Bilder in Sozialen Netzwerken und anderswo 56

12.12.2011
Frage

Mal den Vertrag Tfp aus der MK zugrunde gelegt, berechtigt der eine Partei zur Weitergabe an dritte?
( Rechtsabtretung)

Eigentlich doch nicht oder? Wenngleich auch keine direkte Ausschlussklausel darin ist.

Der Fall kann schon eintreten durch das hoch laden von Bildern auf ein Soziales Netzwerk. Durch AGB wird dem Betreiber sogar das kommerzielle Nutzungsrecht eingeräumt.
Jetzt muss ich mir mit meinen Bildern da keine großen Sorgen machen. Das Vertraglich auszuschießen wird wohl nicht viel bringen wehr liest schon eine AGB.
Trotzdem gefällt mir der Gedanke nicht das jemand so leicht an meine Bilder kommt und sie auch noch vermarkten darf.



Gruß Armin
Hi !

in meinen Fotografievereinbarungen steht expliziet drin, dass die Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, studieVZ etc. grundsätzlich und ohne Ausnahme untersagt ist !

Wenn das Model es doch tut... Werd ich echt ungemütlich...

Genau aus den Gründen die Du genannt hast !
12.12.2011
Original von Nordic - Photoart

Wenn das Model es doch tut... Werd ich echt ungemütlich...



Und wie sieht das aus?
[gone] Jürgen F Berlin
12.12.2011
Mich würde in dem Zusammenhang auch mal interessieren, ob die dann die ganzen Werbebilder, die Firmen und Unternehmen in sozialen Netzwerken hochladen um für ihre Produkte zu werben auch so einfach nutzen können und nach den AGBs nun als ihr Eigentum betrachten können.

Die könnten die Plattformen ja dann auch einfach kommerziell weiter vermarkten oder verkaufen, ich kann mir kaum vorstellen, das das so einfach geht, sonst würde ja da kein Unternehmen seine teuer erstellten Werbebilder hochladen.
ganz neues Thema. :-)
Keine wirkliche Ahnung welchen Vertrag du jetzt genau meinst, aber wenn dort die Weitergabe von Nutzungsrechte an Dritte untersagt ist, würde ich auch auf eine Veröffentlichung in der mk, fotocommunity & Co. verzichten. Denn da gibst du auch ein einfaches Nutzungsrecht an Dritte (den Seitenbettreiber) weiter :-)
Ansonsten ist das imho viel Wind um nichts. (zumindest was Facebook etc. angeht)

lg sören
12.12.2011
Ja nur sind die meisten AGB Bedingungen in Deutschland sowieso nicht rechtsverbindlich.
Zum Beispiel Facebook wird glaube ich nicht anerkannt weil die AGB zu lang ist. Nach Deutschem Recht darf sie nicht zu lang sein und über ein Fenster gehen.
Aber ohne Gewähr ganz sicher bin ich da auch nicht.
12.12.2011
Original von Soeren Spieckermann -ropebunny gesucht-
Denn da gibst du auch ein einfaches Nutzungsrecht an Dritte (den Seitenbettreiber) weiter :-)


Stimmt so nicht....denn bei Facebook gibst Du ein "unterlizensierbares" Nutzungsrecht weiter. Facebook kann also die Bilder weiterlizensieren an dritte Parteien

Ansonsten gibt es hier schon einige Beiträge zu dem Thema
12.12.2011
Es geht nicht nur um die Bilder die von Fotografenseite hochgeladen werden.

Sondern zum Beispiel von Models und das ohne Zustimmung vom Fotografen.

Kann das von einer Partei untersagt werden ?
Kann eine Partei z.B Facebook die Nutzung untersagen ?
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Soeren Spieckermann -ropebunny gesucht-
Denn da gibst du auch ein einfaches Nutzungsrecht an Dritte (den Seitenbettreiber) weiter :-)


Stimmt so nicht....denn bei Facebook gibst Du ein "unterlizensierbares" Nutzungsrecht weiter. Facebook kann also die Bilder weiterlizensieren an dritte Parteien

Ansonsten gibt es hier schon einige Beiträge zu dem Thema[/quote]

Ja, gibt einige Diskussionen dazu. Zu einem wirklichen Ergebnis sind die aber nie gekommen :-)

Trotzdem bleib ich bei meiner Meinung das du wenn du ein Bild in die mk, fc, oder wo auch immer (ausser der eigenen Webseite) hochlädst ein Nutzunsrecht an Dritte weitergibst.
(unabhängig davon ob es ein einfaches oder was auch immer ist)
Deshalb sollte man mit einem Passus im Vertrag der eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ausschliesst vorsichtig umgehen. Das kann böse nach hinten losgehen.
lg sören
Original von Armin
Es geht nicht nur um die Bilder die von Fotografenseite hochgeladen werden.

Sondern zum Beispiel von Models und das ohne Zustimmung vom Fotografen.

Kann das von einer Partei untersagt werden ?
Kann eine Partei z.B Facebook die Nutzung untersagen ?


Wenn du meinst du hättest in deinem Vertrag dem Model nicht die notwendigen Rechte eingeräumt um es z.B. auf facebook hochzuladen, und sie läd es trotzdem dort hoch, kannst du bei fb die Löschung verlangen. fb löscht eh jedes geeldete Foto. Ganz egal wie es aussieht. Die scheinen da den einfachen Weg zu gehen "Bild gemeldet?- Dann löschen mit irgendeiner Begründung"
Normalerweise sollte man das aber mit dem Model klären.
lg sören
12.12.2011
Das wollte ich wissen nur mal Grundsätzlich.
Nicht aus aktuellen Anlass.
12.12.2011
Original von Soeren Spieckermann -ropebunny gesucht-
Trotzdem bleib ich bei meiner Meinung das du wenn du ein Bild in die mk, fc, oder wo auch immer (ausser der eigenen Webseite) hochlädst ein Nutzunsrecht an Dritte weitergibst.
(unabhängig davon ob es ein einfaches oder was auch immer ist)
Deshalb sollte man mit einem Passus im Vertrag der eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ausschliesst vorsichtig umgehen. Das kann böse nach hinten losgehen.
lg sören


Üblicherweise enthalten aber Verträge eher einen Passus, der das Verwenden von Bildern auf verschiedenen Plattformen für Eigenwerbe-Zwecke erlaubt.
Und wirkliche Rechte räumst Du Deinem Hosting-Provider nicht ein (und das hier z.B. auf der MK ist nichts anderes als Bilderhosting).
12.12.2011
Vertrag hin oder her, es tut ja keinem Weh, für Seiten wie Facebook seine Bilder mit nem Balken quer durchs Bild, nem unübersehbaren copyrighthinweis mittendrin und in geringstmöglicher noch sichtbarer Auflösung hochzuladen, so ist sicher, dass sie nicht weiterverwendet werden und man erreicht damit trotzdem, was immer man erreichen will.
[gone] Fotograf Christian Weber - V4
12.12.2011
Ich war bei FB auch erst sehr kritisch.....lad da auch nichts in hoher Auflösung hoch.


Aber einen konkreten Fall von Bildernutzung eines "IP-Inhaltes" ist mir auch noch nicht gesehen....
Original von starfire
[quote]Original von Nordic - Photoart

Wenn das Model es doch tut... Werd ich echt ungemütlich...



Und wie sieht das aus?[/quote]

Fachanwalt für Internetrecht meldet sich dann beim Model.
12.12.2011
Original von Nordic - Photoart
[quote]Original von starfire
[quote]Original von Nordic - Photoart

Wenn das Model es doch tut... Werd ich echt ungemütlich...



Und wie sieht das aus?[/quote]

Fachanwalt für Internetrecht meldet sich dann beim Model.[/quote]

Viele Pics...
90 % Topless....
Topless ist von alleine eher ein *No-No* für Social-Communities...

Schätze mal da bekommt dein Anwalt nicht grad ne Menge zu tun....^^
Original von BS
[quote]Original von Nordic - Photoart
[quote]Original von starfire
[quote]Original von Nordic - Photoart

Wenn das Model es doch tut... Werd ich echt ungemütlich...



Und wie sieht das aus?[/quote]

Fachanwalt für Internetrecht meldet sich dann beim Model.[/quote]

Viele Pics...
90 % Topless....
Topless ist von alleine eher ein *No-No* für Social-Communities...

Schätze mal da bekommt dein Anwalt nicht grad ne Menge zu tun....^^[/quote]

Ich hab auch andere gemacht.... ;-)
12.12.2011
Original von Nordic - Photoart
[quote]Original von BS
[quote]Original von Nordic - Photoart
[quote]Original von starfire
[quote]Original von Nordic - Photoart

Wenn das Model es doch tut... Werd ich echt ungemütlich...



Und wie sieht das aus?[/quote]

Fachanwalt für Internetrecht meldet sich dann beim Model.[/quote]

Viele Pics...
90 % Topless....
Topless ist von alleine eher ein *No-No* für Social-Communities...

Schätze mal da bekommt dein Anwalt nicht grad ne Menge zu tun....^^[/quote]

Ich hab auch andere gemacht.... ;-)[/quote]

Fein....
Dann wünsche ich dir viel Erfolg mit dem Klagen...
Plauder mal aus dem Nähkästchen...
Wieviel kommt denn da so im Durchschnitt bei rum pro Verstoß ?

:)
12.12.2011
Ich kenne den MK-Vertrag nicht...
In einem Vertrag, in der keine Unterlizensierung erlaubt ist, halte ich FB zumindest für fragwürdig.

Andererseits kann ich das Gejammere über Veröffetnlichung auf FB wirklich nicht nachvollziehen, selbst wenn da wirklich Bilder bei sind, die ausnahmsweise mal verwertenswert sind.

Bei mir bekommen die Mädels Web-Bilder mit Wasserzeichen für FB und Konsorten, da kann keine Sau was mit anfangen. Denen mache ich klar, warum sie die Web-Bildchen verwenden sollen und die halten sich da schon im eigenen Interesse dran.
12.12.2011
Original von .::DIGI|mik::.
[...]
Bei mir bekommen die Mädels Web-Bilder mit Wasserzeichen für FB und Konsorten, da kann keine Sau was mit anfangen. Denen mache ich klar, warum sie die Web-Bildchen verwenden sollen und die halten sich da schon im eigenen Interesse dran.

kannst du dafür mal ein tutorial schreiben, das es dann als hilfe-datei für die mk gibt?

;)

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