Hilfe! Model.de totale abzocke! 72
[gone] P.Pictures -just faces!
16.11.2010
Weiß garnicht warum alle sich alles so viel Einfallen lassen, der Fall ist doch klar und einfach.
Userin ist unter 18 Jahren also Vertrag ist schwebend unwirksam.
Einfach Widerspruch von den Eltern / Vertrettungberechtigten schreiben lassen und jut ist.
-> Genaue Aufrollung des Falls (ist ja wie in meinem Studium *g*):
Anspruch auf Zahlung könnte aus 433/2 BGB vorliegen.
Dies setzt einen Kaufvertrag und 2 übereinstimmende Willenserklärungen voraus.
Eine Willenserklärung der Userin liegt vor, diese ist auch Wirksam.
Die Willenserklärung des Anbieters auch, also ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Kaufvertrag könnte aber aufgrund der Minderjährigkeit unwirksam sein da 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung.
Ein KV ist rechtlich nie vorteilhaft also bedarf es hier der zustimmung der Eltern / Vertrettungberechtigten.
Zu Prüfen ist auch ob der Taschenparagraph greifen könnte 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln.
Dies ist nicht der Fall da Geschäfte von Minderjährigen mit Mitteln bewirkt werden müssen die der Minderjährige bereits hat und nicht in Zukunft erhält.
Also greift hier 110 BGB und der KV ist ebenfalls unwirksam da Ratengeschäfte mit Minderjährigen nicht erlaubt sind.
Somit ist der Vertrag in beiden Fällen von vornerein unwirksam.
Wie schon gesagt, deine Eltern sollen einen Widerspruch schreiben das Sie erst nach dem Erhalt der Rechnung Kenntniss von diesem, mit einer Minderjähringen geschlossenen Vertrag bekommen hatten und dem nicht zustimmen. Fertig ist die Sosse.
Das mit dem Warten auf Einschreiben, Eröffnung eines Mahnverfahrens usw usw mag zwar lustig sein, allerdings haben deine Eltern dann ja Kenntniss und im schlechtesten Fall wirst du in der Zwischenzeit 18/Voll Geschäftsfähig und dann siehst schon wieder anders aus.
PS. Sollte ich aus Rechtsgründen dazuschreiben:
Keine Rechtsberatung und kein Gewähr meinerseits, nur ein Tip wie es im Regelfall! abläuft.
(Wenn Ihr wüßtet wieviele Erwachsene sich das zu nutze machen das Ihre Kinder noch Minderjährig sind und somit immer auf Ihre Kinder verweisen wenn solche Rechnungen reinflattern *g* )
Userin ist unter 18 Jahren also Vertrag ist schwebend unwirksam.
Einfach Widerspruch von den Eltern / Vertrettungberechtigten schreiben lassen und jut ist.
-> Genaue Aufrollung des Falls (ist ja wie in meinem Studium *g*):
Anspruch auf Zahlung könnte aus 433/2 BGB vorliegen.
Dies setzt einen Kaufvertrag und 2 übereinstimmende Willenserklärungen voraus.
Eine Willenserklärung der Userin liegt vor, diese ist auch Wirksam.
Die Willenserklärung des Anbieters auch, also ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Kaufvertrag könnte aber aufgrund der Minderjährigkeit unwirksam sein da 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung.
Ein KV ist rechtlich nie vorteilhaft also bedarf es hier der zustimmung der Eltern / Vertrettungberechtigten.
Zu Prüfen ist auch ob der Taschenparagraph greifen könnte 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln.
Dies ist nicht der Fall da Geschäfte von Minderjährigen mit Mitteln bewirkt werden müssen die der Minderjährige bereits hat und nicht in Zukunft erhält.
Also greift hier 110 BGB und der KV ist ebenfalls unwirksam da Ratengeschäfte mit Minderjährigen nicht erlaubt sind.
Somit ist der Vertrag in beiden Fällen von vornerein unwirksam.
Wie schon gesagt, deine Eltern sollen einen Widerspruch schreiben das Sie erst nach dem Erhalt der Rechnung Kenntniss von diesem, mit einer Minderjähringen geschlossenen Vertrag bekommen hatten und dem nicht zustimmen. Fertig ist die Sosse.
Das mit dem Warten auf Einschreiben, Eröffnung eines Mahnverfahrens usw usw mag zwar lustig sein, allerdings haben deine Eltern dann ja Kenntniss und im schlechtesten Fall wirst du in der Zwischenzeit 18/Voll Geschäftsfähig und dann siehst schon wieder anders aus.
PS. Sollte ich aus Rechtsgründen dazuschreiben:
Keine Rechtsberatung und kein Gewähr meinerseits, nur ein Tip wie es im Regelfall! abläuft.
(Wenn Ihr wüßtet wieviele Erwachsene sich das zu nutze machen das Ihre Kinder noch Minderjährig sind und somit immer auf Ihre Kinder verweisen wenn solche Rechnungen reinflattern *g* )
#42Report
16.11.2010
keinesfalls zahlen! auch mahnungne und Inkasso Briefe ingnorieren, das sollte sich zu 99% im Sand verlaufen. Sat1 /RTL / Akte usw berichten öfter von Ähnlichen Fällen. Einfach ingnorieren. Ausgenommen es kommt was von einem Gericht, aber das wird nicht passieren!
Viel Erfolg!
MfG
Alexander.Kaufmann
Viel Erfolg!
MfG
Alexander.Kaufmann
#43Report
16.11.2010
Hy ihr Lieben!
Melde das ganze doch mal an AKTE 2010 ueber den Notruf-Button - die lieben es, solche Abzocker blosszustellen :-))))
Kleine Anmerkung wegen Einschreiben und der rechtlichen Beweiskraft: ich hab neulich gerade bei AKTE was ueber "Internet-Rechtsirrtümer" gesehen, dass man immer denkt, man sei auf der sicheren Seite, wenn man z.B. eine Kuendigung per Einschreiben sendet, dass man dann die Bestaetigung habe, dass die Kündigung auch beim Empfänger ankommt. Dem sei aber NICHT so, denn man koenne ja auch ein einfaches weisses Blatt in den Umschlag stecken und den per Einschreiben versenden. Der Empfänger bestätigt nur den Erhalt des Briefes, aber damit ist nicht bewiesen, was IN dem Brief drin war...
Noch ein Irrtum - Zahlung eines Artikels aus dem Internet per Nachname... damit denken ja auch viele, sie seien sicher... Ist leider auch nicht so - in dem speziellen Fall hatte ein Mädel eine Playstation im Net gekauft und per Nachname bezahlt. Paket kam, sie zahlt an der Haustuere beim Postler - und als der weg ist und sie das Paket aufmacht, sind alte Telefonbuecher drin.... Sie wurde also richtig frech abgezockt!!!!
Iss echt dreist, wie manche ihre Mitmenschen abzocken.... aber leider auch, wie gutglaeubig manche Leute sind, dass sie sich ueberhaupt abzocken lassen... HALT, nicht schimpfen, ich meine jetzt keinen hier aus dem Forum bzw. speziell dem Beitrag hier. Aber gerade in der heutigen Abzocke-Mentalitaet wuerde ich lieber die AGBs dreimal lesen - und wenn ich was nicht verstehe, mich da nicht eintragen.... und am Telefon schliesse ich schon gar nix ab, die sollen mir das schriftlich schicken und wenn sie es nicht machen - und Tschuess :-)))
Greets Kirstin
Melde das ganze doch mal an AKTE 2010 ueber den Notruf-Button - die lieben es, solche Abzocker blosszustellen :-))))
Kleine Anmerkung wegen Einschreiben und der rechtlichen Beweiskraft: ich hab neulich gerade bei AKTE was ueber "Internet-Rechtsirrtümer" gesehen, dass man immer denkt, man sei auf der sicheren Seite, wenn man z.B. eine Kuendigung per Einschreiben sendet, dass man dann die Bestaetigung habe, dass die Kündigung auch beim Empfänger ankommt. Dem sei aber NICHT so, denn man koenne ja auch ein einfaches weisses Blatt in den Umschlag stecken und den per Einschreiben versenden. Der Empfänger bestätigt nur den Erhalt des Briefes, aber damit ist nicht bewiesen, was IN dem Brief drin war...
Noch ein Irrtum - Zahlung eines Artikels aus dem Internet per Nachname... damit denken ja auch viele, sie seien sicher... Ist leider auch nicht so - in dem speziellen Fall hatte ein Mädel eine Playstation im Net gekauft und per Nachname bezahlt. Paket kam, sie zahlt an der Haustuere beim Postler - und als der weg ist und sie das Paket aufmacht, sind alte Telefonbuecher drin.... Sie wurde also richtig frech abgezockt!!!!
Iss echt dreist, wie manche ihre Mitmenschen abzocken.... aber leider auch, wie gutglaeubig manche Leute sind, dass sie sich ueberhaupt abzocken lassen... HALT, nicht schimpfen, ich meine jetzt keinen hier aus dem Forum bzw. speziell dem Beitrag hier. Aber gerade in der heutigen Abzocke-Mentalitaet wuerde ich lieber die AGBs dreimal lesen - und wenn ich was nicht verstehe, mich da nicht eintragen.... und am Telefon schliesse ich schon gar nix ab, die sollen mir das schriftlich schicken und wenn sie es nicht machen - und Tschuess :-)))
Greets Kirstin
#44Report
16.11.2010
Original von Alexander.Kaufmann
keinesfalls zahlen! auch mahnungne und Inkasso Briefe ingnorieren, das sollte sich zu 99% im Sand verlaufen. Sat1 /RTL / Akte usw berichten öfter von Ähnlichen Fällen. Einfach ingnorieren. Ausgenommen es kommt was von einem Gericht, aber das wird nicht passieren!
Viel Erfolg!
MfG
Alexander.Kaufmann
Ja, finde ich einen guten Hinweis, solche Sendungen wie "Sat1 /RTL / Akte usw." zu ignorieren.
:-)
k|d
#45Report
[gone] Michael Rosch
16.11.2010
lesezeichen.......
#46Report
16.11.2010
Mit Zeugen anbei den Brief verschliessen und zur Post bringen reicht oder wenn du es ganz sicher haben willst lässt du das einen Anwalt oder Notar machen. Aber bei so einem Kram wie diesem hier unnötig weil es nicht unerheblich billig wird. Da könntest du dann lieber die Rechnung bezahlen. ;-)
#47Report
16.11.2010
Original von spineless husband
Dies setzt einen Kaufvertrag und 2 übereinstimmende Willenserklärungen voraus.
Eine Willenserklärung der Userin liegt vor, diese ist auch Wirksam.
Die Willenserklärung des Anbieters auch, also ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Falsch! Es ist strittig, ob man bei der Webseitengestaltung eine wirksame Willenserklärung abgegeben kann, denn:
1. Der Preis ist nur in einer Grafik angezeigt und nicht als barrierefrei lesbarer Text. (Preis in den AGBs versteckt ist als überraschende Klausel ohnehin irrelevant.)
2. Der Preis ist nur sichtbar, wenn man das Browserfenster einigermaßen breit hat. Auf einem Netbook könnte es schon sein, dass man den Preis rechts überhaupt nicht sieht, während das gesamte Eingabeformular sichtbar ist.
Da wird es der Anbieter sehr schwer haben, ein Gericht von der Wirksamkeit der Willenserklärung zu überzeugen. Er hätte sehr viel deutlicher auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen müssen.
#48Report
[gone] P.Pictures -just faces!
16.11.2010
Äh die 2te Willenserklärung des Webseitenbetreibers ist nicht das Aufzeigen der Webseite (inkl. Preis usw.) sondern die Bestätigung der Anmeldung, also auf die erste Willenserklärung hin.
Wie da die email aussieht und was drinsteht, keine Ahnung!
Die Werbung an sich (die Webseite) ist ja keine Willenserklärung, das Angebot macht ja der jeweilige User und die Annahme erfolgt durch den Webseitenbetreiber.
Schliesslich ist ja die offene, an die allgemeinheit gerichtete und unpersönliche Werbung keine Willenserklärung.
Aber ich muß zugeben das ich nicht weiß wie es sich um die barrierefreiheit des textes verhällt, sichtbar ist allerdings als Text eine Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Aber ich stimme zu, man sieht erst auf der dritten Seite das die Anmeldung kostenpflichtig ist......wie gesagt, was steht in der email.....
PS. Sollte ich aus Rechtsgründen dazuschreiben:
Keine Rechtsberatung und kein Gewähr meinerseits, nur ein Tip wie es im Regelfall! abläuft / bzw. ablaufen könnte.
(Gab ja mal den fall da hat einer bei einem großen versandhaus nen Laptop dessen wert 999euro war für 99 euro bestellt da auf der Webseite 99euro angegeben war.
Er hat aber eine AB über 0euro erhalten.
Das Lustige ist, das versandhaus hatte einen automatische AB versand.
Hätte in der AB 99euro gestanden wäre das Rechtsgeschäft zustande gekommen.
So allerdings dachte der Käufer das er diesen für 0 euro bekommt aber "näse ist" , er hätte das neue Angebot über 0 euro annehmen sollen....schade so kam kein Rechtsgeschäft zustande)
Wie da die email aussieht und was drinsteht, keine Ahnung!
Die Werbung an sich (die Webseite) ist ja keine Willenserklärung, das Angebot macht ja der jeweilige User und die Annahme erfolgt durch den Webseitenbetreiber.
Schliesslich ist ja die offene, an die allgemeinheit gerichtete und unpersönliche Werbung keine Willenserklärung.
Aber ich muß zugeben das ich nicht weiß wie es sich um die barrierefreiheit des textes verhällt, sichtbar ist allerdings als Text eine Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Aber ich stimme zu, man sieht erst auf der dritten Seite das die Anmeldung kostenpflichtig ist......wie gesagt, was steht in der email.....
PS. Sollte ich aus Rechtsgründen dazuschreiben:
Keine Rechtsberatung und kein Gewähr meinerseits, nur ein Tip wie es im Regelfall! abläuft / bzw. ablaufen könnte.
(Gab ja mal den fall da hat einer bei einem großen versandhaus nen Laptop dessen wert 999euro war für 99 euro bestellt da auf der Webseite 99euro angegeben war.
Er hat aber eine AB über 0euro erhalten.
Das Lustige ist, das versandhaus hatte einen automatische AB versand.
Hätte in der AB 99euro gestanden wäre das Rechtsgeschäft zustande gekommen.
So allerdings dachte der Käufer das er diesen für 0 euro bekommt aber "näse ist" , er hätte das neue Angebot über 0 euro annehmen sollen....schade so kam kein Rechtsgeschäft zustande)
#49Report
[gone] xxxxxx
16.11.2010
und wo jetzt die ganzen voll-experten hier am start sind:
mach nicht den fehler dass du irgendwas von dem was hier so an rechtlichen (nicht unbedingt rechtskundigen) ratschlägen steht glaubst und dich darauf verlässt... dafür gibts zu recht anwälte, und vielleicht haben deine ellies ja sogar eine rechtschutzversicherung die den fall abdeckt...
super idee- wenn einzwei betroffene dazu lust hätten...
im umfeld dieser page gibt es für investigativen journalismus eine meeeeenge zu beackern, könnte eine lustige sendung werden...
mach nicht den fehler dass du irgendwas von dem was hier so an rechtlichen (nicht unbedingt rechtskundigen) ratschlägen steht glaubst und dich darauf verlässt... dafür gibts zu recht anwälte, und vielleicht haben deine ellies ja sogar eine rechtschutzversicherung die den fall abdeckt...
Original von Kirstin P
Hy ihr Lieben!
Melde das ganze doch mal an AKTE 2010 ueber den Notruf-Button - die lieben es, solche Abzocker blosszustellen :-))))
super idee- wenn einzwei betroffene dazu lust hätten...
im umfeld dieser page gibt es für investigativen journalismus eine meeeeenge zu beackern, könnte eine lustige sendung werden...
#50Report
[gone] P.Pictures -just faces!
16.11.2010
Original von bilderLEBEN *ist weniger wirklich mehr?*
und wo jetzt die ganzen voll-experten hier am start sind:
mach nicht den fehler dass du irgendwas von dem was hier so an rechtlichen (nicht unbedingt rechtskundigen) ratschlägen steht glaubst und dich darauf verlässt... dafür gibts zu recht anwälte, und vielleicht haben deine ellies ja sogar eine rechtschutzversicherung die den fall abdeckt...
Jupp, manches weiß man, manches nicht, manches sollte man gelernt haben und manches halt nicht, wie dem auch sei bei mir steht nicht ohne Grund drunter:
PS. Sollte ich aus Rechtsgründen dazuschreiben: Keine Rechtsberatung und kein Gewähr meinerseits, nur ein Tip wie es im Regelfall! abläuft / bzw. ablaufen könnte.
Keiner kann, geschweige denn darf einen Anwalt ersetzen - und das ist auch gut so ;-)
#51Report
[gone] Auf der Suche nach meinem ICH
16.11.2010
Das ist sehr wahrscheinlich Internetabzocke!!!!!
bloss nicht zahlen....einfach tot stellen.....alle Mahnungen sammeln.
Erkundige Dich es gibt eine schwarze Liste......
Ich haeb auch mal eine Rechung bekommen und einen angeblich ageforderte Sedcard die 50 Euro kosten sollte
nach der 2.Mahnung kam nicht mehr
Es gibt sogar Rechtanwälte die unter solchen Abzockermethoden Geld eintreiben
bloss nicht zahlen....einfach tot stellen.....alle Mahnungen sammeln.
Erkundige Dich es gibt eine schwarze Liste......
Ich haeb auch mal eine Rechung bekommen und einen angeblich ageforderte Sedcard die 50 Euro kosten sollte
nach der 2.Mahnung kam nicht mehr
Es gibt sogar Rechtanwälte die unter solchen Abzockermethoden Geld eintreiben
#52Report
[gone] Auf der Suche nach meinem ICH
16.11.2010
Die wollen Geld von Dir??
Dann müssen sie Klage einreichen, und das werden sie nicht machen
Schau mal im Internet unter Abzocke-Forum......das wird Dich beruhigen.....
Dann müssen sie Klage einreichen, und das werden sie nicht machen
Schau mal im Internet unter Abzocke-Forum......das wird Dich beruhigen.....
#53Report
16.11.2010
Original von spineless husband
...
Jupp, manches weiß man, manches nicht, manches sollte man gelernt haben und manches halt nicht, wie dem auch sei bei mir steht nicht ohne Grund drunter:
PS. Sollte ich aus Rechtsgründen dazuschreiben: Keine Rechtsberatung und kein Gewähr meinerseits, nur ein Tip wie es im Regelfall! abläuft / bzw. ablaufen könnte.
Keiner kann, geschweige denn darf einen Anwalt ersetzen - und das ist auch gut so ;-)
Na ob das gut so ist... siehe Rechtsberatungsgesetz - das Problem ist, dass selbst ein Anwalt für seine Auskünfte nicht haftet, egal wieviel du dafür bezahlen darfst. In letzter Instanz entscheiden das noch immer die Gerichte.
k|d
#54Report
[gone] P.Pictures -just faces!
16.11.2010
Jup da mir das RBerG bekannt ist stehts ja auch bei mir drunter das es nur Tips sind wie es im Regelfall! abläuft / bzw. ablaufen könnte.
.....*hrhr* da haste aber einen fiesen link raus gesucht, wie das Gesetz entstand ist ein eigenes Thema, sehr amüsant wenn man auf schwarzen Humor steht :D
.....*hrhr* da haste aber einen fiesen link raus gesucht, wie das Gesetz entstand ist ein eigenes Thema, sehr amüsant wenn man auf schwarzen Humor steht :D
#55Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
16.11.2010
Noch ein kleiner Hinweis für Models auf Setcard-Suche:
1 . Seriöse Anbieter richten zunächst einen zeitlich begrenzten Testzugang ein, oder bieten eine kostenlose "kleine Mitgliedschaft". So ähnlich, wie hier in der MK.
2. Seriöse Anbieter pflastern nicht jede Seite mit Anmeldebuttons zu.
3. Seriöse Anbieter haben auch Inhalt auf ihren Seiten, nicht nur ein paar Hochglanzbildchen wie bei model.de. Schaut mal bei Model.de unter "Fotografen" und "Visagisten". Da gibt es gar keine Inhalte, ausser die besagten Anmeldeaufforderungen.
Auf diesem Internetauftritt gibt es ausser ein paar "bla bla" Textpassagen rein gar nichts! Geködert wird mit Bildern angeblicher Models.
Wer als Agentur diese Models buchen will, muss sich -wer hat´s schon geahnt? -anmelden. Wenn ich mich jedoch als Agentur anmelden möchte, lande ich auf der Model-Anmeldeseite. Die feinen Herren haben sich also nocht nicht mal die Mühe gemacht, ihre Abzocke irgendwie zu verbergen.
Diese Seite lässt durch Optik und Inhalt bei mir schon alle Warnglocken leuten.
http://www.model.de/register/agency
Hier ist übrigens noch nicht einmal das 5 Euro-Bildchen eingesetzt!
LG Jan
1 . Seriöse Anbieter richten zunächst einen zeitlich begrenzten Testzugang ein, oder bieten eine kostenlose "kleine Mitgliedschaft". So ähnlich, wie hier in der MK.
2. Seriöse Anbieter pflastern nicht jede Seite mit Anmeldebuttons zu.
3. Seriöse Anbieter haben auch Inhalt auf ihren Seiten, nicht nur ein paar Hochglanzbildchen wie bei model.de. Schaut mal bei Model.de unter "Fotografen" und "Visagisten". Da gibt es gar keine Inhalte, ausser die besagten Anmeldeaufforderungen.
Auf diesem Internetauftritt gibt es ausser ein paar "bla bla" Textpassagen rein gar nichts! Geködert wird mit Bildern angeblicher Models.
Wer als Agentur diese Models buchen will, muss sich -wer hat´s schon geahnt? -anmelden. Wenn ich mich jedoch als Agentur anmelden möchte, lande ich auf der Model-Anmeldeseite. Die feinen Herren haben sich also nocht nicht mal die Mühe gemacht, ihre Abzocke irgendwie zu verbergen.
Diese Seite lässt durch Optik und Inhalt bei mir schon alle Warnglocken leuten.
http://www.model.de/register/agency
Hier ist übrigens noch nicht einmal das 5 Euro-Bildchen eingesetzt!
LG Jan
#56Report
18.11.2010
Die Seite wird schon von Antivir geblockt und WOT warnt davor ...
#57Report
03.02.2011
Hallo und sorry, dass ich dieses Thema "Model.de" wieder aufgreife...
Ich habe eine Frage bezüglich diesem Addon "WOT"..und zwar: Ist es Geschäftsschädigend, wenn man ein Screenshot (mit der Wahrnung die von WOT angezeigt wird) irgendwo postet zur Warnung für andere (angehenede) Modelle?
Desweiteren eine andere Frage: Soll man die Mahnungen etc. von dene weiter ignorieren?
LG Jodi
Ich habe eine Frage bezüglich diesem Addon "WOT"..und zwar: Ist es Geschäftsschädigend, wenn man ein Screenshot (mit der Wahrnung die von WOT angezeigt wird) irgendwo postet zur Warnung für andere (angehenede) Modelle?
Desweiteren eine andere Frage: Soll man die Mahnungen etc. von dene weiter ignorieren?
LG Jodi
#58Report
03.02.2011
Original von Rip van Winkle --> Job!
Was kann ich tun?
Dein Weg führt Dich zur nächsten Verbraucherzentrale. Dort kann man Dich auch rechtlich beraten, sogar sehr kompetent, denn die Verbraucherzentralen kennen ihre "Pappenheimer", und wenn irgendein Anbieter auf irgendeinem Gebiet durch eine "miese Masche" aufgefallen ist, dann kannst Du sicher sein, daß die Mitarbeiter in der Verbraucherzentrale mit drei Mausklicks nachgucken und Dir sagen können "Ach ja - Dingsbums.de... da haben wir jetzt mittlerweile ca. 3400 Beschwerden, bei der Staatsanwaltschaft Sowienoch ist ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Betrugs am laufen, und außerdem haben wir festgestellt - die bellen nur, die beißen nicht. Wir empfehlen: Forderungen ignorieren bzw. zurückweisen, und dann ist das Thema durch."
Oder was auch immer im jeweiligen Einzelfall gerade anliegt.
#59Report
03.02.2011
Original von PADDY™ DAS ORIGINAL
also ich hab mir gerade auch nochmal die Webseite angeschaut. Da findet man ganz klar in den AGB's:
[quote]6. Kosten für das Model
Die Aufrechterhaltung des Profils kostet pro Monat € 5,00 inkl. Umsatzsteuer (60 Euro pro Jahr). Die Kosten fallen unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der Plattform durch das Model an.
ist zwar blöd, aber da musste wohl zahlen ;)[/quote]
Da muss man erstmal überprüfen, ob die AGB überhaupt wirksam sind, und ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich kenne Juristen, die kurz und knapp sagen "Mindestens 50 Prozent aller in Deutschland verwendeten AGB sind teilweise oder ganz unwirksam."
(Sogar die Deutsche Bank und andere Großbanken, die nun wirklich genügend juristischen Verstand einkaufen können, müssen sich regelmäßig vom BGH auf's neue das BGB vorbuchstabieren lassen...)
#60Report
Topic has been closed
Wer bitte bucht da was wenn es drauf an kommt. Die haben doch gar keine Modelle dafür.
Müssen Preisangaben nicht deutlich sichtbar in TEXTFORM auf der Seite angebracht sein ?
"...das Forum deaktiviert wurde damit ich da nicht über die Masche von denen posten kann."
Google mal, es gibt genug Foren die sich mit dem Verein beschäftigen. Da kannst du deine
Erfahrungen posten... ;-)