Achtung Bilderklau und Verkauf auf Ebay 70
04.06.2012
Original von foto-berni
Durch einen Kollegen wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass eins meiner Bilder, von einem gewissen 15jojo auf ebay unberechtigt versteigert wird. Er bietet noch viele andere Bilder an, bei denen er sicher auch keine Rechte daran hat. Vielleicht ist ja auch noch jemand anderes davon betroffen.
Hier der link dazu: Klick
Das bei Ebay umgehend zu stoppen ist ja nun ziemlich einfach.
#2Report
[gone] diedoro *suche Shootings
04.06.2012
An Ebay melden!!! So einfach ist das. Zudem verbreitet er pornografisches Material, welches er gar nicht verkaufen darf.
Anschließend verklagen .... dann sahnst DU ab und er wird sich überlegen, ob er nochmal sowas macht.
LG diedoro
Anschließend verklagen .... dann sahnst DU ab und er wird sich überlegen, ob er nochmal sowas macht.
LG diedoro
#3Report
04.06.2012
Original von diedoro *suche Shootings
Zudem verbreitet er pornografisches Material, welches er gar nicht verkaufen darf.
An den Bildern ist weit und breit nichts pornographisch...
Anschließend verklagen .... dann sahnst DU ab und er wird sich überlegen, ob er nochmal sowas macht.
Oder er ist pleite, und Du bleibst auf den Prozesskosten sitzen.
Die Ebay-Auktionen zu stoppen dürfte hier die praktikablere Option sein.
#4Report
04.06.2012
Gemäß den Bewertungen hat er schon über 300 Bilder verkauft ...
Da er die Pics kommerziell verwendet sollte schon für den ein oder anderen ein hübsches neues OBjektiv drin sein.
Ebay also auch direkt zur Beweissicherung auffordern und über einen Anwalt gehen (Rechtschutz vorausgesetzt).
Verjährungsfrist 3 Jahre - also alle drei Jahre den GErichtsvollzieher vorbeischicken.
Ach ja - und Hendrick Bescheid geben. Es muss ja ein Mitglied hier sein sonst käme er an Aktblider nicht heran.
Das Model sollte, falls die Bilder in TFP entstanden, auch noch wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte klagen könen, da ja die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen war.
Da er die Pics kommerziell verwendet sollte schon für den ein oder anderen ein hübsches neues OBjektiv drin sein.
Ebay also auch direkt zur Beweissicherung auffordern und über einen Anwalt gehen (Rechtschutz vorausgesetzt).
Verjährungsfrist 3 Jahre - also alle drei Jahre den GErichtsvollzieher vorbeischicken.
Ach ja - und Hendrick Bescheid geben. Es muss ja ein Mitglied hier sein sonst käme er an Aktblider nicht heran.
Das Model sollte, falls die Bilder in TFP entstanden, auch noch wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte klagen könen, da ja die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen war.
#5Report
04.06.2012
Das ist ja noch blöder als vor ein paar Jahren
da hat der Freund eines Models alle Bilder, die diese von Fotografen bekommen hatte, als CD zu freien Benutzung auf ebay angeboten.
Mindestens ein Käufer gab die Bilder dann als seine eigenen in der MK aus.
Ist sehr schnell aufgeflogen.
Aber der hier sagt ja nicht mal was er verkauft
ein hochglanz Bild
also eine Ausbelichtung, Dateien glänzen ja nicht.
aber in welcher Größe und Qualität?
Passbildgröße oder Poster?
Wie blöd muss jemand ein da zu bieten
da hat der Freund eines Models alle Bilder, die diese von Fotografen bekommen hatte, als CD zu freien Benutzung auf ebay angeboten.
Mindestens ein Käufer gab die Bilder dann als seine eigenen in der MK aus.
Ist sehr schnell aufgeflogen.
Aber der hier sagt ja nicht mal was er verkauft
ein hochglanz Bild
also eine Ausbelichtung, Dateien glänzen ja nicht.
aber in welcher Größe und Qualität?
Passbildgröße oder Poster?
Wie blöd muss jemand ein da zu bieten
#6Report
04.06.2012
Mitsteigern, dann haste die Adresse das machts glaube einfacher mit dem hinfahren ;-)
#7Report
04.06.2012
so "stylisch" das aussieht hat er die aus irgend einer download-pornobildchen-amateusen Seite .....Hochglanz dürfte da höchstens auf das papier zutreffen
#8Report
[gone] Steffi Manthey
04.06.2012
Original von cooltour
Ppaier? Die Bilder (oder besser DAS Bild) gibt's im Download!
und warum gibts da versandkosten?
#10Report
04.06.2012
Vielleicht verschickt er's ja wahlweise auch per E-Mail, und berechnet daher Arbeitszeit? ;-)
(OK, zugegeben, dieser Beitrag dient eigentlich nur als *bookmark*)
(OK, zugegeben, dieser Beitrag dient eigentlich nur als *bookmark*)
#11Report
[gone] xxxxxx
04.06.2012
Scheint aber ein gängiges Geschäftsmodell zu sein.
"Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel verkauft wurde.
Das könnte Sie auch interessieren."
Kommt man gleich auf einen anderen 'Anbieter...'
Übrigens reagiert ebay auf Meldungen recht verhalten nach meiner Erfahrung- mir hatte einer den Auktionstext komplett geklaut- war denen wurscht...
"Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel verkauft wurde.
Das könnte Sie auch interessieren."
Kommt man gleich auf einen anderen 'Anbieter...'
Übrigens reagiert ebay auf Meldungen recht verhalten nach meiner Erfahrung- mir hatte einer den Auktionstext komplett geklaut- war denen wurscht...
#12Report
04.06.2012
Auch ich bin betroffen. Etliche Bilder kenne ich vom Wettbewerb "Deutschlands bester Fotograf 2011". Ich denke, das ist die Quelle. Die Frage ist, ob ein Abmahnanwalt das nicht ohne Kosten für den Gedchädigten macht. Ich starte mal eine entsprechende Anfrage bei einem Fachanwalt!
#13Report
04.06.2012
Aufgepasst: eine Rechtsschutzversicherung leistet normalerweise nicht bei Fällen zum Urheberrecht. Schaut in Eure Versicherungsbedingungen! Sowas ist meines Wissens bei allen Gesellschaften ausgeschlossen...
#14Report
04.06.2012
Und es waren wieder kein Bilder von mir dabei - ich bin wohl einfach zu schlecht dafür.
#15Report
[gone] xxxxxx
04.06.2012
Original von Günther Ullmann - Märchenshootings!!!
Aufgepasst: eine Rechtsschutzversicherung leistet normalerweise nicht bei Fällen zum Urheberrecht. Schaut in Eure Versicherungsbedingungen! Sowas ist meines Wissens bei allen Gesellschaften ausgeschlossen...
Das hatte sich in unserer politischen Elite schon lange herumgesprochen...
#16Report
[gone] Der Hosenknopf
04.06.2012
Original von Steffi Manthey- mohnfeldshoot zu vergeben
[quote]Original von cooltour
Ppaier? Die Bilder (oder besser DAS Bild) gibt's im Download!
und warum gibts da versandkosten?[/quote]
Angeboten wird ja ein Hochglanz-Foto, das ist dann ja keine Datei :-)
Aber im Artikel steht dann "auf wunsch kann ich ihnen meine komplete Fotos zuschicken duch E-mail...."...
Kauft doch einfach Eure Bilder beim Verkäufer, dann habt Ihr nicht nur seinen Namen und Anschrift, sondern gleich noch den vollzogenen gewerbsmäßigen Diebstahl bewiesen, einfacher gehts ja kaum noch :-)
#17Report
[gone] xxxxxx
04.06.2012
Original von Der Hosenknopf
[quote]Original von Steffi Manthey- mohnfeldshoot zu vergeben
[quote]Original von cooltour
Ppaier? Die Bilder (oder besser DAS Bild) gibt's im Download!
und warum gibts da versandkosten?[/quote]
Angeboten wird ja ein Hochglanz-Foto, das ist dann ja keine Datei :-)
Aber im Artikel steht dann "auf wunsch kann ich ihnen meine komplete Fotos zuschicken duch E-mail...."...
Kauft doch einfach Eure Bilder beim Verkäufer, dann habt Ihr nicht nur seinen Namen und Anschrift, sondern gleich noch den vollzogenen gewerbsmäßigen Diebstahl bewiesen, einfacher gehts ja kaum noch :-)[/quote]
Bei der gezeigten Orthographie sollte man allerdings keinen gutausgebildeten Besserverdiener als Prozessgegner und kommenden Schuldner erwarten...
#18Report
04.06.2012
Von mir ist auch ein Bild dabei.
Ich werde es mal ersteigern und dann eine Rechnung schicken...
:-)
Weil mit allem anderem habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht:
Anwalt:
Den zahlst Du erst mal selbst, und da bei solchen Typen meistens nix zu holen ist, siehst Du das Geld nicht mehr wieder.
Gerichtsvollzieher:
Klar geht der hin - stellt fest, nix zu pfänden, nix zu holen, Du als Geschädigter bekommst die zweite Rechnung.
Rechtsschutz:
Gibt es für solche geschäftlichen Vorfälle nicht. Jedenfalls ist mir keine bekannt, und sollte es doch eine geben, wird so viel kosten, das es bei dem geringen Streitwert nicht lohnt.
Also lieber eine Rechnung schicken mit dem Hinweis auf Urheberrechtsverletzung (was natürlich zu Anwalt, Gericht und wahnsinnigen Kosten führen könnte) und dann mal sehen, wie er reagiert. Wenn nur 50 € dabei rumkommen, ist es doch besser, als den eigenen Anwalt loszuschicken...
Ich könnte natürlich noch meinen Fitness-Trainer (Bodybuilder) fragen, ob er mit mit da hinfährt...
;-)
Ich werde es mal ersteigern und dann eine Rechnung schicken...
:-)
Weil mit allem anderem habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht:
Anwalt:
Den zahlst Du erst mal selbst, und da bei solchen Typen meistens nix zu holen ist, siehst Du das Geld nicht mehr wieder.
Gerichtsvollzieher:
Klar geht der hin - stellt fest, nix zu pfänden, nix zu holen, Du als Geschädigter bekommst die zweite Rechnung.
Rechtsschutz:
Gibt es für solche geschäftlichen Vorfälle nicht. Jedenfalls ist mir keine bekannt, und sollte es doch eine geben, wird so viel kosten, das es bei dem geringen Streitwert nicht lohnt.
Also lieber eine Rechnung schicken mit dem Hinweis auf Urheberrechtsverletzung (was natürlich zu Anwalt, Gericht und wahnsinnigen Kosten führen könnte) und dann mal sehen, wie er reagiert. Wenn nur 50 € dabei rumkommen, ist es doch besser, als den eigenen Anwalt loszuschicken...
Ich könnte natürlich noch meinen Fitness-Trainer (Bodybuilder) fragen, ob er mit mit da hinfährt...
;-)
#19Report
04.06.2012
Dann erzähl mal was draus geworden ist :-)
Zur Not kannst Du ja auch Moskau Inkasso bemühen ;-)
Zur Not kannst Du ja auch Moskau Inkasso bemühen ;-)
#20Report
Topic has been closed
Hier der link dazu: Klick