Gesicht nicht zu erkennen bei Aktfoto = Model-Release nicht notwendig? 62

Wie ist da die Gesetzeslage wenn man zum Beispiel zu Übungszwecken (Sagen wir mal, als man noch jünger war ;)) ein "Körperlandschaft"-Foto von einer Frau gemacht hat, zum Beispiel eine Brust, oder der Po ... ursprünglich nicht mit der Absicht, dieses zu veröffentlichen.

Nun aber hat man das Foto bearbeitet und mag es so, dass man es zeigen will, kommt aber an die Person nicht mehr ran, kann also keinen Modelvertrag nachträglich unterschreiben lassen.

Ist es problematisch, so ein Foto dann zu veröffentlichen, wenn man das Gesicht nicht erkennt, und gewisse Formen per EBV auch noch 'optimiert' wurden, die Person also nicht identifizieren kann? Fällt das auch unter "Recht am eigenen Bild", auch wenn die Person nicht identifizierbar ist ?

Ist mir klar dass hier keine Rechtsberatung stattfindet. Mich interessiert einfach eure spontane persönliche Einschätzung ...
[gone] wishmasterIN
22.11.2011
also wenn jemand ein bild von mir ohne erlaubnis veroeffentlichen wuerde gaebe es tote.
Also, juristisch hab ich da nur bedingt Ahnung. Ich würde denken, diese 'Nicht-Identifizierbarkeit' ändert nichts und Du benötigst weiterhin eine Freigabe. Aber wer weiss, manchmal gibt es ja auch so einige Inkonsequenzen in der Rechtssprechung.

Ich würde es aber dennoch nicht machen. Weil Fotografie - insbesondere bei Aktaufnahmen - hat ja auch irgendwie was mit Vertrauen zu tun. Und das würdest Du in dem Fall ja ignorieren.

Das ist natürlich schade um's Bild.
22.11.2011
Uiiiiiiii

Naja, wenn das Modell nicht mal für sich selbst (bzw. dessen aktuellen Partner) erkennbar ist, bist du vermutlich aus dem Schneider, aber...

Wieso kannst du die Dame denn nicht mehr erreichen?
In unserem Zeitalter ist man doch normalerweise recht leicht aufzufinden.

Sollte sie sich doch erkennen bist du ziemlich in Teufels Küche.
Also ich wäre dafür eindeutig zu feige, ganz abgesehen davon, dass es wirklich nicht die feine Englische Art ist.

Gleiches Foto mit einem anderen Modell nochmals machen, diesmal mit Releasevertrag.

LG
22.11.2011
abgesehen ob man es darf oder nicht, man sollte es meiner meinung nach einfach nicht machen!

vg ralf
22.11.2011
Original von digitalrebel
[...]wenn man zum Beispiel zu Übungszwecken (Sagen wir mal, als man noch jünger war ;)) ein "Körperlandschaft"-Foto von einer Frau gemacht hat[...]ursprünglich nicht mit der Absicht, dieses zu veröffentlichen.


Nachdem du hoffentlich nicht am FKK-Strand heimlich Körperdetails geschossen hast (und somit den Namen des "Modells" nicht kennen kannst) nehme ich bei "Übungsakt" als du "noch jünger" warst mal an, dass es sich um eine Exfreundin handelt.

Spontan fällt mir da das Wort "Hornissennest" ein.

LG
22.11.2011
Ich find's jetzt irgendwie nicht so schlimm...wenn mans eh nicht erkennt, wär es mir, als Frau, egal.
Ganz abgesehen davon das du imho deine Reputation dadurch aufs Spiel setzt.
(du willst dich ja aus Eigennutz nicht an die ursprüngliche Vereinbarung halten und suchst jetzt einen "Ausweg" um das irgendwei zu legitimieren)

Ich würde sagen: Du musst auch bei Bodyparts die zustimmung haben.
Interessant dazu
OLG Frankfurt, Urteil v. 23.12.2008, Az. 11 U 21/08
"Ungeachtet dessen ist es ausreichend, dass der Abgebildete begründeten Anlass zu der Annahme hat, er könne als abgebildet identifiziert werden (Dreier/Schulze, UrhG, § 22 KUG Rn. 3). Eines Beweises, dass Dritte den Abgebildeten tatsächlich erkannt haben, bedarf es nicht."

Sollte sich also das Model auf dem Bild wiedererkennen, hast du ein Problem :-)

lg sören
Du könntest den Körperteil mit Photoshop so verfremden, dass die betreffende Frau ihren Hintern oder was weiß ich auf keinen Fall erkennen kann.

Wenn du ihn stark veränderst, ist es ja gar kein Abbild mehr von einem Ihrer Körperteile, sondern ein digitales Konstrukt, wo du nur ein Abbild als Vorlage hattest und verformt hast,

Inwiefern das Foto bei starker Verfremdung noch gut aussieht ist ne andere Sache ^^
[gone] Java89
22.11.2011
Ich hatte ja im Bekanntenkreis einen netten Fall...
Da hat die Dame einen Aktkallender shooten lassen, um ihn dem Freund zu Weihnachten zu schenken. Dem Fotostudio hat sie erlaubt einen Bodypart davon auszustellen - es würde sie ja eh keiner erkennen. Tja, das Bild hing also in einem großen Kaufhaus. Nicht nur der Freund hat ihren Hintern erkannt, auch der Ex und die beste Freundin. Die Überraschung war damit versaut. Zu beachten ist, dass es da keine Muttermale oder ähnliches gab.
Bei sowas sollte man wirklich vorsichtig sein!

Stell dir mal vor die Frau googelt dich, den alten Bekannten und findet das Bild!
Das kann übrigens auch ihr Freund und ihre Familie. Die Menschen haben manchmal zu viel Langeweile, das sollte man nicht vergessen!
Original von Soeren Spieckermann
Ganz abgesehen davon das du imho deine Reputation dadurch aufs Spiel setzt.
(du willst dich ja aus Eigennutz nicht an die ursprüngliche Vereinbarung halten und suchst jetzt einen "Ausweg" um das irgendwei zu legitimieren)

Ich würde sagen: Du musst auch bei Bodyparts die zustimmung haben.
Interessant dazu
OLG Frankfurt, Urteil v. 23.12.2008, Az. 11 U 21/08
"Ungeachtet dessen ist es ausreichend, dass der Abgebildete begründeten Anlass zu der Annahme hat, er könne als abgebildet identifiziert werden (Dreier/Schulze, UrhG, § 22 KUG Rn. 3). Eines Beweises, dass Dritte den Abgebildeten tatsächlich erkannt haben, bedarf es nicht."

Sollte sich also das Model auf dem Bild wiedererkennen, hast du ein Problem :-)

lg sören


Zur interessanten Diskussion:
Das hieße aber doch folgendes:

Du Shootest ein paar Modelle ...und logischerweise haben einige sehr ähnliche Maße.
jetzt bearbeitest Du die und ggf gibt es dann auch keine Exif Daten mehr.
Jetzt sagt Model B DAS BIN ICH ...du weißt das es Model A ist, kannst es aber nicht beweisen. Nach diesem Urteil musst Du es rausnehmen, streng genommen kann das Model dir deine ganze LowKey/Bodypart zerschiessen weil Du alle Bilder von gleicher Statur rausnehmen musst.

Betrachtet man das Urteil genauer:
„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827).

Das heisst wenn dieser Zusammenhang ausgeschossen werden kann, weil es nicht teil einer Serie ist, Tattoos zu sehen sind etc etc, wird das Recht am eigenen Bild m.E. nicht verletzt.

Dennoch würde ich sagen IM ZWEIFELSFALL LIEBER SEIN LASSEN
#12
Original von Ralf vonGersum
abgesehen ob man es darf oder nicht, man sollte es meiner meinung nach einfach nicht machen! vg ralf


"Gefällt mir".
22.11.2011
Ich glaube die Diskussion ist schlicht überflüssig....

So was klärt man vor dem shooting,
macht einen Vertrag - an den man sich hält.

Wenn ich richtig weiss, gibt es bei mir einen Vertrag, wo drin ist:
Bodyparts bei Aktaufnahmen dürfen für eigene Werbezwecke
im Internet und Fotobüchern frei und zeitlich unbeschränkt
verwendet werden. Jeglicher Verkauf ist ausgeschlossen, kein Stock.

Bilder zu zeigen von einem FKK Strand, na ja, wenn Du Pech hast
und als Knipser erkannt wirst, kann es auch Haue absetzen,
die mögen das zumeist nicht.

Heiner
Original von plain
Also, juristisch hab ich da nur bedingt Ahnung. Ich würde denken, diese 'Nicht-Identifizierbarkeit' ändert nichts und Du benötigst weiterhin eine Freigabe. Aber wer weiss, manchmal gibt es ja auch so einige Inkonsequenzen in der Rechtssprechung.


Wenn das Model nicht identifizierbar ist, sind wir in einer lustigen Situation: Wie will das Model beweisen, dass es sich um sie handelt? Das genau ist ja mit Identifizierbarkeit gemeint. Sonst könnte man jedes beliebige Bild vom Markt verschwinden lassen, indem man einfach behauptet: Das bin ich!
Original von Java89
Nicht nur der Freund hat ihren Hintern erkannt, auch der Ex und die beste Freundin. Die Überraschung war damit versaut. Zu beachten ist, dass es da keine Muttermale oder ähnliches gab.


Dann muss sie aber einen außergewöhnlichen Hintern haben!

Die Freundin und der Ex haben sie ohne darauf hingewiesen worden zu sein erkannt?
#17
22.11.2011
Allgemeine Antwort:

Identifizierbar --- Problem
Nix identifizierbar --- Nix Problem

Persönliche Antwort:

Völlig unabhängig davon ob das Model identifizierbar ist oder nicht hätte ich ein persönliches Problem morgens in den Spiegel zu gucken. ^^
[gone] Java89
22.11.2011
Nee, n Drama wars auch nicht.
Das Modell war aber auch total davon überzeugt, dass niemand sie wieder erkennen würde und es ist doch passiert. Wenn sogar die beste Freundin ihren Hintern erkennt, sollte man echt darüber nachdenken, wie gut die Leute einen kennen.

Der Fotograph HML-Art hier aus der MK hat auch mal ein Projekt dazu gemacht. Er hat knapp unter 100 Models in gleicher Pose nackt geknipst, sämmtliche Erkennungsmerkmale weg retuschiert und den Freunden des Models die Bilder gezeigt. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die meisten Models erkannt.
Ich weiß nicht mehr so genau, wurd mir von einer Freundin erzählt, die da mitgemacht hat...
Nur so viel zu "man erkennt die Person nicht wieder".


Original von RAWdy
Bodypart im Kaufhaus - naja das kann ja nicht wirklich was schlimmes gewesen sein, weil das ja auch Kinder zu Gesicht bekommen.

Aber zumindest muß das schon ein sehr außergewöhnlicher BP gewesen sein mit eindeutigen Merkmalen , denn sonst hätte ein nichtsahnender Ex sowas nie erkannt. Kann ich mir nicht vorstellen.


[quote]Original von Java89
Ich hatte ja im Bekanntenkreis einen netten Fall...
Da hat die Dame einen Aktkallender shooten lassen, um ihn dem Freund zu Weihnachten zu schenken. Dem Fotostudio hat sie erlaubt einen Bodypart davon auszustellen - es würde sie ja eh keiner erkennen. Tja, das Bild hing also in einem großen Kaufhaus. Nicht nur der Freund hat ihren Hintern erkannt, auch der Ex und die beste Freundin. Die Überraschung war damit versaut. Zu beachten ist, dass es da keine Muttermale oder ähnliches gab.
Bei sowas sollte man wirklich vorsichtig sein!

Stell dir mal vor die Frau googelt dich, den alten Bekannten und findet das Bild!
Das kann übrigens auch ihr Freund und ihre Familie. Die Menschen haben manchmal zu viel Langeweile, das sollte man nicht vergessen!
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Im Prinzip ist sie ja erkennbar - und wenn es nur von sich selbst ist. Deswegen würde ich´s nicht ausstellen, wenn´s nicht vereinbart war.

Der mögliche Ärger kann vermieden werden.

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