Gesicht nicht zu erkennen bei Aktfoto = Model-Release nicht notwendig? 62

Bates
22.11.2011
"Wo kein Kläger........"
#21Report
22.11.2011
Also Grundtenor:
- Gesetzeslage unklar
- Moralisch bedenklich
- Kommt drauf an ...
Das reicht eigentlich schon mal soweit .. danke, War ja nur ne hypothetische Frage.
---
PS: Nur noch mal zur Klarstellung, damit keine falschen Rückschlüsse gezogen werden: Sämtliche hier von mir gezeigten Bilder sind natürlich im Wissen der Modelle veröffentlicht. Entweder mit mündlicher Absprache bei guten Bekannten, und/oder Modelvertrag.
- Gesetzeslage unklar
- Moralisch bedenklich
- Kommt drauf an ...
Das reicht eigentlich schon mal soweit .. danke, War ja nur ne hypothetische Frage.
---
PS: Nur noch mal zur Klarstellung, damit keine falschen Rückschlüsse gezogen werden: Sämtliche hier von mir gezeigten Bilder sind natürlich im Wissen der Modelle veröffentlicht. Entweder mit mündlicher Absprache bei guten Bekannten, und/oder Modelvertrag.
#22Report
[gone] User_26086
22.11.2011
Du alleine bist dafür verantwortlich, mit allen Konsequenzen. Wenn die Dame ihren Job verliert, weil Du Ihre Bodyparts unerlaubt verbreitest und sie darauf erkannt wurde. dann kann das richtig teuer werden.
Wenn Du aber sicher ausschliessen kannst, das sie sich nicht erkennen würde, dann gibts es auch kein Problem mit einer Veröffentlichung.
Meine persönliche Meinung: So wertvoll kann ein Foto gar nicht sein, das man dafür irgend etwas aufs Spiel setzt.
Wenn Du aber sicher ausschliessen kannst, das sie sich nicht erkennen würde, dann gibts es auch kein Problem mit einer Veröffentlichung.
Meine persönliche Meinung: So wertvoll kann ein Foto gar nicht sein, das man dafür irgend etwas aufs Spiel setzt.
#23Report
22.11.2011
Hallo
Es geht ja nicht darum ob das Foto vertvoll ist, sondern dass man mit einer Abbildung einer fremden Person und deren Persönlichkeitsschutz spielt. Für mich als Fotografen, kann ich mir nie sicher sein, dass man ein Model nicht erkennt, denn ich kenne das Model vielleicht 3 Stunden, andere vielleicht seit 30 Jahren.
Für mich gilt einfach der Grundsatz, was im Modelrelease, oder adäquaten Vereinbarungen steht gilt und was nicht drinsteht ist verboten. Habe ich keinen Vertrag steht nichts drin, folglich ist alles verboten was ausserhalb meines Computer oder Speichermediums passiert. Punkt. Da gibts schon aus rein menschlichem Verständnis, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein eigentlich kein anderes Handeln.
Wenn Du Deine Reputation allenfalls bereit bist aufs Spiel zu setzen (auch wenn nur Hobbyfotograf), dann kannst das schon veröffentlichen. Was es Dir aber bringen soll, ist für mich fraglich, denn ich mach einem Kunden welcher sich an eine Lizenzvereinbarung nicht hält oder Vertragsverletzungen begeht auch die Hölle heiss wenn's auskommt. Ich würd's nicht tun, denn ich habe schon Fotografen den Laden schliessen sehen wegen angeblichem Rufmord - ob was dran war weiss ich nicht. Aber wenn der Nachbar seine Kinder reinholt wenn Du auf dem Balkon eine rauchst, weisst Du dann ja Bescheid. ;)
Es geht ja nicht darum ob das Foto vertvoll ist, sondern dass man mit einer Abbildung einer fremden Person und deren Persönlichkeitsschutz spielt. Für mich als Fotografen, kann ich mir nie sicher sein, dass man ein Model nicht erkennt, denn ich kenne das Model vielleicht 3 Stunden, andere vielleicht seit 30 Jahren.
Für mich gilt einfach der Grundsatz, was im Modelrelease, oder adäquaten Vereinbarungen steht gilt und was nicht drinsteht ist verboten. Habe ich keinen Vertrag steht nichts drin, folglich ist alles verboten was ausserhalb meines Computer oder Speichermediums passiert. Punkt. Da gibts schon aus rein menschlichem Verständnis, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein eigentlich kein anderes Handeln.
Wenn Du Deine Reputation allenfalls bereit bist aufs Spiel zu setzen (auch wenn nur Hobbyfotograf), dann kannst das schon veröffentlichen. Was es Dir aber bringen soll, ist für mich fraglich, denn ich mach einem Kunden welcher sich an eine Lizenzvereinbarung nicht hält oder Vertragsverletzungen begeht auch die Hölle heiss wenn's auskommt. Ich würd's nicht tun, denn ich habe schon Fotografen den Laden schliessen sehen wegen angeblichem Rufmord - ob was dran war weiss ich nicht. Aber wenn der Nachbar seine Kinder reinholt wenn Du auf dem Balkon eine rauchst, weisst Du dann ja Bescheid. ;)
#24Report
22.11.2011
Original von digitalrebel
Also Grundtenor:
- Gesetzeslage unklar
Die Gesetzeslage ist klar
§22 KunstUrhG unterscheidet nicht was von einer Person abgebildet wird.
Wenn du ein Bildnis der Person ohne Einwilligung verbreitest
bist du nach §823 BGB Schadensersatzpflichtig
Nur die Beweislage ist unklar.
#25Report
22.11.2011
Ich halte das meiste hier Geschriebene für übertrieben. Die Erkennbarkeit ist nach meinem Wissen der entscheidende Punkt. Das heißt, dass ein Mensch auch durch ein typisches Detail (z.B. eine seltene Tätowierung) für einige andere eindeutig erkennbar sein kann. Dann würde ich mit dem Bild vorsichtig umgehen. Bei allen anderen Detailaufnahmen, die bzgl. Erkennbarkeit harmlos sind, weil es halt auch zig andere Menschen sein könnten, die so ähnlich aussehen, hätte ICH keine Bedenken sie zu zeigen (es sei denn, ich wäre als Fotograf für diese Bilder bezahlt worden). Ich würde darin auch keinen Vertrauensbruch o.ä. sehen.
Dass im Streitfall ein Anwalt immer mit irgendwelchen wilden Anschuldigungen kommen kann ist ja klar. Wenn es aber wirklich nur ein Körperdetail ist, hätte ich keine Angst davor.
Dass im Streitfall ein Anwalt immer mit irgendwelchen wilden Anschuldigungen kommen kann ist ja klar. Wenn es aber wirklich nur ein Körperdetail ist, hätte ich keine Angst davor.
#26Report
22.11.2011
... ich hab meinen Mann auch mal mit Bodyparts-Aufnahmen überrascht - hab ihn ins Studio geschleppt und ihm erzählt, dass wir da zusammen shooten werden. Dass ich vorher schon mal alleine da war fuer die Bodyparts wusste er nicht. Im Studio stand dann bei unsrem Eintreffen neben den anderen Bildern auch eines in A3 von meinem Busen. Mehr nicht... kein Pierching erkennbar, Muttermale hab ich auch keine sooo auffaelligen.... Das Bild hat er ruck zuck erkannt!!!!
Meine Meinung dazu: lass die Veröffentlichung! Denn wenn ich rausbekommen wuerde, dass meine Bodyparts im Netz rumgeistern, da waere die Hoelle los... ich wuerde das Studio nicht nur verklagen, sondern auch allen Bekannten davon erzählen... Willst Du so eine "Werbung" fuer Dich????
Weisst Du noch den Namen des "Popos"? Dann google den doch mal, vielleicht findest Du so dann doch noch die "Besitzerin" :-))))
Greets Kirstin
Meine Meinung dazu: lass die Veröffentlichung! Denn wenn ich rausbekommen wuerde, dass meine Bodyparts im Netz rumgeistern, da waere die Hoelle los... ich wuerde das Studio nicht nur verklagen, sondern auch allen Bekannten davon erzählen... Willst Du so eine "Werbung" fuer Dich????
Weisst Du noch den Namen des "Popos"? Dann google den doch mal, vielleicht findest Du so dann doch noch die "Besitzerin" :-))))
Greets Kirstin
#27Report
22.11.2011
Hi Klaus
Im Normalfall geb ich Dir ja auch Recht. Ich war einmal in einen kommerziellen Bildrechtsstreit verweickelt als mir ein Grafiker wegen meiner eigenen Blödheit ein Bild in voller Auflösung im Internet geklaut hatte und weiterverarbeitete.
Es war eine relativ mühsame Schlammschlacht und es ging um eine Sachfotografie. Wenn da noch irgendwelche Folgeschäden für die ein oder andere Seite drauf kommen was mit den Persönlichkeitsrechten zu tun hat, möchte ich nicht der Fehlbare sein welcher das dann zu büssen hat.
Wir sind je länger desto mehr auf einer Schiene, ähnlich den Amerikaner wo jeder immer und überall versucht Profit zu schlagen und das Maximum rauszuholen.
Wenn ich mich schon besinne, dass mich heute jedermann praktisch rechtlich ausfragt, wie das dann mit den Bildern, dem Urheberrecht, Copyright und weiss ich was alles verhält... Hat noch vor 10 Jahren kein Mensch wirklich interessiert, welcher beim Fotografen Fotos machen liess.
Gruss,
Oliver
Im Normalfall geb ich Dir ja auch Recht. Ich war einmal in einen kommerziellen Bildrechtsstreit verweickelt als mir ein Grafiker wegen meiner eigenen Blödheit ein Bild in voller Auflösung im Internet geklaut hatte und weiterverarbeitete.
Es war eine relativ mühsame Schlammschlacht und es ging um eine Sachfotografie. Wenn da noch irgendwelche Folgeschäden für die ein oder andere Seite drauf kommen was mit den Persönlichkeitsrechten zu tun hat, möchte ich nicht der Fehlbare sein welcher das dann zu büssen hat.
Wir sind je länger desto mehr auf einer Schiene, ähnlich den Amerikaner wo jeder immer und überall versucht Profit zu schlagen und das Maximum rauszuholen.
Wenn ich mich schon besinne, dass mich heute jedermann praktisch rechtlich ausfragt, wie das dann mit den Bildern, dem Urheberrecht, Copyright und weiss ich was alles verhält... Hat noch vor 10 Jahren kein Mensch wirklich interessiert, welcher beim Fotografen Fotos machen liess.
Gruss,
Oliver
#28Report
22.11.2011
Auch von meiner Seite ein "Hallo" und ein bisschen Halbwissen in die Runde gestreut:
Rechtlich gilt:
§22 KunstUrhG
§23 KunstUrhG (Ausnahmen)
Zusammengefasst bedeutet das, dass du das Bild nur mit Erlaubnis der abgebildeten Person veröffentlichen darfst. Ob die Person auf dem Bild zu erkennen ist, ist- gelinde gesagt- scheißegal.
Ausnahme ist, wenn das Bild dem"höheren Interesse der Kunst" dient. Darauf würde ich mich aber nicht berufen wollen. Gleichzeitig ist nämlich die Ausnahme von der Ausnahme, dass die abgebildete Person ein berechtigtes Interesse haben könnte, nicht unbekleidet in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Und dieser Trumpf sticht.
Zum Thema Beweisführung noch soviel: Sollte es wirklich zum Rechtsstreit kommen, müßte die Anklageseite beweisen, dass sie die Person auf dem Bild ist. Besteht die berechtigte Annahme, dass dem so ist, müßtest du beweisen, dass sie es nicht ist.
Generell gilt: Wenn du nicht weißt, ob du es darfst, lass es lieber.
Rechtlich gilt:
§22 KunstUrhG
§23 KunstUrhG (Ausnahmen)
Zusammengefasst bedeutet das, dass du das Bild nur mit Erlaubnis der abgebildeten Person veröffentlichen darfst. Ob die Person auf dem Bild zu erkennen ist, ist- gelinde gesagt- scheißegal.
Ausnahme ist, wenn das Bild dem"höheren Interesse der Kunst" dient. Darauf würde ich mich aber nicht berufen wollen. Gleichzeitig ist nämlich die Ausnahme von der Ausnahme, dass die abgebildete Person ein berechtigtes Interesse haben könnte, nicht unbekleidet in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Und dieser Trumpf sticht.
Zum Thema Beweisführung noch soviel: Sollte es wirklich zum Rechtsstreit kommen, müßte die Anklageseite beweisen, dass sie die Person auf dem Bild ist. Besteht die berechtigte Annahme, dass dem so ist, müßtest du beweisen, dass sie es nicht ist.
Generell gilt: Wenn du nicht weißt, ob du es darfst, lass es lieber.
#29Report
22.11.2011
Original von Argus
...zum Thema Beweisführung noch soviel: Sollte es wirklich zum Rechtsstreit kommen, müßte die Anklageseite beweisen, dass sie die Person auf dem Bild ist.....
HIHIHI, ich seh gerade diese Beweisführung bei der Verhandlung vor meinem geistigen Auge... Muss die Dame dann vor dem Richter "blankziehen" um zu beweisen, dass das wirklich ihr Popo ist????
#30Report
22.11.2011
Original von digitalrebel
Ist es problematisch, so ein Foto dann zu veröffentlichen, wenn man das Gesicht nicht erkennt, und gewisse Formen per EBV auch noch 'optimiert' wurden, die Person also nicht identifizieren kann? Fällt das auch unter "Recht am eigenen Bild", auch wenn die Person nicht identifizierbar ist ?
Ist mir klar dass hier keine Rechtsberatung stattfindet. Mich interessiert einfach eure spontane persönliche Einschätzung ...
Ein bißchen vereinfacht gesagt: entscheidend ist, ob die abgebildete Person für Dritte erkennbar ist. Dabei kann es schon ausreichen, daß z.B. ein Nahestehender die abgebildete Person an einer Narbe an einer intimen Stelle erkennen kann, das also Personenmerkmale zu sehen sind, die durchaus nicht jeder kennt oder kennen kann.
#31Report
22.11.2011
Original von wishmasterIN
also wenn jemand ein bild von mir ohne erlaubnis veroeffentlichen wuerde gaebe es tote.
Auch in den diversen Fällen, wo ein Bild von Dir ohne Deine Zustimmung veröffentlicht werden darf?
#32Report
22.11.2011
Original von Kirstin P
[quote]Original von Argus
...zum Thema Beweisführung noch soviel: Sollte es wirklich zum Rechtsstreit kommen, müßte die Anklageseite beweisen, dass sie die Person auf dem Bild ist.....
HIHIHI, ich seh gerade diese Beweisführung bei der Verhandlung vor meinem geistigen Auge... Muss die Dame dann vor dem Richter "blankziehen" um zu beweisen, dass das wirklich ihr Popo ist????[/quote]
Dafür gibt's Gutachter... ;-)
#33Report
22.11.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Kirstin P
[quote]Original von Argus
...zum Thema Beweisführung noch soviel: Sollte es wirklich zum Rechtsstreit kommen, müßte die Anklageseite beweisen, dass sie die Person auf dem Bild ist.....
HIHIHI, ich seh gerade diese Beweisführung bei der Verhandlung vor meinem geistigen Auge... Muss die Dame dann vor dem Richter "blankziehen" um zu beweisen, dass das wirklich ihr Popo ist????[/quote]
Dafür gibt's Gutachter... ;-)[/quote]
...und ich versuche immer noch mal an SO einen Job zu kommen :)
#34Report
22.11.2011
Ich find's interessant, dass hier überhaupt über die rechtliche Seite gestritten wird.
Eine Veröffentlichung wäre in diesem Fall meines Erachtens schlicht unanständig. Du hast keinen Release, Pech gehabt. Ob du erwischt wirst oder nicht ist da unerheblich. Ich find den Plan schäbig.
Eine Veröffentlichung wäre in diesem Fall meines Erachtens schlicht unanständig. Du hast keinen Release, Pech gehabt. Ob du erwischt wirst oder nicht ist da unerheblich. Ich find den Plan schäbig.
#35Report
22.11.2011
Aus dem Bauch heraus würde ich definitiv davon abraten. Neben dem Bildrecht (erkennbar ist mehr als relativ wie auch hypothetisch die Annahme der Nichterkennbarkeit bei Körperlandschaftsaufnahmen) gibt es noch das Sammelsurium an Persönlichkeitsrechten!
Also NEIN zur Veröffentlichung, denn bei derlei heiklen und sensiblen Themen erübrigt sich jegliche theoretische Legitimierung!
lg
Roberto
Also NEIN zur Veröffentlichung, denn bei derlei heiklen und sensiblen Themen erübrigt sich jegliche theoretische Legitimierung!
lg
Roberto
#36Report
22.11.2011
Ich hab keinen Plan, ich fragte nur wie ihr es einschätzt .... bitte keine Unterstellungen, danke.
Original von Felsina (Marc) - Neues!
Ich find's interessant, dass hier überhaupt über die rechtliche Seite gestritten wird.
Eine Veröffentlichung wäre in diesem Fall meines Erachtens schlicht unanständig. Du hast keinen Release, Pech gehabt. Ob du erwischt wirst oder nicht ist da unerheblich. Ich find den Plan schäbig.
#37Report
22.11.2011
Original von Felsina (Marc) - Neues!
Eine Veröffentlichung wäre in diesem Fall meines Erachtens schlicht unanständig. Du hast keinen Release, Pech gehabt. Ob du erwischt wirst oder nicht ist da unerheblich. Ich find den Plan schäbig.
Das kannst du schon SO FINDEN nach deinen eigenen Moralvorstellungen vielleicht, aber Tatsache ist einfach, dass man nicht für jeden Quark einen Modellvertrag braucht, auch wenn dir das komisch vorkommt. Das Recht am eigenen Bild geht bei weitem nicht so weit wie viele hier glauben - und das ist auch gut so, meine ich!
#38Report
22.11.2011
Das mit den Rechten kannst du gerne SO MEINEN, hat aber wenig mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.
Ich habe nie behauptet, etwas anderes als meine persönliche Meinung zum Besten zu geben. Und was auch immer du zu Bildrechten zu meinen hast, ändert nichts an der Tatsache, dass ich es nicht gut finde, ein Aktbild ohne Einwilligung bzw. Kenntnis des Models zu veröffentlichen.
Das kannst du schon SO FINDEN nach deinen eigenen Moralvorstellungen vielleicht, aber Tatsache ist einfach, dass man nicht für jeden Quark einen Modellvertrag braucht, auch wenn dir das komisch vorkommt. Das Recht am eigenen Bild geht bei weitem nicht so weit wie viele hier glauben - und das ist auch gut so, meine ich![/quote]
Ich habe nie behauptet, etwas anderes als meine persönliche Meinung zum Besten zu geben. Und was auch immer du zu Bildrechten zu meinen hast, ändert nichts an der Tatsache, dass ich es nicht gut finde, ein Aktbild ohne Einwilligung bzw. Kenntnis des Models zu veröffentlichen.
Original von KlausMangold
[quote]Original von Felsina (Marc) - Neues!
Eine Veröffentlichung wäre in diesem Fall meines Erachtens schlicht unanständig. Du hast keinen Release, Pech gehabt. Ob du erwischt wirst oder nicht ist da unerheblich. Ich find den Plan schäbig.
Das kannst du schon SO FINDEN nach deinen eigenen Moralvorstellungen vielleicht, aber Tatsache ist einfach, dass man nicht für jeden Quark einen Modellvertrag braucht, auch wenn dir das komisch vorkommt. Das Recht am eigenen Bild geht bei weitem nicht so weit wie viele hier glauben - und das ist auch gut so, meine ich![/quote]
#39Report
[gone] dewi*unbefristet inaktiv!
23.11.2011
Sehr interessant zu lesen, dass die meisten der Meinung sind, ein Mensch (ob Mann oder Frau) würde den eigenen Körper auf einem Bild nicht erkennen.
Wenn ich die Kombi aus Fotograf und einem BP-Bild im Netz sehen würde, ich glaube, meinen eigenen Po, Busen, Bauch würde ich erkennen, auch nach Retusche.
Dass eine Veröffentlichung nicht zur Diskussion steht, ist ja wohl klar. Kein Release, keine Veröffentlichung. Das ist der Grund, warum ich NIE Nacktfotos mit einem meiner Exfreunde gemacht hab. Meistens wird ja aus Freund dann Ex und wenns scheiße läuft, hat er die Bilder auf dem Rechner und kann lustige Dinge damit veranstalten.
Also lass es einfach. Sehr gut fand ich den Vorschlag, das Bild mit einem anderen Model und Vertrag zu wiederholen.
Wenn ich die Kombi aus Fotograf und einem BP-Bild im Netz sehen würde, ich glaube, meinen eigenen Po, Busen, Bauch würde ich erkennen, auch nach Retusche.
Dass eine Veröffentlichung nicht zur Diskussion steht, ist ja wohl klar. Kein Release, keine Veröffentlichung. Das ist der Grund, warum ich NIE Nacktfotos mit einem meiner Exfreunde gemacht hab. Meistens wird ja aus Freund dann Ex und wenns scheiße läuft, hat er die Bilder auf dem Rechner und kann lustige Dinge damit veranstalten.
Also lass es einfach. Sehr gut fand ich den Vorschlag, das Bild mit einem anderen Model und Vertrag zu wiederholen.
#40Report
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