Model-Release für iPad 53
17.06.2011
Ich bezweifel sehr stark das eine Unterschrift auf einem IPad oder einem ähnlichem Gerät auf dem Bildschirm auch nur irgendeine rechtliche Bindung hat, auch wenn man es ausdruckt..
#2Report
17.06.2011
Das machen die Paketdienste schon seit Jahren so.
Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Ich bezweifel sehr stark das eine Unterschrift auf einem IPad oder einem ähnlichem Gerät auf dem Bildschirm auch nur irgendeine rechtliche Bindung hat, auch wenn man es ausdruckt..
#3Report
[gone] khzimmer (nichtmehr in MK aktiv)
17.06.2011
Ein PDF gilt als Vertrag?
Ich kenne nur die echte Papierform und das Fax, hab ich da etwas nicht mitbekommen?
Ich kenne nur die echte Papierform und das Fax, hab ich da etwas nicht mitbekommen?
#4Report
17.06.2011
Bei einem Paketdienst unterschreibst du den Erhalt eines Paketes und keinen Vertrag über die Abgabe der Persönlichkeitsrechte auf Fotos.
Das ist ein erheblicher Unterschied, du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Das ist ein erheblicher Unterschied, du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Original von Enno Kiel[/quote]
Das machen die Paketdienste schon seit Jahren so.
[quote]Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Ich bezweifel sehr stark das eine Unterschrift auf einem IPad oder einem ähnlichem Gerät auf dem Bildschirm auch nur irgendeine rechtliche Bindung hat, auch wenn man es ausdruckt..
#5Report
17.06.2011
Genau das meine ich. Für einen Vertrag ist eine richtige Unterschrift auf einem Blatt Papier im Original notwendig, und nicht ein gekritzel auf einem Bildschirm auf einem PDF..
Das geht in D garantiert nicht bei einem Gericht durch wenn ein Modell dagegen vorgeht..
Das geht in D garantiert nicht bei einem Gericht durch wenn ein Modell dagegen vorgeht..
Original von khzimmer - Ehrliche Bilder
Ein PDF gilt als Vertrag?
Ich kenne nur die echte Papierform und das Fax, hab ich da etwas nicht mitbekommen?
#6Report
17.06.2011
Beweiskraft biometrischer Unterschriften [Bearbeiten]
Nach deutschem Recht (als Umsetzung der EU-Richtlinie) sind zertifikatsfreie elektronische Signaturen zwar grundsätzlich vor Gericht zugelassen, aber letztlich entscheidet der Richter über die Beweiskraft einer elektronischen Signatur. Daher ist bei elektronischen Signaturen mit biometrischen Unterschriften die Beweiskraft des Identifizierungsmerkmals Unterschrift von der Qualität der erfassten biometrischen Daten abhängig.
Als Mindest-Richtwerte für biometrische Unterschriftsdaten gelten 200 dpi für das Schriftbild, 256 Druckstufen und eine echte Sample Rate von 200 Abtastungen pro Sekunde. Mit Anstieg dieser vom Unterschriftenpad gelieferten Werte steigt auch die Qualität (Menge) der biometrischen Unterschriftsdaten.
quelle wikipedia ...
Zudem lebe ich in der Schweiz. Deutsches Recht ist da irrelevant ...
Nach deutschem Recht (als Umsetzung der EU-Richtlinie) sind zertifikatsfreie elektronische Signaturen zwar grundsätzlich vor Gericht zugelassen, aber letztlich entscheidet der Richter über die Beweiskraft einer elektronischen Signatur. Daher ist bei elektronischen Signaturen mit biometrischen Unterschriften die Beweiskraft des Identifizierungsmerkmals Unterschrift von der Qualität der erfassten biometrischen Daten abhängig.
Als Mindest-Richtwerte für biometrische Unterschriftsdaten gelten 200 dpi für das Schriftbild, 256 Druckstufen und eine echte Sample Rate von 200 Abtastungen pro Sekunde. Mit Anstieg dieser vom Unterschriftenpad gelieferten Werte steigt auch die Qualität (Menge) der biometrischen Unterschriftsdaten.
quelle wikipedia ...
Zudem lebe ich in der Schweiz. Deutsches Recht ist da irrelevant ...
#7Report
17.06.2011
Man kann aber ganz cool den Vertrag aufm iPad AUSFÜLLEN lassen und das fertige PDF dann drucken und unterschreiben lassen.. ;)
Macht dann trotzdem noch n bisschen was her.
Wobei ich persönlich die Leute gern auch ihre Daten handschriftlich ausfüllen lasse. Dann hat man - für den Fall, dass jemand behauptet, das gar nicht unterschrieben zu haben - mehr Text für nen Handschriftenvergleich.
Macht dann trotzdem noch n bisschen was her.
Wobei ich persönlich die Leute gern auch ihre Daten handschriftlich ausfüllen lasse. Dann hat man - für den Fall, dass jemand behauptet, das gar nicht unterschrieben zu haben - mehr Text für nen Handschriftenvergleich.
#8Report
17.06.2011
Für einen Vertrag ist in Deutschland (ausgenommen Arbeits- und Immobilienkaufverträge) nichtmal Papier notwendig.
Die Unterschrift dient als Nachweis, dass die Vertragsbedingungen anerkannt werden (damit ist dann auch deine erste Antwort beantwortet).
Die Unterschrift dient als Nachweis, dass die Vertragsbedingungen anerkannt werden (damit ist dann auch deine erste Antwort beantwortet).
Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie[/quote]
Genau das meine ich. Für einen Vertrag ist eine richtige Unterschrift auf einem Blatt Papier im Original notwendig, und nicht ein gekritzel auf einem Bildschirm auf einem PDF..
Das geht in D garantiert nicht bei einem Gericht durch wenn ein Modell dagegen vorgeht..
[quote]Original von khzimmer - Ehrliche Bilder
Ein PDF gilt als Vertrag?
Ich kenne nur die echte Papierform und das Fax, hab ich da etwas nicht mitbekommen?
#9Report
17.06.2011
Es ist richtig das meistens auch ein mündlicher Vertrag in D ausreicht, aber du stehst ziemlich mit Problemen da wenn du was beweisen musst.
Und in solchen Fällen (Übertragung der Persönlichkeitsrechte auf Fotos) wo es um viel Geld gehen kann ist jeder der nicht eine Unterschrift bei sowas nutzt sehr "Gefahrfreudig" weil er ohne Zeugen sowas schlecht vor Gericht beweisen kann. Selbst wenn es Zeugen gibt für ein OK für ein Shooting wird ein Gericht das mündliche zerflücken weil sich der Zeuge garantiert nicht mehr an alle wichtigen Details erinnern kann..
Und in solchen Fällen (Übertragung der Persönlichkeitsrechte auf Fotos) wo es um viel Geld gehen kann ist jeder der nicht eine Unterschrift bei sowas nutzt sehr "Gefahrfreudig" weil er ohne Zeugen sowas schlecht vor Gericht beweisen kann. Selbst wenn es Zeugen gibt für ein OK für ein Shooting wird ein Gericht das mündliche zerflücken weil sich der Zeuge garantiert nicht mehr an alle wichtigen Details erinnern kann..
#10Report
17.06.2011
In dem Moment zückt man dann das ausgedruckte PDF mit Unterschrift. :)
#11Report
17.06.2011
Das ist schön rauskopiert, hat aber nicht viel Aussage.
In D gibt es bei sowas mehrere Varianten:
Allgemeine elektronische Signatur
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur
Und welche Signatur für ein Modelrelease notwendig ist wird sicherlich erst ein Gericht klären müssen.
Ich halte die Modelrelease für 7,99 für fast schon Abzocke da es keine Rechtssicherheit gibt das diese elektronische Unterschrift vor Gericht in D auch nur irgendwie für eine Modelrelease anerkannt wird.
In D gibt es bei sowas mehrere Varianten:
Allgemeine elektronische Signatur
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Qualifizierte elektronische Signatur
Und welche Signatur für ein Modelrelease notwendig ist wird sicherlich erst ein Gericht klären müssen.
Ich halte die Modelrelease für 7,99 für fast schon Abzocke da es keine Rechtssicherheit gibt das diese elektronische Unterschrift vor Gericht in D auch nur irgendwie für eine Modelrelease anerkannt wird.
Original von digitalrebel - Pat Merz [Basel/Schweiz]
Beweiskraft biometrischer Unterschriften [Bearbeiten]
Nach deutschem Recht (als Umsetzung der EU-Richtlinie) sind zertifikatsfreie elektronische Signaturen zwar grundsätzlich vor Gericht zugelassen, aber letztlich entscheidet der Richter über die Beweiskraft einer elektronischen Signatur. Daher ist bei elektronischen Signaturen mit biometrischen Unterschriften die Beweiskraft des Identifizierungsmerkmals Unterschrift von der Qualität der erfassten biometrischen Daten abhängig.
Als Mindest-Richtwerte für biometrische Unterschriftsdaten gelten 200 dpi für das Schriftbild, 256 Druckstufen und eine echte Sample Rate von 200 Abtastungen pro Sekunde. Mit Anstieg dieser vom Unterschriftenpad gelieferten Werte steigt auch die Qualität (Menge) der biometrischen Unterschriftsdaten.
quelle wikipedia ...
Zudem lebe ich in der Schweiz. Deutsches Recht ist da irrelevant ...
#12Report
17.06.2011
Wenn die Unterschrift original auf Papier ist dann ist das ausreichend. Dafür brauch ich aber keine teure App..
Original von Enno Kiel
In dem Moment zückt man dann das ausgedruckte PDF mit Unterschrift. :)
#13Report
17.06.2011
war nur ein Tipp ... das zu Nutzen wird ja keiner gezwungen ...
mach wie du willst.
mach wie du willst.
#14Report
17.06.2011
otto normalfotograf hat doch immer ein paar blanko-verträge in seiner kamera-tasche, um auch eventuell fotobegierige begleitmädels mitzuversorgen. auch noch 'n schei* ipad mitschleppen wäre da in meinen augen eher hinderlich bei einem shooting...
#15Report
17.06.2011
Original von Henning Zachow *Caros Kleid rockt ;)*
otto normalfotograf hat doch immer ein paar blanko-verträge in seiner kamera-tasche, um auch eventuell fotobegierige begleitmädels mitzuversorgen. auch noch 'n schei* ipad mitschleppen wäre da in meinen augen eher hinderlich bei einem shooting...
is aber doch total trendy und angesagt!
möchte wetten manch junge dame beeindruckt das mehr als die kamera in der tasche!
#16Report
17.06.2011
Original von M.K.Munich - Weißwurstschorle!
[quote]Original von Henning Zachow *Caros Kleid rockt ;)*
otto normalfotograf hat doch immer ein paar blanko-verträge in seiner kamera-tasche, um auch eventuell fotobegierige begleitmädels mitzuversorgen. auch noch 'n schei* ipad mitschleppen wäre da in meinen augen eher hinderlich bei einem shooting...
is aber doch total trendy und angesagt!
möchte wetten manch junge dame beeindruckt das mehr als die kamera in der tasche![/quote]
wenn's denn sein muss... aber dann schreib mir bitte solch eine app für ein android-smartphone ;)
#17Report
17.06.2011
Man kann es auch übertreiben mit der Genauigkeit von Verträgen.
Ich mach diese Zettel auch. Im Grundsatz sind sie nicht nötig.
Der Mailverkehr ggf der pn Verkehr zu kopieren ist völlig ausreichend,
wenn nicht entgegen dem Mailverkehr andere Grundlagen für den
Release zu Grunde gestellt sind.
Und ganz lustig finde ich: Es kann es um hohe Summen gehen ..
bei Nutzungsrechten.
Ich lach mir den Buckel.
Es geht um 7 Euro 95 aus einem Stock. Oder so.
Es ist richtig, wenn Claudia Schiffer und der New Yorker Starfotograf Marco Grob
zusammen arbeiten, kann es um Geld gehen . . beide haben in der MK
nach meinem Wissen keinen Account.
Heiner
Ich mach diese Zettel auch. Im Grundsatz sind sie nicht nötig.
Der Mailverkehr ggf der pn Verkehr zu kopieren ist völlig ausreichend,
wenn nicht entgegen dem Mailverkehr andere Grundlagen für den
Release zu Grunde gestellt sind.
Und ganz lustig finde ich: Es kann es um hohe Summen gehen ..
bei Nutzungsrechten.
Ich lach mir den Buckel.
Es geht um 7 Euro 95 aus einem Stock. Oder so.
Es ist richtig, wenn Claudia Schiffer und der New Yorker Starfotograf Marco Grob
zusammen arbeiten, kann es um Geld gehen . . beide haben in der MK
nach meinem Wissen keinen Account.
Heiner
#18Report
17.06.2011
Der Kunde gibt Dir nen Auftrag, Du engagierst ein Model, machst Fotos und verkaufst die an den Kunden inkl. Nutzungsrecht.
Der Kunde druckt die in 50000 Exemplare irgendeines Print-Produktes.
Dann stellt sich raus, das Model will nicht veröffentlicht werden und Du hast den "Zettel" nicht ausfüllen lassen.
Schon blöd oder? Meinste aus der Sache kommste dann mit 7,95 raus? ;)
Der Kunde druckt die in 50000 Exemplare irgendeines Print-Produktes.
Dann stellt sich raus, das Model will nicht veröffentlicht werden und Du hast den "Zettel" nicht ausfüllen lassen.
Schon blöd oder? Meinste aus der Sache kommste dann mit 7,95 raus? ;)
Original von Polarlicht
Man kann es auch übertreiben mit der Genauigkeit von Verträgen.
Ich mach diese Zettel auch. Im Grundsatz sind sie nicht nötig.
Der Mailverkehr ggf der pn Verkehr zu kopieren ist völlig ausreichend,
wenn nicht entgegen dem Mailverkehr andere Grundlagen für den
Release zu Grunde gestellt sind.
Und ganz lustig finde ich: Es kann es um hohe Summen gehen ..
bei Nutzungsrechten.
Ich lach mir den Buckel.
Es geht um 7 Euro 95 aus einem Stock. Oder so.
Es ist richtig, wenn Claudia Schiffer und der New Yorker Starfotograf Marco Grob
zusammen arbeiten, kann es um Geld gehen . . beide haben in der MK
nach meinem Wissen keinen Account.
Heiner
#19Report
[gone] www.trash-pixel.de
17.06.2011
Und fallen regelmäßig rechtlich als Beweismittel bei Streitigkeiten mit Paketdiensten durch... da im Gegensatz zur elektronischen biometrischen Unterschrift kein Vergleichsobjekt beim Paketdienst vorliegt
Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie[/quote][/quote]
Bei einem Paketdienst unterschreibst du den Erhalt eines Paketes und keinen Vertrag über die Abgabe der Persönlichkeitsrechte auf Fotos.
Das ist ein erheblicher Unterschied, du vergleichst Äpfel mit Birnen.
[quote]Original von Enno Kiel
Das machen die Paketdienste schon seit Jahren so.
[quote]Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Ich bezweifel sehr stark das eine Unterschrift auf einem IPad oder einem ähnlichem Gerät auf dem Bildschirm auch nur irgendeine rechtliche Bindung hat, auch wenn man es ausdruckt..
#20Report
Topic has been closed
Damit wird das Erstellen von Model-Releases ein Klacks.
Man kann mehrere eigene Vertragstexte vordefinieren, je nach Shooting (TFP, Akt, Portrait, Pay, etc) und das Model braucht nur noch direkt auf dem iPad die persönlichen Daten einzutragen, und in einem Feld mit dem Finger zu unterschreiben. Danach wird der Release aus dem iPad heraus direkt als PDF an die Emailadressen des Fotografen und des Modells gesendet.
Seeehr praktisch. Wollte ich einfach mitteilen, für die, die's noch nicht kennen!