Das hat nichts mit willkürlicher Auslegung durch die GEZ zu tun, sondern steht so in den relevanten öffentlich rechtlichen Dokumenten!
Die aktuelle Rechtsprechung zur Thematik besorgt dir gern - gebührenpflichtg - Dein Anwalt oder - ebenfalls gebührenpflichtig - juris.de .
Ein wirksames Mittel gegen Beratungsresistenz kennt vielleicht der Arzt oder Apotheker des persönliches Vertrauens - natürlich ebenfalls gebührenpflichtig.
Sind jedoch keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, hat man für die Geschäftsräume/ das Anwesen lediglich ein neuartiges Rundfunkgerät (Internet-fähiger PC o.vergleichbres Gerät) anzumelden und zu bezahlen - unabhängig wie viele dieser Geräte da stehen oder liegen.
Ansonsten gilt wie fast immerGoogle ist dein Freund, aber manchen lernen es nie!
Edit: es ist ganz einfach: für Freiberufler/ Gewerbetreibende sind nicht die Vorschriften für Privathaushalte anwendbar. Das hat nichts mit willkürlicher Auslegung durch die GEZ zu tun, sondern steht so in den relevanten öffentlich rechtlichen Dokumenten!
Die aktuelle Rechtsprechung zur Thematik besorgt dir gern - gebührenpflichtg - Dein Anwalt oder - ebenfalls gebührenpflichtig - juris.de .
Ein wirksames Mittel gegen Beratungsresistenz kennt vielleicht der Arzt oder Apotheker des persönliches Vertrauens - natürlich ebenfalls gebührenpflichtig.
#24Report
08.10.2010
zu finden auf der gez seite:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
jetzt erkläre mir nochmal für blöde, warum ich in jedem falle gez zahlen soll????
habe ich keine dieser geräte, dann is doch keine gez fällig.... wenn ich welche habe, dann ist gez fällig.... da steht ja: "vorhanden" is klar worauf ich hinaus will?
ich tipp mal, dass er nen rechner in den räumen haben wird, dann zahlt er auch gez.... wenn das aber nicht der fall ist, dann zahlt er doch auch keine gez.... jo?
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
jetzt erkläre mir nochmal für blöde, warum ich in jedem falle gez zahlen soll????
habe ich keine dieser geräte, dann is doch keine gez fällig.... wenn ich welche habe, dann ist gez fällig.... da steht ja: "vorhanden" is klar worauf ich hinaus will?
ich tipp mal, dass er nen rechner in den räumen haben wird, dann zahlt er auch gez.... wenn das aber nicht der fall ist, dann zahlt er doch auch keine gez.... jo?
#25Report
08.10.2010
Was ist im Forum immer das Gleiche! Was wäre wenn und was wäre wenn was anders und was wäre wenn es dann doch vielleicht nicht so ganz ist wie im Forum geschildert???????
Niemand von uns weiß was in seinem Studio rumliegt oder steht. Wenn also ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät da ist, dann hat er es anzumelden und dafür zu zahlen wenn nicht dann nicht.
Die Definition dieser Geräte findet man über Google oder die GEZ-Seite (aber diese Seite zu erwähnen ist ja vom TO nicht gewünscht!).
Wenn er also in sein leeres nacktes Studio oder Büro geht und sein i-Phone oder seinen Laptop mitnimmt, dann ist er eben anmelde und Gebührenpflichtig. Wenn nicht - dann nicht.
Bezahlt er trotz Verpflichtung nicht ist es auch seine Sache!
Wichtig: Wenn man Texte liest, sollte man sie auch vollständig lesen!
Niemand von uns weiß was in seinem Studio rumliegt oder steht. Wenn also ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät da ist, dann hat er es anzumelden und dafür zu zahlen wenn nicht dann nicht.
Die Definition dieser Geräte findet man über Google oder die GEZ-Seite (aber diese Seite zu erwähnen ist ja vom TO nicht gewünscht!).
Wenn er also in sein leeres nacktes Studio oder Büro geht und sein i-Phone oder seinen Laptop mitnimmt, dann ist er eben anmelde und Gebührenpflichtig. Wenn nicht - dann nicht.
Bezahlt er trotz Verpflichtung nicht ist es auch seine Sache!
Wichtig: Wenn man Texte liest, sollte man sie auch vollständig lesen!
#26Report
08.10.2010
Original von Camera Obscura
[quote]Original von shadowshooter
GEMA ja, gez nein.... so wie du es zumindest beschreibst.... umgehung der GEMA, nein!
ausführliche information und begründung beim anwalt deines vertrauens....
die wiedergabe von musik über einen pc würd ich unterlassen.... erst recht, wenn auch internet tatsächlich in den geschäftsräumen anliegt.... guter mp3-player ist da besser..... allein wegen einer eventuellen argumentarion!
Falsche Auskunft!
Richtig:
GEMA: ja (auch bei Musikwiedergabe über einen mp3 Player)
GEZ: ja für 1 Internet PC und die Autoradios in auch nur gelegentlich geschäftlich genutzten privat PKW.
(nachzulesen im Rundfunkstaatsvertrag und den div. Änderungen zum Rundfunksaatsvertrag insbes im 9. Änderungsvertrag zum Rundfunkstaatsvertrag).[/quote]
tjo, dann solltest du mal richtig lesen.....
frage des TO: Was muss angemeldet werden?
wenn er "kunden" beschallen will, gema ja und gez nein.... über die voraussetzungen hat keiner was gesagt....
mp3player, boxen = beschallung....
ergo: keine falschauskunft....
#27Report
08.10.2010
"An die Hand nehmen"
"Beratungsresistenz"
"manche lernen es nie" ...etc...
Viele von Euch haben eine Art an sich...das ist echt zum Kotzen, sry.
Wenn Euch diese Fragen oder meine Ansichten diesbezüglich nerven, dann schreibt doch bitte einfach nicht und widmet Euch anderen für Euch erfreulicheren Dingen.
Doch Eure herablassenden Zusatzkommentare sind einfach nur unangebracht und keineswegs hilfreich...
"Beratungsresistenz"
"manche lernen es nie" ...etc...
Viele von Euch haben eine Art an sich...das ist echt zum Kotzen, sry.
Wenn Euch diese Fragen oder meine Ansichten diesbezüglich nerven, dann schreibt doch bitte einfach nicht und widmet Euch anderen für Euch erfreulicheren Dingen.
Doch Eure herablassenden Zusatzkommentare sind einfach nur unangebracht und keineswegs hilfreich...
#28Report
08.10.2010
Das kann jeder auslegen wie er will aber bei "Geschäftsräumen" dürfte es heutzutage schwierig werden zu behaupten, dass in den Geschäftsräumen weder ein Radio noch ein sog. neuartiges Empfangsgerät vorhanden ist.
Wie unschwer allgemein nachzulesen ist reicht das Vorhandensein eines solchen Gerätes aus - egal ob er die Musik mit einem MP3 player oder PC abspielt.
Wie unschwer allgemein nachzulesen ist reicht das Vorhandensein eines solchen Gerätes aus - egal ob er die Musik mit einem MP3 player oder PC abspielt.
#29Report
08.10.2010
Ganz einfach:
Selbständige sind die armen Würste, die für Alles extra zahlen. Es gibt sogar ein urteil, wonach ein Fernseher, aus dem das Empfangsteil ausgebaut wurde, trotzdem zählt und dafür bezahlt werden muss. Der Fernseher sollte lediglich als monitor für einen Videoabspielgerät dienen....
Spätestestens, wenn der GEZ Konrolleur vor der Tür steht, gehts an den Geldbautel. Neben der Strafe muss allles noch nachbezahlt werden.
Gruß Matthias
Selbständige sind die armen Würste, die für Alles extra zahlen. Es gibt sogar ein urteil, wonach ein Fernseher, aus dem das Empfangsteil ausgebaut wurde, trotzdem zählt und dafür bezahlt werden muss. Der Fernseher sollte lediglich als monitor für einen Videoabspielgerät dienen....
Spätestestens, wenn der GEZ Konrolleur vor der Tür steht, gehts an den Geldbautel. Neben der Strafe muss allles noch nachbezahlt werden.
Gruß Matthias
#30Report
08.10.2010
http://www.gez.de
---
Ich habe ein Rundfunkgerät an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Rundfunkgerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?
Ja. Für Ihr Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.
Mein Arbeitgeber stellt mir ein Rundfunkgerät am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss dieses Gerät anmelden?
Stellt das Unternehmen Ihnen ein Rundfunkgerät zur Verfügung, so ist das Unternehmen für das Gerät anmelde- und gebührenpflichtig.
---
Ich habe ein Rundfunkgerät an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Rundfunkgerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?
Ja. Für Ihr Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.
Mein Arbeitgeber stellt mir ein Rundfunkgerät am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss dieses Gerät anmelden?
Stellt das Unternehmen Ihnen ein Rundfunkgerät zur Verfügung, so ist das Unternehmen für das Gerät anmelde- und gebührenpflichtig.
#31Report
08.10.2010
Zur GEMA hab ich mal folgenden Gedanken.
Wenn man nur zur Arbeit Musik hört, bei Kundenbesuchen keine Musik laufen lässt, bei regelmäßig veranstalteten Partys einen DJ beauftragt, der entsprechend für die Musik selbst verantwortlich ist, ist doch keine Notwendigkeit der GEMA-Abgaben vorhanden, richtig?
Wenn man nur zur Arbeit Musik hört, bei Kundenbesuchen keine Musik laufen lässt, bei regelmäßig veranstalteten Partys einen DJ beauftragt, der entsprechend für die Musik selbst verantwortlich ist, ist doch keine Notwendigkeit der GEMA-Abgaben vorhanden, richtig?
#32Report
[gone] JoeDi (PLZ 447X und 364XX)
08.10.2010
Doch. Du musst als Veranstalter auch für die Gema zahlen. Der DJ stellt dir lediglich eine Playlist. Das kannst du aber ebenfalls auf der Gema-Seite nachlesen.
#33Report
08.10.2010
bezahl erstmal gar nix, denn du mußt den kontrolleur ja nicht rein lassen. und bis sie mit nem durchsuchungsbefehl kommen oder wie das bei denen auch immer heißen mag, dauerts ne weile. gut das ich mit dem scheiß hier in mexico nix mehr zu tun hab. fernsehen und radio for free oder pay
gruß karsten
gruß karsten
#35Report
[gone] User_6449
08.10.2010
Konkretes Beispiel:
Wir haben mit einigen Fotografen ein Gemeinschaftsstudio. Dort steht
ein Radio und das muß natürlich auch bei der GEZ angemeldet werden,
obwohl die Studioräume nicht öffentlich zugänglich sind.
Das gilt auch für einen Computer, falls man damit Rundfunk empfangen
kann.
Die GEMA kommt erst zum tragen, sobald das Studio öffentlich zugänglich
wird, zum Beispiel bei Fotoausstellungen, einem "Tag der offenen Tür" oder
ähnlichen öffentlichen Anlässen.
Viele Grüße
Peter
Wir haben mit einigen Fotografen ein Gemeinschaftsstudio. Dort steht
ein Radio und das muß natürlich auch bei der GEZ angemeldet werden,
obwohl die Studioräume nicht öffentlich zugänglich sind.
Das gilt auch für einen Computer, falls man damit Rundfunk empfangen
kann.
Die GEMA kommt erst zum tragen, sobald das Studio öffentlich zugänglich
wird, zum Beispiel bei Fotoausstellungen, einem "Tag der offenen Tür" oder
ähnlichen öffentlichen Anlässen.
Viele Grüße
Peter
#36Report
[gone] Anja Mangatter - www.anjamangatter.de
08.10.2010
Merke: GEZ will immer was und wenn du ein Klohäuschen mit Vogelgezwitscher hast :(
#37Report
[gone] Hermann Klecker
08.10.2010
Original von digitalrebel - Pat Merz
[quote]Original von Markus H. @ Art LaDouce
da unterstellst du nicht zu Unrecht..
Es reicht im Grunde wenn du die normalen GEZ-Gebüren für Rundfunk und TV bezahlst.
Wenn du dein Studio auch als Ladenfläche mit festen Öffnungszeiten nutzt werden wohl auch noch GEMA-Gebühren fällig weil du Musik "öffentlich aufführst".
Den ganzen Schmu kannst du aber bequem umgehen wenn du es machst wie wir...
PC mit anständiger Soundkarte, Endstufe aus dem Car-HiFi Bereich und MP3s abspielen
mit der Möglichkeit das deine Kunden auch Ihre eigene Musik andocken können via USB,
MP3-Player CD - was auch immer^^
Somit hat du keine Möglichkeit Radio/TV zu empfangen und wiederzugeben und wenn sich mal
ein Kunde in deinem Laden aufhält um sich zu Informieren ist das noch lange keine "öffentliche Aufführung" sondern immernoch privater Hörgenuss.
Najaaaaa ... du widersprichst dir grad selber ... eigentlich ist ein Ladengeschäft per Definition "öffentlich" ... es wären also in deinem Fall doch GEMA Gebühren zu entrichten, wenn du MP3s abspielst. Es kommt hier nicht drauf an, welches Medium du auf welchem Gerät abspielst, sondern, welches GEMA geschützte Musikstück gerade läuft.
An den TO: Informiere dich doch am besten auf den Webseiten der GEZ. Dort steht alles![/quote]
Zudem sind PCs inzwischen auch GEZ-pflichig.
#38Report
[gone] User_6449
08.10.2010
Original von Hermann Klecker
Zudem sind PCs inzwischen auch GEZ-pflichig.
Nur wenn man damit auch Rundfunk empfangen kann.
Kostet aber nichts extra, wenn man ohnehin schon ein
normales Rundfunkgerät angemeldet hat.
Viele Grüße
Peter
#39Report
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
08.10.2010
@digitalrebel
..ein Ladengeschäft zu betreiben heist ncht das ich auch geregelte Öffnungszeiten haben muss. Bei uns kann nienamd kommen und gehen wie er möchte, ergo ist das Studio nicht öffentlich zugänglich. - soviel dazu ;-)
@Hermann Klecker
jeder PC ist GEZ-pflichtig? -wäre mir neu!
1.) dafür MUSS der PC erst mal an I-Net-Zugang haben um überhapt die Grundbedingung für
den Empfang zu erfüllen...
2.) Wenn mein PC I-Net Zugang aber KEINE Soundkarte hat? - muss ich dann zahlen?
- wohl kaum!
ich kann mirdoch einen PC bauen der weder Grafik noch Sound "on board" hat und via USB
bspw. eine exteren "Creative Soundblaster" anschließen und darüber temporär Musik wieder zu geben.. abends ist die Soundkarte wieder am heimischen PC... - und nun??? °° :-D
..ein Ladengeschäft zu betreiben heist ncht das ich auch geregelte Öffnungszeiten haben muss. Bei uns kann nienamd kommen und gehen wie er möchte, ergo ist das Studio nicht öffentlich zugänglich. - soviel dazu ;-)
@Hermann Klecker
jeder PC ist GEZ-pflichtig? -wäre mir neu!
1.) dafür MUSS der PC erst mal an I-Net-Zugang haben um überhapt die Grundbedingung für
den Empfang zu erfüllen...
2.) Wenn mein PC I-Net Zugang aber KEINE Soundkarte hat? - muss ich dann zahlen?
- wohl kaum!
ich kann mirdoch einen PC bauen der weder Grafik noch Sound "on board" hat und via USB
bspw. eine exteren "Creative Soundblaster" anschließen und darüber temporär Musik wieder zu geben.. abends ist die Soundkarte wieder am heimischen PC... - und nun??? °° :-D
#40Report
Topic has been closed
- geladene Kundschaft ist ein geschlossener Personenkreis.
und Rundfunkgebühren... Ein zentrales Radio mit Lausprechern in den entsprechenden Räumen = 1x Gebühren oder 10 Radios = 10x Gebühr.