Detektiv Fotos !!! 64

[gone] Creative Pixx Neuer Job Online!!
25.04.2011
Hallo

Ich habe mal eine Rechtliche Frage, Eine freundin hat mich gefragt ob ich Fotos von Ihrem Ex Freund machen kann!? So weit kein Problem hab ich mir gedacht! Jetzt sagte Sie mir das ich ihn Fotografieren soll wenn er sie besucht (So Sex mit dem Ex) so alla Lenzen und Partner an der Haustür mit Küsschen und so oder wie sie zusammen die Mittagspause verbringen und an einer Pommesbude draußen stehen!

Ich hab mal eine Rechtliche Frage! Darf ich Fotos von Ihm machen? Sie will die Fotos danach seiner aktuellen Freundin in den Briefkasten stecken!

Also ich soll keine Fotos in ein haus oder Wohnzimmer machen, es Sollen immer Fotos in der Öffentlichkeit sein also an einer Pommesbude. Aber auch auf einem Privatgelände an der Haustür! Und an einem Hauseingang!

Ich erwarte keine Verbindliche Antwort!

Besten Dank im Vorraus
25.04.2011
Sex mit dem Ex in der Pommesbude?

Da bin ich dabei!

*schenkelklopf*

So, jetzt im Ernst: ich würde die Finger von so einer Scheisse lassen, weil 1.) gehört sich so etwas nicht, und 2.) bist Du am Ende der Doofe!

Man weiss ja wie das geht: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich... daher halte ich mich raus!


just my two cents, Uwe ;)
25.04.2011
Original von Creative PIXX
Darf ich Fotos von Ihm machen?


Ja




Original von Creative PIXX
Aber auch auf einem Privatgelände an der Haustür! Und an einem Hauseingang!


Seh ich als Problem






Original von Creative PIXX
Sie will die Fotos danach seiner aktuellen Freundin in den Briefkasten stecken!



Unter dem Gesichtspunkt nie.

Den unfreundlichen Kommentar zu ihr spar ich mir.
25.04.2011
Unabhängig von der rechtlichen Frage, die ich Dir nicht beantworten kann, würde ich an Deiner Stelle darüber nachdenken, ob ich mich in einen Rosenkrieg mit reinziehen lassen will oder nicht.
25.04.2011
rechtlich denke ich auch dass du es machen darfst......


Original von Creative PIXX
Sie will die Fotos danach seiner aktuellen Freundin in den Briefkasten stecken!


moralisch würde ich dankend anblehnen. soll sie doch ihre ABF (allerbeste freundin) fragen.
25.04.2011
Grundsätzlich darfst du (fast) alles fotografieren, dass von einem öffentlichen Ort einsehbar ist, z.B. Haus vom Nachbarn etc. Du darfst auch die betreffende Person fotografieren, aber da das Recht am eigenen Bild besteht, darfst du damit keinen Schabernack treiben ohne die Zustimmung der Person. Du darfst die Bilder nicht Veröffentlichen, weitergeben oder sonst irgendwie verwerten. Es ist also ein heisses Eisen.

Getreu dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du deiner Freundin vertrauen kannst, dass sie dich nicht verpfeifft, wird er es schwer haben, zu beweisen, wer die Bilder gemacht hat. Wenn er dich natürlich dabei erwischt, sieht es anders aus. Moralisch kann man darüber natürlich streiten, aber das steht nicht zur Debatte. Schlussendlich musst du dich selbst entscheiden, ob du es machst oder nicht. Wenn deine Freundin "dichthält", wirst du rechtlich nix zu befürchten haben. Es liegt als daran, wie gut Vertraust du dieser Freundin.

Moralisch musst du es mit deinem Gewissen ausmachen.

Wichtig: digitale Daten nicht weitergeben; Abzüge erstellen und danach die digitalen Daten sofort vernichten!

LG Dieter
[gone] Little_Miss_Sunshine
25.04.2011
§ 22 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz)! Lass es lieber...
[gone] Hermann Klecker
25.04.2011
Das ist strafbar.

Du hast zwar das Einverständnis der Wohnungsinhaberin aber Du fotografierst mindestens eine Person unwissentlich in einer Wohnung. Selbst, wenn sie nur Kaffee trinken und Du nur die Übergabe des Korbes dokumentieren würdest, wäre es strafbar.

Neben der zu erwartenden Strafe könnte Dich das Kamera und Objektiv kosten, vielleicht sogar den PC und den Drucker oder was Du sonst so benötigst, um die Aufnahmen anzufertigen.




§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
25.04.2011
Original von Little_Miss_Sunshine
§ 22 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz)! Lass es lieber...


Ist ohne Veröffentlichung der Fotos nicht einschlägig.

Die Weitergabe an eine einzelne Freundin ist weder eine Verbreitung
noch eine Veröffentlichung.

Das Anfertigen der Fotos ist auch nicht zu beanstanden, solange man
dabei nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
(Also nicht in eine Wohnung hinein fotografieren oder Leute beim
Umziehen, auf der Toilette etc. aufnehmen !)
25.04.2011
Original von huemmer-fotos
Wichtig: digitale Daten nicht weitergeben; Abzüge erstellen und danach die digitalen Daten sofort vernichten!


Klär uns doch mal auf, was daran so wichtig ist ...
[gone] LittleJoe
25.04.2011
Original von Fotofuxx

Ist ohne Veröffentlichung der Fotos nicht einschlägig.

Die Weitergabe an eine einzelne Freundin ist weder eine Verbreitung
noch eine Veröffentlichung.

das sehen juristen/richter unter umstaenden anders...
25.04.2011
Original von LittleJoe
[quote]Original von Fotofuxx

Ist ohne Veröffentlichung der Fotos nicht einschlägig.

Die Weitergabe an eine einzelne Freundin ist weder eine Verbreitung
noch eine Veröffentlichung.

das sehen juristen/richter unter umstaenden anders...[/quote]

Zeig mir einen, der das anders sieht und dann darf er das
gerne begründen. Die Juristen, mit denen ich das bislang
diskutiert habe sahen das genau so wie ich es schrieb.
[gone] Creative Pixx Neuer Job Online!!
25.04.2011
Wieso dürfen denn Detektive sowas machen? Bei z.b. Krankfeiern und so und die sind auch vor Gericht zu verwenden anders als z. B. Geheime Video Mitschnitte oder Tonbänder
[gone] Hermann Klecker
25.04.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von LittleJoe
[quote]Original von Fotofuxx

Ist ohne Veröffentlichung der Fotos nicht einschlägig.

Die Weitergabe an eine einzelne Freundin ist weder eine Verbreitung
noch eine Veröffentlichung.

das sehen juristen/richter unter umstaenden anders...[/quote]

Zeig mir einen, der das anders sieht und dann darf er das
gerne begründen. Die Juristen, mit denen ich das bislang
diskutiert habe sahen das genau so wie ich es schrieb.[/quote]

Zeigen kann ich Dir keinen, aber von zweien habe ich bei einem Vortrag und bei einer themenverwandten Beratung diese Auskunft erhalten.

Ist auch nicht so schwer. Steht ja wörtlich so im Gesetz.

Wobei im Einzelfall sicher abgewogen werden würde, welchen Umfang die Verbreitung hat.

Die Weitergabe an die Freundin des Opfers würde ich da schon als Verbreitung sehen.


Braucht es aber alles nicht. Das ist ja neuerdings im Strafrecht eindeutig geklärt.
[gone] Hermann Klecker
25.04.2011
Original von Creative PIXX
Wieso dürfen denn Detektive sowas machen? Bei z.b. Krankfeiern und so und die sind auch vor Gericht zu verwenden anders als z. B. Geheime Video Mitschnitte oder Tonbänder


Sie dürfen das auch nicht so, wie in diesem Fallbeispiel beschrieben.

Und glaube nicht alles, was Du im Fernsehen siehst.



Im Falle der Überprüfung einer Krankheit wäre ein Foto von einer Baustelle (also keine geschlossene Wohnung) oder einem Sportplatz durchaus zulässig. Aber das ist ein anderes Thema.
[gone] User_6962
25.04.2011
Für sowas würde ich mich nicht hergeben. Frauen sind raffinierter als man denkt. Bist Du Dir sicher, daß sie Dir alles erzählt hat und nicht nur einen Teil? Im schlmmsten Fall sitzt Du zwischen allen Stühlen und bekommst noch eins in die Schnauze. Finger weg!!!!
[gone] Creative Pixx Neuer Job Online!!
25.04.2011
Ich will auch keine Fotos von einer geschlossenen wohnung machen! Nur von einer Eingangstür und auf einem privatgrundstueck und an einer pommes Bude
25.04.2011
Na dann mach doch und halte uns auf dem Laufenden.
25.04.2011
Original von Creative PIXX
Wieso dürfen denn Detektive sowas machen? Bei z.b. Krankfeiern und so und die sind auch vor Gericht zu verwenden anders als z. B. Geheime Video Mitschnitte oder Tonbänder


Ich hoffe, daß Du hier nicht zu sehr von den amerikanischen Serien beeinflusst wurdest.
Dort wird das mit der fruit-of-the-poisonous-tree-Doktrin gerne durchgespielt.

Nach deutschem Recht sind die Richter erst einmal generell frei in der Würdigung
der Beweise.

Hinzu kommt, daß - im Gegensatz zu amerikanischem Recht - rechtswidrig erlangte
Beweise nicht per se einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Dennoch kann
natürlich derjenige, der die Beweise widerrechtlich beschafft hat hiefür belangt
werden.

Aber auch für das Gericht sind die Bereiche des persönlichen Lebens geschützt.
Hier gilt es eine Güterabwägung vorzunehmen, aber generell gilt, je persönlicher
desto eher dürfen die Beweise weder erhoben noch verwertet werden.
[gone] Hermann Klecker
25.04.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Creative PIXX
Wieso dürfen denn Detektive sowas machen? Bei z.b. Krankfeiern und so und die sind auch vor Gericht zu verwenden anders als z. B. Geheime Video Mitschnitte oder Tonbänder


Ich hoffe, daß Du hier nicht zu sehr von den amerikanischen Serien beeinflusst wurdest.
Dort wird das mit der fruit-of-the-poisonous-tree-Doktrin gerne durchgespielt.

Nach deutschem Recht sind die Richter erst einmal generell frei in der Würdigung
der Beweise.

Hinzu kommt, daß - im Gegensatz zu amerikanischem Recht - rechtswidrig erlangte
Beweise nicht per se einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Dennoch kann
natürlich derjenige, der die Beweise widerrechtlich beschafft hat hiefür belangt
werden.

Aber auch für das Gericht sind die Bereiche des persönlichen Lebens geschützt.
Hier gilt es eine Güterabwägung vorzunehmen, aber generell gilt, je persönlicher
desto eher dürfen die Beweise weder erhoben noch verwertet werden.[/quote]


Was versuchst Du gar zu erklären?
Das die Beute eines Bankraubs nicht als Beweismittel verwertet werden kann, weil die Beute widerrechtlich erworben wurde?

Daß also unser TO die Fotos nicht als Beweismittel für seine strafbare Handlung zu fürchten braucht, weil er sie nie hätte anfertigen dürfen?


Ich hoffe, daß ich da nur irgendwo den Faden verloren habe.

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