Vertrag - Kunde - Model - Fotograf 21
[gone] User_28381
04.06.2011
Mach einfach einen geschlossenen Werksvertrag in dem Du nur für Deine fotografische Dienstleistung bezahlt wirst. Dann gibt es kein Problem.
Gruß Ralf
Gruß Ralf
#2Report
04.06.2011
Original von JBFoto
Reicht es wen der Kunde ein Vertrag mit dem Model macht, daß er die Bilder veröffentlichen darf, ober muß ich auch noch mit dem Model einen Vertrag machen ?[/quote
In irgendeiner geeigneten Weise sollte ein Model auf sein Recht am eigenen Bild verzichten, damit ein Kunde das jeweilige Foto veröffentlichen kann.
[quote]Eigentlich räume ich dem Model ja keine Bildrechte ein und das Model mir auch nicht, also brauchts doch da keinen Vertrag ?
Was sollen "Bildrechte" sein?
#3Report
04.06.2011
Wenn Du das Model nicht buchst und selbst keine Bilder aus dem Shooting veröffentlichen willst, dann brauchst Du mit dem Modell auch keinen Vertrag. Du schlisst durch die Beauftragung / Bestätigung lediglich einen Vertrag mit dem Kunden ab. Das Ganze wäre etwas anders, wenn Du das Modell buchen würdest. Dann würdest Du selbstverständlich ein Modelrelease brauchen.
Mit Bildrechten meinst Du in diesem Fall wahrscheinlich Nutzungsrechte - oder!?
Mit Bildrechten meinst Du in diesem Fall wahrscheinlich Nutzungsrechte - oder!?
#4Report
04.06.2011
Ja, Nutzungsrechte sind gemeint, also daß der Kunde eben die Bilder verwenden darf.
Dann reicht es also, wenn ich mit dem Kunden einen Vertrag mache wo in etwa drin steht, daß er die Bilder überall veröffentlichen darf ?
Gruß Jens
Dann reicht es also, wenn ich mit dem Kunden einen Vertrag mache wo in etwa drin steht, daß er die Bilder überall veröffentlichen darf ?
Gruß Jens
Original von cash - just ask for... a moment
Wenn Du das Model nicht buchst und selbst keine Bilder aus dem Shooting veröffentlichen willst, dann brauchst Du mit dem Modell auch keinen Vertrag. Du schlisst durch die Beauftragung / Bestätigung lediglich einen Vertrag mit dem Kunden ab. Das Ganze wäre etwas anders, wenn Du das Modell buchen würdest. Dann würdest Du selbstverständlich ein Modelrelease brauchen.
Mit Bildrechten meinst Du in diesem Fall wahrscheinlich Nutzungsrechte - oder!?
#5Report
04.06.2011
Nutzungsrechte sind gemeint,.. der Kunde sparch zwar auch von Bildrechten, aber ich denke er meint Nutzungsrechte.
Gruß Jens
Gruß Jens
Original von TomRohwer
Was sollen "Bildrechte" sein?
#6Report
04.06.2011
Okay,
dann Vertrag zw. meinem Kunden und mir in etwa mit dem Text "Fotograf fertigt am xx.xx Bilder an / macht Fotoshooting mit vom Kunden gestellten Model und erhält Honorar xxx. Der Fotograf überträgt dem Kunden die folgenden Nutzungsrechte: veröffentlichung im Web und Printmedien etc. ..." usw. ?
Das wäre dann ausreichend ?
Gruß Jens
dann Vertrag zw. meinem Kunden und mir in etwa mit dem Text "Fotograf fertigt am xx.xx Bilder an / macht Fotoshooting mit vom Kunden gestellten Model und erhält Honorar xxx. Der Fotograf überträgt dem Kunden die folgenden Nutzungsrechte: veröffentlichung im Web und Printmedien etc. ..." usw. ?
Das wäre dann ausreichend ?
Gruß Jens
Original von digitalfineart
Mach einfach einen geschlossenen Werksvertrag in dem Du nur für Deine fotografische Dienstleistung bezahlt wirst. Dann gibt es kein Problem.
Gruß Ralf
#7Report
04.06.2011
Original von JBFoto
dann Vertrag zw. meinem Kunden und mir in etwa mit dem Text "Fotograf fertigt am xx.xx Bilder an / macht Fotoshooting mit vom Kunden gestellten Model und erhält Honorar xxx. Der Fotograf überträgt dem Kunden die folgenden Nutzungsrechte: veröffentlichung im Web und Printmedien etc. ..." usw. ?
Das wäre dann ausreichend ?
Jein. Für Dich im Prinzip schon. Wenn ich aber die anderen Beiträge von Dir lese / deute, erwartet Dein Kunde wohl, dass Du alles in seinem Sinne regelst. Also auch die Konditionen zwischen Model und Kunde. Das ist mit obigen Vertrag natürlich nicht geregelt.
#8Report
#9
04.06.2011
Original von JBFoto
Nutzungsrechte sind gemeint,.. der Kunde sparch zwar auch von Bildrechten, aber ich denke er meint Nutzungsrechte.
Mit Nutzungsrechten hat das Model nichts zu tun, und auch nicht das Model-Release. Nutzungsrechte räumt der Urheber ein. (Korrekt formuliert werden Nutzungsrechte nicht "übertragen", was rechtssystematisch nicht geht, sondern eingeräumt.)
Eine völlig andere Baustelle ist das Model, das ein "Release" machen muß, sprich eine Freigabe, daß die Fotos von ihm verwendet werden dürfen.
#10Report
05.06.2011
Danke erst mal an alle. Ich werde mal schauen, daß ich mir aus den Infos einen Text bastel.
@Jörg: der Kunde bucht das Moel selber, hat er letztes Jahr auch gemacht, also da denke ich regelt er das selber mit den Nutzungsrechten.
@Sylvio: Das klingt für mich alles kompliziert, also doch einen Vertrag mit dem Model, den der Kunde dann als Kopie bekommt ? Der Satz mit den Nutzungsrechten erst bei Zahlung kann ich ja da rein schreiben, aber mit dem Model selber wollte ich wenn nicht unbedingt nötig keinen Vertrag machen.
@Tom: Nutzungsrechte könnte ich dem Model doch theoretisch einräumen ? Ob der Kunde es dann auch machtr, ist ne andere Sache, aber ich müsste das doch tun, wenn das Model auch Bilder veröffentlichen will ?
Gruß Jens
@Jörg: der Kunde bucht das Moel selber, hat er letztes Jahr auch gemacht, also da denke ich regelt er das selber mit den Nutzungsrechten.
@Sylvio: Das klingt für mich alles kompliziert, also doch einen Vertrag mit dem Model, den der Kunde dann als Kopie bekommt ? Der Satz mit den Nutzungsrechten erst bei Zahlung kann ich ja da rein schreiben, aber mit dem Model selber wollte ich wenn nicht unbedingt nötig keinen Vertrag machen.
@Tom: Nutzungsrechte könnte ich dem Model doch theoretisch einräumen ? Ob der Kunde es dann auch machtr, ist ne andere Sache, aber ich müsste das doch tun, wenn das Model auch Bilder veröffentlichen will ?
Gruß Jens
#11Report
05.06.2011
@JBFoto...
Du willst nicht unbedingt mit dem Model einen Vertrag machen aber du willst ihr Nutzungsrechte einräumen.
Passt nicht ganz zusammen....^^
So wie Sylvio würde ich es auch machen....
Ist die eleganteste Lösung....
Wenn aber der Kunde den ganzen Vertragskram übernimmt und es dir eigentlich wurscht ist was dein Kunde mit den Foddos macht dann mach einfach nen Text wo "sinngemäß" drin steht...
"Mach alles mit den Foddos was du magst...."
Dann brauchst das Model auch kein seperates Nutzungsrecht von dir wenn dein Kunde das einräumt....
Wenn du die Fotos eh nie selber nutzen willst/magst/darfst was machst dir nen Kopp über einen komplizierten Vertrag ?
Du willst nicht unbedingt mit dem Model einen Vertrag machen aber du willst ihr Nutzungsrechte einräumen.
Passt nicht ganz zusammen....^^
So wie Sylvio würde ich es auch machen....
Ist die eleganteste Lösung....
Wenn aber der Kunde den ganzen Vertragskram übernimmt und es dir eigentlich wurscht ist was dein Kunde mit den Foddos macht dann mach einfach nen Text wo "sinngemäß" drin steht...
"Mach alles mit den Foddos was du magst...."
Dann brauchst das Model auch kein seperates Nutzungsrecht von dir wenn dein Kunde das einräumt....
Wenn du die Fotos eh nie selber nutzen willst/magst/darfst was machst dir nen Kopp über einen komplizierten Vertrag ?
#12Report
[gone] User_6449
05.06.2011
Original von JBFoto
... der Kunde bucht das Moel selber, hat er letztes Jahr auch gemacht, also da denke ich regelt er das selber mit den Nutzungsrechten.
Wenn der Kunde das Modell selbst bucht, macht er auch
einen entsprechenden Vertrag mit ihr oder ihrer Agentur.
Von Dir braucht der Kunde nur eine Genehmigung, daß
er die produzierten Blider nutzen darf, denn Du bist als
Fotograf der Urheber mit den entsprechenden Rechten
an Deinen Bildern.
Ich selbst mache gelegentlich Katalogfotos und dabei
läuft es so:
Der Kunde (Auftraggeber) stellt Modell, Visagist, Friseur
Outfits usw. und ich fotografiere die nur im Auftrag des
Kunden. Ich bekomme also ein Honorar vom Kunden, der
Kunde bekommt die Nutzungsrechte von mir und "fertig
ist die Laube".
Ob man die Bilder auch selbst als Referenz zur eigenen
Werbung verwenden darf, muß man vorher mit dem
Kunden absprechen, denn er hat die Produktion ja als
Auftraggeber bezahlt ...
Viele Grüße
Peter
#13Report
05.06.2011
mach einen vertrag mit dem model das sie alle bidrechte abtritt und verkauf sie an die firma
#14Report
05.06.2011
Original von JBFoto
@Tom: Nutzungsrechte könnte ich dem Model doch theoretisch einräumen ?
Auch praktisch.
Ob der Kunde es dann auch macht, ist ne andere Sache, aber ich müsste das doch tun, wenn das Model auch Bilder veröffentlichen will ?
Ohne Nutzungsrechte kann das Model Fotos von sich nicht veröffentlichen. (Ausnahme: es hat die Fotos selbst gemacht.)
#15Report
05.06.2011
Moin,
na ich will dem Model nicht unbedingt Nutzungsrechte einräumen, aber wenn es auch Bilder veröffentlichen will müsste ich das ja.
Ich glaube am besten passt für mich das mit dem "mach alles mit den Foddos was du magst,.." und das dann nur mit dem Kunden als Vertrag.
Wenn das dann auch für das Model reichen würde, falls der Kunde dem Model Nutzungsrechte einräumen will, wäre das die einfachste Lösung für mich.
Gruß Jens
na ich will dem Model nicht unbedingt Nutzungsrechte einräumen, aber wenn es auch Bilder veröffentlichen will müsste ich das ja.
Ich glaube am besten passt für mich das mit dem "mach alles mit den Foddos was du magst,.." und das dann nur mit dem Kunden als Vertrag.
Wenn das dann auch für das Model reichen würde, falls der Kunde dem Model Nutzungsrechte einräumen will, wäre das die einfachste Lösung für mich.
Gruß Jens
Original von BS
@JBFoto...
Du willst nicht unbedingt mit dem Model einen Vertrag machen aber du willst ihr Nutzungsrechte einräumen.
Passt nicht ganz zusammen....^^
So wie Sylvio würde ich es auch machen....
Ist die eleganteste Lösung....
Wenn aber der Kunde den ganzen Vertragskram übernimmt und es dir eigentlich wurscht ist was dein Kunde mit den Foddos macht dann mach einfach nen Text wo "sinngemäß" drin steht...
"Mach alles mit den Foddos was du magst...."
Dann brauchst das Model auch kein seperates Nutzungsrecht von dir wenn dein Kunde das einräumt....
Wenn du die Fotos eh nie selber nutzen willst/magst/darfst was machst dir nen Kopp über einen komplizierten Vertrag ?
#16Report
05.06.2011
Hallo,
ja so ist das wohl das einfachste und so werde ich das wohl auch machen.
Ich habe nicht vor die Bilder selber für irgendwas zu verwenden.
Gruß Jens
ja so ist das wohl das einfachste und so werde ich das wohl auch machen.
Ich habe nicht vor die Bilder selber für irgendwas zu verwenden.
Gruß Jens
Original von Peter Herhold
Ich selbst mache gelegentlich Katalogfotos und dabei
läuft es so:
Der Kunde (Auftraggeber) stellt Modell, Visagist, Friseur
Outfits usw. und ich fotografiere die nur im Auftrag des
Kunden. Ich bekomme also ein Honorar vom Kunden, der
Kunde bekommt die Nutzungsrechte von mir und "fertig
ist die Laube".
#17Report
05.06.2011
Hi,.
Die Firma bezahlt ja schon das Model und mich, da kann ich nicht noch mal Nutzungsrechte verkaufen,..
Gruß Jens
Die Firma bezahlt ja schon das Model und mich, da kann ich nicht noch mal Nutzungsrechte verkaufen,..
Gruß Jens
Original von Roki Pauru
mach einen vertrag mit dem model das sie alle bidrechte abtritt und verkauf sie an die firma
#18Report
05.06.2011
Hallo,
reicht es denn aus dem Kunden alle Nutzungsrechte zu geben und der Kunde kann dann ggf. dem Model Nutzungsrechte weitergeben ?
Dann brauche ich nur 1x Vertrag machen.
Gruß Jens
reicht es denn aus dem Kunden alle Nutzungsrechte zu geben und der Kunde kann dann ggf. dem Model Nutzungsrechte weitergeben ?
Dann brauche ich nur 1x Vertrag machen.
Gruß Jens
Original von TomRohwer
Ohne Nutzungsrechte kann das Model Fotos von sich nicht veröffentlichen. (Ausnahme: es hat die Fotos selbst gemacht.)
#19Report
[gone] User_28381
06.06.2011
Das reicht nicht nur aus, sondern das ist aus meiner Sicht bei uneingeschränkter Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber die einfachste rechtlich sinnvolle Variante. Wenn der Auftraggeber das Model bezahlt kauft er sich i.d.R. damit ihr Persönlichkeitsrecht ein. Wenn er von Dir als Urheber noch das Nutzungsrecht bekommt, hat er alles was er braucht und alle sind glücklich.
Das Model muss dann natürlich mit dem Rechteinhaber klären ob es Aufnahmen davon für eigene Zwecke nutzen darf. Dies kann sie ja bereits im Vorfeld in den Vertrag aufnehmen.
Wenn dazu noch einen Vertrag zwischen Dir und dem Model kommt verkompliziert es den Sachverhalt nur unnötig ist auch kaum auf juristisch sichere Beine zu stellen. Zumindest nicht ohne juristischen Beistand durch einen Fachanwalt.
Gruß Ralf
Das Model muss dann natürlich mit dem Rechteinhaber klären ob es Aufnahmen davon für eigene Zwecke nutzen darf. Dies kann sie ja bereits im Vorfeld in den Vertrag aufnehmen.
Wenn dazu noch einen Vertrag zwischen Dir und dem Model kommt verkompliziert es den Sachverhalt nur unnötig ist auch kaum auf juristisch sichere Beine zu stellen. Zumindest nicht ohne juristischen Beistand durch einen Fachanwalt.
Gruß Ralf
Original von JBFoto[/quote]
Hallo,
reicht es denn aus dem Kunden alle Nutzungsrechte zu geben und der Kunde kann dann ggf. dem Model Nutzungsrechte weitergeben ?
Dann brauche ich nur 1x Vertrag machen.
Gruß Jens
[quote]Original von TomRohwer
Ohne Nutzungsrechte kann das Model Fotos von sich nicht veröffentlichen. (Ausnahme: es hat die Fotos selbst gemacht.)
#20Report
Topic has been closed
mal ne Frage an die Fotografen, die mit sowas öfter zu tun haben. Ich werde wohl für einen Kunden ein Model fotografieren (Kunde bucht und bezahlt das Model), der Kunde ist ne Firma und will die Bilder veröffentlichen (Katalog, Web usw.)
Reicht es wen der Kunde ein Vertrag mit dem Model macht, daß er die Bilder veröffentlichen darf, ober muß ich auch noch mit dem Model einen Vertrag machen ?
Eigentlich räume ich dem Model ja keine Bildrechte ein und das Model mir auch nicht, also brauchts doch da keinen Vertrag ?
Ich müsste höchstens mit dem Kunden einen Vertrag machen, daß er die Bilder veröffentlichen darf, und der Kunde noch einen mit dem Model, welches auch die Veröffentlichung freigeben muß, richtig ?
Gruß Jens