Bildrecht bei Bildbearbeitung 27

10.07.2011
Original von the hell-e der Lichtbringer
Wie machen denn das die Profis?


Bei denen stellt sich das Problem nicht! Die bekommen einen Auftrag, etwas bestimmtes zu fotografieren und das machen sie und liefern es dem Auftraggeber ab - Rechnung - Kohle - fertig.
Die zwischengeschaltete Agentur kümmert sich dann um Bearbeitung, Grafikelemente und die Produktion von Flyern, Plakaten oder was auch immer gefordert wurde.

Dabei kommt dann sowas heraus, was die Agentur in diesem Falle für eine 160 m² große Werbefläche an der Autobahn naha Düsseldorf produziert hat.

http://imageshack.us/photo/my-images/651/10112609d0002blowup1788.jpg/
[gone] User_6449
10.07.2011
Original von the hell-e der Lichtbringer
Gibt es denn hier keinen der da wirklich einen Plan hat wie man das regelt?
Wie machen denn das die Profis?
Ich vermute da mal eine Trennung zw. Fotograf und Bildbearbeiter.

Für Fotografen die allein schon berufsbedingt damit zu tun haben
ist das eigentlich ein "Butter und Brot Thema" und jeder weiß ganz
genau wie man sowas regelt.

Aber die Diskussionen hier im MK-Forum sind eben sehr amüsant,
unterhaltsam und besser als Fernsehen. Daher läßt man sie eben
kochen ... ;-)


Im hier vorliegenden Fall sind die Verhältnisse vollkommen klar:

Der Fotograf benötigt die Genehmigung des Bildbearbeiters, um
dessen Arbeit nutzen, verbreiten und veröffentlichen zu dürfen.
Gleichgültig welche Schöpfungshöhe diese Bearbeitungen haben.

Auf welchem Weg der Fotograf an die Genehmigung kommt spielt
keine Rolle. Hauptsache er hat sie und das natürlich schriftlich.

Ansonsten darf er die Bearbeitungen nicht verwenden ...


Viele Grüße
Peter
[gone] User_28381
10.07.2011
Dies gilt jedoch auch für den Bildbearbeiter. Auch dieser darf nicht veröffentlichen ohne die Genehmigung des Fotografen. Zumindest wenn die Fotografie im Resultat der Bearbeitung nicht nur Beiwerk in seiner Bearbeitung ist.

Gruß Ralf
[gone] User_28381
10.07.2011
Das Zauberwort heißt hierbei "vertragliche Regelungen". Bei einer prof. Produktion mit mehreren Beteiligten gibt es in der Regel einen der die Strippen in der Hand hat. Die restlichen Akteure werden meist mit geschlossenen Werksverträgen eingebunden. In diesem Zusammenhang kommt das Urheberrecht i.d.R. nicht zum tragen, da es sich je nach konkreter Ausgestaltung um eine Auftragsleistung handelt oder die benötigten Rechte werden bereits im Vorfeld gesichert,

Das Thema Schöpfungshöhe spielt eigentlich nur dann eine Rolle, wenn jemand ohne Auftrag und Berechtigung oder klare Regelung das Werk eines Anderen als Teil seines eigenen Schaffens nimmt. Ab einer bestimmten, subjektiv beurteilten kreativen Änderung kann er hierdurch ein eigenes Urheberrecht an seinem Werk erlangen.

Mal ein überzogenes Beispiel:
Künstler A hat tolle Fotos geschossen und diese an einen berühmten Verlag verkauft. Dieser hat daraus eine ganze Serie Bildbände gedruckt.

Künstler B möchte diese Bildbände als Basis für sein künstlerisches Schaffen nehmen. Er ruft sie klein, weicht sie in Wasser und Kleister ein und macht eine Skulptur daraus und veröffentlicht diese.

Das Werk von Künstler A dürfte in diesem Fall nur Beiwerk sein.

Gruß Ralf


Original von the hell-e der Lichtbringer
Gibt es denn hier keinen der da wirklich einen Plan hat wie man das regelt?
Wie machen denn das die Profis?
Ich vermute da mal eine Trennung zw. Fotograf und Bildbearbeiter.
[gone] Howein
11.07.2011
Im Grunde ist es doch wie bei einem normalen TFP-Vertrag (unter Amateuren).
Am Anfang muss eine Vereinbarung stehen wer was darf (hier das Bild bearbeiten) und gegenseitig die entsprechenden Nutzungs-/Veröffentlichungsrechte eingeräumt werden. Ich habe selbst schon öfter Bilder für andere bearbeitet, und auch einige meiner Bilder zum Bearbeiten freigegeben ... da waren solche Fragen nie ein Thema, das war für alle Beteiligten immer selbstverständlich.

Was anderes ist es, wenn jemand ein Bild eines anderen nur für sich bearbeiten möchte, z. B. zu Übungszwecken ... das kann er natürlich jederzeit, wie sollte man das auch kontrollieren ... Aber dann darf er es nicht veröffentlichen oder sonst verwerten, außer die Schöpfungshöhe ist so ausgeprägt dass das Ursprungsbild völlig in den Hintergrund tritt. Wobei ich selber auch da erst frage und auch selber dann im Nachhinein noch gefragt worden bin.
Danke ... ist mir jetzt klarer.

Dann werde ich mir mal einen kleinen Bildbearbeitungsvertrag aufsetzen.
[gone] User_6449
11.07.2011
Original von digitalfineart
Dies gilt jedoch auch für den Bildbearbeiter. Auch dieser darf nicht veröffentlichen ohne die Genehmigung des Fotografen. Zumindest wenn die Fotografie im Resultat der Bearbeitung nicht nur Beiwerk in seiner Bearbeitung ist.

So ist es.

Am einfachsten wäre dafür ein Vertrag zwischen Fotograf und Bildbearbeiter, daß
beide ihre Arbeiten gegenseitig nutzen, veröffentlichen und verbreiten dürfen.


Bei Projekten auf TfP-Basis kommt es aber oft vor, daß Modelle die Fotos an einen
Bildbearbeiter geben möchten (wie im vorliegenden Fall) und ich regel das gleich in
meinem Vertrag mit dem Modell:

Als Fotograf und Urheber der Aufnahmen erteile ich dem jeweiligen Modell Nutzungs-,
Veröffentlichungs- und Verbreitungsrechte. Das Modell kann somit selbst mit einem
Bildbearbeiter verhandeln und was die beiden miteinander vereinbaren ist ihre eigene
Angelegenheit.

Für mich ist dabei nur relevant, daß ich den Bildbearbeiter stets selbst fragen muß ob
ich seine Arbeit verwenden darf oder nicht. Denn man darf die Arbeit anderer Leute
natürlich nicht einfach so verwenden, auch wenn man selbst das Ausgangsmaterial
dafür geliefert hat ...

Viele Grüße
Peter

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