Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534

20.08.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Giuliano!
Mal eine ernst gemeinte Fangfrage: Würde die Impressumspflicht auch für schweizer User gelten?

Dein Sitz ist in der Schweiz, also gilt für Dich natürlich das dortige Recht.

Aber:

Die MK hat ihren Sitz in Deutschland. Daher würde ich erstmal prüfen, ob
die AGB nicht vielleicht jeden Nutzer verpflichten, sich bei der Teilnahme
an der MK an deutsches Recht zu halten.


Viele Grüße
Peter



EDIT:

Das steht tatsächlich schon in den AGB:


7. Salvatorische Klausel

[...] Für diese Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Dir und model-kartei.de gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Bensheim vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.[/quote]

Die MK-Nutzungsbedingungen gelten nur für die direkte Beziehung zwischen Nutzer und MK.
Die Frage, ob man ein Impressum braucht ist davon aber unabhängig.
Sollte nach deutschem Recht es tatsächlich so sein, dass man ein Impressum bräuchte, dann kann das dem schweizer User erst mal egal sein, wenn in der Schweiz die Rechtslage so wäre, dass er kein Impressum braucht. Das Impressum ist ja nicht Teil der Geschäftsbeziehung zwischen der MK und dem Nutzer sondern ist einer Forderung vom Gesetzgeber an die Personen und Unternehmen, die dem Recht des jeweiligen Landes unterliegen. Maßgeblich dafür ist also, von wo aus die Publikation getätigt wird.
FÜr einen in der Schweiz lebenden Italiener, der auch von der Schweiz aus sein MK-Profil unterhält gilt daher schweizer Recht.
Von daher wäre es also z.B. auch so, dass gesetz den Fall dass eine Impressums-Pflicht nach deutschem Recht nicht bestehen würde jedoch schon nach schweizer Recht, dann auch der Schweizer, obwohl auf einer deutschen Plattform publiziert wird, ein Impressum führen müsste.
Facebook ist ja das beste Beispiel dafür, obwohl ein US-Unternehmen verlangt im Beispiel-Urteil ja ein deutsches Gericht von einem deutschen User dort ein Impressum...
#521Report
[gone] User_6449
20.08.2012
Original von Sensual Designs
Aber da hast du ein verdammt gutes Argument geliefert:
Die MK verbietet männliche Geschlechtsteile wie auch diverse andere Dinge, weil sie für den Inhalt mit verantwortlich ist. Daher findet auch eine Kontrolle des Inhalts durch die MK statt.
Es ist also nicht einzig und allein ein Sedcard-Inhaber der Verantwortliche für den Inhalt der Sedcard, die letztendliche Verantwortung liegt nicht zuletzt auch bei der MK.
Daher stellt sich die Frage, ob diese Tatsache der Inhalts-Obrigkeit nicht auch maßgeblich für die Impressums-Frage ist...

Nein, denn in den AGB der MK steht:

4. Haftung, Erreichbarkeit

Für von Teilnehmern eingestellte Beiträge übernimmt die model-kartei.de keine Haftung. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich, model-kartei.de von Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen seiner Teilnehmerbeiträge geltend machen. Soweit Teilnehmerbeiträge nach Registrierung nicht von dem registrierten Teilnehmer selbst, sondern von Dritten eingestellt worden sind, stellt der registrierte Teilnehmer model-kartei.de auch insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Im übrigen s. 3.

Viele Grüße
Peter
#522Report
20.08.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Sensual Designs
Aber da hast du ein verdammt gutes Argument geliefert:
Die MK verbietet männliche Geschlechtsteile wie auch diverse andere Dinge, weil sie für den Inhalt mit verantwortlich ist. Daher findet auch eine Kontrolle des Inhalts durch die MK statt.
Es ist also nicht einzig und allein ein Sedcard-Inhaber der Verantwortliche für den Inhalt der Sedcard, die letztendliche Verantwortung liegt nicht zuletzt auch bei der MK.
Daher stellt sich die Frage, ob diese Tatsache der Inhalts-Obrigkeit nicht auch maßgeblich für die Impressums-Frage ist...

Nein, denn in den AGB der MK steht:

4. Haftung, Erreichbarkeit

Für von Teilnehmern eingestellte Beiträge übernimmt die model-kartei.de keine Haftung. Der Teilnehmer ist verpflichtet sich, model-kartei.de von Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen seiner Teilnehmerbeiträge geltend machen. Soweit Teilnehmerbeiträge nach Registrierung nicht von dem registrierten Teilnehmer selbst, sondern von Dritten eingestellt worden sind, stellt der registrierte Teilnehmer model-kartei.de auch insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Im übrigen s. 3.

Viele Grüße
Peter[/quote]
Irrelevant!
AGBs hebeln keine Gesetze aus.
Wenn hier irgend jemand Pornografie oder irgendwelches verbotene Material postet und die MK nichts dagegen unternimmt ist sie mit dran.
Auch wenn man so einige Regeln der MK nicht mit Menschenverstand erklären kann, manche Dinge kommen nicht von ungefähr und dienen der MK sich entsprechend abzusichern
#523Report
Original von Sensual Designs
Irrelevant!
AGBs hebeln keine Gesetze aus.
Wenn hier irgend jemand Pornografie oder irgendwelches verbotene Material postet und die MK nichts dagegen unternimmt ist sie mit dran.
Auch wenn man so einige Regeln der MK nicht mit Menschenverstand erklären kann, manche Dinge kommen nicht von ungefähr und dienen der MK sich entsprechend abzusichern




Einspruch!

Klugscheissen mit was-wäre-wenn lässt jemanden nicht kompetenter erscheinen.

Also ich würde dem Hendrik durchaus zutrauen, dass er als Website-Betreiber weiss, von was er in den AGBs so spricht. ^^
#524Report
Die Schweiz kennt seit dem 1.4.2012 auch eine Kennzeichnungspflicht, die aber zum Glück etwas einfacher formuliert ist:

Art 3 des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

Unlauter handelt insbesondere, wer:

s: Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet
und es dabei unterlässt:
1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse
einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen...

Wer also Occasionen oder Bilder verkauft oder Leistungen als Fotograf, Studiobetreiber, Bildbearbeiter oder Model anbietet, braucht ein Impressum.

LG Martin

P.S. HIer noch eine Defintion des elektronischen Geschäftsverkehrs:

Die Definition von „elektronischem Geschäftsverkehr“
„Elektronischer Geschäftsverkehr“ (E-Commerce) bezeichnet alle möglichen Formen der elektronischen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren, Werken oder Leistungen sowie dem Fördern dieses Angebots. So sind nicht nur Websites von Betracht, sondern auch andere Formen der Kommunikation: mobile Websites, Apps, soziale Netzwerke. Ausschliesslich private Angebote gelten nicht als E-Commerce. Dazu gehören auch ideelle, wissenschaftliche oder bei einer Unternehmung intern veröffentlichte Inhalte.
#525Report
Original von Sensual Designs
FÜr einen in der Schweiz lebenden Italiener, der auch von der Schweiz aus sein MK-Profil unterhält gilt daher schweizer Recht.



Ach wirklich. Na zum Glück hast du das erwähnt, auf diese Idee wäre ich von alleine nie gekommen. :P


Übrigens: Ich hoste meine Websites auf deutschem Boden, deutsche Gesetze gelten für mich aber trotzdem nicht, von den AGB des Providers mal abgesehen.
#526Report
20.08.2012
Äpfel und Birnen....
Für Inhalte kann MK haften, nicht aber für gesetzliche Vorgaben, die die Nutzer zu erfüllen haben. Genau damit hält sich Hendrik frei.


Original von Sensual Designs

Irrelevant!
AGBs hebeln keine Gesetze aus.
Wenn hier irgend jemand Pornografie oder irgendwelches verbotene Material postet und die MK nichts dagegen unternimmt ist sie mit dran.
Auch wenn man so einige Regeln der MK nicht mit Menschenverstand erklären kann, manche Dinge kommen nicht von ungefähr und dienen der MK sich entsprechend abzusichern
#527Report
[gone] User_6449
20.08.2012
Original von Martin Zurmühle
Die Schweiz kennt seit dem 1.4.2012 auch eine Kennzeichnungspflicht, die aber zum Glück etwas einfacher formuliert ist:

Art 3 des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

Unlauter handelt insbesondere, wer:

s: Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet
und es dabei unterlässt:
1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse
einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen...

Wer also Occasionen oder Bilder verkauft oder Leistungen als Fotograf, Studiobetreiber, Bildbearbeiter oder Model anbietet, braucht ein Impressum.

LG Martin

Das ist sehr lobenswert, aber einfacher als die deutsche Regelung ist es auch
nicht, und läßt genau die selben Angriffspunkte zu.

Vielleicht finden sich ja auch noch User aus anderen Nachbarstaaten, welche
hier gern ihre Regelungen zum Impressum erläutern möchten?


Viele Grüße
Peter
#528Report
20.08.2012
Unabhängig der "richtigen" Antwort des scheinbar unlösbaren Rätsels, kann hier in der MK
nur eine Abmahnwelle stattfinden, wenn die MK im Vorfeld daran mitgewirkt
hat, in dem sie die Daten der Nutzer herausgegeben hat.

Original von http://www.la-garda.de - Joghurt & Öl-Shooting im Angebot

Wie ist denn der Stand für die MK-Sedcard? Impressum muss drauf?
#529Report
20.08.2012
Original von lennyG
[...] wenn die MK im Vorfeld daran mitgewirkt hat, in dem sie die Daten der Nutzer herausgegeben hat.

SOFERN sich eine Impressumpflicht für Seiten wie MK herauskristallisieren sollte,
und SOFERN das juristisch überhaupt durchsetzbar sein sollte,
und SOFERN sich jemand findet eine solche Abmahnung mal durchziehen sollte,
und SOFERN mich jemand gerichtlich dazu zwingen sollte das ich absolut keine andere Möglichkeit mehr habe außer selber in den Knast zu gehen,
erst dann KÖNNTE das passieren.

Soviel dazu. :)
#530Report
guter schlussatz. ich denke das thema ist nun totdiskutiert... 50 seiten.. leute...
#531Report
20.08.2012
Original von lennyG
Unabhängig der "richtigen" Antwort des scheinbar unlösbaren Rätsels, kann hier in der MK
nur eine Abmahnwelle stattfinden, wenn die MK im Vorfeld daran mitgewirkt
hat, in dem sie die Daten der Nutzer herausgegeben hat.

[quote]Original von http://www.la-garda.de - Joghurt & Öl-Shooting im Angebot

Wie ist denn der Stand für die MK-Sedcard? Impressum muss drauf?
[/quote]

Es gibt viele Möglichkeiten wie ein Abmahner die Identität eines Sedcardbetreibers herausfinden kann.
Sei das es das schon seit Jahren nervende Nachbarstudio ist
oder aus der Vertragseinsicht bei einem Model mit dem beide gearbeitet haben.
Bilder die auch bei einem Kunden mit Urheberangeben auftauchen
usw.
#532Report
20.08.2012
Das ist das krönende Schlusswort, dass diesem Thread hier endlich die Puste nimmt :)
Sehr gut :))

Original von Hendrik Siemens
[quote]Original von lennyG
[...] wenn die MK im Vorfeld daran mitgewirkt hat, in dem sie die Daten der Nutzer herausgegeben hat.

SOFERN sich eine Impressumpflicht für Seiten wie MK herauskristallisieren sollte,
und SOFERN das juristisch überhaupt durchsetzbar sein sollte,
und SOFERN sich jemand findet eine solche Abmahnung mal durchziehen sollte,
und SOFERN mich jemand gerichtlich dazu zwingen sollte das ich absolut keine andere Möglichkeit mehr habe außer selber in den Knast zu gehen,
erst dann KÖNNTE das passieren.

Soviel dazu. :)[/quote]
#533Report
20.08.2012
amen! ;)
#534Report

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