(Klein-) Gewerbeschein bei 0 € Einnahmen? 79

[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
25.02.2013
Bei mir war der Grund als gewerblich eingestuft zu werden der das ich die ersten Jahre fälschlicherweise als Freiberufler durchgerutscht bin bis es bemerkt wurde. Seitdem habe ich das Vergnügen den jährlichen IHK-Beitrag entrichten zu dürfen.

Daher kann ich auch nicht sagen bis zu welchen Jahreseinkünften man als "Hobbymodel" von einer Gewerbeanmeldung verschont bleibt.

Interessiert mich auch... vielleicht erfahren wir von der TO dies ja nach einem Gespräch im FA.
25.02.2013
als was wolltest du denn da anfangs freiberuflich tätig werden?

als hebamme, sexualerzieher oder gar als künschtler ... klär mich mal auf *g
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
25.02.2013
Naja... so wie es halt in meiner Steuererklärung steht... Aktmodell.
25.02.2013
na da hätte dir ne beratung den ärger erspart

als tänzer wärst du auch noch freiberufl. durchgegangen ... warum schreibst du auch aktmodel da rein?

ich muss mir da keinen kopp machen - bin freiberufler ;-)

aber nen kammerbeitrag muss ich auch zahlen
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
25.02.2013
Nur weil Aktmodelle keine Freiberufler sein dürfen nach deutschem Recht fange ich doch das Lügen nicht an.... :))

Ich bin mir sicher irgendwann wird nur noch nach selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit unterschieden werden.
25.02.2013
es hat jedenfalls ne zeit lang gedauert bis sie dich aufgefordert haben ein gewerbe anzumelden

und du hattest auch regelmäßige einnahmen aus deiner selbständigen tätigkeit ... wasauchimmer du da getrieben hast
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
25.02.2013
Unregelmäßige Einnahmen trifft die Sache besser... ;) und ich hätte von Anfang an nicht freiberuflich sein dürfen...

Bleibt die Frage wieviele Rechnungen die TO schreiben dürfte bevor ihr FA sie bei der IHK (in meinem Falle ohne informiert zu werden) meldet...

edit.: Mir ist klar das nur die Höhe der Einkünfte interessieren dürfte!
25.02.2013
so lange sich das aufs jahr gerechnet im bereich einer geringfügigen beschäftigung bewegt sollte da auch kein ihk-beitrag erhoben werden und anfallen - am besten bei der zuständigen ihk nachfragen wo die grenze für ne befreiung auf antrag liegt

da könn(t)en sie dir auch mit gewerbeschein nix abnehmen - wieso sollten sie dich also in dem bereich in ein gewerbe pressen wollen - g-steuer fällt in dem bereich auch nicht an

bei dir war dem finanzbeamten da wohl doch eher die bezeichnung als freiberufl. aktmodell der "dorn im auge" den er nicht durchgehen lassen wollte
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
25.02.2013
Na, dann danke ich für den Tip... Werde das mit der Befreiung noch Mal versuchen... hat damals nicht geklappt...

Das mit dem freiberuflichen Aktmodell lasse ich seitdem auch aus rechtlichen Gründen sein... dafür arbeite ich als freizügiges... :)

Ach so, Geringfügigkeit ist bei mir ja nicht das Thema... sonder bei der TO weil sie Klamotten gegenrechnen kann. ;)
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
25.02.2013
liebe leute,
das ist jetzt mindestens genausoviel halbwissen wie vorher.
die beitragsordnung (und damit auch die auflagen zur befreiung) legt jede IHK für Ihren Bezirk eigenständig und unabhängig fest.
25.02.2013
ich empfehle dir mind. die letzten 3 beitraege zu lesen wenn die finger jucken ...
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
25.02.2013
Ich dachte es wäre klar das nur das zählt was der einzelne zuständige Sachbearbeiter letztlich festlegt und von Amtswegen besiegelt. Und dies sollte man sicherheitshalber überprüfen lassen... der Gute könnte sich ja geirrt haben...
25.02.2013
es hat jedenfalls ne zeit lang gedauert bis sie dich aufgefordert haben ein gewerbe anzumelden

Das ist doch der Knackpunkt...

Der eine macht's drei Jahre lang mit ~3000 Euro Umsatz im Jahr - und keine Sau stolpert darüber.

Eine andere macht's zweimal im Laufe eines Jahres, schreibt eine Quittung, und ausgerechnet der Fotograf hat kurz darauf eine Buchprüfung durch's Finanzamt, und irgendein Staatsdiener, der seinen Job unangenehm ernst nimmt, sagt sich: "Das gucken wir uns doch mal genauer an!"

Der eine macht jahrelang nebenbei Hochzeitsfotos für Geld, absolut steuerehrlich, aber ohne Anmeldung eines Handwerksgewerbes (IHK und HWK sind dem Finanzamt doch völlig wurscht, das kennt ausschließlich eigene Interessen; es kassiert auch Steuern und Zölle von Drogendealern für den illegalen Handel mit Crack, da kennen die keine Berührungsängste...) - und nichts passiert.

Der nächste macht zwei Hochzeitsshootings und sagt einmal laut im Internet "Ich fotografiere Hochzeiten", und prompt hat er die Handwerkskammer und die Gewerbebehörde am Hals.

Weil irgendwer ihn hingehängt hat. Neidischer Konkurrent, stinkiger Kunde, Ex-Freundin, pissiger Nachbar...
26.02.2013
und was sollte sonst passieren wenn du die jahre über die 3,50 € oder 350 € oder 3.500 € in deiner steuererklärung ordnungsgemäß angegeben hast ...? ... nix!
26.02.2013
und was sollte sonst passieren wenn du die jahre über die 3,50 € oder 350 € oder 3.500 € in deiner steuererklärung ordnungsgemäß angegeben hast ...? ... nix!

Wenn die Handwerkskammer darüber stolpert und der Auffassung ist, was da gemacht wurde, sei "handwerkliche Tätigkeit", dann gibt's einen hübschen Beitragsbescheid, und die Gewerbebehörde wird die Frage aufwerfen, wieso das Gewerbe nicht schon vor Jahren angemeldet wurde, und angesichts der leeren Stadtkassen einen Bußgeldbescheid verhängen.

Hier vor Ort war die Gewerbebehörde bescheiden, und wollte in einem entsprechenden Fall nur 1.000 Euro haben. Für vier Jahre Betrieb eines nicht angemeldeten Gewerbes. Die HWK hatte am wenigsten davon, da ihr zwangsrekrutiertes Neumitglied mit seinem Umsatz nur den Mindestbeitrag generiert.
26.02.2013
deine horror-szenarien beinhalten keine angaben um wieviel € einnahmen und gewinn es im jeweiligen konkreten fall ging

die ausgangsfrage hier war doch klar umrissen - sie hat sich erkundigt und man hat ihr gesagt (fa!) sie brauche das in ihrem fall nicht - sie könnte es jetzt ja noch bei der stadt abklären wegen der gewerbeanmeldung und bei der für sie zuständigen ihk und handwerkskammer etc.

sie könnte sich wenn sie dir folgt aber auch gleich nen strick nehmen und sich aufhängen ...
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
26.02.2013
Hatte schon jemand die Zuverdienstgrenzen bei Schülern erwähnt? Bitte auch Kindergeld/Bafög/Krankenkasse und dergl. beachten... falls man als Model plötzlich aus Versehen etwas Lukrativeres an Laden ziehen sollte...
Wie du schon geschrieben hast - einfach mal professionell beraten lassen, am besten nicht nur von einer Person, sondern von mehreren - denn selbst da gibt es oft verschiedene Ansichten, das fand ich bei mir damals auch sehr interessant ;-)

Bei mir wollten die Fotografen noch nie "von sich aus" eine Rechnung, egal ob bei Einzelshootings oder gar bei Workshops, ich mach das dann eben immer von mir aus. Wobei in vielen Verträgen schon steht, dass das Model selbst für die korrekte Versteuerung verantwortlich ist und der Fotograf sich damit schon abgesichert hat, wenn er das Honorar zahlt. Es kommt im Endeffekt auch immer darauf an, was du für Shootings verlangst - ich kenne ein paar Leute, die wurden als Gegenleistung zu Shootings dann halt "zum Essen eingeladen" - Thema gegessen (im wahrsten Sinne ;-)).
Und ich muss sagen, ich kenne kein Model, dass je "überprüft" wurde vom FA (wobei dir ja im Grunde nur mal ein Fotograf - aus welchen Gründen auch immer - mal "blöd" kommen muss und dich anschwärzen) - und ich kenne einige, die verdienen alleine mit ein paar Workshops im Jahr schon ein bisschen was...
Aber egal wie, im Endeffekt muss man selbst entscheiden, wie man es handhabt und was am meisten Sinn macht. Man muss nur im Kopf haben das Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, daher immer "Profi"-Meinung einholen - auch wenn die im Zweifelsfall ein paar Euro kostet (zB beim Steuerberater), aber sicher ist sicher :)

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