Fahrkostenerstattung bei abgebrochenem Shooting ? 42
28.09.2011
Wenn eine der vertragschließenden Seiten seine eingegangenen Verpflichtungen nicht einhält, Gründe sind in der Tat nebensächlich, braucht auch der andere Vertragspartner seinen zugesicherten Verpflichtungen nicht nachzukommen. Das gilt überall und damit auch in der Parallelwelt MK.
#2Report
28.09.2011
Hallo Peter,
nach dem Wortlaut in Deinem Vertrag hat sie den Anspruch, und zwar genau 40 € als Pauschale. In Deinen nächsten Vertrag nimmst Du sicher eine Einschränkung rein: ab einer Dauer von...
LG Andreas
nach dem Wortlaut in Deinem Vertrag hat sie den Anspruch, und zwar genau 40 € als Pauschale. In Deinen nächsten Vertrag nimmst Du sicher eine Einschränkung rein: ab einer Dauer von...
LG Andreas
#3Report
28.09.2011
Bei 10 Minuten "Shooting" hat sie wohl Anspruch darauf...oder steht in deinem Vertrag was davon das eine Mindestzeit geshootet werden muss um Ansprüche geltend zu machen?
Hättest du mal besser gar nicht damit angefangen...
Allerdings, sich aus Kulanz auf die Hälfte zu einigen, finde ich eine sehr faire Lösung...da würde ich auch etwas mißmutig reagieren wenn das nicht akzeptiert wird!
Hättest du mal besser gar nicht damit angefangen...
Allerdings, sich aus Kulanz auf die Hälfte zu einigen, finde ich eine sehr faire Lösung...da würde ich auch etwas mißmutig reagieren wenn das nicht akzeptiert wird!
#4Report
28.09.2011
Meine Vorredner haben wohl Recht, das sie Anspruch auf die 40 EUR hat, da Pauschale und egal wie lange geshootet wurde. Würde ich aber mit dem Schadensersatz verrechnen und ihr deshalb nichts zahlen.
50% finde ich auch eine von dir sehr feine und anständige Regelung.
Meine Kulanz würde von der Begründung abhängen.
Wenn es was tragisches ist, Sterbefall oder so, wäre ich da deutlich kulanter, aber die ganzen Fahrtkosten würde ich ihr auch dann nciht geben. Also bei pay.
Bei TFP sehe ich sowieso nicht unbedingt einen Grund, ihre Kosten auch noch zu tragen, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn sie aber ohne oder mit unwichtiger Begründung geht, würde sie von mir keine Fahrtkosten bekommen, denn schliesslich hat sie einen Vertrag mit mir und sie hat ihren Teil nicht erfüllt. Wäre also aus meiner Sicht sogar schadensersatzpflichtig, weil ich evtl. ein Ersatzmodel benötige.
Dirk
50% finde ich auch eine von dir sehr feine und anständige Regelung.
Meine Kulanz würde von der Begründung abhängen.
Wenn es was tragisches ist, Sterbefall oder so, wäre ich da deutlich kulanter, aber die ganzen Fahrtkosten würde ich ihr auch dann nciht geben. Also bei pay.
Bei TFP sehe ich sowieso nicht unbedingt einen Grund, ihre Kosten auch noch zu tragen, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn sie aber ohne oder mit unwichtiger Begründung geht, würde sie von mir keine Fahrtkosten bekommen, denn schliesslich hat sie einen Vertrag mit mir und sie hat ihren Teil nicht erfüllt. Wäre also aus meiner Sicht sogar schadensersatzpflichtig, weil ich evtl. ein Ersatzmodel benötige.
Dirk
#5Report
28.09.2011
Hmm ... ich hätte mit dem Shooting gar nicht erst angefangen, da das Model ja bereits vor dem ersten Foto gesagt habe, sie müsse wieder los. Damit hätte sie von mir weder einen Cent Honorar oder Fahrtkosten bekommen.
So wie ich Deinen Vertrag interpretiere, wirst Du um die Zahlung der kompletten Fahrtkosten nicht herumkommen, jedoch könntest Du versuchen, das ganze mit dem bezahlten Stundenlohn zu verrechnen, 10 Minuten sind nun einmal 1/6 des Studenlohn und nicht die Hälfte.
Ob Du es jetzt wirklich auf den Ärger ankommen lassen willst, wird davon abhängig gemacht werden müssen, ob Du mit dem Model erneut (richtig) shooten willst.
So wie ich Deinen Vertrag interpretiere, wirst Du um die Zahlung der kompletten Fahrtkosten nicht herumkommen, jedoch könntest Du versuchen, das ganze mit dem bezahlten Stundenlohn zu verrechnen, 10 Minuten sind nun einmal 1/6 des Studenlohn und nicht die Hälfte.
Ob Du es jetzt wirklich auf den Ärger ankommen lassen willst, wird davon abhängig gemacht werden müssen, ob Du mit dem Model erneut (richtig) shooten willst.
#6Report
28.09.2011
Original von M.K.Munich...Plopp!
Bei 10 Minuten "Shooting" hat sie wohl Anspruch darauf...oder steht in deinem Vertrag was davon das eine Mindestzeit geshootet werden muss um Ansprüche geltend zu machen?
Hättest du mal besser gar nicht damit angefangen...
Allerdings, sich aus Kulanz auf die Hälfte zu einigen, finde ich eine sehr faire Lösung...da würde ich auch etwas mißmutig reagieren wenn das nicht akzeptiert wird!
Wir haben uns ja geeinigt und nicht gestritten, allerdings hat sie sich übervorteilt gefühlt
Mit deiner Aussage: "garnicht erst anfangen" komme ich so nicht ganz klar.
Nimm mal an ein Model bricht genau nach dem ersten Bild ab - dann hätte sie nach Deiner Meinung Anspruch auf die Fahrtkosten.
In meinem realen Leben mit dem ich dieses Hobby finanziere bekomme ich die Fahrtkosten auch erst nach Erfüllung der bestellten Leistung.
#7Report
28.09.2011
wir sind hier nicht in Profiagenturland. Dort wird alles vertraglich geregelt.
Hier würde ich mich mit dem Model versuchen zu einigen, sie kriegt das Fahrgeld und im Ersatzshooting lässt sie sich dann was einfallen um dir entgegenzukommen.
Allerdings: stellt sie sich stur dann mach ich das auch :-)
Hier würde ich mich mit dem Model versuchen zu einigen, sie kriegt das Fahrgeld und im Ersatzshooting lässt sie sich dann was einfallen um dir entgegenzukommen.
Allerdings: stellt sie sich stur dann mach ich das auch :-)
#8Report
28.09.2011
Nunja bei diesem, doch recht einvernehmlichen Szenario, hätte sie wohl 40 Euro von mir bekommen als Fahrkostenerstattung. Diese Fahrtkosten sind ja tatsächlich dann angefallen. Beim Honorar sieht es da dann anders aus...
However, ich finde Deine Lösung gut und hätte dies sicher auch vom Model als Angebot so erwartet. Möglicherweise wäre ja auch ein Folgeshooting mit entsprechendem Angebot möglich. So wie es aussieht seid ihr ja nicht im Streit auseinander...
However, ich finde Deine Lösung gut und hätte dies sicher auch vom Model als Angebot so erwartet. Möglicherweise wäre ja auch ein Folgeshooting mit entsprechendem Angebot möglich. So wie es aussieht seid ihr ja nicht im Streit auseinander...
#9Report
28.09.2011
Original von Neuland
Mit deiner Aussage: "garnicht erst anfangen" komme ich so nicht ganz klar.
Nimm mal an ein Model bricht genau nach dem ersten Bild ab - dann hätte nach Deiner Meinung Anspruch auf die Fahrtkosten.
Ihr hattet vertraglich ein Shooting vereinbart...10 Minuten sind eben nun mal ein Shooting...also sind die im Vertrag geregelten Beträge fällig.
Du wusstest ja von dem Telefonat, also hast du ja scheinbar akzeptiert das es nicht lange gehen wird.
#10Report
28.09.2011
Juristisch ist wohl klar.
Ich meine:
Willst Du wieder - spielen die 20 Euro keine Rolle
Willst Du nicht mehr - spielen sie auch keine Rolle,
weil ich sie dann einfach nicht bezahlen würde.
Dass sie wegen 20 Euro den Weg bis zum Gerichtsvollzieher geht
glaube ich mal nicht.
Heiner
Ich meine:
Willst Du wieder - spielen die 20 Euro keine Rolle
Willst Du nicht mehr - spielen sie auch keine Rolle,
weil ich sie dann einfach nicht bezahlen würde.
Dass sie wegen 20 Euro den Weg bis zum Gerichtsvollzieher geht
glaube ich mal nicht.
Heiner
#11Report
28.09.2011
Original von M.K.Munich...Plopp!
Ihr hattet vertraglich ein Shooting vereinbart...10 Minuten sind eben nun mal ein Shooting...also sind die im Vertrag geregelten Beträge fällig.
Du wusstest ja von dem Telefonat, also hast du ja scheinbar akzeptiert das es nicht lange gehen wird.
Würde im Umkehrschluss heissen:
Hätte ich gar kein Foto gemacht, hätte das Model überhaupt keinen Anspruch auf Erstattung gehabt und Sie hätte die kompletten Fahrkosten bezahlt - also noch viel schlechter für sie.
Aber wie schon mehrfach gesagt - wir sind ja nicht im Streit auseinander - ich überlege nur, ob ich einen Fehler gemacht habe.
#12Report
28.09.2011
Ich finde, da SIE das Shooting abgebrochen hat, und du noch kulanterweise ein bisschen Honorar und 50% der Fahrkosten bezahlt hast, es ziemlich frech, dann noch mehr haben zu wollen.
Das mal als erstes.
Ausgemacht war eine Leistung. Vom Modell wurde nur ein Teil der Leistung erbracht, dann scheint es logisch, dass der Fotograf auch nur einen Teil der vereinbarten Kosten übernimmt, und sicher nicht alle.
Das ist aber keine juristisch verbindliche Aussage sondern nur gesunder Menschenverstand ...
Das mal als erstes.
Ausgemacht war eine Leistung. Vom Modell wurde nur ein Teil der Leistung erbracht, dann scheint es logisch, dass der Fotograf auch nur einen Teil der vereinbarten Kosten übernimmt, und sicher nicht alle.
Das ist aber keine juristisch verbindliche Aussage sondern nur gesunder Menschenverstand ...
#13Report
28.09.2011
Das hat Polarlicht ziemlich gut zusammengefasst. ;)
Wäre ich das Modell, wäre ich wohl nicht so frech die gesamten Fahrtkosten zu verlangen, aber gut, das sieht wohl jeder anders. Vertraglich hat sie Anspruch darauf, es ist deine Entscheidung ob du weiter streiten willst (und wartest bis sie aufgibt, denn auch ich bezweifle dass sie wegen sowas gerichtliche Schritte einleitet) oder bezahlst, aus der Sache lernst und künftig nicht mehr mit diesem Model und diesem Vertrag shootest.
Wäre ich das Modell, wäre ich wohl nicht so frech die gesamten Fahrtkosten zu verlangen, aber gut, das sieht wohl jeder anders. Vertraglich hat sie Anspruch darauf, es ist deine Entscheidung ob du weiter streiten willst (und wartest bis sie aufgibt, denn auch ich bezweifle dass sie wegen sowas gerichtliche Schritte einleitet) oder bezahlst, aus der Sache lernst und künftig nicht mehr mit diesem Model und diesem Vertrag shootest.
#14Report
28.09.2011
Wer war denn vertragsbrüchig ??
Du oder das Model ?
Wenn Du diese Frage beantwortest, dann hast du auch die Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten !
Du oder das Model ?
Wenn Du diese Frage beantwortest, dann hast du auch die Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten !
#15Report
28.09.2011
Original von FotoFascination - Werner Arnold
Wer war denn vertragsbrüchig ??
Du oder das Model ?
Wenn Du diese Frage beantwortest, dann hast du auch die Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten !
Sorry, aber als Jurastudentin muss ich da ganz vehement widersprechen. Nur weil ein Teil des Vertrages nicht erfüllt wurde, heißt das ja nicht, dass der Rest des Vertrages ungültig ist! Und sie ist ja wohl erschienen und hat damit sogar REALE Fahrkosten gehabt. Wenn der Threadstarter eine Fahrtkostenpauschale anbietet, und zwar ohne Festlegung wie lange das Shooting dafür zu dauern hat oder sonstige Einschränkungen (z.B.: "wenn Shooting wie besprochen in Outfit X und Y bei Location Z abgeschlossen, dann Fahrtkostenpauschale"), dann muss er sie auch bezahlen. - Jedenfalls juristisch gesehen. Menschlich halte ich es wie gesagt auch für frech, aber das tut ja nichts zur Sache.
#16Report
28.09.2011
Original von Miss Kafka
[quote]Original von FotoFascination - Werner Arnold
Wer war denn vertragsbrüchig ??
Du oder das Model ?
Wenn Du diese Frage beantwortest, dann hast du auch die Antwort auf die Frage nach den Fahrtkosten !
Sorry, aber als Jurastudentin muss ich da ganz vehement widersprechen. Nur weil ein Teil des Vertrages nicht erfüllt wurde, heißt das ja nicht, dass der Rest des Vertrages ungültig ist! Und sie ist ja wohl erschienen und hat damit sogar REALE Fahrkosten gehabt. Wenn der Threadstarter eine Fahrtkostenpauschale anbietet, und zwar ohne Festlegung wie lange das Shooting dafür zu dauern hat oder sonstige Einschränkungen (z.B.: "wenn Shooting wie besprochen in Outfit X und Y bei Location Z abgeschlossen, dann Fahrtkostenpauschale"), dann muss er sie auch bezahlen. - Jedenfalls juristisch gesehen. Menschlich halte ich es wie gesagt auch für frech, aber das tut ja nichts zur Sache.[/quote]
Sorry - aber da würde ich es juristisch drauf ankommen lassen !
Das Model hat ihre Leistung nicht erbracht und hat deshalb keinen Anspruch ....
#17Report
28.09.2011
Ich sehe das so:
Wurde auch schon erwähnt. Eventuelle Ansprüche des Models, denke ich würden durch Schadenersatzansprüche Deinerseits mehr als aufgehoben. Du könntest Sie ja auch auf Vertragserfüllung verklagen. Dann müsste sie nocheinmal anreisen, die 2-3 Stunden mit Dir arbeiten und hätte dann Anspruch auf die Vertraglich geregelten Honorare und Kosten. Aber eben nur einmal und nicht ein weiteres mal.
Wenn es sich wirklich um einen nachvollziehbaren Grund gehandelt hat das Shooting gleich zu Beginn abzubrechen, muss dieser schon einen für das Model erheblich gewesen sein.
Wenn dieser Grund so wichtig war, denke ich das der Finanzielle Aspekt für das Model keine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat, das Shooting abzubrechen.
In sofern finde ich es schon etwas merkwürdig überhaupt Fahrtkosten zu verlangen. Dies alleine wäre für mich ein Grund auf eine weitere Zusammenarbeit zu verzichten.
Wurde auch schon erwähnt. Eventuelle Ansprüche des Models, denke ich würden durch Schadenersatzansprüche Deinerseits mehr als aufgehoben. Du könntest Sie ja auch auf Vertragserfüllung verklagen. Dann müsste sie nocheinmal anreisen, die 2-3 Stunden mit Dir arbeiten und hätte dann Anspruch auf die Vertraglich geregelten Honorare und Kosten. Aber eben nur einmal und nicht ein weiteres mal.
Wenn es sich wirklich um einen nachvollziehbaren Grund gehandelt hat das Shooting gleich zu Beginn abzubrechen, muss dieser schon einen für das Model erheblich gewesen sein.
Wenn dieser Grund so wichtig war, denke ich das der Finanzielle Aspekt für das Model keine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat, das Shooting abzubrechen.
In sofern finde ich es schon etwas merkwürdig überhaupt Fahrtkosten zu verlangen. Dies alleine wäre für mich ein Grund auf eine weitere Zusammenarbeit zu verzichten.
#18Report
28.09.2011
Original von Galaxymodels
Ich sehe das so:
Wurde auch schon erwähnt. Eventuelle Ansprüche des Models, denke ich würden durch Schadenersatzansprüche Deinerseits mehr als aufgehoben. Du könntest Sie ja auch auf Vertragserfüllung verklagen. Dann müsste sie nocheinmal anreisen, die 2-3 Stunden mit Dir arbeiten und hätte dann Anspruch auf die Vertraglich geregelten Honorare und Kosten. Aber eben nur einmal und nicht ein weiteres mal.
Wenn es sich wirklich um einen nachvollziehbaren Grund gehandelt hat das Shooting gleich zu Beginn abzubrechen, muss dieser schon einen für das Model erheblich gewesen sein.
Wenn dieser Grund so wichtig war, denke ich das der Finanzielle Aspekt für das Model keine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat, das Shooting abzubrechen.
In sofern finde ich es schon etwas merkwürdig überhaupt Fahrtkosten zu verlangen. Dies alleine wäre für mich ein Grund auf eine weitere Zusammenarbeit zu verzichten.
So sehe ich das auch ...
#19Report
28.09.2011
Da gibt es ja noch den Zusatz dein einige im Vertrag haben "Ungültigkeit eines paragraphen macht nicht den restlichen vertrag futsch". Sowas ist in dem fall... schlecht für dich da der shootingteil nciht erfüllt wurde, du aber zahlen musst. aber wie Miss Kafka sagte ist das glaube ich "Normal" bei einem Vertrag.
Ich habe in meinem Vertrag eine SHootingdauer stehen (halber Tag, ganzer Tag, evtl. Stundenangabe). Bisher hatte ich das nur als Richtlinie drin, aber an dem Besipiel hier sieht man dass es doch wichtig sein kann.
Ich habe in meinem Vertrag eine SHootingdauer stehen (halber Tag, ganzer Tag, evtl. Stundenangabe). Bisher hatte ich das nur als Richtlinie drin, aber an dem Besipiel hier sieht man dass es doch wichtig sein kann.
#20Report
Topic has been closed
Wenn das Shooting vom Model ordnungsgemäß durchgeführt wurde
74
Wenn das Model das Shooting aus Gründen abbricht, die der Fotograf zu verantworten hat
74
Sobald Model verbeinbarungsgemäß erscheint, auch wenn das Shooting vom Model abgebvrochen wird
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Hi,
nun hat es mich auch mal erwischt.
Bei einem Shooting hat das Model kurz vor dem ersten Bild einen Anruf erhalten und daraufhin mir mitgeteilt, dass sie das Shooting abbrechen muss, da sie aus persönlichen (die Gründe hat sie mir erläutert, spielen hier aber keine Rolle) Gründen direkt nach Hause muss.
Wir haben dann noch 10 Min geshootet und dann zusammen gepackt und ich hab sie zum Bahnhof gefahren.
Jetzt meine Frage: Hat das Model Anspruch auf den Erhalt der vereinbarten Fahrtkostenpauschale ?
Wir hatten im Vertrag stehen: nn Euro/Stunde für das Shooting/Bildrechte plus 40,-- euro Fahrtkostenpauschale
Ich habe Ihr einen halben Stundensatz bezahlt (für 10 min shooten) und
kulanterweise auch noch 20,-- Euro Fahrtkostenpauschale (also 50 %)
Das Model ist der Meinung, sie hat Anspruch auf die komplette Fahrtkostenpauschale; ich bin der Meinung sie hat gar keinen Anspruch.
Es sollte noch erwähnt werden: Wir gingen von einer Shootingdauer von 2 - 3 Stunden aus.
Ich will mich hier in keiner über das Model beklagen:
- sie erschien hochmotiviert und pünktlich zum Shooting
- die wenigen Aufnahmen die wir gemacht haben sind sehr gut, was mit an Ihrem Posing lag
- die Gründe für den Abbruch sind nachvollziehbar, aber halt nicht von mir beeinflussbar
Werde auch gerne nochmals mit ihr shooten, wenn sich die Gelegenheit bietet.
Mich interessiert nur: Hat das Model oder ich Recht bei der Fahrtkostenpauschale.
Beste Grüsse
Peter