(Klein-) Gewerbeschein bei 0 € Einnahmen? 79

Hallo,

Bevor hier wieder jemand ankommt von wegen das Thema wäre durchgekaut - ich habe das Forum durchgesucht und die bisherigen Threads beantworten meine Frage nicht.

Und zwar folgendes:
Ich bin vor kurzem 18 geworden, bin daher in der Lage ein Kleingewerbe als Modell anzumelden. Beim Finanzamt habe ich mich informiert, auch von verschiedenen Modellen die eben einen Gewerbeschein haben habe ich nachgefragt wegen eines Gewerbescheins wann, wo, wie, warum.
Fakt ist: Es macht bei mir laut diesen Parteien keinen Sinn. Dennoch wird von vielen Fotografen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verlangt.
Was tun?

Ich nehme durch's Modeln wenn's hochkommt höchstens 500 € im Jahr ein. Davon gehen etwa 99,9% wieder in Materialien für's Modeln (=Kleidung, Schuhe, Make-Up, Pflegeprodukte, Nähmaterialien, Fahrtkosten usw.) zurück, sprich ich habe wenn ich die Einnahmen mit den Ausgaben verrechne keinen Gewinn, sondern eher Verlust.
So wie ich das verstanden habe würde mir das Finanzamt mein vermeintliches Gewerbe so als Liebhaberei abstempeln und das soll ja alles andere als gut sein für mich.
Einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten (Vollzeit-Schülerin, wohne nicht mehr zu Hause), irgendwelche hohen Ausgaben wegen angeblicher Steuerhinterziehung oder wie-auch-immer ebenso wenig.

Was soll ich tun? Macht ein Gewerbeschein denn jetzt Sinn oder nicht?

Außerdem: Wenn mir ein Fotograf z.B. Dessous für ein Shooting besorgt, ich das Geld vorauslege und später zurück bekomme, muss ich das auch versteuern?


Bitte nur konstruktive Antworten auf meine Frage. Danke.

LG Alex

PS: "Mach doch nur TfP" ist auch keine Lösung. Ich kann mir wegen der teuren Klamotten kein "nur TfP" leisten und ich wollte mein Hobby nicht auf einmal alle 3 Jahre beschränken.
22.02.2013
Liebe Alex !

Hast Du *** das hier *** schon durchgelesen ?
Treffender ist aber wohl dieser Link zum UStG .
Danke für den Link, Cowboy, aber da ist es wie in allen anderen Foren:
Jeder schreibt was anderes und die Verwirrung wird nur größer.

Einfachster Weg:
Geh zum Finanzamt und lass Dich beraten. Die dürfen nicht nur Geld einziehen, die müssen auch beraten.
@Stefan Weis:
Das gilt nur leider nicht nur für Foren, sondern auch eben für Ämter. Jeder erzählt wirklich etwas anderes und Ämter sind nicht gerade für ihre genau erklärten Informationen bekannt.
Daher habe ich die Verwirrung so oder so. Wenn du nicht weißt, wie die Möglichkeiten aussehen, wie sollst du dann vorgehen? Man muss den Ämtern ja jeden Piep aus der Nase ziehen. :/
22.02.2013
Deshalb habe ich den Link zum Umsatzsteuergesetz gemacht.
Das Gesetz gilt. (In Deutschland.)
Quintessenz zur Frage von Alex dürfte sein:
Der Fotograf darf natürlich eine Rechnung verlangen, aber keine mit extra ausgewiesene MwSt.
22.02.2013
Hi,

Gewerbeanmeldung und Finanzamt haben nix miteinander zu tun, jedenfalls nur mittelbar.
Beim Fa musst du im Rahmen deiner Steuererklärung alle Einnahmen angeben - Aufwände für die Ausübung nat. auch.
Gewerbeanmeldung kostet vor allem einen jährlichen Beitrag zur Handelskammer, egal, ob du Gewinne erzielst oder nicht. ABER Model kann man auch als Künstler sein, der eben nur Selbst den Job machen kann und daher als selbstständig anerkannt werden kann - wie ein Arzt, Rechtsanwalt oä. Dann fällt eben der Beitrag nicht an und vieles wird einfacher.
Bei dem Umsatz wird du auch nicht Umsatzsteuerspflichtig, noch son Thema, wenn du Rechnungen schreiben willst.
Ich kann dir per PN ein Model nennen, die das durchexerziert hat.
Zum Fa hingehen und fragen ist ein guter Tip, damit habe ich früher auch gute Erfahrungen gemacht, ist allerdings was her, so wie das BWL Studium ...

Liebe Grüße
@Fotocowboy: Ich muss zugeben, dass ich es trotz sehr gutem Textverständnisses nicht komplett verstehe was in eben diesem Absatz festgehalten wird und ich daher lieber nochmal frage. Lieber eine Frage mehr als eine zu wenig um dann später doch nicht zu wissen was Sache ist. ^^~

@alexkl: Ich bevorzuge auch die Berufsbezeichnung Künstler weil ich das nun mal bin. Sollte man zumindest an meiner Sedcard erkennen können dass ich einen künstlerischen Anspruch habe und das auch wegen der Liebe zur Kunst mache. >w<
Denke mal für mich würde es Sinn machen mich um einen Gewerbeschein zu kümmern sobald ich den Betrag von 410 € der mir genannt wurde in diesem oder nächsten Jahr überschreiten sollte.
Und ja klar, du kannst mir gern das Modell nennen. :0
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
22.02.2013
Meist geht alles per Quittung, aber wenn ich Mal ne Rechnung schreibe steht darauf:

Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmer nach §19 UStG
[gone] User_30919
22.02.2013
"Gerade Schüler und Studenten haben so viel Freizeit, dass sie nicht wissen, was damit anzufangen ist. Oft suchen sich viele einen Ferienjob, um ihr Taschengeld oder BAföG aufzubessern. Doch wie viel darf man verdienen, um sich, nach dem Gesetz, nicht schuldig zu machen?

Nach dem Gesetzbuch ist es jedem Menschen in Deutschland erlaubt, 7544 Euro steuerfrei im Jahr zu verdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Schüler, Student, Arbeiter oder Arbeitsuchender ist. Umgerechnet auf den Monat wären das in etwa 625 Euro."
Ein paar Hinweise zur steuerlichen Auswirkung einer Modell- Tätigkeit findest Du hier: http://www.tax-direct.de/leistungen_loesungen_models.php

Hinweise zur Gewerbeanmeldung: http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/

Einen Steuerberater brauchst Du nicht unbedingt, die Einnahmeüberschußrechnung kannst auch selbst erstellen. Ist nicht schwierig, vorausgestzt, man weiß wie 's geht. ;-)

Noch ein Tipp: Wenn Du als Kleinunternehmer für die Umsatzsteuer optierst, dann kannst Du verausgabte Umsatzsteuer für Deinen Eigenbedarf als Vorsteuer geltend machen.
[gone] User_30919
22.02.2013
@NJordvind

Alles Nonsens... was die klugen Leute in deinem Fall hier schreiben. Bei deinem geschilderten Umsatz einfach die Belege bzgl. Ein- und Ausgaben schön aufheben. Nichts mit Mehrwertsteuer machen! Du bist Schülerin und machst nebenbei gelegentlich - wenn nicht sogar selten - einen Job als Modell. Viel Spaß beim ausgeben deiner restlichen 100 Euro.
22.02.2013
Brunototti hat Recht !!!

Und als Kleinunternehmer würdest Du sowieso keine MWSt ausweisen, wer als Fotograf selbstständig arbeitet weiß das auch oder ist einfach nur ein Spinner.
Und Du selber Vorsteuerabzugsberechtigt....ich lach mich tot.
Quittung schreiben aufheben.
22.02.2013
Hi Alex,

so wie Du das beschreibst...
...Meinung, keine Rechts- Steuerberatung!!!

Du kannst auch ohne Gewerbe eine Rechnung ausstellen, wichtig für einen prof. Knipser, dass er die Ausgaben auch vorm FA geltend machen kann, darin erwähnst Du ausdrücklich, dass der Rechnungsbetrag keine USt beinhaltet.
Die Rechnung muss mit Datum, der Leistung und mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein, für die Einnahmen erstellst Du eine einfache Tabelle mit Datum, Rechnungsempfänger, Rechnungsbetrag und Leistung zur Vorlage beim FA.
In der Steuererklärung gibst Du das unter "Sonstige Einkünfte" an. Kosten, die Dir entstanden sind, kannst Du hier nicht gegenrechnen!
Steuern wirst Du kaum zahlen müssen, für 2013 ist ein Grundfreibetrag von 8.124 Euro vorgesehen. Selbst wenn Du noch andere Einnahmen in dieser Höhe hättest, hast Du für die "Sonstige Einkünfte einen weiteren Freibetrag in Höhe von 256 Euro.

Erst wenn die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag deutlich übersteigen, kannst Du über ein Gewerbe mit entsprechender Anmeldung beim Gewerbeamt nachdenken.
Dann beim FA keinesfalls die Wahl als "Kleinunternehmer" sondern als "normaler" Unternehmer, dann kannst Du die USt in Rechnung stellen und Deine Ausgaben und auch die USt für Deine Investitionen in Abzug bringen (Vorsteuer).
Aber Vorsicht: Landest Du im Minus, geht das vllt die ersten Jahre gut, danach unterstellt man Dir gerne ein Hobby! Dann kann es passieren, dass Du alles wieder zurück zahlen musst!

LG vom Finanzbeamten Mikesch
23.02.2013
Alex NJordvind schrieb im Eingangspost:
Dennoch wird von vielen Fotografen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verlangt.

Das ist keine Beratung sonder die Geschichte, wie es abgeht:

Falls das ein MK User ist, verstehe ich den Drang nach einer solchen Rechnung.
Sonst nicht. Ich meine viel eher, solche Fotografen gibt es nicht, es braucht nicht
einmal eine Rechnung, sondern nur eine Quittung, dass Du das Geld erhalten hast.
Und parallel dazu, wenn man es wirklich genau macht: Ein Michbüchlein, heute Excel Tabelle, wo die Quittungen am besten nummeriert gelistet, geführt und addiert sind.

Alle Fotografen, die Bilder als Hobby machen - und das sind wohl 90% deiner Kunden, führen
kaum eine Buchhaltung. So wird, wie meist, die Quittung und die dazu gehörende Liste
vergessen.

Hast Du deine Schule mal abgeschlossen - und ein Studium oder einen Beruf erworben -
und immer noch modelst - dann Zeit hast für mehr - und Kunden findest - dann
kannst du dir die ganze Sache mit Gewerbe und Steuern und die dazu gehörenden
Papierkrame überdenken. Das sind etwas zu viele "kann".
Geniess die Stunden als Model und gut ist.

Heiner
23.02.2013
Ich bin vor kurzem 18 geworden, bin daher in der Lage ein Kleingewerbe als Modell anzumelden. (...) Fakt ist: Es macht bei mir laut diesen Parteien keinen Sinn.
Zum einen Alex, nicht Du oder andere Models entscheiden, ob etwas sinnvoll ist, oder nicht. Basis für eine Entscheidung pro oder contra Gewewrbeanmeldung ist grundsätzlich die Gesetzeslage.

Und die sagt nun einmal, dass Modeln gegen Honorar ein Gewerbe ist, der entsprechende Link wurde ja schon frühzeitig hier gepostet.

Meldest Du Dein Gewerbe an, so wirst Du vom Finanzamt gefragt, ob Du das als Kleinunternehmer machen möchtest. Kleinunternehmer kannst Du nur bis zu einem gewissen Umsatz im Jahr werden und bist mit dieser Regelung nicht berechtig Umsatzsteuer bei Deinem Kunden einzufordern oder Vorsteuer im Rahmen Deiner Steuererklärung geltend zu machen.
Dennoch wird von vielen Fotografen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verlangt.
Weil sie im Zweifel keine Ahnung haben ;-)

Du bist verpflichtet, eine Rechnung (alternativ: Quittung) auszustellen, jedoch darfst Du die Mehrwertsteuer nur dann ausweisen, wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist, und das macht bei Deinen Vorstellungen nun (meiner Ansicht nach) nicht unbedingt sinn.
Ich nehme durch's Modeln wenn's hochkommt höchstens 500 € im Jahr ein. Davon gehen etwa 99,9% wieder in Materialien für's Modeln (=Kleidung, Schuhe, Make-Up, Pflegeprodukte, Nähmaterialien, Fahrtkosten usw.) zurück, sprich ich habe wenn ich die Einnahmen mit den Ausgaben verrechne keinen Gewinn, sondern eher Verlust.
Es ist erst einmal vollkommen egal, wie hoch Deine Einnahmen sind, wenn Du keine Steuern hinterziehen möchtest, musst Du sie bei einer Steuererklärung angeben. Und ob Deine Klamotten für das Shooting wirklich als Betriebsausgaben angerechnet werden, ist in letzter Konsequenz die Sache des Finanzamtes und nicht die des Steuerpflichtigen.

An Berufsbekleidung, und dazu zählen meiner Ansicht nach Shootingklamotten, müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden.

Beispiele gefällig?

Der Rettungsdienstler, der sich privat Rettungsdienstklamotten kauft oder der Arzt, der sich einen Arztkittel kauft kann die Ausgaben im Rahmen seiner Steuererklärung ansetzen. Der Rechtsanwalt oder Büroangestellter, der sich einen Anzug (nur für die Arbeit) kauft, kann sie hingegen nicht ansetzen.

Entscheidend ist unteranderem, ob Du die Berufsbekleidung auch ausserhalb Deiner Arbeit (hier: von Shootings) anziehen könntest, und das kannst Du im Zweifel, auch wenn es sich um einen Latexcatsuit oder Dessous handeln sollte. Selbst Cosplay-Outfits kannst Du theoretisch in Deiner Freizeit tragen.

Ich würde mich daher nicht zwingend auf die Aussagen im Internet verlassen, sondern das ganze mit dem für Dich zuständigen Sachbearbeiter absprechen, nur er kann Dir eine verbindliche Auskunft geben. Allerdings, einen zuständigen Sachbearbeiter bekommst Du erst, wenn das Finanzamt Dich als gewerblichen Steuerzahler kennt.

Und ja, es ist möglich, dass das Finanzamt Deine Shootingoutfits akzeptiert, aber das ist möglicherweise nicht die Lösung der "Berufsbekleidung" ...
So wie ich das verstanden habe würde mir das Finanzamt mein vermeintliches Gewerbe so als Liebhaberei abstempeln und das soll ja alles andere als gut sein für mich.
Ob ein Gewerbe letztlich als Liebhaberei angesehen wird oder nicht, ist definitiv keine Entscheidung, die binnen zwei Jahre getroffen wird. Normalerweise hast Du mindestens drei oder vier Jahre zur Verfügung innerhalb dessen, eine entsprechende Tendenz erkennbar sein sollte. Irgendwann wird sich das Finanzamt bei Dir melden und wissen, wie sich das mit Deinen Gewinnen entwickeln will ... dann kannst Du noch immer entscheiden, ob Du das als Gewerbe weitermachen möchtest.

Ein Problem mit der "Liebhaberei" wird es eh erst, wenn Du viel investiert (oder beim Finanzamt abgesetzt) hast und daher viele Steuern erstattet bekommen hast. Diese Erstattungen können sie zurückfordern, wenn sie Dir Dein Gewerbe quasi von Amts wegen dichtmachen. Aber soweit muss es ja nicht kommen ...
Einen Steuerberater kann ich mir nicht leisten (Vollzeit-Schülerin, wohne nicht mehr zu Hause), irgendwelche hohen Ausgaben wegen angeblicher Steuerhinterziehung oder wie-auch-immer ebenso wenig.
Kann ich verstehen ... und deswegen würde ich immer auf Nummer Sicher gehen und bei Pay-Shootings mit Gewerbeschein tätig werden.
Was soll ich tun? Macht ein Gewerbeschein denn jetzt Sinn oder nicht?
Wie schon mehrfach geschrieben macht er Sinn, auch wenn Du es vieleicht nicht einsehen willst ;-)
Außerdem: Wenn mir ein Fotograf z.B. Dessous für ein Shooting besorgt, ich das Geld vorauslege und später zurück bekomme, muss ich das auch versteuern?
Selbstverständlich, denn diese Dessous (oder anderen Outfits) sind Dein Honorar für dieses Shooting, oder zumindest einen Teil davon.

Und um auf Deine Ausgangsfrage zurückzukommen ... Eine Rechnung MIT ausgewiesener Umsatzsteuer zu fordern ist in den allermeisten Fällen sinnlos, weil kaum ein Model ohne Kleinunternehmer-Regelung arbeiten dürfte. Eine korrekte Rechnung hingegen zu fordern macht schon Sinn, denn so ist die Chance deutlich höher, dass das Model nicht schwarz arbeitet.

Letztlich musst Du Dir selbst überlegen, was für Dich wichtiger ist. Die Sicherheit für die nächsten drei oder vier Jahre wenn Du mit Gewerbeschein arbeitest oder aber die Unsicherheit, dass Du irgendwann mal durch jemanden angeschwärzt wirst und daher Ärger mit dem Finanzamt bekommst.

Wenn Du weitere Infos haben willst, kannst Du Dich gerne melden.
Was Tobias schreibt ist 100% richtig ...ergänzend hinzufügen möchte ich noch:
Wenn Du als Kleinunternehmer UST Befreit bist UND DENNOCH MWST einzeln auf deinen Rechnung ausweist (z.b. um nett zu sein dasmit die Fotografen nicht rechnen müssen)machst Du dich eines Steuervergehen schuldig weil du deinen Geschäftspartner in den Glauben versetzt er dürfte die Steuer vormelden.
Deswegen sollte/muss (das weiß ich nicht genau) ein Satz wie "Gemäß § 19 (1) UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer."
Tobias, da ich aber deutlich zu unregelmäßig verdiene und vor allem zu wenig dreht sich das wieder im Kreis.
So wie ich es verstanden habe sollte ich ein Gewerbe anmelden wenn ich a) regelmäßig Pay-Shootings reinbekomme und b) ich tatsächlich irgendwelchen Gewinn mache.
Da ich dies nicht mache bzw. bekomme (einmal alle Jubeljahre ein Pay) ist ein Gewerbeschein eben wegen der Liebhaberei nonsens.
Ich stecke in 4 Jahren immer noch in der unentgeltichen Ausbildung, von daher könnte ich, sollte man mir die Liebhaberei dann aufdrücken, meine ganze Existenz aufgeben da ich von nichts auch nichts zurück zahlen kann.
Und das geht einfach nicht.

AKB, also soweit bin ich auch, dass ich diese Klausel in die Rechnung schreiben müsste. ^^"
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
23.02.2013
Na dann arbeite doch als Aktmodell, dann hast Du mehr pay und brauchst keine Klamotten abzusetzen. ;)
23.02.2013
Tobias, da ich aber deutlich zu unregelmäßig verdiene und vor allem zu wenig dreht sich das wieder im Kreis.
Die einzige, die sich im Kreis dreht bist Du und kein anderer.

Tatsache ist, wenn Du das Modeln machst um Geld zu verdienen, dann machst Du das ganze gewerblich, ergo musst Du das ganze auch als Gewerbe anmelden. Machst Du das nicht, arbeitest Du schwarz und hinterziehst möglicherweise Steuern.
So wie ich es verstanden habe sollte ich ein Gewerbe anmelden wenn ich a) regelmäßig Pay-Shootings reinbekomme und b) ich tatsächlich irgendwelchen Gewinn mache.
Falsch.

Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn Du damit Geld verdienen willst ... wie oft und in welchen Höhen ist erst einmal vollkommen unwichtig. Machst Du das nicht, siehe oben.
Da ich dies nicht mache bzw. bekomme (einmal alle Jubeljahre ein Pay) ist ein Gewerbeschein eben wegen der Liebhaberei nonsens.
Hast Du Dir eigentlich jemals Gedanken gemacht, was Liebhaberei überhaupt ist, und was die Gefahr davon ist? Wenn ich mir Deine bisherigen Ausführungen so anschau, bezweifel ich das ganz stark.

Selbst wenn man nach mehreren Jahren feststellen sollte, Dein Gewerbe als Modeln war nur Liebhaberei, so wird Dir nichts passieren und Du wirst auch keine finanziellen Einbußen dadurch haben. Anders würde es aussehen, wenn Du über Dein Gewerbe große Steuererstattungen hattest, aber das wird ja Deinen Aussagen nach nicht passieren.
Ich stecke in 4 Jahren immer noch in der unentgeltichen Ausbildung, von daher könnte ich, sollte man mir die Liebhaberei dann aufdrücken, meine ganze Existenz aufgeben da ich von nichts auch nichts zurück zahlen kann.
Wie schon geschrieben ... informiere Dich bitte richtig und mach Dich nicht verrückt, das ganze ist für Dich deutlich problemloser als Du es Dir gerade (auch auf Grund falscher Informationen bei Facebook) vorstellst.

Wenn Du magst, kann ich Dir gerne weitere Infos geben ... meine Kontaktdaten hast Du ja.

edith meinte noch folgendes:
Na dann arbeite doch als Aktmodell, dann hast Du mehr pay und brauchst keine Klamotten abzusetzen. ;)
Wie schon in einem weiter oben stehenden Beitrag geschrieben, ist es nicht einmal sicher, dass sie ihre Kleidung als Berufsbekleidung absetzen kann, denn sie erfüllt eigentlich nicht mal im Ansatz die entsprechenden Vorgaben ...
@Andreas Kwasniak: Ich habe kein Interesse an Aktfotos, habe x Gründe es nicht zu tun. Von daher ist mir der bessere Umsatz von Aktmodellen hier sch***egal und auch nicht Thema dieses Threads.

@Tobias: Ich warte erstmal die Infos der Steuerberaterin ab, die mir eine Freundin vermittelt. Denke mal DIE Frau wird wohl wissen was richtig ist, wenn es ihr Job ist.
Soweit ich weiß bist du auch kein Steuerberater o.Ä. von daher könnten deine Aussagen theoretisch auch falsch sein. Da hole ich mir die wichtigsten Infos doch lieber bei denen die sich damit jeden Tag beruflich befassen müssen und auch wissen wie das geht.

Und WO soll ich mich deiner Meinung nach informieren außer bei Steuerberatern und dem FA? Ich habe schon vorher gesagt, Ämter sind nicht dafür bekannt dass sie dir alles sagen was du wissen willst, daher brauche ich gewisse Grundinformationen.

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