Model-Release für iPad 53
18.06.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
Und fallen regelmäßig rechtlich als Beweismittel bei Streitigkeiten mit Paketdiensten durch...
Urteil mit Aktenzeichen?
#42Report
18.06.2011
Nur mal als Einwurf:
Ein schriftlicher Vertrag wäre sogar dann gültig, wenn ich mit "Batman" unterschreibe!
Ausschlaggebend ist lediglich dass die beiden Vertragsparteien sich einig sind, die Unterschrift selbst ist lediglich ein symbolischer Akt der Besiegelung, in welcher Form ich Unterschreibe, ob mit meinem richtigen Namen, mit drei Kreuzen, einem anderen, x-beliebigen Namen oder mit unleserlichen Kringeln (Ärzte dürfte das freuen) ist dabei unerheblich
Ein schriftlicher Vertrag wäre sogar dann gültig, wenn ich mit "Batman" unterschreibe!
Ausschlaggebend ist lediglich dass die beiden Vertragsparteien sich einig sind, die Unterschrift selbst ist lediglich ein symbolischer Akt der Besiegelung, in welcher Form ich Unterschreibe, ob mit meinem richtigen Namen, mit drei Kreuzen, einem anderen, x-beliebigen Namen oder mit unleserlichen Kringeln (Ärzte dürfte das freuen) ist dabei unerheblich
#43Report
18.06.2011
Original von Image Worx
Nur mal als Einwurf:
Ein schriftlicher Vertrag wäre sogar dann gültig, wenn ich mit "Batman" unterschreibe!
Ausschlaggebend ist lediglich dass die beiden Vertragsparteien sich einig sind, die Unterschrift selbst ist lediglich ein symbolischer Akt der Besiegelung, in welcher Form ich Unterschreibe, ob mit meinem richtigen Namen, mit drei Kreuzen, einem anderen, x-beliebigen Namen oder mit unleserlichen Kringeln (Ärzte dürfte das freuen) ist dabei unerheblich
Yepp. So ist es.
#44Report
18.06.2011
@Tom
Nachdem du uns nun wieder völlig korrekt zusammengefasst hastt das ein Brötchenkauf nicht unbedingt notariell belaubigt werden muss....
Your 2c please
In puncto deiner persönlichen "Rechtsicherheit"
Würdest du das AP bevorzugen oder lieber enen Vertrag auf Papyruss mit Feder und Tinte ?
Nachdem du uns nun wieder völlig korrekt zusammengefasst hastt das ein Brötchenkauf nicht unbedingt notariell belaubigt werden muss....
Your 2c please
In puncto deiner persönlichen "Rechtsicherheit"
Würdest du das AP bevorzugen oder lieber enen Vertrag auf Papyruss mit Feder und Tinte ?
#45Report
18.06.2011
Vielleicht kann man die App ja erweitern, dass sie den Akt des Unterzeichnens noch in einem Video festhält :-)
#46Report
Original von kleine|details
Vielleicht kann man die App ja erweitern, dass sie den Akt des Unterzeichnens noch in einem Video festhält :-)
denke, man kann auch alles übertreiben
#47Report
18.06.2011
Man könnte auch noch einen Zeugen unterschreiben lassen und dann noch einen Zeugen für den Zeugen...
Außerdem sollte man natürlich beglaubigte Übersetzungen des Vertrags in den wichtigsten Sprachen (natürlich inclusive Swahili, Afrikaans und Tonga) mit sich führen, falls jemand des Deutschen nicht mächtig ist
Zu guter Letzt fährt man sicherlich nicht schlecht, wenn man auf das iPad 5 wartet, das einen Fingerabdruck-Scanner eingebaut haben soll, das gibt nochmal zusätzliche Sicherheit
Außerdem sollte man natürlich beglaubigte Übersetzungen des Vertrags in den wichtigsten Sprachen (natürlich inclusive Swahili, Afrikaans und Tonga) mit sich führen, falls jemand des Deutschen nicht mächtig ist
Zu guter Letzt fährt man sicherlich nicht schlecht, wenn man auf das iPad 5 wartet, das einen Fingerabdruck-Scanner eingebaut haben soll, das gibt nochmal zusätzliche Sicherheit
#48Report
18.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Enno Kiel
Für einen Vertrag ist in Deutschland (ausgenommen Arbeits- und Immobilienkaufverträge) nichtmal Papier notwendig.
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgefasst sein.[/quote]
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html:
§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen
#49Report
18.06.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Enno Kiel
Für einen Vertrag ist in Deutschland (ausgenommen Arbeits- und Immobilienkaufverträge) nichtmal Papier notwendig.
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgefasst sein.[/quote]
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html:
§ 2 Nachweispflicht[/quote]
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen
Da steht nix von Vertrag, da steht von schriftlich niedergelegt. Kann ein Protokoll
ein E-Mail, etc. sein.
Niemand spricht von einem vereinbarungslosen Zustand - und not a bene - es geht hier
um TfP, sondern es geht darum, ob ein Model release nötig ist - oder ob andere
Nachweisformen genügend sind, zB iPad.
Heiner
#50Report
18.06.2011
Original von Polarlicht
[quote]Original von Enno Kiel
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Enno Kiel
Für einen Vertrag ist in Deutschland (ausgenommen Arbeits- und Immobilienkaufverträge) nichtmal Papier notwendig.
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgefasst sein.[/quote]
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html:
§ 2 Nachweispflicht[/quote]
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen
Da steht nix von Vertrag[/quote]
die wesentlichen Vertragsbedingungen
Was sonst ist das schriftliche Festhalten von Vertragsbedingungen denn bitte anderes als ein Vertrag?
, da steht von schriftlich niedergelegt. Kann ein Protokoll
ein E-Mail, etc. sein.
Du hättest wenigstens den Link mal überfliegen können:
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
#51Report
19.06.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von Polarlicht
[quote]Original von Enno Kiel
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Enno Kiel
Für einen Vertrag ist in Deutschland (ausgenommen Arbeits- und Immobilienkaufverträge) nichtmal Papier notwendig.
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgefasst sein.[/quote]
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html:
§ 2 Nachweispflicht[/quote]
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen
Da steht nix von Vertrag[/quote]
die wesentlichen Vertragsbedingungen
Was sonst ist das schriftliche Festhalten von Vertragsbedingungen denn bitte anderes als ein Vertrag?
, da steht von schriftlich niedergelegt. Kann ein Protokoll
ein E-Mail, etc. sein.
Du hättest wenigstens den Link mal überfliegen können:
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.[/quote]
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
es ist ein NACHWEIS
Der Vertrag selbst kann anderweitig gechlossen sein, auch mündlich
#52Report
22.06.2011
huch, seid ihr immer noch am Streiten? ^^
Hab den Model.Release nun schon ein erstes mal benutzt ... Macht sich halt auch schick, und nen guten Eindruck beim Model ;)
Hab den Model.Release nun schon ein erstes mal benutzt ... Macht sich halt auch schick, und nen guten Eindruck beim Model ;)
#53Report
Topic has been closed
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgefasst sein.
Ein Arbeitsvertrag entsteht übrigens schon dadurch, daß ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers in Anspruch nimmt - will sagen: wenn der Arbeitnehmer anfängt für den Arbeitgeber zu arbeiten, ist automatisch ein Arbeitsvertrag geschlossen worden.
Richtig ist: der Arbeitnehmer hat, wenn er den haben will, einen Rechtsanspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.