(Klein-) Gewerbeschein bei 0 € Einnahmen? 79

[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
23.02.2013
:)) War ja nur Spaß... in Deinem Alter wäre das Thema Aktfotografie auch für mich keines gewesen...

Nun bin ich gespannt was eine (von vielen) Steuerberaterinnen Dir empfiehlt...
23.02.2013
Soweit ich weiß bist du auch kein Steuerberater o.Ä. von daher könnten deine Aussagen theoretisch auch falsch sein. Da hole ich mir die wichtigsten Infos doch lieber bei denen die sich damit jeden Tag beruflich befassen müssen und auch wissen wie das geht.
Stimmt, ich bin kein Steuerberater, aber ich habe das ganze Thema "Gewerbeanmeldung" / "Shooting-Klamotten" / "Gewerbeabmeldung" bereits durch und ich weiß, was mir mein Sachbearbeiter beim Finanzamt damals gesagt hat.

Und das meine Aussagen nicht falsch sind,m wurde ja auch schon von anderer Stelle bestätigt.
Ich warte erstmal die Infos der Steuerberaterin ab, die mir eine Freundin vermittelt. Denke mal DIE Frau wird wohl wissen was richtig ist, wenn es ihr Job ist.
Ja und Nein.

Ein Steuerberater versucht für seinen Mandanten so viel wie möglich herauszuholen, ob das klappt entscheidet das Finanzamt und nicht der Steuerberater.
Und WO soll ich mich deiner Meinung nach informieren außer bei Steuerberatern und dem FA? Ich habe schon vorher gesagt, Ämter sind nicht dafür bekannt dass sie dir alles sagen was du wissen willst, daher brauche ich gewisse Grundinformationen.
Beim Finanzamt, denn die müssen es Dir sagen.

OK, wenn Du hinkommst und fragst, wie kann ich am meisten Steuern sparen, werden sie Dir da keine Antwort drauf geben dürfen. Wenn Du aber mit ganz bestimmten Fragen hingehst, MÜSSEN sie Dir darauf eine korrekte Antwort geben, und sie machen es auch.

Woher ich das weiß? Eigene Erfahrung, ich saß bestimmt im ersten Jahr meiner Selbstständigkeit mehrere Stunden beim Finanzamt und wir haben da alles durchgesprochen ... und Wunder oh Wunder, alle Absprachen wurden auch in den Folgejahren problemlos eingehalten.

Sei mir nicht böse, aber die Aussagen, die Du hier im Thread bekommen hast sind eigentlich sehr hilfreich, ob Du sie annimmst ist letztlich Deine eigene Entscheidung.
23.02.2013
Bevor hier wieder jemand ankommt von wegen das Thema wäre durchgekaut - ich habe das Forum durchgesucht und die bisherigen Threads beantworten meine Frage nicht.

Das glaube ich nicht. Nicht wirklich. Wirklich nicht...

..............................

Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

Fakt ist: Es macht bei mir laut diesen Parteien keinen Sinn. Dennoch wird von vielen Fotografen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verlangt.
Was tun?

Die Frage ist nicht, ob es "Sinn macht". Der Punkt ist schlicht und einfach, daß die Tätigkeit des Modelns gegen Bezahlung in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ist (also keine freiberufliche), und deshalb dafür ein Gewerbe angemeldet werden muß. Anderenfalls ist es ein Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld (ich meine, bis 25.000 Euro) bewehrt ist.

Eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer kann nur verlangt werden, wenn Umsatzsteuer berechnet wird. Umsatzsteuer kann nur berechnet werden, wenn der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig ist. Ist er es nicht, darf keine USt auf der Rechnung stehen. Anderenfalls ist das strafbarer Steuerbetrug.

Was tun?

Gewerbe anmelden, beim Finanzamt nach §19 UStG auf Umsatzsteuerbefreiung optieren, Rechnungen ohne Ust stellen, mit dem Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".

Was soll ich tun? Macht ein Gewerbeschein denn jetzt Sinn oder nicht?

Die Frage stellt sich nicht. Siehe oben.

So wie ich das verstanden habe würde mir das Finanzamt mein vermeintliches Gewerbe so als Liebhaberei abstempeln und das soll ja alles andere als gut sein für mich.

Die "Liebhaberei" wird nur dann relevant, wenn Du versuchst, Verluste aus der Tätigkeit Modeln mit anderem zu versteuernden Einkommen zu verrechnen.

Wer keine steuerpflichtigen Einkünfte hat, zum Beispiel weil seine absetzbaren Geschäftskosten höher sind als seine Umsätze (Einnahmen), der muß keine Einkommenssteuer zahlen, logisch, er hat ja nichts "verdient".

Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist, zu versuchen Verluste mit Gewinnen (steuerpflichtigen Einkünften) zu verrechnen. Nur da guckt das Finanzamt, ob die Verluste aus einer tatsächlich mit Gewinnerzielungsabsicht gemachten Tätigkeit stammen - dann können sie steuerlich (u.U. nur zum Teil) geltend gemacht werden. Wenn sie nach Ansicht des Finanzamtes nicht aus einer solchen Tätigkeit stammen, dann werden sie als Liebhaberei betrachtet und können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Kleines Beispiel, stark vereinfacht, zur Deutlichmachung:

Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro im Jahr. Da werden dann ~ 80.000 Euro Steuern fällig, so daß Dir ~120.000 Euro bleiben.

Nun segelst Du gern, und leistest Dir ein Segelboot, das Dich 50.000 Euro pro Jahr kostet. Und dann hast Du eine schlaue Idee. Du sagst Dir: was wäre, wenn ich sage "Mein Segelboot ist kein Hobby. Mein Segelboot ist ein wirtschaftliches Unternehmen. Ich vermiete mein Segelboot nämlich. Und dann kann ich die Kosten für das Segelboot von der Steuer absetzen."

Nun suchst Du Dir jemanden, der eine Woche im Jahr für 2000 Euro das Boot mietet. Und gibst beim Finanzamt an: Zu versteuerndes Einkommen 200.000 + 2.000 Euro = 202.000 Euro. Abzugsfähige Betriebskosten = 50.000 Euro. Also bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 152.000 Euro, und plötzlich zahlst Du nicht mehr 80.000 Euro Steuern, sondern nur noch 60.000 Euro Steuern. Weil Du es mit diesem Trick schaffst, das Finanzamt Dein Hobby als steuermindernde Geschäftskosten anerkennen zu lassen.

Das funktioniert aber nicht, weil das Finanzamt nach 3 Jahren sagen wird: bei Kosten von 50.000 Euro im Jahr und einem Mietertrag von 2.000 Euro im Jahr und einer 98prozentigen Privatnutzung des Segelbootes ist klar, daß es hier nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit geht, die Geld einbringen soll, sondern um eine "Liebhaberei". Denn kein klar denkender Mensch gibt 50.000 Euro im Jahr an Kosten aus, um 2.000 Euro Umsatz zu erzielen.

Außerdem: Wenn mir ein Fotograf z.B. Dessous für ein Shooting besorgt, ich das Geld vorauslege und später zurück bekomme, muss ich das auch versteuern?

Kann man nicht pauschal beantworten.

Wenn z.B. der Selbständige Spesen (Fahrtspesen, Flug, Hotel) in Rechnung stellt, muß darauf Einkommenssteuer und ggf. Umsatzsteuer gezahlt werden. Das ist aber steuerlich neutral, weil auf der anderen Seite die Kosten ja auch abzugsfähig sind und die Umsatzsteuer ggf. sowieso über den Vorsteuerabzug keine Rolle spielt.

Wenn der Auftraggeber Dir ein Flugticket kauft und hinterlegt, zahlt er das, und Du hast damit steuerlich nichts zu tun. Wenn Du im Auftrag des Fotografen Dessous kaufst und nach dem Shooting dem Fotografen die Dessous samt der Rechnung des Dessousladens übergibst, dann gibt Dir der Fotograf das Geld dafür wieder, und nimmt die Rechnung zu seinen Betriebsausgaben. Bei Dir tauchen sie dann überhaupt nicht auf. Du hast sie nicht bezahlt, Du kannst die Kosten nicht absetzen (die Rechnung hat ja der Fotograf), und in Dein "Betriebsvermögen" gehen sie auch nicht, denn der Fotograf hat sie ja.
23.02.2013
Hast Du *** das hier *** schon durchgelesen ?

Hoffentlich nicht, bei dem Unsinn, der da steht...

"Einer Privatperson darf eine Rechnung (Quittung) erstellen aber ohne MwSt Angaben. Also, nur Brutto Beträge."

Aua.

Der "Brutto-Betrag" auf einer Rechnung ist der Rechnungsbetrag (netto) plus Umsatzsteuer...

Eine Rechnung ohne USt ist immer netto.
23.02.2013
Gewerbeanmeldung kostet vor allem einen jährlichen Beitrag zur Handelskammer, egal, ob du Gewinne erzielst oder nicht. ABER Model kann man auch als Künstler sein, der eben nur Selbst den Job machen kann und daher als selbstständig anerkannt werden kann - wie ein Arzt, Rechtsanwalt oä.

Nein. Kann man nicht.

Die Tätigkeit als "Fotomodell" oder "Mannequin" gehört ausdrücklich zu den sogenannten "Katalogberufen". Sie ist grundsätzlich gewerblich.
23.02.2013
[quote]@alexkl: Ich bevorzuge auch die Berufsbezeichnung Künstler weil ich das nun mal bin. Sollte man zumindest an meiner Sedcard erkennen können dass ich einen künstlerischen Anspruch habe und das auch wegen der Liebe zur Kunst mache. >w
23.02.2013
TomRohwer hat geschrieben:
(...) vieles (...)
Danke für Deine detailierteren Ausführungen ...
Damit sollte jetzt eigentlich der Weg von Alex klar sein ... eigentlich zumindest.
23.02.2013
Erst wenn die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag deutlich übersteigen, kannst Du über ein Gewerbe mit entsprechender Anmeldung beim Gewerbeamt nachdenken.

Hier erzählt der Finanzbeamte etwas, das gewerberechtlich so nicht richtig ist.

Für die Errichtung eines Gewerbes reicht die Gewinnerzielungsabsicht, eine Gewinnerzielung ist nicht notwendig. Gewerberechtlich bezieht sich die "Gewinnerzielung" nicht darauf, ob der Gewinn steuerpflichtig ist oder unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt, sondern nur darauf, ob überhaupt ein Gewinn erzielt werden soll.
23.02.2013
So wie ich es verstanden habe sollte ich ein Gewerbe anmelden wenn ich a) regelmäßig Pay-Shootings reinbekomme und b) ich tatsächlich irgendwelchen Gewinn mache.

Wie Du in ungefähr 872.175 Postings hier im Forum (zutreffend) nachlesen kannst, braucht es drei Voraussetzungen, damit ein Tätigkeit zu einem Gewerbe wird:

1. Es muß eine gewerbliche Tätigkeit sein (also keine freiberufliche, keine Landwirtschaft usw.). Modeln für Geld ist eine gewerbliche Tätigkeit.

2. Die Tätigkeit muß auf Dauer angelegt sein, also nicht nur einmalig oder kurzfristig vorübergehend.

3. Es muß Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Eine tatsächliche Gewinnerzielung ist nicht erforderlich. (Auch ein Unternehmen, das Verluste macht, bleibt selbstverständlich ein Gewerbe.)
23.02.2013
An Berufsbekleidung, und dazu zählen meiner Ansicht nach Shootingklamotten, müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden.

Wenn man die Rechtslage zu vergleichbaren Feldern nimmt, dann vermute ich stark: bis zu einem Umfang X wird das Finanzamt sagen, das Ausgaben für "Shootingklamotten" in den Bereich der privaten Lebensführung fallen und nicht absetzbar sind, weil sie eben auch privat genutzt werden.

Wenn ein Model Belege für den Kauf von Latexklamotten im Wert von 5.000 Euro/Jahr vorlegt, dann wird das FA vielleicht einen Teil davon als Betriebsausgabe anerkennen, weil es sagt, daß kein normaler Mensch soviel dafür ausgeben würde. (Das FA kennt keine Latex-Liebhaber, sonst wüsste es, daß das falsch ist.) Es wird vielleicht auch fragen: für welche Fotoproduktion war das denn? Und wenn Du dann nachweisen kannst: Hier, für diesen Foto-Bildband, da sieht man die Klamotten auch, dann wird das vielleicht akzeptiert werden. Es gibt immer einen Grenzbereich, wo man sich streitet, was absetzbar ist und was nicht.

Als freiberuflicher Journalist kannst Du Dein Tageszeitungs-Abo nicht von der Steuer absetzen, weil das auch "private Lebensführung" ist. Wenn Du aber alle 5 Regionalzeitungen abonnierst, dann kannst Du mindestens 3 davon absetzen, weil das FA sagt: privat abonniert keiner mehr als 2 Lokalzeitungen. Nur mal als Beispiel.
berggorilla
23.02.2013, 03:06
...
Und Du selber Vorsteuerabzugsberechtigt....ich lach mich tot.
...


Die einen lachen sich tot. Die anderen ins Fäustchen.
[gone] User_30919
23.02.2013
Wenn hier Fotografen nicht bereit sind, der jungen Schülerin ein 50er oder 100er in die Tasche zu stecken, dann soll sie halt die Einnahmen als Fahrgeld und Auslagen für Outfits deklarieren. Ein Honorar wurde niemals bezahlt!
23.02.2013
(Klein-) Gewerbeschein bei 0 € Einnahmen?

Interessanter Thread.
Vielleicht kannst Du noch den Titel korrigieren: (Klein-) Gewerbeschein bei 0 € Gewinn?
sollte es wahrscheinlich heissen?
Ich stecke in 4 Jahren immer noch in der unentgeltichen Ausbildung, von daher könnte ich, sollte man mir die Liebhaberei dann aufdrücken, meine ganze Existenz aufgeben da ich von nichts auch nichts zurück zahlen kann.


alex, nonsens...

was genau von deinen steuerfreien einkommen sollte denn hier zur rückzahlung fällig werden?
Andersrum wird ein Schuh draus. Meldest du NICHT an, und die Behörden kommen drauf, dann sind finanzielle Probleme vorprogrammiert.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.02.2013
Umsatzsteuer kann nur berechnet werden, wenn der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig ist.

@ Tom Rower:
Sorry, aber dieser Satz ist Quatsch!
Umsatzsteuerpflichtig ist man erstmal immer. Der Gesetzgeber hat im §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG festgelegt, dass zunächst einmal alle Umsätze "steuerbar" sind. Der Gewerbetreibende kann nun selbst entscheiden, ob er auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verzichten will oder nicht. Wer darauf verzichtet, führt trotz der geringen Umsätze (vorangegangenes Jahr unter 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
24.02.2013
Umsatzsteuer kann nur berechnet werden, wenn der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig ist.


@ Tom Rower:
Sorry, aber dieser Satz ist Quatsch!
Umsatzsteuerpflichtig ist man erstmal immer. Der Gesetzgeber hat im §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG festgelegt, dass zunächst einmal alle Umsätze "steuerbar" sind. Der Gewerbetreibende kann nun selbst entscheiden, ob er auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verzichten will oder nicht. Wer darauf verzichtet, führt trotz der geringen Umsätze (vorangegangenes Jahr unter 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Und wenn man nach §19 UStG optiert hat, dann ist man nicht mehr umsatzsteuerpflichtig...
Wie üblich sind hier wieder interessante "Sichtweisen" verteten.

Aus fachlicher Sicht würde ich dazu raten den Thread dichtzumachen. ;-)
Wie üblich sind hier wieder interessante "Sichtweisen" verteten.

Aus fachlicher Sicht würde ich dazu raten den Thread dichtzumachen. ;-)


Dem stimme ich zu. Ich habe jetzt erstmal genügend Informationen, so thanks, over & out!
Ich hole mir die fachliche Meinung vom Finanzamt und gut ist. :)

LG Alex
Mein Rat: Einfach mal nach Fotografen suchen, die ihr Geld "zufälligerweise" mit steuerfachlichen Dingen verdienen. Mit denen ein lockeres Shooting anleiern und dann friedlich-freundlich dein Anliegen durchkauen.

Möglicher Auschreibungstitel: "Biete Shooting gegen steuerliche Beratung". :-)
[gone] User_30919
24.02.2013
...oder Patrick direkt um ein Shooting bitten :D
Dann bekommst du eine vernünftige Beratung zzgl. geile Bilder.

Topic has been closed