Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184
20.02.2012
Einige Leute meckern hier einfach nur rum oder kommen mit dem GG an, bei dem Verstöße nicht unter Strafe gestellt sind.
Wenn Ihr nur meckern wollt, so bitte ich Euch (es ist nur eine Bitte)
meckert doch woanders.
Oder antwortet doch auf meine ursprüngliche Frage:
Was denkt Ihr, gegen welches Strafgesetz oder gegen welche zivilrechtliche Norm würde ich dann verstoßen?
Einiges wurde bereits genannt und dafür bin ich dankbar.
Wenn Ihr nur meckern wollt, so bitte ich Euch (es ist nur eine Bitte)
meckert doch woanders.
Oder antwortet doch auf meine ursprüngliche Frage:
Was denkt Ihr, gegen welches Strafgesetz oder gegen welche zivilrechtliche Norm würde ich dann verstoßen?
Einiges wurde bereits genannt und dafür bin ich dankbar.
#82Report
20.02.2012
Original von Peter Herhold
denn wir sind zum Glück nicht mehr im Mittelalter, wo man Leute an den
Pranger stellen durfte.
Peter,
halt Dich fest, denn ich habe eine schlimme Nachricht für Dich:
Das LG Köln hat gesagt, dass das öffentliche Anprangern von Schuldnern im Internet nicht verboten sei (Urteil vom 17.03.2010, Az. 28 O 612/09)
Da überlege ich mir doch:
Da wird doch ein "Anprangern" bei einem viel kleinen Personenkreis doch auch nicht verboten sein, oder?
Peter, nicht nur der Schuldner hat Rechte, die man achetn muss, auch der Gläubiger hat Rechte und dazu gehört, dass er Druck aufbauen darf, um den Schuldner zur Zahlung zu bringen.
Nur wieviel Druck ist erlaubt war meine Frage und hier kommen echt Leute an und sagen, dass ich die GR des Schuldners beachten sollte.
Ja der arme Schuldner.
Auch ich habe Grundrechte und die hat der Schuldner verletzt, weshalb ich nun einen Titel habe.
#83Report
[gone] Belavue Fotografie
20.02.2012
Ist die Model-Kartei jetzt auch Rechtsberatung?
-bookmark-
-bookmark-
#84Report
20.02.2012
Original von Belavue Fotografie
Ist die Model-Kartei jetzt auch Rechtsberatung?
-bookmark-
Ich wollte nie eine Rechtsberatung, sondern nur wissen, ob andere Leute denken, dass man sich damit strafbar machen könnte.
#85Report
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Das LG Köln hat gesagt, dass das öffentliche Anprangern von Schuldnern im Internet nicht verboten sei (Urteil vom 17.03.2010, Az. 28 O 612/09)
Lies das Urteil mal genau. Da geht es um einen vollkommen anderen
Sachverhalt als bei Deiner Überlegung, jemanden anzuprangern zu
dürfen ...
Viele Grüße
Peter
#86Report
20.02.2012
Mal so als Denkansatz, was die Wirkung des Grundgesetzes auf "Otto Normalverbraucher" betrifft:
Der Disput Kunstfreiheit (mag den einen oder anderen Fotografen betreffen) vs. Persönlichkeitsrechte (soll es angeblich geben) wird man in aller Regel nur auf der Basis des GG ausfechten können.
Das GG ist für den Staat unmittelbar bindendes Recht - dieser Artikel sagt aber nicht, daß es nicht möglich ist, sich auch gegenüber Dritten auf das GG zu berufen. In der Regel sind einfachgesetzliche Normen vorgeschaltet, aber die Basis all dessen ist das GG ...
Letztendlich gilt es (aber das ist Aufgabe der entsprechenden Richter) Grundrechte abzuwägen: Persönlichkeitsrechte gegen Eigentumsrechte ... und wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, dann steht der Weg nach Karlsruhe offen ...
Alles, was nach "Pranger" riecht, ist da vermutlich für Deine Sache kontraproduktiv - die Gefahr, damit ein Eigentor zu schießen, ist nicht klein, vermute ich ...
Der Disput Kunstfreiheit (mag den einen oder anderen Fotografen betreffen) vs. Persönlichkeitsrechte (soll es angeblich geben) wird man in aller Regel nur auf der Basis des GG ausfechten können.
Das GG ist für den Staat unmittelbar bindendes Recht - dieser Artikel sagt aber nicht, daß es nicht möglich ist, sich auch gegenüber Dritten auf das GG zu berufen. In der Regel sind einfachgesetzliche Normen vorgeschaltet, aber die Basis all dessen ist das GG ...
Letztendlich gilt es (aber das ist Aufgabe der entsprechenden Richter) Grundrechte abzuwägen: Persönlichkeitsrechte gegen Eigentumsrechte ... und wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, dann steht der Weg nach Karlsruhe offen ...
Alles, was nach "Pranger" riecht, ist da vermutlich für Deine Sache kontraproduktiv - die Gefahr, damit ein Eigentor zu schießen, ist nicht klein, vermute ich ...
#87Report
20.02.2012
Ich habe ja zum Glück keine Erfahrungen in diesem Bereich, aber wenn ich das richtig sehe:
1. Es gibt einen Titel
2. Es gibt einen Gerichtsvollzieher
Dazu gibt es den von Marc Stephan zitierten Paragraphen
Also warum durchsucht der GV dann die Wohnung nicht nach Pfändbarem, nach Kontodaten und Daten des Arbeitgebers? Dabei braucht der Schuldner doch wohl nicht anwesend sein, oder?
1. Es gibt einen Titel
2. Es gibt einen Gerichtsvollzieher
Dazu gibt es den von Marc Stephan zitierten Paragraphen
Original von Marc Stephan
§ 758 Durchsuchung; Gewaltanwendung
(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.
(2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen.
(3) Er ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.
Also warum durchsucht der GV dann die Wohnung nicht nach Pfändbarem, nach Kontodaten und Daten des Arbeitgebers? Dabei braucht der Schuldner doch wohl nicht anwesend sein, oder?
#88Report
20.02.2012
Original von Peter Herhold
Lies das Urteil mal genau. Da geht es um einen vollkommen anderen
Sachverhalt als bei Deiner Überlegung, jemanden anzuprangern zu
dürfen ...
Viele Grüße
Peter
Ok, dann legen wir das Urteil wohl unterschiedlich aus.
Hast Du schon ein Urteil eines ordentlichen Gerichts gefunden, dass jemand wegen Verstoßes gegen ein GR verurteilt hat?
#89Report
20.02.2012
Original von Jörg N.
Also warum durchsucht der GV dann die Wohnung nicht nach Pfändbarem, nach Kontodaten und Daten des Arbeitgebers? Dabei braucht der Schuldner doch wohl nicht anwesend sein, oder?
Bin kein Gerichtsvollzieher, aber ich glaube, das darf der GV erst jetzt, wo ich den Haftbefehl habe (also nachdem der GV ihn hat).
Aber auch hier entstehen Kosten, denn der Schlüsseldienst ist teuer...
#90Report
20.02.2012
Original von monochromatic
Alles, was nach "Pranger" riecht, ist da vermutlich für Deine Sache kontraproduktiv - die Gefahr, damit ein Eigentor zu schießen, ist nicht klein, vermute ich ...
Ja, genau dieses Gefühl habe ich auch, aber ich finde keinen Tatbestand, der so etwas verbietet (außer den GG ...)
#91Report
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Bin kein Gerichtsvollzieher, aber ich glaube, das darf der GV erst jetzt, wo ich den Haftbefehl habe (also nachdem der GV ihn hat).
Nein, das denke ich nicht. Dafür brauchst Du meines Wissens den Titel, keinen Haftbefehl.
#92Report
20.02.2012
Original von Jörg N.
Nein, das denke ich nicht. Dafür brauchst Du meines Wissens den Titel, keinen Haftbefehl.
ok.
#93Report
20.02.2012
Hat denn noch einer eine Idee bezüglich meiner Ursprungsfrage?
Verleumdung, Kreditgefährdung, Nötigung, Erpressung sind es alle nicht.
Verleumdung, Kreditgefährdung, Nötigung, Erpressung sind es alle nicht.
#94Report
20.02.2012
Vielleicht wird es mit §192 StBG eng ...
Formalbeleidigung, trotz wahrheitsgemäßer Schilderung erfolgt Ehrverletzung
(z.B. „an den Pranger stellen“)
... wenn auch kaum durch alleiniges Aushängen des Titels
Formalbeleidigung, trotz wahrheitsgemäßer Schilderung erfolgt Ehrverletzung
(z.B. „an den Pranger stellen“)
... wenn auch kaum durch alleiniges Aushängen des Titels
#95Report
[gone] VisualPursuit
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Ich weiß auch, dass dem Schuldner die Wohnung gehört, in der er wohnt, aber eine Eintragung ins Grundbuch und eine Beantragung einer Zwangsversteigerung seiner
Wohnung hab eich bisher nicht gemacht.
Das müsste ich dann auch in Vorleistung treten.
Klar. Aber das würde er dann ja auch bezahlen müssen. Und wenn er eine
Eigentumswohnung hat ist nicht zu befürchten dass deren Erlös nicht für
die zusätzlichen Kosten reicht.
Unter den Umständen verstehe ich das ganze Gehampel nicht.
#96Report
20.02.2012
Original von VisualPursuit
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Klar. Aber das würde er dann ja auch bezahlen müssen. Und wenn er eine
Eigentumswohnung hat ist nicht zu befürchten dass deren Erlös nicht für
die zusätzlichen Kosten reicht.
Unter den Umständen verstehe ich das ganze Gehampel nicht.
Alles, was wir an Kosten entsteht, muss der Schuldner zahlen.
Aber erstmal muss ich für alles zahlen und kann das Geld dann auf meinen Titel gegen den Schuldnern drauf rechnen.
Eine Versteigerung eines Hauses, da würden sicherlich einige Kosten entstehen, oder?
Ich habe ja grundsätzlich (30 Jahre) Zeit mit dem Titel.
Ich versuche nun nach und nach immer ein Brikett drauf zu legen und immer mehr zu machen.
Bisher musste ich 23 Euro für den Mahnbescheid zahlen, der Vollstreckungsbescheid ist kostenlos.
2x 20 Euro für die Gerichtsvollzieherin musste ich auch zahlen.
Weitere Maßnahmen könnten nun teurer werden und diese Kosten möchte ich soweit es geht vermeiden.
#97Report
20.02.2012
Original von Fotofuxx
Vielleicht wird es mit §192 StBG eng ...
Formalbeleidigung, trotz wahrheitsgemäßer Schilderung erfolgt Ehrverletzung
(z.B. „an den Pranger stellen“)
... wenn auch kaum durch alleiniges Aushängen des Titels
Wow!
Das ist eine gute Idee und Du scheinst Recht zu haben:
Münchener Kommentar zum StGB, Band 3, 1. Auflage 2003 sagt:
"Auch die kreative Art der Schuldeneintreibung durch öffentlichen Aushang am schwarzen Brett eines Mietshauses oder mittels „schwarzen Mannes“ stellt uU eine solche Formalbeleidigung dar."
(OLG Dresden v. 11. 12. 1929 - 1 OSt 236/29, JW 1930, 1317)
Das Urteil ist von 1929, aber trotzdem.
Vielen Dank für diesen Tipp.
#98Report
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von VisualPursuit
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Klar. Aber das würde er dann ja auch bezahlen müssen. Und wenn er eine
Eigentumswohnung hat ist nicht zu befürchten dass deren Erlös nicht für
die zusätzlichen Kosten reicht.
Unter den Umständen verstehe ich das ganze Gehampel nicht.
Alles, was wir an Kosten entsteht, muss der Schuldner zahlen.
Aber erstmal muss ich für alles zahlen und kann das Geld dann auf meinen Titel gegen den Schuldnern drauf rechnen.
Eine Versteigerung eines Hauses, da würden sicherlich einige Kosten entstehen, oder?
Ich habe ja grundsätzlich (30 Jahre) Zeit mit dem Titel.
Ich versuche nun nach und nach immer ein Brikett drauf zu legen und immer mehr zu machen.
Bisher musste ich 23 Euro für den Mahnbescheid zahlen, der Vollstreckungsbescheid ist kostenlos.
2x 20 Euro für die Gerichtsvollzieherin musste ich auch zahlen.
Weitere Maßnahmen könnten nun teurer werden und diese Kosten möchte ich soweit es geht vermeiden.[/quote]
Warum trittst Du dann die Forderung nicht an ein Inkassobuero ab?
#99Report
20.02.2012
also ohne dass ich die vielen gut gemeinten Ratschläge durchlese ... nach deutschem Recht darf keiner also auch kein privater Wachdienst eine Festnahme vornehmen also auch keinen Haftbefehl vollstrecken, Es sei denn "Jedermann" trifft einen Täter auf frischer Tat an. Selbst die unmittelbare Verfolgung nach einer Straftat stellt schon einen sehr strittigen Fall dar.
Wer gibt also solche Auskunft, dass die Vollstreckung eines vorliegemden Haftbefehls nur durch einen privaten Sicherheitsdienstleister gegen erhebliche Kosten ausgeführt werden darf? Hier will Dich einer über den Tisch ziehen. Wir sind nicht in Amerika wo private Kopfgeldjäger Haftbefehle durchsetzen dürfen.
Wer gibt also solche Auskunft, dass die Vollstreckung eines vorliegemden Haftbefehls nur durch einen privaten Sicherheitsdienstleister gegen erhebliche Kosten ausgeführt werden darf? Hier will Dich einer über den Tisch ziehen. Wir sind nicht in Amerika wo private Kopfgeldjäger Haftbefehle durchsetzen dürfen.
#100Report
Topic has been closed
Ich habe schon noch andere Hobbies, aber mir reicht es langsam mit diesem Schuldner und da es um einen vierstelligen Betrag geht...