Gesicht nicht zu erkennen bei Aktfoto = Model-Release nicht notwendig? 62
23.11.2011
Im Zweifel -
auf Nummer sicher gehen und es sein lassen - erspart viel Ärger.
auf Nummer sicher gehen und es sein lassen - erspart viel Ärger.
#42Report
23.11.2011
Servus.
Im Buch Fotografie und Recht auf Seite 36 f. wird gesagt, dass ein Model sehr wohl "Recht" hat und die Dinge gelten, die im Vertrag geregelt sind.
Nur weil man das Model nicht erkennt, ändert das nix an den Rechten.
Frohen Tag und viel Erfolg. :)
LG Hendrik
Im Buch Fotografie und Recht auf Seite 36 f. wird gesagt, dass ein Model sehr wohl "Recht" hat und die Dinge gelten, die im Vertrag geregelt sind.
Nur weil man das Model nicht erkennt, ändert das nix an den Rechten.
Frohen Tag und viel Erfolg. :)
LG Hendrik
#43Report
23.11.2011
Original von Hendrik Siemens
Servus.
Im Buch Fotografie und Recht auf Seite 36 f. wird gesagt, dass ein Model sehr wohl "Recht" hat und die Dinge gelten, die im Vertrag geregelt sind.
Nur weil man das Model nicht erkennt, ändert das nix an den Rechten.
Das hast Du jetzt sehr unglücklich ausgedrückt...
Wenn man das Model nicht erkennen kann, wird es im Regelfall auch nie ein "Recht am eigenen Bild" geltend machen können. Denn dann wird es dem Model im Regelfall sehr schwer fallen, überhaupt belegen zu können, daß es die abgebildete Person ist.
(Nicht der Fotograf muß nachweisen, daß das Model nicht die abgebildete Person ist - das Model muß nachweisen, daß es die abgebildete Person ist. Und dazu gehört nun mal im Regelfall irgendeine Erkennbarkeit. Und wenn's die dritte Brustwarze zwischen den beiden großen Zehen ist...)
#44Report
23.11.2011
Original von Felsina (Marc) - Neues!
Ich find's interessant, dass hier überhaupt über die rechtliche Seite gestritten wird.
Eine Veröffentlichung wäre in diesem Fall meines Erachtens schlicht unanständig. Du hast keinen Release, Pech gehabt. Ob du erwischt wirst oder nicht ist da unerheblich. Ich find den Plan schäbig.
Das kann man so pauschal auch wieder nicht sagen. In manchen Fällen braucht man schlicht kein Model-Release. Und warum sollte man dann dennoch auf eine Veröffentlichung verzichten, wenn man einen Grund zu einer solchen hat?
#45Report
23.11.2011
Komisch.... ich hab schon Körperlandschaften gemacht, ohne sie zu verfremden und diese dann veröffentlicht (war so vereinbart) - auf manchen Bildern hat nichtmal das Model selbst sich erkannt. :-)
Viele Grüße,
Frank
Viele Grüße,
Frank
#46Report
23.11.2011
Original von plain
..... Weil Fotografie - insbesondere bei Aktaufnahmen - hat ja auch irgendwie was mit Vertrauen zu tun. Und das würdest Du in dem Fall ja ignorieren.
......
Absolute Zustimmung !
[b]Original von Exifoto
Gleiches Foto mit einem anderen Modell nochmals machen, diesmal mit Releasevertrag.
LG
Genau.
Für mich die einzig akzeptabele Lösung.
#47Report
23.11.2011
Um die Diskussion abzuschliessen: Ich werd's natürlich nicht veröffentlichen ohne Zustimmung ...
aber der untenstehende Vorschlag von Exifoto ist doch, mit Verlaub, Unsinn.
Das ist ja so, als ob man sagen würde "Mach doch einfach das Foto vom Eiffelturm nochmal mit einem anderen Bauwerk"...
Das Foto ist, wegen der Einmaligkeit des abgebildeten Körperdetails, doch nicht mit einem anderen Körper nachmachbar.
Absolute Zustimmung !
Genau.
Für mich die einzig akzeptabele Lösung.[/quote]
aber der untenstehende Vorschlag von Exifoto ist doch, mit Verlaub, Unsinn.
Das ist ja so, als ob man sagen würde "Mach doch einfach das Foto vom Eiffelturm nochmal mit einem anderen Bauwerk"...
Das Foto ist, wegen der Einmaligkeit des abgebildeten Körperdetails, doch nicht mit einem anderen Körper nachmachbar.
Original von Kucht
[quote]Original von plain
..... Weil Fotografie - insbesondere bei Aktaufnahmen - hat ja auch irgendwie was mit Vertrauen zu tun. Und das würdest Du in dem Fall ja ignorieren.
......
Absolute Zustimmung !
[b]Original von Exifoto
Gleiches Foto mit einem anderen Modell nochmals machen, diesmal mit Releasevertrag.
LG
Genau.
Für mich die einzig akzeptabele Lösung.[/quote]
#48Report
23.11.2011
Na dann würde dir ja vermutlich genau diese Einmaligkeit schon das Genick brechen...
Davon ab, finde ich bei den Befürwortern der Veröffentlichung ("wo kein Kläger" etc.)
den Standpunkt besonders dann interessant wenn er öffentlich auf dieser Plattform
rausposaunt wird... Good Luck bei der zukünftigen Suche nach Aktmodellen! ^^
Davon ab, finde ich bei den Befürwortern der Veröffentlichung ("wo kein Kläger" etc.)
den Standpunkt besonders dann interessant wenn er öffentlich auf dieser Plattform
rausposaunt wird... Good Luck bei der zukünftigen Suche nach Aktmodellen! ^^
Original von digitalrebel
Das ist ja so, als ob man sagen würde "Mach doch einfach das Foto vom Eiffelturm nochmal mit einem anderen Bauwerk"...
Das Foto ist, wegen der Einmaligkeit des abgebildeten Körperdetails, doch nicht mit einem anderen Körper nachmachbar.
#49Report
#50
03.01.2012
UPDATE
Die von mir im ersten Beitrag geschilderte Situation hat sich zwar so genau nicht zugetragen, aber die Problematik hatte sich mir doch mit einem Foto gestellt ...
Mittlerweile habe ich die darauf abgebildete Person fragen können und sie hat der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt, ich kann nun also mit gutem Gewissen das Bild veröffentlichen... weil's mir so gut gefällt ... nicht unbedingt, weils ein "besonders gutes Foto" ist ...
Wen's interessiert:
Die von mir im ersten Beitrag geschilderte Situation hat sich zwar so genau nicht zugetragen, aber die Problematik hatte sich mir doch mit einem Foto gestellt ...
Mittlerweile habe ich die darauf abgebildete Person fragen können und sie hat der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt, ich kann nun also mit gutem Gewissen das Bild veröffentlichen... weil's mir so gut gefällt ... nicht unbedingt, weils ein "besonders gutes Foto" ist ...
Wen's interessiert:
#51Report
03.01.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Komisch.... ich hab schon Körperlandschaften gemacht, ohne sie zu verfremden und diese dann veröffentlicht (war so vereinbart) - auf manchen Bildern hat nichtmal das Model selbst sich erkannt. :-)
Viele Grüße,
Frank
das kann aber auch an etwas anderem liegen :-))))
#52Report
03.01.2012
Ich finde es schon verwunderlich, solch eine Frage hier zu stellen.
Im Grunde zeigt sie nämlich mehr übern den TO als ihm wohl klar ist. Nämlich das es ihm
NUR um die rechtliche Seite geht und ob man ihm evtl. ans Bein strullern kann.
Hätte er denn moralische Bedenken, welche sich aus meiner Sicht und in Form eines
anständigen Menschen der zudem seine "Berufung" ernst nimmt ergebn MÜSSEN, so
würde er gar nicht erst weiter mit dem Gedanken spielen.
Bei mir geht da direkt der "unsympathisch" Alarm los.
Und wenn es nur durch die viel später erfolgte BA plötzlich doch gefällt, kann es jetzt
auch nicht DAS ultimative Bild sein. Ob sich da nicht mehr der Gedanke verbreiten
sollte, ich mache ein neues Shooting und direkt ein noch viel besseres Bild ?
Um dem TO aber auch eine Antwort auf seine Frage zu geben, obwohl dies hier
schon passiert ist.
Es ist rechtlich nicht billigend. Es ist unmorlaisch. Es ist einfach nicht richtig.
Nachtrag : Um DIESES Bid ging es ? Aaaha...
Nachnachtrag : Warum nicht direkt SO bemühen die Person zu erreichen ?
Im Grunde zeigt sie nämlich mehr übern den TO als ihm wohl klar ist. Nämlich das es ihm
NUR um die rechtliche Seite geht und ob man ihm evtl. ans Bein strullern kann.
Hätte er denn moralische Bedenken, welche sich aus meiner Sicht und in Form eines
anständigen Menschen der zudem seine "Berufung" ernst nimmt ergebn MÜSSEN, so
würde er gar nicht erst weiter mit dem Gedanken spielen.
Bei mir geht da direkt der "unsympathisch" Alarm los.
Und wenn es nur durch die viel später erfolgte BA plötzlich doch gefällt, kann es jetzt
auch nicht DAS ultimative Bild sein. Ob sich da nicht mehr der Gedanke verbreiten
sollte, ich mache ein neues Shooting und direkt ein noch viel besseres Bild ?
Um dem TO aber auch eine Antwort auf seine Frage zu geben, obwohl dies hier
schon passiert ist.
Es ist rechtlich nicht billigend. Es ist unmorlaisch. Es ist einfach nicht richtig.
Nachtrag : Um DIESES Bid ging es ? Aaaha...
Nachnachtrag : Warum nicht direkt SO bemühen die Person zu erreichen ?
#53Report
03.01.2012
Original von digitalrebel
UPDATE
...
Mittlerweile habe ich die darauf abgebildete Person fragen können und sie hat der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt, ....:
Du hast Glück.
Mein Model will und will nicht unterschreiben.
Irgendwie ist sie stur....
#54Report
03.01.2012
Schade... aber die gute wirkt auch etwas... steif. ;-)
#55Report
03.01.2012
So ein Dummy aber auch ... ;)
Du hast Glück.
Mein Model will und will nicht unterschreiben.
Irgendwie ist sie stur....
[/quote]
Original von Fotocowboy
[quote]Original von digitalrebel
UPDATE
...
Mittlerweile habe ich die darauf abgebildete Person fragen können und sie hat der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt, ....:
Du hast Glück.
Mein Model will und will nicht unterschreiben.
Irgendwie ist sie stur....
[/quote]
#56Report
03.01.2012
Wieso verwunderlich?
Wir befinden uns hier auf einem Internet-Forum.
Hier geht es auch darum, HYPOTHETISCHE Fragen stellen zu DUERFEN, ohne dass einem gleich von den Moralaposteln die Moralkeule um den Kopf geknallt wird.
Dein Problem ist, dass du mir nun fälschlicherweise böse Absichten unterstellst, weil du vielleicht meine Frage nicht richtig verstanden hast.
Aus meinem ersten Posting geht faktisch lediglich hervor dass ich wissen wollte, ob es erlaubt ist, oder ob da auch das Recht am eigenen Bild greift.
Wenn es erlaubt ist, darf man es tun. Wenn es nicht erlaubt ist, darf man es nicht tun.
Alles andere in deiner Antwort ist deine persönliche, für mich irrelevante, Interpretation meines Postings.
Moral hat mit dem Gesetz wenig bis gar nix zu tun. Ich mag es nicht, wenn Leute diese beiden Aspekte vermischen. Das Gesetz ist relevant! Moral ist sehr subjektiv.
Deine Antwort ist also leider im Sinne meiner Frage daneben gegangen.
Zudem kommt sie zu spät. Die Veröffentlichung wurde ja wie gesagt nun schriftlich erlaubt und das 'Model' hat sich über die Bearbeitung gefreut.
Du kannst also deine moralischen Bedenken wieder wegpacken.
>Bei mir geht da direkt der "unsympathisch" Alarm los.
Dann empfehle ich in einer ruhigen Minute die Lektüre meiner Shootingbewertungen.
SO schlimm kann ich gar nicht sein.
Wir befinden uns hier auf einem Internet-Forum.
Hier geht es auch darum, HYPOTHETISCHE Fragen stellen zu DUERFEN, ohne dass einem gleich von den Moralaposteln die Moralkeule um den Kopf geknallt wird.
Dein Problem ist, dass du mir nun fälschlicherweise böse Absichten unterstellst, weil du vielleicht meine Frage nicht richtig verstanden hast.
Aus meinem ersten Posting geht faktisch lediglich hervor dass ich wissen wollte, ob es erlaubt ist, oder ob da auch das Recht am eigenen Bild greift.
Wenn es erlaubt ist, darf man es tun. Wenn es nicht erlaubt ist, darf man es nicht tun.
Alles andere in deiner Antwort ist deine persönliche, für mich irrelevante, Interpretation meines Postings.
Moral hat mit dem Gesetz wenig bis gar nix zu tun. Ich mag es nicht, wenn Leute diese beiden Aspekte vermischen. Das Gesetz ist relevant! Moral ist sehr subjektiv.
Deine Antwort ist also leider im Sinne meiner Frage daneben gegangen.
Zudem kommt sie zu spät. Die Veröffentlichung wurde ja wie gesagt nun schriftlich erlaubt und das 'Model' hat sich über die Bearbeitung gefreut.
Du kannst also deine moralischen Bedenken wieder wegpacken.
>Bei mir geht da direkt der "unsympathisch" Alarm los.
Dann empfehle ich in einer ruhigen Minute die Lektüre meiner Shootingbewertungen.
SO schlimm kann ich gar nicht sein.
Original von eyemotion - Jack Skin Project
Ich finde es schon verwunderlich, solch eine Frage hier zu stellen.
Im Grunde zeigt sie nämlich mehr übern den TO als ihm wohl klar ist. Nämlich das es ihm
NUR um die rechtliche Seite geht und ob man ihm evtl. ans Bein strullern kann.
Hätte er denn moralische Bedenken, welche sich aus meiner Sicht und in Form eines
anständigen Menschen der zudem seine "Berufung" ernst nimmt ergebn MÜSSEN, so
würde er gar nicht erst weiter mit dem Gedanken spielen.
Bei mir geht da direkt der "unsympathisch" Alarm los.
Und wenn es nur durch die viel später erfolgte BA plötzlich doch gefällt, kann es jetzt
auch nicht DAS ultimative Bild sein. Ob sich da nicht mehr der Gedanke verbreiten
sollte, ich mache ein neues Shooting und direkt ein noch viel besseres Bild ?
Um dem TO aber auch eine Antwort auf seine Frage zu geben, obwohl dies hier
schon passiert ist.
Es ist rechtlich nicht billigend. Es ist unmorlaisch. Es ist einfach nicht richtig.
Nachtrag : Um DIESES Bid ging es ? Aaaha...
Nachnachtrag : Warum nicht direkt SO bemühen die Person zu erreichen ?
#57Report
03.01.2012
Original von Digital-Photo-Design
[quote]Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Komisch.... ich hab schon Körperlandschaften gemacht, ohne sie zu verfremden und diese dann veröffentlicht (war so vereinbart) - auf manchen Bildern hat nichtmal das Model selbst sich erkannt. :-)
Viele Grüße,
Frank
das kann aber auch an etwas anderem liegen :-))))[/quote]
Nun, ich sagte OHNE Verfremdung o.ä. ;-) Also woran liegst dann, deiner meinung nach?
Viele Grüße,
Frank
#58Report
03.01.2012
Für mich würde die Frage im Vordergrund stehen ob ich das darf oder nicht darf und nicht ob ich eventuell vom Modell erwischt werden kann oder nicht...
#59Report
04.01.2012
Original von digitalrebel
UPDATE
Die von mir im ersten Beitrag geschilderte Situation hat sich zwar so genau nicht zugetragen, aber die Problematik hatte sich mir doch mit einem Foto gestellt ...
Mittlerweile habe ich die darauf abgebildete Person fragen können und sie hat der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt, ich kann nun also mit gutem Gewissen das Bild veröffentlichen... weil's mir so gut gefällt ... nicht unbedingt, weils ein "besonders gutes Foto" ist ...
Wen's interessiert:
Ich wage stark zu bezweifeln, daß dieses Foto an sich die nötige "Wiedererkennungskraft" hat, um das Recht am eigenen Bild verletzten zu können.
Denkbar wäre aber etwas ganz anderes: nämlich daß das Model sowohl dieses Bild als auch Varianten davon vom Fotografen erhalten hat, und dann damit belegen kann, daß es die abgebildete Person ist - und es könnte ja sein, daß es einen Vertrag gibt, der bestimmte Dinge regelt, u.a. die Veröffentlichung der Fotos. Und dann würde m.E. das Recht am eigenen Bild völlig irrelevant, wenn nämlich der Fotograf sich vertraglich verpflichtet hat, die Fotos nur mit Zustimmung des Models zu veröffentlichen. Da könnt's im Prinzip auch um eine Salatgurke aus dem Kühlschrank des Models gehen - wenn der Fotograf sich vertraglich verpflichtet, Fotos dieser Salatgurke nur mit Zustimmung des Salatgurkeneigentümers zu veröffentlichen, dann wüsste ich spontan keinen Grund, warum eine solche vertragliche Verpflichtung nicht wirksam sein sollte...
#60Report
Topic has been closed
HIHIHI, ich seh gerade diese Beweisführung bei der Verhandlung vor meinem geistigen Auge... Muss die Dame dann vor dem Richter "blankziehen" um zu beweisen, dass das wirklich ihr Popo ist????[/quote]
Dafür gibt's Gutachter... ;-)[/quote]
...und ich versuche immer noch mal an SO einen Job zu kommen :)[/quote]
Kann ich Dir nicht empfehlen - die müssen nämlich in den meisten Fällen ganz andere Dinge, die jetzt nicht sonderlich angenehm sind, begutachten.