Waffen und Outdoorshooting 39

#21
[gone] User_6449
15.01.2013
Interessanter Artikel, ob eine Machete als Waffe einzustufen ist oder nicht:

http://www.it-recht-kanzlei.de/machete-waffe.html

Viele Grüße
Peter
15.01.2013
mal blöd in die sachverständige runde gefragt: was gibt es denn eigentlich dadrauf, als unbescholtener fotografierender bürger im wald mit einer als waffe eingestuften machete von einem ordnungshüter aufgegriffen zu werden? immer unter dem gesichtspunkt betrachtet, das model vor mir liegt in einer lache kunstblut und nicht im eigenen saft. ;-)
Mir wurde bei einem Waffendezernat folgendes erklrt, die Waffe in meinem Fall die Machete zählt nicht zur klassischen Waffen, dennoch unter Führverbot!

Dennoch kann ich es in einem geschlossenem Reservoir transporiteren...und dort voorsichtig falls keiner forbeikommt auspacken und shooten....

Nun...was ist denn ein geschlossenes Reservoir?

Meine Machete ist in einer Hülle, kann ich dir dann einfach in eine Sporttasche transportieren? Ist auch nicht sofort greifbar...
[gone] User_6449
15.01.2013
Zitat Konstantin Brilliant: Nun...was ist denn ein geschlossenes Reservoir?

Meine Machete ist in einer Hülle, kann ich dir dann einfach in eine Sporttasche transportieren? Ist auch nicht sofort greifbar...

Würde gehen. Ich transportiere gelegentlich nicht waffenscheinpflichtige Waffen
und nehme dafür einen abschließbaren Koffer, weil mir der sicherer erscheint als
eine Tasche.

Viele Grüße
Peter
[gone] User_6449
15.01.2013
Zitat Werner R.:

mal blöd in die sachverständige runde gefragt: was gibt es denn eigentlich dadrauf, als unbescholtener fotografierender bürger im wald mit einer als waffe eingestuften machete von einem ordnungshüter aufgegriffen zu werden? immer unter dem gesichtspunkt betrachtet, das model vor mir liegt in einer lache kunstblut und nicht im eigenen saft. ;-)

Wenn sich bei der Aktion eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des
Waffengesetzes ergib, liegt die Höchstgrenze des Bußgeldes bei
10.000,- Euro.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html

Viele Grüße
Peter
Nun...was ist denn ein geschlossenes Reservoir?


Ich hatte mal wegen Pistolen-Replikas mit dem LKA telefoniert, weil ich Klarheit in dieser Hinsicht haben wollte.

U.a. wurde mir gesagt, dass bereits ein abgeschlossener Aktenkoffer ausreichend ist; wichtig ist, dass man keinen direkten Zugang zur Waffe hat.
15.01.2013
Das ist mal wieder echt MK...

Die Antwort auf die Frage

Meine Frage wäre ob jemand weiß ob es erlaubt ist? Ich habe es vor im Wald zu machen, und würde das mit einem Auto transportieren, und nur für Shootingszwecken auspacken, wird auch fest geschlossen werden.


ist ganz furchtbar einfach zu beantworten:

Ja, es ist unbeschränkt erlaubt.

Um das herauszufinden genügt ein Blick in das Gesetz, dort ist das klipp und klar geregelt, ohne wenn und aber. Der entsprechende Paragraph des Waffengesetzes wurde schon verlinkt, aber irgendwie scheint es heute mit dem Lesen und Verstehen einfacher Texter schon zu hapern...

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Weitergehende Regelungen wären z.B. das Waffenverbot bei Demonstrationen - die Foto- oder Filmaufnahme mit der Machete bei der Demo könnte also problematisch werden. Die Wahrscheinlichkeit, bei den Fotoaufnahmen im Wald dort zufällig in eine Demonstration zu geraten, kann aber wohl als eher gering angesehen werden...

Absatz 2 Punkt 3 ist übrigens, wie einleuchten wird, der Grund, warum der Alois mit der Sense weder einen Waffenschein für das Teil braucht noch fürchten muß, von der freistaatlich-bayerischen Gendarmerie belangt zu werden. Er hat schlicht ein berechtigtes Interesse, das Heu zu mähen.
15.01.2013

Looking Sharp Photography:
15.01.2013, 01:02
Eine Machete kann man problemlos mit zu einem Shooting nehmen, weil es grundsätzlich nur bei Versammlungen und Aufzügen ein Führungsverbot solcher Hiebwaffen gibt.


Das ist falsch.

§42a WaffG verbietet das Führen von Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 Es wird keine Einschränkung in Bezug auf Versammlungen und Aufzüge vorgenommen. Der Freibrief für Shootings ergibt sich ausschliesslich aus dem Ausnahmetatbestand des §42a WaffG.


Looking Sharp Photography™
15.01.2013, 01:20
Solange es sich nicht um eine verbotene Waffe handelt (Wurfstern, Butterflymesser, Springmesser mit Klingenlänge über 8,5 cm, Nun-Chaku), ist mitnehmen (führen) grundsätzlichbei Volljährigkeit erlaubt.


Das ist falsch.

Das Verbot des §42a WaffG eine Waffe zu führen bezieht sich auf

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


Für die oben erwähnten verbotenen Waffen ist hingegen nicht nur das Führen, sondern generell der Umgang verboten.


jan wischnewski photography | berlin | potsdam
Eine Machete ist verbotene Waffe und darf nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.


Eine Machete ist zwar keine verbotenen Waffe, aber bei Einordnung als Hieb- und Stoßwaffe oder auch nur als Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm ist das Führen verboten, ja.


S I R RALPH
hier aus einen Waffenforum ( nur mit Zugriff ):

"ein Blick ins WaffG wuerde zeigen, dass die Laenge (und breite und andere Faktoren) nur bei Spring- Fall- und Klappmessern relevant sind.
Messer mit feststehender KLlinge sind in keiner Form beschraenkt, ASusnahme Stockdegen und anderes, was als harmloser Gegenstand getarnt ist.
Das heisst, jeder ueber a8 darf Messer, die als Waffe eingestuft sind, fuehren, transportieren, besitzen, sofern sie nciht zu den paar Messern gehoeren, die als verbotene GFegenstaende gehoeren. Und das sind nun mal nur die Spring- Falll---etc Messer, nichts anderes."


Leider auch falsch. Ein Blick in §42a WaffG zeigt in der Tat das Gegenteil, nämlich daß die Klingenlänge durchaus bei nicht verbotenen Messern relevant ist und das Führen verboten.

Neben all diesen falschen Behauptungen bleibt bei einem Shooting wie bereits
gestern gepostet der Ausnahmetatbestand für Foto- und Filmaufnahmen des §42a,
welcher einem in diesem Rahmen das Führen erlaubt.

Wirklich unverständlich ist mir, warum Halbwahrheiten aus allerlei Foren zusammengesucht
werden, anstatt einfach mal den Gesetzestext zu lesen.
15.01.2013
Zum Thema "Transport einer Waffe zum Shooting":

§42a WaffG erlaubt den "Transport in einem verschlossenen Behältnis"

Zwar liefert das Gesetz keine Anhaltspunkte, was genau darunter zu verstehen ist,
aber mal als Analogie: Eine Tür, die nur zugezogen wurde und sich mit einer Klinke
öfnen lässt ist geschlossen aber nicht verschlossen. Benötige ich einen Schlüssel zum
öffnen, so ist sie verschlossen.

Ich gehe der Einfachheit halber mal davon aus, dass sich der Gesetzgeber etwas dabei
gedacht hat, als er "verschlossen" geschrieben hat und sichere meine Waffen beim
Transport zusätzlich mit einem Vorhängeschloss.
15.01.2013
Noch ein Tip, wenn ihr mit Waffen shootet:

Nehmt euren Personalausweis oder Pass mit !

Auch wenn es - entgegen sich hartnäckig haltender anderslautender Gerüchte -
in Deutschland keine generelle Pflicht gibt, ein Ausweis mit sich zu führen,

wer eine Waffe führt muss seinen Personalausweis oder Pass mit sich führen.

Ansonsten ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10000 Euro Geldbuße geahndet werden kann.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.01.2013
@Konstantin:
Nun...was ist denn ein geschlossenes Reservoir?

Zum Beispiel dein Kofferraum.

Ein mir bekannter Sportschütze kam beim Transport der Vereinswaffen zum Wettkampf in eine Polizeikontrolle.

Der Polizist: "Ich möchte gerne Warndreieck und Verbandskasten sehen"
Der Schütze: " Die sind im Kofferraum"
Der Polizist; "bitte öffnen Sie den Kofferraum"
Der Schütze: "Ok...aber bitte nicht erschrecken - der ist voller Waffen"
Der Polizist: "so so...voller Waffen..." ;)

Der Schütze öffnete den Kofferraum und der Polizist sah ca. 10 Gewehre und 15 Handfeuerwaffen im Kofferraum liegen. Nach Überprüfung der nötigen Papiere konnte der Schütze weiterfahren. :) Es war aber wahrscheinlich besser gewesen, den Polizisten vorzuwarnen...
[gone] User_6449
15.01.2013
Bei Messern ist die Lage klar, denn wer die unerlaubter Weise mit sich führt
und dabei erwischt wird, zahlt je nach schwere der Umstände ab 150,- Euro
Bußgeld aufwärts ...

Beispiel:

Ich habe praktisch immer ein schweizer Taschenmesser dabei, bei welchem
die Klinge fest einrastet. Rein aus Gewohnheit, weil es eben sehr nützlich ist
und schon seit 20 Jahren immer in der Jackentasche ...

Damit möchte ich natürlich niemanden abmurksen, aber bei einer Kontrolle
am Flughafen Hannover ist es aufgefallen und es gab ein enormes Theater!

War etwas unangenehm, aber daß die Waffengesetze hierzulande sehr scharf
sind finde ich sehr gut ...

Viele Grüße
Peter
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.01.2013
Am Berliner Flughafen musste ich sogar Docht und Watte aus meinem Zippo-Feuerzeug entfernen. ;) Ich hätte ja das Flugzeug anstecken können...
verschlossener transport: dem zugriff anderer entzogen. also abschließbar einpacken (kofferraum z.b.)

das waffengesetz ist so wie es ist, einfach eine krücke, die alles und nichts rechtssicher verbietet oder erlaubt. von daher führt jeder versuch fehl hier rechtssicherheit zu schaffen. im zweifelsfall vertritt nämlich jeder seine interessen. und da sagt jeder ordnungshüter prophylaktisch "nein", auch wenn ein "ja" möglich wäre.

kirche im dorf lassen. einfach machen (im kofferraum mitnehmen). profiausrüstung beim shooting zeigt unmißverständlich den zweck. punkt :-)
16.01.2013
Langer Rede kurzer Sinn:

nimms mit, mache Deine Bilder und packe es wieder ein.

Die 50 Förster und 100 Polizeibeamten befinden sich an diesem Tag an einer anderen Stelle im Wald.

Wie man jetzt allerdings von einr Machete zu Schußwaffen kommt, noch dazu zu scharfen, erschließt sich mir nicht.
Die dürfte man vielleicht mit Waffenschein in den Wald nehmen, aber sobald das Modell (ohne Waffenschein) das Ding hält, wirds kritisch. Und mit WBK fällt sowieso alles flach.
Außer man macht das Shooting im Schützenverein. Da bekommt die Bedeutung eines "Shootings" dann eine ganz eue Bedeutung:0)

Um dann noch größere "Geschütze" aufzufahren: wie wärs mit Akt auf der Flak (kann man sich bestimmt vom Sammler ausleihen)? Darf man sowas auf irgendeine Wiese fahren?
20.01.2013
Um mal aus der Praxis zu sprechen, in meiner Angelaussrüstung befindet sich eine ähnliche Machete, und ein sehr großes Messer zum zerlegen der Fische. Und ich wurde schon oft von der Wasserschutz Polizei, Polizei, Förstern und ähnlichen nach gültigem Angelschein/ Erlaubniskarte kontrolliert und beide Utensilien waren für die Beamten sichtbar, aber es hat sie so garnicht interessiert. Papiere in Ordnung war alles was gezählt hat.
Andererseits war ich schon öfters beruflich (Presse) mit der Polizei unterwegs bei kontrollen. Wenn es in einem Auto nach Gras oder ähnlichem roch, die Insassen irgendwie verdächtig waren, sie aber so garnichts gefunden haben, wurde halt das fehlende Flaster, der um 1 Tag abgelaufene Verbandskasten oder die um 0,5mm zu wenig Profilreifen moniert, auf die sie bei den 50 Leuten davor so garnicht geachtet haben. Also wenn dir jemand erstmal an den Karren pinkeln, oder dich ärgern will findet er immer was.
Wenn du auf meine SC schaust wirst du sehen das es recht viele Bilder mit "Schußwaffenatrappen" oder Schwertern gibt. Trots Polizei kontrollen bei shootings hat es sie nie interessiert oder es ist danach gesucht worden. Lief immer so, was machen sie hier, gehts der Dame gut, aha, muß sowas in der Öffentlichkeit sein, kann ich mal Ihren Ausweis sehen, das wars.
[gone] JPN-photography
21.01.2013
Um mal ein wenig Praxis in die theoretischen Ausführungen hier reinzubringen:

Wenn ich in den Wald (oder sonst wohin) fahren muss, weil Passanten anrufen, dass da jemand mit einer Machete rumfuchtelt, dann gibt es zwei typische Fallkonstellationen:

1) Ein harmloser Mensch, der das Ding für irgendeinen nachvollziehbaren Zweck dabei hat und sich der "Außenwirkung" nicht bewusst war. Um beim Beispiel hier zu bleiben: Es ist ein ganz normaler Fotograf, der mit seinem Modell ein paar Aufnahmen macht. Wenn ich den Eindruck habe, dass alle Beteiligten vernünftig sind und mir den Grund für das Hantieren mit der Machete erklären können, dann stelle ich die Personalien fest, schreibe einen kleinen Bericht dass ich da war und was ich festgestellt habe und dann war es das!
Wenn man den Eindruck eines vernünftigen Menschen bestärken möchte, dann ist es durchaus von Vorteil, wenn man der Polizei zeigen kann, dass man das Ding in einer verschlossenen Tasche transportiert hat und wirklich nur zum Fotografieren herausgenommen hat.

2) Ich habe einen besoffenen Heranwachsenden, der mit dem Ding einen auf dicke Hose macht, dann nehme ich ihm sein "Spielzeug" weg, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern (Rechtsgrundlage hierfür wäre das Polizeigesetz).

Nach herrschender Meinung ist die Machete ein Werkzeug, das dazu verwendet wird, einen Weg durch Dickicht zu schlagen. Im Zweifelsfall rufe ich bei der zuständigen Verfolgungsbehörde an und DIE entscheiden, ob und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden.

@ Stephan Strange: Das "an den Karren pinkeln" nennt sich Ermessensspielraum. Bis zu einem gewissen Grad darf ich als Polizeibeamter entscheiden, welche Ordnungswidrigkeiten ich verfolge und gebührenpflichtig verwarne oder wo ich ein Auge zudrücke bzw. denjenigen nur mündlich verwarne.
Z.B. jemand beschädigt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug und ruft die Polizei, weil der Halter des beschädigten Wagens nicht vor Ort ist. Streng genommen kostet ihn das 35 Euro. Da ich es aber anständig finde, wenn sich jemand meldet und nicht einfach abhaut und dann noch so lange wartet bis die Polizei da ist, werde ich ihn sicher nicht auch noch gebührenpflichtig verwarnen. Das gleiche gilt für den Verbandkasten. Ich kann das Fehlen verwarnen, ich muss es nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

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