Vertrag : Bildbearbeitung zulassen ? 76
[gone] janine h*
11.07.2011
Gute Punkte finde ich genau richtig so. vielleicht noch rein das du deine Auswahl dem Model auch zur Verfügung stellt?
Original von akigrafie[/quote][/quote]
"4. Das Modell erhält zeitnah eine Übersicht der entstandenen Fotos und darf sich daraus eine Auswahl heraussuchen, die der Fotograf bearbeitet zur Verfügung stellt.
4.2 Der Fotograf hat das Recht ebenfalls selbst Fotos auszuwählen und diese zu veröffentlichen.
Diese Fotos müssen nicht mit der Auswahl des Modells übereinstimmen.
4.3 Die Herausgabe von Rohdaten ist ausgeschlossen.
4.3.1 Die Daten der Übersicht dürfen nicht veröffentlicht werden."
(Habe die unwichtigen Punkte mal gelöscht).
[quote]Original von MISS LONELINESS
Das würde mich interessieren was da geeregelt ist weil bei einem TFP finde ich es wichtig .
zitat Zusätzlich habe ich drin stehen, dass meine Bildauswahl nicht der des Modells entsprechen muss und umgekehrt.
Damit fahre ich jetzt ganz gut! :-)
#42Report
[gone] jgobond
11.07.2011
mir sind solche Anfragen auch eher unangenehm...
Es ist ein wenig so wie bei Wohnungssuche. Man findet jemanden, der einen Nachmieter sucht, kommt zur Wohnungsbesichtigung und erfährt dort, man müsse die Küche o.ä. für x € übernehmen. Es ensteht für den Interessenten eine völlig neue Situation, vom Anbieter bewußt so geschaffen. "Soll der potentielle Nachmieter doch erst mal kommen..."
Warum schreiben Modelle, die selber an ihren Bildern basteln wollen nicht einen entsprechenden Job aus? Da wäre das Anliegen dann von vornherein klar.
Man kann dann immer noch vertraglich regeln, ob der Fotograf generell oder im Einzelfall genannt werden möchte oder nicht.
shoot on
jgobond
Es ist ein wenig so wie bei Wohnungssuche. Man findet jemanden, der einen Nachmieter sucht, kommt zur Wohnungsbesichtigung und erfährt dort, man müsse die Küche o.ä. für x € übernehmen. Es ensteht für den Interessenten eine völlig neue Situation, vom Anbieter bewußt so geschaffen. "Soll der potentielle Nachmieter doch erst mal kommen..."
Warum schreiben Modelle, die selber an ihren Bildern basteln wollen nicht einen entsprechenden Job aus? Da wäre das Anliegen dann von vornherein klar.
Man kann dann immer noch vertraglich regeln, ob der Fotograf generell oder im Einzelfall genannt werden möchte oder nicht.
shoot on
jgobond
#43Report
[gone] User_28381
11.07.2011
Es ergibt sich nach meiner Kenntnis aus der allgemeinen Rechtslage. Du kannst zwar niemandem untersagen, Bilder von Dir zu bearbeiten, aber wenn es um jegliche Art der Veröffentlichung geht ist ohne das Einverständnis des Urhebers grundsätzlich ein Riegel vor.
Ein Passus im Vertrag schafft nur ein wenig mehr Klarheit und Sicherheit bezüglich Auslegung (...Du warst doch damit einverstanden, dass ich das auch bearbeite...) bei TFP Shootings.
Gruß Ralf
Sehr guter Vergleich!!! Die Frage, die wohl ein Jurist am besten beantworten können sollte, ist, ob ein solcher Bearbeitungsverbots-Passus überhaupt in einem Vertrag stehen muss, oder ob sich ein solches Bearbeitungsverbot nicht schon durch die allgemeine Rechtslage ergibt? Rechte des Urhebers etc.[/quote]
Ein Passus im Vertrag schafft nur ein wenig mehr Klarheit und Sicherheit bezüglich Auslegung (...Du warst doch damit einverstanden, dass ich das auch bearbeite...) bei TFP Shootings.
Gruß Ralf
Original von CSM Mediendienst
[quote]Original von akigrafie
Das wäre ungefähr so als würde ein Künstler seine Werke in einer Galerie ausstellen und die Galerie würde an den Werken noch was verändern.
Sowas gibbet nirgends...
Sehr guter Vergleich!!! Die Frage, die wohl ein Jurist am besten beantworten können sollte, ist, ob ein solcher Bearbeitungsverbots-Passus überhaupt in einem Vertrag stehen muss, oder ob sich ein solches Bearbeitungsverbot nicht schon durch die allgemeine Rechtslage ergibt? Rechte des Urhebers etc.[/quote]
#44Report
#45
[gone] User_28381
11.07.2011
Natürlich könnt Ihr das so regeln, dass jeder bearbeiten darf. Das ändert jedoch nichts daran, dass Du als Fotograf auch bei einem TFP-Shooting grundsätzlich der Urheber bist, und somit auch bestimmen kannst, ob und in welchem Umfang Du eine Bearbeitung durch jemand anderen möchtest.
Gruß Ralf
Gruß Ralf
Original von alexkl
ich möchte die Diskussion nochmal zu mir zurückführen:
Ich spreche von TFP, da haben Model und Fotograf ggf ja sogar kreativ zusammengearbeitet, um das Bild entstehen zu lassen.
Von daher wäre ich gefühlt für die gleichen Rechte am Bild.
Wenn ich als FG ein Bild sehr natürlich bearbeiten will und das Modell zum Bsp. aber meint man solle ihre Pickel und Fältchen nicht sehen, dann ergibt sich hier doch ein Interessenkonflikt, in dem jeder seine eigene Version mit Angabe des Bearbeiters machen kann.
Das gleich, nur umgekehrt wäre es, wenn das Model das Bild verhunzt, dann wäre der FG sauer, daß man sein Werk kaputt macht.
Ich schliesse daraus: Besser wäre es also man wird sich darüber vorher einig - reden hilft ja oft - und stimmt die Ergebnisse vor Veröffentlichung ab, damit alle glücklich sind.
LG Alex
#46Report
[gone] akigrafie fotodesign
11.07.2011
Das wäre jetzt etwas das ich nicht unbedingt extra erwähnen muss.
Das versteht sich von selbst.
[quote]Original von MISS LONELINESS
Gute Punkte finde ich genau richtig so. vielleicht noch rein das du deine Auswahl dem Model auch zur Verfügung stellt?
[quote]
Das versteht sich von selbst.
[quote]Original von MISS LONELINESS
Gute Punkte finde ich genau richtig so. vielleicht noch rein das du deine Auswahl dem Model auch zur Verfügung stellt?
[quote]
#47Report
Original von digitalfineart
Es ergibt sich nach meiner Kenntnis aus der allgemeinen Rechtslage. Du kannst zwar niemandem untersagen, Bilder von Dir zu bearbeiten, aber wenn es um jegliche Art der Veröffentlichung geht ist ohne das Einverständnis des Urhebers grundsätzlich ein Riegel vor.
Ein Passus im Vertrag schafft nur ein wenig mehr Klarheit und Sicherheit bezüglich Auslegung (...Du warst doch damit einverstanden, dass ich das auch bearbeite...) bei TFP Shootings.
Gruß Ralf
[quote]Original von CSM Mediendienst
[quote]Original von akigrafie
Das wäre ungefähr so als würde ein Künstler seine Werke in einer Galerie ausstellen und die Galerie würde an den Werken noch was verändern.
Sowas gibbet nirgends...
Sehr guter Vergleich!!! Die Frage, die wohl ein Jurist am besten beantworten können sollte, ist, ob ein solcher Bearbeitungsverbots-Passus überhaupt in einem Vertrag stehen muss, oder ob sich ein solches Bearbeitungsverbot nicht schon durch die allgemeine Rechtslage ergibt? Rechte des Urhebers etc.[/quote][/quote]
Genau. Das muss eigentlich alles gar nicht explizit im Vertrag erscheinen, weil es bereits durch das Urheberrecht eindeutig geklärt ist: jedes Bild darf bearbeitet werden, aber nur mit Genehmigung des Urhebers des Ausgangsbildes veröffentlicht bzw. verwertet werden.
Wobei ich persönlich es immer recht uncool finde, dass viele Fotografen das nicht erlauben... :D
#48Report
#49
Original von CSM Mediendienst
[quote]Original von plain
...Wobei ich persönlich es immer recht uncool finde, dass viele Fotografen das nicht erlauben... :D
Kann mich nur wiederholen. Das ist so bei internationalen Topfotografen, deren Werke um Zig-Tausende über den Ladentisch gehen. Da sind dann eben die hohen künstlerischen und wirtschaftlichen Werte zu schützen ... ;-)))[/quote]
Ich wollte das jetzt nicht so deutlich sagen... :D
#50Report
[gone] User_28381
11.07.2011
Kompliment, klingt nach einer professionellen Arbeitseinstellung.
Gruß Ralf
Gruß Ralf
Original von Fräulein Mausweh
Mal aus Modelsicht: wenn der Fotograf mich für die Fotos bezahlt sind es seine. Wenn er nicht möchte, dass sie fremdbearbeitet werden ist das auch völlig ok, ganz gleich wie ich das Bild finde, ganz gleich was man daraus meiner Meinung nach machen könnte.
Normalerweise gehe ich jedoch mit den Preisen nach unten, wenn wir vereinbaren, dass ich mir evtl. 1-3 Bilder ( max ) aussuchen kann die ich evtl. Bearbeite oder bearbeiten lassen darf.
Das kann man alles vertraglich festhalten. Am besten per Zusatzvertrag NACH dem Shooting
Trotzdem finde ich, dass es auch dann noch zum guten Ton gehört, das Ergebnis dem Fotografen vorher vorzulegen. Dann kann er sich nämlich noch entscheiden ob er als Fotograf genannt werden möchte, oder doch lieber darauf verzichtet.
Wenn ich für Fotos bezahle, gehe ich doch gleich zu einem Fotografen, der die Ergebnisse liefert, die ich erwarte, sonst muss ich da nicht hin.
Bei den wenigen TfP Gelegenheiten, muss man sich eben prinzipiell einig werden, aber ja, da möchte ich die Möglichkeit nicht ausschließen, dass ich die Fotos im Anschluss noch einmal anders bearbeiten lassen kann, jedoch auch immer mit eindeutiger Absprache mit dem Fotografen.
Ich finde bei solchen Gelegenheiten sollte es sowohl dem Modell als auch dem Fotografen freigestellt sein, ob sie namentlich genannt werden wollen oder nicht.
Prinzipiell gilt: Kommunikation ist alles
#51Report
[gone] akigrafie fotodesign
11.07.2011
Und du denkst dass das dan automatisch jede(r) weiß?
Das ist ja das ganze Problem...wenn hier jemand die Bilder unerlaubt bearbeitet ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen.
Deswegen hab ich's im Vertrag drinne.
Das ist ja das ganze Problem...wenn hier jemand die Bilder unerlaubt bearbeitet ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen.
Deswegen hab ich's im Vertrag drinne.
Original von plain
Genau. Das muss eigentlich alles gar nicht explizit im Vertrag erscheinen, weil es bereits durch das Urheberrecht eindeutig geklärt ist: jedes Bild darf bearbeitet werden, aber nur mit Genehmigung des Urhebers des Ausgangsbildes veröffentlicht bzw. verwertet werden.
#52Report
[gone] User_28381
11.07.2011
Mein TFP-Vertrag hat gerade mal 1,5 Seiten mit klar verständlichen Regelungen. Trotzdem ist die Bearbeitung geregelt. Das Thema Bildbearbeitung umfaßt hierbei einen Satz mit zwei Optionen und einem Freitextfeld...
Gruß Ralf
Gruß Ralf
Original von CSM Mediendienst
Wenn ich das hier alles lese, die Komplexität der diversen Verträge betrachte und die "wenn" und "aber" abwäge, dann komme ich zum Schluss, hier sind nur mehr internationale Topfotografen und Supermodels unterwegs. Klar, die müssen ihre Rechte durch umfangreiche Verträge schützen, da ihre Werke allesamt einen enormen wirtschaftlichen und künstlerischen Wert haben und jegliche Veränderung einzelner Pixel einen Schaden im fünfstelligen Bereich verursachen könnte.
Da bleibe ich doch lieber ein simpler Knipser und arbeite mit netten Models zusammen. Wir machen Fotos, machen einen gerade mal einseitigen Vertrag in Form eines gängigen Model Release mit ein paar Standardsätzen. Das klappt jetzt seit Jahrzehnten, aber ich bin ja auch nur ein simpel denkender Knipser und glaube an das Gute bei Models ... ;-)))
#53Report
Original von akigrafie[/quote]
Und du denkst dass das dan automatisch jede(r) weiß?
Das ist ja das ganze Problem...wenn hier jemand die Bilder unerlaubt bearbeitet ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen.
Deswegen hab ich's im Vertrag drinne.
[quote]Original von plain
Genau. Das muss eigentlich alles gar nicht explizit im Vertrag erscheinen, weil es bereits durch das Urheberrecht eindeutig geklärt ist: jedes Bild darf bearbeitet werden, aber nur mit Genehmigung des Urhebers des Ausgangsbildes veröffentlicht bzw. verwertet werden.
Nö, wissen die meisten nicht. So ein schlichter 'Erinnerungssatz' ('Nachträgliche Bearbeitungen sind nicht gestattet') ist da vermutlich ganz günstig.
Meine Erfahrung ist nur: je einfacher und kürzer ein Vertrag, desto effektiver ist er auch.
#54Report
11.07.2011
Nachdem in meinen ersten Verträgen das Bearbeiten standardmäßig ausgeschlossen war, sich jedoch so manches Modell (ich unterstelle mal pure Gedankenlosigkeit) 'n feuchten Willy drum geschert hat, habe ich jetzt die Flucht nach Vorne angetreten:
Das eigene und fremde Bearbeiten(lassen) ist gestattet - und bei Veröffentlichung entsprechend zu kennzeichnen.
Das eigene und fremde Bearbeiten(lassen) ist gestattet - und bei Veröffentlichung entsprechend zu kennzeichnen.
#55Report
[gone] User_6449
11.07.2011
Original von alexkl
Ich habe hier schon öfter gelesen, daß Fotografen die Bearbeitung Ihrer Bilder durch das Model nicht zulassen wollen.
Jetzt wäre ich neugierig, warum ? Welche schlechten? Erfahrungen habt ihr damit gemacht ?
Wenn es um Projekte auf TfP-Basis geht, können die Modelle bei mir mit
den Fotos machen was sie wollen. Hauptsache mein Name wird dabei
nicht genannt. Denn im Gegenzug darf ich das auch und habe die Bilder
die ich brauche.
Auf Honorarbasis sieht es natürlich anders aus und ich würde jedem
Modell den Kopf abreißen, wenn es irgend etwas ohne meine höchst
persönliche Genehmigung mit den Bildern veranstaltet ...
Viele Grüße
Peter
#56Report
11.07.2011
Ohne Genehmigng kann ich das verstehen, aber ein Modell das gegen einen Vertrag verstößt ist selbst schuld, andererseits ist der Fotograf auch selbst schuld, wenn er diese Option im Vertrag gar nicht erst aufführt.
#57Report
#58
11.07.2011
Das ist auf TfP Basis aber nicht eindeutig geregelt, schon gar nicht wenn der TfP Vertrag Bildrechte auf beiden Seiten vorsieht.
#59Report
#60
Topic has been closed
4.2 Der Fotograf hat das Recht ebenfalls selbst Fotos auszuwählen und diese zu veröffentlichen.
Diese Fotos müssen nicht mit der Auswahl des Modells übereinstimmen.
4.3 Die Herausgabe von Rohdaten ist ausgeschlossen.
4.3.1 Die Daten der Übersicht dürfen nicht veröffentlicht werden."
(Habe die unwichtigen Punkte mal gelöscht).
[/quote]