Fahrkostenerstattung bei abgebrochenem Shooting ? 42

28.09.2011
Hallo Leute, Frau Kafka hat es richtig geschrieben:

Ein Vertrag besteht aus Teilen. Und es gibt noch Leute die die
salvatorische Klausel in den shooting Verträgen haben.
Wobei die in der Schweiz vor Gericht ziemlich anders angewandt
wird wie in Deutschland.

Also, was war der Sinn des Vertrages:

1. Model fährt zu Fotograf für Bildchen
Sie ist da, also ist der Vertrag erfüllt - Kosten fallen an

2. Model kommt wiederum um Bildchen zu machen. Bildchen sind gemacht,
aber nicht in der vereinbarten Zeit. Also Vertrag nur teilweise erfüllt.
Und nun wird es eben kompliziert . . . :-)

Also Fahrtkosten klar - shootingkosten je nch Vertrag . .
Ich bleibe beim einige Beiträge weiter oben gemachten statement.

Heiner
Naja, es war ja kein richtiger Job bei dem noch allerlei tausende von Euros Kosten hängen. Es war wohl nur so just for fun. Da würde ich mich garnicht lange mit Vertragsrecht auseinander setzen, sondern mit dem Model reden und sich einigen. Klar fühlt sich bei einem Kompromiss einer der Beteiligten oder gar beide benachteiligt, so sind Kompromisse eben.
Vorschlag für einen Zusatz im Vertrag:

Sollte das Shooting nach Beginn durch eine der Parteien einseitig und vorzeitig beendet werden, besteht kein Anspruch auf Bezug der von der andern Partei im Rahmen dieses Vertrags geschuldeten Leistungen.


(Bin aber kein Jurist)
Original von YannickVG
Da gibt es ja noch den Zusatz dein einige im Vertrag haben "Ungültigkeit eines paragraphen macht nicht den restlichen vertrag futsch". Sowas ist in dem fall... schlecht für dich da der shootingteil nciht erfüllt wurde, du aber zahlen musst. aber wie Miss Kafka sagte ist das glaube ich "Normal" bei einem Vertrag.

Ich habe in meinem Vertrag eine SHootingdauer stehen (halber Tag, ganzer Tag, evtl. Stundenangabe). Bisher hatte ich das nur als Richtlinie drin, aber an dem Besipiel hier sieht man dass es doch wichtig sein kann.


Dieser angesprochene Zusatz (salvatorische Klausel) betrifft m.W. nur juristisch/gesetzlich ungültige Paragrafen, nicht aber zwischen Vertragsparteien.
28.09.2011
Die Deutschen sind ein Volk von Gerichtsfanatikern geworden. Fast nichts wird mehr persönlcih geklärt, am besten immer gleich zum Rechtsanwalt. Und das wegen jeder Kleinigkeit.
Die Paragraphenreiter hocken nicht mehr in den Ämtern, sondern inzwischen überall.

Laß doch einfach Dein Gefühl entscheiden. Das Modell war doch gewillt, das Shooting durchzuführen. Je nachdem, aus welchem - mehr oder weniger trifftigen - Grund sie das Shooting abbrechen mußte, würde ich ihr die ganzen Fahrtkosten erstatten.
Geht doch nur um 20,-.

Dann hast Du ein gutes Gefühl und sie kommt ggfs. gerne wieder.
Getreu der Devise: 2 Juristen - drei Meinungen.
Die Fahrtkosten waren notwendig zur Erfüllung eines Vertrages. Vertrag wurde nicht erfüllt - basta. Aber in der MK ist sowieso alles anders.
28.09.2011
Original von Wolfgang Blachnik
Getreu der Devise: 2 Juristen - drei Meinungen.
Die Fahrtkosten waren notwendig zur Erfüllung eines Vertrages. Vertrag wurde nicht erfüllt - basta. Aber in der MK ist sowieso alles anders.


Ok, ok, ich sehe, ich bin überstimmt. :D
[gone] User_28381
28.09.2011
Aus meiner Sicht ist dies wieder ein klassisches Beispiel von unpräzisen Formulierungen in einem Vertrag. Wenn ihr Euch schon im Vorfeld über eine Shootingdauer von 2-3 Stunden unterhaltet, dann schreibt es doch einfach auch in den Vertrag rein.

Der hier zitierte Vertragstext gibt aus meiner Sicht keinen Anlass, irgend jemand einen Vertragsbruch zu unterstellen. Es war ein Stundenhonorar ohne Mindestdauer vereinbart. Die Fahrkosten wurden in keinen Zusammenhang mit der Shootingdauer gestellt.

Folgende Fragen stellen sich somit:

Ist das Model zum Shooting erschienen?
Ja

Hat ein Shooting stattgefunden?
Ja (10 Minuten)

Wurde der Vertrag erfüllt?
Ja

Somit besteht bei dieser Formulierung von dem Model ein Anspruch auf 1/6tel des vereinbaren Stundensatzes und 40 Euro Fahrkosten.

Vermeiden könnte man dies aus meiner Sicht z.B. duch eine Formulierung wie diese:

"...Das Modell erhält ein Honorar in Höhe von xy Euro pro Stunde. Die Dauer der Buchung beläuft sich auf min. 2 max. 4 Stunden. Sofern die vertraglichen vereinbarten Pflichten von Seiten des Modells vollständig erfüllt wurden, erhält diese zusätzlich eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 40 Euro..."

Gruß Ralf
Wie blöd muss man eigentlich sein um sich auf so was einzulassen?
Diese feine Dame hat Anspruch auf einen Arschtritt, aber sicher nicht auf Fahrtkosten!
[gone] User_28381
28.09.2011
Original von FotoFascination - Werner Arnold
Dieser angesprochene Zusatz (salvatorische Klausel) betrifft m.W. nur juristisch/gesetzlich ungültige Paragrafen, nicht aber zwischen Vertragsparteien.


Dies ist nicht so. Die salvatorische Klausel greift gerade bei vertraglichen Regelungen. Sinn ist es, durch diese Klausel nicht gleich das gesamte Vertragswerk auszuhebeln. Abgesehen von Fehlern in der Formulierung eines vertraglichen Regelwerks, kann es ja auch durchaus passieren, dass sich die Rechtslage in einzelnen Punkten ändert.

Gerade bei Paragrafen kann es keine Salvatorische Klausel geben, da ein Paragraf, nachdem er den Gesetzgebungsprozess durchlaufen hat, zunächst immer gültig ist. Diese Gültigkeit kann dann nur durch höchstrichterliche Rechtsprechung aufgehoben werden (Stichwort Verfassungsklage). Wird hierbei festgestellt, dass der Paragraf sich nicht mit dem Grundgesetz verträgt, dann wird der Gesetzgebundsprozess wieder in Gang gebracht. Passiert leider in letzter Zeit immer häufiger.

Gruß Ralf
28.09.2011
Ist wieder Zeit für hobbyjuristen-kartei.de?
Finde ich eine völlig alberne Fragestellung und demzufolge eine völlig alberne Diskussion.
28.09.2011
Der Satyr mal wieder. Du schreibst immer so - ähem - naja - vornehm:0)


Original von Satyr [GothicModels.net]
Wie blöd muss man eigentlich sein um sich auf so was einzulassen?
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Original von Hadie
Der Satyr mal wieder. Du schreibst immer so - ähem - naja - vornehm:0)


[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Wie blöd muss man eigentlich sein um sich auf so was einzulassen?
Diese feine Dame hat Anspruch auf einen Arschtritt, aber sicher nicht auf Fahrtkosten!
[/quote]

Vielleicht nicht vornehm ... aber inhaltlich nicht ganz unrecht ;-) :-)
28.09.2011
Fahrkostenpauschale und Stundensatz völlig voneinander zu trennen halte ich für eine interessante Interpretation.
Der Vertragsgegenstand ist die Zeit die das Modell zur Verfügung steht und wenn 2-3 Stunden vereinbart sind, sind 10 Minuten wohl kaum ausreichend um den Vertrag zu erfüllen. Die Anreise ist doch keine Teilerfüllung des Vertrages.

Solange der Grund nicht beim Fotografen liegt wird sie nach 10 Minuten kaum einen Anspruch durchsetzen können.

Ich denke, dass das Modell wegen Nichterfüllung des Vertrags keinen Anspruch auf eine Vergütung hat.

Wenn ich aber sehe mit wie wenig Geld das Modell ggf. auskommen muss (Schülerin, Studentin, ...) dann hätte ich ihr wahrscheinlich die gesamten Fahrkosten erstattet. Ich erinnere mich noch an meine Abi- und Studentenzeit und daran wie ich mich freute wenn ich einige DM sparen konnte oder geschenkt bekam.
28.09.2011
In diesem Fall müßte man die genaueren Hintergründe wissen, um richtig urteilen zu können.



Original von FotoFascination - Werner Arnold
[quote]Original von Hadie
Der Satyr mal wieder. Du schreibst immer so - ähem - naja - vornehm:0)


[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Wie blöd muss man eigentlich sein um sich auf so was einzulassen?
Diese feine Dame hat Anspruch auf einen Arschtritt, aber sicher nicht auf Fahrtkosten!
[/quote]

Vielleicht nicht vornehm ... aber inhaltlich nicht ganz unrecht ;-) :-)[/quote]
28.09.2011
Als echter Jurist mach ich mir da keinen Kopf, den wenn ich da länger als 5 Minuten drüber nachdenken würde, und dann das auch noch hier schrieben würde, dann sind die 20€ schon mehrfach verbraten. 20€ reicht nicht mal für einen 10 Minutentakt,....

Von daher, wegen sowas macht man keinen Thread auf,.....


Original von Blümchenfotograf [07.-10.10. Zandvoort, wer noch?]
Ist wieder Zeit für hobbyjuristen-kartei.de?
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28.09.2011
Original von Kunststuerze - Video jetzt online!
Als echter Jurist mach ich mir da keinen Kopf, den wenn ich da länger als 5 Minuten drüber nachdenken würde, und dann das auch noch hier schrieben würde, dann sind die 20€ schon mehrfach verbraten. 20€ reicht nicht mal für einen 10 Minutentakt,....

Von daher, wegen sowas macht man keinen Thread auf,.....



******BEIFALL******STANDING OVATIONS********

Nach 4 Seiten Thread die erste wahre und kompetente Antwort! - Noch dazu vom Fachmann.

Im Kindergarten rennen die Kiddies wegen jeder Kleinigkeit zur Erzieherin - in der MK macht man einen Thread auf!
28.09.2011
Noch eines drauf,.... wenn man sich die Ouvertüre da liest und bei mir ein Model einen Anruf bekommen würde, und sie müsste aus privaten Gründen ein Shooting abbrechen, dann denke ich nicht an 20€ und fang da auch nicht an zu zoffen, denn auf der menschlichen Ebene gehe ich dann (egal ob sie mir dass dann sagt, oder nicht) erst mal davon aus dass es ihr jetzt echt schlecht geht, usw. Notfall eben. hat was mit Sozialkompetenz zu tun,... damit sind wir wieder beim Kindergarten,....


Original von Camera Obscura
[quote]Original von Kunststuerze - Video jetzt online!
Als echter Jurist mach ich mir da keinen Kopf, den wenn ich da länger als 5 Minuten drüber nachdenken würde, und dann das auch noch hier schrieben würde, dann sind die 20€ schon mehrfach verbraten. 20€ reicht nicht mal für einen 10 Minutentakt,....

Von daher, wegen sowas macht man keinen Thread auf,.....



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Im Kindergarten rennen die Kiddies wegen jeder Kleinigkeit zur Erzieherin - in der MK macht man einen Thread auf![/quote]
28.09.2011
Also meine kurze Meinung ( als nichtjurist ): Der Vertragspunkt ist echt schlecht in den Punkt des Fahrtkostenersatzes, hobbyjuristisch gesehen hat der Threadersteller sich selber reingelegt.

Man sollte aber auch nicht zu unnachgiebig sein und sich im Vertrag gegen alles und jedes absichern, aber wenn der Vertrag verpflichtet, nach 10 Min Shootdauer die vollen Fahrtkosten zu bezahlen, ist das Problem der Vertrag. Meiner Meinung nach reicht, um diesen ExtremFall auszuschliessen, beim Fahrtkostenpunkt der Zusatz "...nach 1 Stunde Fotoshoot-Dauer".

Ggf bezahlen und den Vertrag zukünftig nur noch in verbesserter Form verwenden.
28.09.2011
Jetzt wirds immer besser - Schmerzensgeld...und was sonst noch so alles einfällt...:0))))

Wenn das hier so weitergeht, will ich auch Schmerzensgeld - fürs weiterlesen;0)




Original von all eyes...
Ich würde ihr die Fahrtkosten ersetzen, jedoch nicht das Hornorar, 10Minuten ist gar nicht. Beim nächsten Shooting mit ihr Sonderkonditionen verlangen. Im Grunde steht Dir auch Schmerzensgeld zu, wegen dem entgangenen Shooting. Überleg mal, was Du sonst mit der Zeit hättest machen können...

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