Vertrag - Kunde - Model - Fotograf 21

06.06.2011
Moin Ralf,

ja danke, so mache ich das. Habe schon ein Text verfasst, wo der Auftraggeber alle Rechte und das Recht zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bekommt und wo mein Honorar drin gregelt ist, ich denke das sollte reichen.

Gruß Jens



Original von digitalfineart
Das reicht nicht nur aus, sondern das ist aus meiner Sicht bei uneingeschränkter Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber die einfachste rechtlich sinnvolle Variante. Wenn der Auftraggeber das Model bezahlt kauft er sich i.d.R. damit ihr Persönlichkeitsrecht ein. Wenn er von Dir als Urheber noch das Nutzungsrecht bekommt, hat er alles was er braucht und alle sind glücklich.

Das Model muss dann natürlich mit dem Rechteinhaber klären ob es Aufnahmen davon für eigene Zwecke nutzen darf. Dies kann sie ja bereits im Vorfeld in den Vertrag aufnehmen.

Wenn dazu noch einen Vertrag zwischen Dir und dem Model kommt verkompliziert es den Sachverhalt nur unnötig ist auch kaum auf juristisch sichere Beine zu stellen. Zumindest nicht ohne juristischen Beistand durch einen Fachanwalt.

Gruß Ralf


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