Detektiv Fotos !!! 64
28.04.2011
Original von Hermann Klecker
Du, ich glaube, ich habe in der Ausgangsfrage ein Wort übersehen.
Meine ganze Argumentation beruht woh auf dem Mißverständnis, daß die Fotos innerhalb der Wohnung entstehen sollten.
Aber so, wie es da tatsächlich steht, draußen an der Tür etc. sollte das ok sein.
Die Weitergabe an die Lebensgefährtin mag grenzwertig sein, aber darum würde ich mich nicht streiten wollen.
Sorry dafür.
Gruß
Hermann
Kein Problem, denn diese Diskussion wurde von einigen hier auch auf das Innere der Wohnung erweitert. Insofern ist es nicht schlimm, dass Du von Fotos vom inneren der Wohnung ausgingst.
Und da es hier zwei Diskussionen gab (die von außen nach innen fotografieren und die nur in der Öffentlichkeit gefertigten Fotos), wusste ich nicht, was Du meintest.
Irgendwie dachte ich mir schon, dass wir aneinander vorbei reden.
Die Weitergabe würde ich als moralisch durchaus verwerflich ansehen, aber ich weiß nicht, ob man sich abgesehen von § 22 KUG strafbar im weiteren Sinne oder man sich nur haftbar machen würde.
Ich glaube, die Freundin ist eifersüchtig und bei sowas kam noch nie etwas Gutes bei rum.
#62Report
30.04.2011
Original von cash - just ask for...
Da der Ex-Freund kein Beiwerk sondern Hauptmotiv des Bildes ist, darf er nur mit Einverständnis fotografiert werden, auch wenn er sich auf öffentlichen Flächen bewegt.
Du irrst Dich. Wie kommst Du darauf? Wo steht das? ;-)
Original von cash - just ask for...Das Recht am eigenen Bild bezieht sich nicht nur auf Veröffentlichung.
lg
Doch tut es in diesem Fall.
Privatpersonen dürfen andere Privatpersonen jederzeit und grds. überall fotografieren, bis auf die gesetzlichen Ausnahmen, also z.B. § 201a StGB.
Falls Du auf das Allgemeine Perönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild anspielst, wie es im Grundgesetz verankert ist, daran muss sich nur der Staat halten.
Die Grundrechte sind zumeist Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und sind grds. nicht dazu gedacht, das Miteinander der Bürger zu regeln.
#63Report
03.05.2011
Hmmm, also allein dafür, dass sie dich drum bittet solltest du ihr die Freundschaft kündigen.
Und das soll jetzt kein Vorwurf sein, aber: Wieso denkst du überhaupt drüber nach? Erhoffst du dir da was von der Guten?
Mag ja sein, dass wir Männer oft mit einem bestimmten Körperteil denken (der dafür nicht konzipiert ist) aber selbst wenn du mit dem nachdenkst solltest du draufkommen, dass das keine gute Idee ist...
Finger weg von der Sache, da kommst du (auf die eine oder andere Weise) nicht unbeschadet raus.
LG
Und das soll jetzt kein Vorwurf sein, aber: Wieso denkst du überhaupt drüber nach? Erhoffst du dir da was von der Guten?
Mag ja sein, dass wir Männer oft mit einem bestimmten Körperteil denken (der dafür nicht konzipiert ist) aber selbst wenn du mit dem nachdenkst solltest du draufkommen, dass das keine gute Idee ist...
Finger weg von der Sache, da kommst du (auf die eine oder andere Weise) nicht unbeschadet raus.
LG
#64Report
Topic has been closed
Bevor ich Dich nun auch falsch verstehe, frage ich lieber.
Was meinst Du, mit "diese Aufnahmen hätten gar nicht angefertigt werden dürfen"?
Welche Aufnahmen darf man nicht anfertigen?[/quote]
Du, ich glaube, ich habe in der Ausgangsfrage ein Wort übersehen.
Meine ganze Argumentation beruht woh auf dem Mißverständnis, daß die Fotos innerhalb der Wohnung entstehen sollten.
Aber so, wie es da tatsächlich steht, draußen an der Tür etc. sollte das ok sein.
Die Weitergabe an die Lebensgefährtin mag grenzwertig sein, aber darum würde ich mich nicht streiten wollen.
Sorry dafür.
Gruß
Hermann